Protocol of the Session on June 13, 2013

Erneute Missbilligungen und Auflagen aufgrund der Berichte der Verwaltungen über die Erledigung der Auflagenbeschlüsse des Abgeordnetenhauses anlässlich der Entlastung für das Rechnungsjahr 2008 – Drucksache 16/4058 –

A. Einnahmeverluste wegen nicht ordnungsgemäßer Haushalts- und Wirtschaftsführung in den bezirklichen Musikschulen

T 74, 78, 83 und 86 Das Abgeordnetenhaus missbilligt, dass das Bezirksamt Spandau Schadenersatzansprüche gegen die Musikschulleitungen sowie den Beauftragten für den Haushalt nicht mit der gebotenen Sorgfalt und Intensität sowie unter Beachtung der tatsächlichen Sachverhalte und rechtlichen Vorgaben geprüft hat.

B. Finanzielle Nachteile für den Landeshaushalt bei den Leistungen der häuslichen Pflege

T 129 bis 140 Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales den Nachranggrundsatz strikt einhält, ihrer Steuerungspflicht nachkommt und die Bezirke in ausreichendem Maße unterrichtet.

C. Finanzielle Nachteile Berlins infolge unzureichender Begrenzung der Rücklagenbildung beim Studentenwerk Berlin

T 190-199 Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft – dem Studentenwerk Berlin die öffentlichen Zuschüsse unbeschadet seines Rechtsanspruchs nur unter Berücksichtigung seiner Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten ausreicht und – die im Rahmenvertrag für die Jahre 2012 bis 2015 zum Verfahren des Mittelabrufs enthaltenen Regelungen umsetzt.

III.

Erneute Missbilligungen und Auflagen aufgrund der Berichte der Verwaltungen über die Erledigung der Auflagenbeschlüsse des Abgeordnetenhauses anlässlich der Entlastung für das Rechnungsjahr 2009 – Drucksache 17/0146 –

A. Versäumnisse von Bezirksämtern bei der Ausschreibung von Reinigungsleistungen im Schulbereich

T 135 bis 137 und 140 bis 143 Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass die Bezirksämter Mitte, Marzahn-Hellersdorf, Reinickendorf und SteglitzZehlendorf die bereits für das Jahr 2012 angekündigten und nicht im zugesagten Umfang durchgeführten Ausschreibungen nunmehr unverzüglich nachholen und entsprechende neue Leistungsverträge geschlossen werden.

B. Fehlende abschließende Erfolgskontrollen für Baumaßnahmen des Hochbaus

T 182 bis 191 Das Abgeordnetenhaus erwartet weiterhin, dass der Senat und die Bezirksämter entsprechend den Ankündigungen künftig – bei allen Baumaßnahmen für die späteren Erfolgskontrollen bereits in der Planungsphase relevante, prüfbare Ziele, messbare Kriterien sowie zweckmäßige Verfahren für Erfolgskontrollen in den Bauplanungsunterlagen ausdrücklich festlegen und – nach Beendigung von Baumaßnahmen ordnungsgemäße abschließende Erfolgskontrollen durchführen.

Es erwartet ferner, dass der Senat im Rahmen seiner grundsätzlichen Steuerungsfunktion für eine ordnungsgemäße und wirtschaftliche Bautätigkeit Berlins – eine zentrale Erfassung der aus abschließenden Erfolgskontrollen von öffentlichen Baumaßnahmen gewonnenen Erkenntnisse mit dem Ziel unterstützt, diese Informationen den mit der Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben befassten Stellen komfortabel zur Verfügung zu stellen und – entsprechend den Ankündigungen die Anwendung und die Inhalte des Leitfadens für Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen im Bereich der Erfolgskontrollen von Baumaßnahmen nach durchgeführter Evaluation mit dem Ziel überarbeitet, die Regelungen praxisbezogener (etwa durch Aufnahme geeigneter methodischer Vorgaben, Musterbeispiele und Checklisten) zu gestalten, um die Bereitschaft der Baudienststellen zur Anwendung des Leitfadens zu erhöhen.

C. Auffällige Mängel bei der Bewertung von Stellen, der Eingruppierung von Angestellten sowie der Gewährung von Zulagen im Verwaltungsbereich der Charité – Universitätsmedizin Berlin

T 224 bis 232, T 234, T 236 und 237 Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft die Charité – Universitätsmedizin Berlin mit Nachdruck veranlasst, – die Überprüfung der tarifgemäßen Eingruppierungen zügig abzuschließen und die Ergebnisse ordnungsgemäß und vollständig zu belegen, – die in den außertariflichen Verträgen gesondert vereinbarten und zusätzlich zu vergütenden Leistungen inhaltlich eindeutig voneinander abzugrenzen und dem Hauptausschuss bis zum 30. September 2013 berichtet.

D. Einnahmeausfälle in Millionenhöhe durch Gewährung von Freifahrten und Fahrpreisermäßigungen bei den Berliner Verkehrsbetrieben

T 238 bis 254 Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass die BVG die Freifahrten zumindest bei den seit 2010 Neubeschäftigten abschaffen oder z. B. durch angemessene Eigenbeteiligung reduzieren. Darüber hinaus erwartet das Abgeordnetenhaus, dass die Fahrpreisermäßigungen abgeschafft oder zumindest reduziert werden.

E. Unwirtschaftliche Unternehmensentscheidungen bei der Planung von Anlagen zur Vergärung von kommunalen Bioabfällen (Biogasanlagen) durch die Berliner Stadtreinigungsbetriebe

T 255 bis 268 Das Abgeordnetenhaus missbilligt, dass die BSR entgegen dem Auflagenbeschluss vom 24. Mai 2012 keine angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchung für die Biogasanlage Spandau erstellt haben.

Das Abgeordnetenhaus erwartet nunmehr, dass die BSR für die Biogasanlage Spandau eine begleitende Erfolgskontrolle durchführen und dem Abgeordnetenhaus hierzu zu gegebener Zeit berichten. Die begleitende Erfolgskontrolle soll auch Aussagen zu den ökologischen Wirkungen und zu den Auswirkungen der Bioabfallverwertung auf die Entgelte der Kunden enthalten.

Berichtsfrist

Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass dem Hauptausschuss zu allen nicht ausdrücklich terminierten Auflagen innerhalb von sechs Monaten über die Erledigung berichtet wird.

Die hier nicht genannten Textziffern aus dem Jahresbericht 2012 des Rechnungshofs von Berlin gemäß Artikel 95 der Verfassung von Berlin und § 97 der Landeshaushaltsordnung (Drucksache 17/0374) werden für erledigt erklärt.

Zu lfd. Nr. 20 C:

Aufgabe gemäß § 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz des Freibades „Wernerbad“ nebst Tennisplatz, Ridbacher Str. 44 im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, Ortsteil Kaulsdorf, zwecks Veräußerung für Sonderwohnformen nebst Dienstleistungseinrichtung

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Sport vom 31. Mai 2013 und dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 12. Juni 2013 Drucksache 17/1064

zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 17/0934

Der Aufgabe gemäß § 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz des Freibades „Wernerbad“ nebst Tennisplatz, Ridbacher Str. 44 im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, Ortsteil Kaulsdorf, zwecks Veräußerung für Sonderwohnformen nebst Dienstleistungseinrichtung wird zugestimmt.

Zu lfd. Nr. 20 D:

Aufgabe gemäß § 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz einer Freifläche des öffentlichen Tennisstandortes Bornitzstraße 17 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt-Lichtenberg zugunsten von Stellplätzen und Erschließung eines Wohnungsbauvorhabens

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Sport vom 31. Mai 2013 und dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 12. Juni 2013 Drucksache 17/1065

zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 17/0980

Der Aufgabe gem. § 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz einer Freifläche des öffentlichen Tennisstandortes Bornitzstraße 17 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt-Lichtenberg, zwecks Veräußerung zugunsten von Stellplätzen und Erschließung eines Wohnungsbauvorhabens, wird zugestimmt.

Zu lfd. Nr. 38 B:

Rundfunk ist keine Handelsware – Kulturhoheit der Länder sichern

Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU Drucksache 17/1060

Der Senat wird aufgefordert, bei allen Entscheidungen im Zusammenhang mit dem angestrebten Freihandelsabkommen EU-USA dafür einzutreten, dass Kultur und Medien aus dem Geltungsbereich eines solchen Abkommens ausgenommen werden. Der Rundfunk darf nicht als Handelsware dem internationalen Markt übergeben werden, sondern muss auch künftig der Regulierung durch die Landesparlamente unterliegen.

Zu lfd. Nr. 38 C:

Einsetzung eines weiteren Ausschusses

Dringlicher Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke und der Piratenfraktion Drucksache 17/1066

Gemäß Artikel 44 der Verfassung von Berlin und § 20 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin wird folgender weiterer Ausschuss eingesetzt:

Ausschuss für Bürgerschaftliches Engagement (9 Mitglieder) – BürgEn –

Die Verteilung der Mitglieder auf die Fraktionen der SPD, der CDU, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und der Piratenfraktion erfolgt gemäß Artikel 44 Absatz 2 der Verfassung von Berlin in Verbindung mit § 20 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin in diesem Ausschuss mit 9 Mitgliedern im Verhältnis 3 : 2 : 2 : 1 : 1.

III.

Gemäß Artikel 44 Absatz 2 der Verfassung von Berlin in Verbindung mit § 20 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin benennen die Fraktionen die auf sie entfallenden Mitglieder der Ausschüsse.