Protocol of the Session on November 21, 2013

Zu lfd. Nr. 16:

Berliner Feuerwehr mit wichtigen Informationen versorgen!

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung vom 21. Oktober 2013 Drucksache 17/1272

zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 17/0743

Der Senat wird aufgefordert, die Berliner Feuerwehr über die Standorte bestehender sowie neu angemeldeter Pflegewohngemeinschaften mit mehr als sechs Bewohnerinnen und Bewohnern zu informieren. Bis zum Inkrafttreten einer neuen Musterbauordnung soll dies auch ohne eine rechtliche Grundlage erfolgen. Angaben zur Identität der Bewohnerinnen und Bewohner werden dabei nicht gemacht.

Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 31. März 2014 zu berichten.

Zu lfd. Nr. 21:

Ombudschaftliche Strukturen in der Berliner Jugendhilfe

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Familie vom 31. Oktober 2013 Drucksache 17/1291

zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 17/0461

Der Senat wird beauftragt, die modellhafte Erprobung einer unabhängigen Ombudstelle in der Berliner Jugendhilfe für die Jahre 2014 und 2015 sowie deren notwendige finanzielle Ausgestaltung auf Grundlage des vorgelegten Konzeptes umzusetzen.

Wichtige Voraussetzungen für die unabhängige Ombudstelle sind unter anderem:

− die strukturelle Anbindung des zukünftigen Trägers als ein erfahrener Träger oder Trägerverbund der Jugendhilfe,

− die Unabhängigkeit der Ombudstelle als vordringliches Merkmal, indem die neutrale Stelle als eine unabhängige und qualifizierte Vertrauensstelle außerhalb der Jugendhilfestrukturen angesiedelt ist, wenn die Regelstrukturen bei Konflikten und Beschwerden nicht greifen,

− die fachliche Begleitung durch einen spezifischen Beirat, dessen Funktion in der Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Verfahren liegt; der Beirat kann Empfehlungen aussprechen und befasst sich nicht mit Einzelfällen,

− die wissenschaftliche Evaluation des Modellprojektes durch eine fachlich externe Begleitung.

Sofern sich im zweiten Jahr abzeichnet, dass das Modellprojekt die erhofften Wirkungen zeigt, soll die Ombudstelle verstetigt werden.

Zu lfd. Nr. 24:

Erarbeitung eines Nutzungs- und Entwicklungskonzepts für den Friedrich-Ludwig-Jahn-Sportpark

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Sport vom 8. November 2013 Drucksache 17/1302

zum Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU Drucksache 17/1007

Der Senat wird aufgefordert, ein Nutzungs- und Entwicklungskonzept für den Friedrich-Ludwig-Jahn-Sportpark zu erarbeiten. Bei der Erarbeitung des Gesamtkonzepts müssen die Finanzierung, Nutzungsziele und -kriterien

mit dem Bezirk Pankow und den Sportvereinen, die bislang die Sportanlagen auf dem Gelände nutzen, sowie mögliche zukünftige Nutzer und Nutzerinnen mit ihren jeweiligen Vorstellungen einbezogen werden. Dazu zählen Sportarten wie Leichtathletik, Fußball, Volleyball, Beachvolleyball, Tennis, Hockey und Gymnastik u. a. Darüber hinaus soll die Sportanlage grundsätzlich dem Vereins-, Behinderten-, Kinder- und Schulsport sowie der allgemeinen Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. Die Barrierefreiheit ist zu gewährleisten.

Beim Nutzungskonzept des großen Stadions sollen der Berliner Fußballverband, der Berliner Leichtathletikverband, der American Football- und Cheerleadingverband Berlin-Brandenburg und der Behindertensportverband Berlin einbezogen werden. Es muss insbesondere gewährleistet werden, dass neben mittelgroßen Sportveranstaltungen wie Deutschen Meisterschaften das Stadion für den Behindertensport genutzt werden kann.

Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 31. Januar 2014 zu berichten.

Zu lfd. Nr. 24 A:

a) Personalpolitik I: aufgabenkritische Personalbedarfskonzepte für die Berliner Verwaltung

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung vom 4. November 2013 und dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 20. November 2013 Drucksache 17/1323

zum Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU Drucksache 17/1126

1. Der Senat wird aufgefordert,

a) für jede Fachverwaltung aufgabenkritisch ein Personalbedarfskonzept auf Basis der verbindlichen Zielzahlen zu erstellen,

b) bei diesen Personalbedarfskonzepten den altersbedingten Personalabgang, die Fluktuationsprognose, den Ausbildungsbedarf und den Einstellungsbedarf bis 2020 in den einzelnen Aufgabenfeldern und Laufbahngruppen zu berücksichtigen,

c) auf der Grundlage der einzelnen Personalbedarfskonzepte ein aufgabenkritisches Gesamtkonzept zu entwickeln, das unter Einhaltung der festgelegten Gesamtzielzahl von 100 000 Vollzeitäquivalenten die Funktionstüchtigkeit der Berliner Verwaltung sicherstellt.

2. Soweit sich aus der Entwicklung der „wachsenden Metropole Berlin“ ein stellenmäßiger Mehrbedarf über

die in dieser Wahlperiode festgelegte Zahl der VZÄ/Behörde nach dem Jahr 2016 ergibt, legt der Senat diese Mehrbedarfe unverzüglich vor und arbeitet sie in das Personalkonzept 2020 ein. Das betrifft insbesondere die Bereiche des Polizei-, Feuerwehr- und Justizvollzugsdienstes, den Lehrerbereich sowie die Steuerverwaltung und die Bereiche des direkten Bürgerservices auf der Ebene der Haupt- und Bezirksverwaltungen.

3. Mit dem Ausbildungsjahr 2013/14 ist eine Ausbildungsoffensive auf Grundlage eines langfristig an dem Bedarf orientierten Ausbildungskonzeptes zu beginnen und eine auf Grundlage des langfristigen Personalbedarfskonzeptes abgeleiteten Einstellungsbedarfs, die Notwendigkeit der jährlich einzustellenden Auszubildenden/Anwärter vorzulegen. Im Konzept ist darzustellen, wie und in welchen Ausbildungsbereichen die Ausbildung erfolgen soll. Die Ausbildung ist personell und finanziell abzusichern und mit einem Finanzierungskonzept zu belegen

Die Personalbedarfskonzepte 2020 sind dem Abgeordnetenhaus spätestens bis 30. Juni 2014 vorzulegen.

Zu lfd. Nr. 24 A:

b) Personalpolitik II: Shared Services Potenziale nutzen

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung vom 4. November 2013 und dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 20. November 2013 Drucksache 17/1324

zum Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU Drucksache 17/1127

1. Der Senat wird aufgefordert:

a) im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2014/15 damit zu beginnen, das Personalmanagement der Verwaltung zu einer Steuerungseinheit für Personal- und Organisationsentwicklung auszubauen und hierbei eine einheitliche Steuerung der Prozesse in der Verwaltung zur Entwicklung von Führungskräften und Führungskräftenachwuchs, zur Einführung eines Bewerbungsmanagements für alle Nachwuchskräfte einschließlich der Auszubildenden im allgemeinen nichttechnischen Verwaltungsdienst der Verwaltung einzurichten sowie die Etablierung eines Sozialberatungsangebotes für alle Beschäftigten aufzubauen,

b) bei der Erstellung von Personalbedarfskonzepten solche Aufgabenfelder zu identifizieren und besonders zu berücksichtigen, in denen die Aufgabenerledigung – z. B. IT-Leistungen, Personalverwaltung – gebündelt werden kann.

2. Im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung ist sicherzustellen, dass die Personalaktenführung der Hauptverwaltung im Landesverwaltungsamt gebündelt wird.

3. Die inhaltlichen Zuständigkeiten der Berliner Bezirke bleiben unberührt. Die Bildung eines Landespersonalamtes wird abgelehnt.

Zu lfd. Nr. 24 A:

c) Personalpolitik III: Personalentwicklung und Wissenstransfer sichern

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung vom 4. November 2013 und dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 20. November 2013 Drucksache 17/1325

zum Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU Drucksache 17/1128

1. Der Senat wird aufgefordert, auf Basis der zu erstellenden Personalbedarfskonzepte in den einzelnen Fachverwaltungen Personalentwicklungskonzepte ausarbeiten zu lassen, die nach Laufbahnen und Fachlichkeiten zu gliedern sind.