Zum Antrag Drucksache 17/0295 empfiehlt der Bauausschuss einstimmig mit allen Fraktionen die Annahme in neuer Fassung. Wer dem Antrag in neuer Fassung im Wortlaut der Beschlussempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD, der CDU, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke, die Piratenfraktion und der fraktionslose Abgeordnete. Gegenstimmen? – Ich sehe keine Gegenstimmen. Gibt es Enthaltungen? – Auch keine Enthaltungen, dann ist das so einstimmig beschlossen.
Zur Vorlage auf Drucksache 17/0014 empfiehlt der Hauptausschuss einstimmig – bei Enthaltung Linke – die Annahme. Wer der Vorlage unter Annahme der im Bericht des Hauptausschusses enthaltenen Auflagen und Missbilligungen zustimmen und dem Senat für das Haushaltsjahr 2010 Entlastung erteilen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD, der CDU, Bündnis 90/Die Grünen, die Piratenfraktion und der fraktionslose Abgeordnete. Gegenstimmen? – Ich sehe eine Gegenstimme in der Piratenfraktion. Enthaltungen? – Die Linke enthält sich. Dann ist das so angenommen. – Verzeihung! Ich muss notieren: Eine Enthaltung im Kreis der Piratenfraktion.
Ich werde das nicht weiter explizieren und ausführen. Ich glaube, die Feststellung reicht, Herr Kollege, oder?
Aufgabe gemäß § 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz des Freibades „Wernerbad“ nebst Tennisplatz, Ridbacher Str. 44 im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, Ortsteil Kaulsdorf, zwecks Veräußerung für Sonderwohnformen nebst Dienstleistungseinrichtung
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Sport vom 31. Mai 2013 und dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 12. Juni 2013 Drucksache 17/1064
Zur Vorlage auf Drucksache 17/0934 empfiehlt der Sportausschuss mehrheitlich – gegen Grüne, Linke und Piraten bei Enthaltung zweier Stimmen der SPD – und der Hauptausschuss mehrheitlich – gegen Grüne, Linke und Piraten – die Annahme. Wer der Vorlage zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD und der CDU sowie der fraktionslose Abgeordnete. Gegenstimmen? – Das sind die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und die Piratenfraktion. Enthaltungen? – Eine Enthaltung bei der Piratenfraktion. Dann ist der Vorlage so zugestimmt.
Aufgabe gemäß § 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz einer Freifläche des öffentlichen Tennisstandortes Bornitzstraße 17 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt-Lichtenberg zugunsten von Stellplätzen und Erschließung eines Wohnungsbauvorhabens
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Sport vom 31. Mai 2013 und dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 12. Juni 2013 Drucksache 17/1065
thaltung jeweils einer Stimme der SPD, der Linken und der Piraten – und der Hauptausschuss einstimmig – bei Enthaltung Grüne und Piraten – die Annahme. Wer der Vorlage zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Fraktion der SPD, die CDUFraktion, die Fraktion Die Linke und der fraktionslose Abgeordnete. Gegenstimmen? – Eine Gegenstimme bei den Piraten. Enthaltungen? – Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die übrigen Mitglieder der Piratenfraktion enthalten sich. Damit ist der Vorlage zugestimmt.
Vorlage – zur Kenntnisnahme – gemäß Artikel 64 Absatz 3 der Verfassung von Berlin Drucksache 17/1044
Anstelle einer Beratung haben sich die Fraktionen darauf verständigt, dass vorbereitete Reden zu Protokoll gegeben werden können. Dazu haben Sie nun die Gelegenheit.
Seit Jahren ist die Zahl der Widersprüche und Klagen gegen Bescheide der Jobcenter hoch. In Berlin lag die Zahl der 2012 neu eingereichten Klagen gegen die Jobcenter mit rund 30 000 auf sehr hohem Niveau. Vier von fünf dieser Klagen konnten ohne Urteil erledigt werden – sie hätten durch die Widerspruchsstellen leicht vermieden werden können. Von den restlichen Klagen war über die Hälfte erfolgreich. Bei anderen Verfahren, z. B. gegen die Rentenversicherung, ist diese Quote wesentlich niedriger, ein weiteres Indiz dafür, dass viele Klagen gegen die Jobcenter vermeidbar sind. Die Abschaffung der Gerichtsgebühr für die Jobcenter 2006 war eine Einladung, bei den Widerspruchsstellen zu sparen und jede Kleinigkeit durch die Sozialgerichte entscheiden zu lassen. Die steigende Zahl von Klagen gegen die Jobcenter hat 2010 die verantwortlichen Minister der Länder alarmiert. Es wurde eine Gemeinsame Kommission der Justizministerkonferenz sowie der Konferenz der Arbeits- und Sozialminister zur Erarbeitung von Änderungsvorschlägen eingesetzt. Nur wenige dieser Vorschläge sind bis heute umgesetzt.
Der Senat ist hier nicht, wie üblich, untätig geblieben. Auf Initiative von Senator Heilmann wurde im Juni 2012 von den Senatsverwaltungen für Justiz, für Arbeit und für Soziales, dem Landessozialgericht, dem Sozialgericht Berlin, der Regionaldirektion der Bundesagentur und mehreren Berliner Jobcentern ein Katalog von 38 Maßnahmen zur Reduzierung der Klagen erarbeitet, der seit Anfang Dezember 2012 vorliegt. Bis Mitte März 2013 war noch keine der vorgeschlagenen Maßnahmen in einem Berliner Jobcenter umgesetzt, wie ich durch eine Kleine Anfrage erfuhr. In der Antwort heißt es:
Mit der Umsetzung jeder Maßnahme in jedem Berliner Jobcenter ist... nicht zu rechnen. Die Entscheidung, ob und inwieweit eine Umsetzung der Maßnahmen in den einzelnen Jobcentern erfolgt, liegt bei der zuständigen Trägerversammlung bzw. bei der Geschäftsführung des jeweiligen Jobcenters.
Ich empfehle Herrn Heilmann wärmstens die Lektüre der KGSt-Studie. Seine lobenswerte Initiative wird ins Leere laufen, solange sich an der Organisation der Berliner Jobcenter nicht grundsätzlich etwas ändert. Da muss mehr geschehen als die Aufstockung der Jahrestantieme der Bundesagentur für die Leitungen der Jobcenter, denen eine Reduzierung der Klagen gelingt.
Deshalb fordern wir als unmittelbar wirksame Maßnahme die Wiedereinführung der Pauschgebührenpflicht der Träger nach dem SGB II, ein bisher nicht umgesetzter Vorschlag der Gemeinsamen Kommission der Länder. Dies entlastet den Landeshaushalt – je nach Berechnung durch den Senat bzw. das Sozialgericht Berlin – um zwischen 1,4 und 2,4 Millionen Euro im Jahr, und es fördert eine bessere Ausstattung und Organisation der Widerspruchsstellen. Dieser Vorschlag hat bereits eine große Unterstützung aus Justiz und Politik, der Deutsche Sozialgerichtstag hat sich ebenso dafür ausgesprochen wie Senator Czaja. Lassen sie uns deshalb gemeinsam die Initiative zur Umsetzung dieser Maßnahme ergreifen!
Ich muss zunächst einmal festhalten, dass ich große Sympathie für das Anliegen der Piraten habe, das mit dem Antrag verfolgt wird. Fehlerhafte Bescheide der Jobcenter belasten seit Jahren in unerträglichem Umfang nicht nur die betroffenen Hilfeempfänger/-innen, sondern auch unser Sozialgericht. Die erschreckend hohe Quote erfolgreicher Klagen ist hier schon mehrfach Thema gewesen, aber alle Maßnahmen, die hohe Fehlerquote zu mindern, sind bisher gescheitert. Deshalb erscheint der Antrag der Piraten, mit dem Druck auf die Jobcenter ausgeübt werden soll, damit die Bescheide fehlerfreier werden, auf den ersten Blick sinnvoll, aber leider nur auf den ersten Blick. Tatsächlich wird eine Wiedereinführung einer Gerichtsgebühr für die Jobcenter nur zu zusätzlicher Arbeit für diese führen, eine Wirkung, die kaum geeignet erscheint, die Arbeit der Jobcenter im Sinn der Hilfeempfänger/
innen zu verbessern. Vielmehr muss das Gegenteil befürchtet werden, wenn zusätzlich auch noch Gerichtsgebühren bearbeitet werden müssen. So sympathisch die Idee des Antrags auf den ersten Blick ist, so wenig hilft er, tatsächlich die bestehenden Probleme zu lösen. Deshalb werden wir uns diesem Antrag letztlich wohl nicht anschließen können.
Im Jahre 2012 haben 28 666 Hartz-IV-Empfänger am Sozialgericht von Berlin gegen das Jobcenter geklagt – das ist eine erschreckend hohe Zahl –, und rund 50 Prozent der Klagen hatten zumindest teilweise Erfolg. Dass die Jobcenter in Berlin mit besonders vielen Empfängern beschäftigt sind und daher Fehler unvermeidlich sind, ist uns allen bewusst, jedoch ist die Zahl der Klagen, zumal der erfolgreichen, ein nicht tragbarer Zustand. Deshalb ist die Initiative von Justizsenator Heilmann, die Klagen in nur zwei Jahren um 25 Prozent zu reduzieren, richtig, allein ist das Erreichen des ehrgeizigen Ziels bisher nicht erahnbar. Die Eingangszahlen in den ersten vier Monaten dieses Jahres, die zwischen 2 200 und 2 400 pro Monat liegen, entsprechen jedenfalls dem Niveau des Vorjahres.
Abhilfe ist also erforderlich. Ob der Antrag der Fraktion der Piraten den richtigen Weg weist, ist jedoch fraglich. Die Wiedereinführung einer Gerichtsgebühr für Jobcenter in Form einer Pauschale nach § 184 SGG führt nicht notwendigerweise zu einem Rückgang der Klagen. So ist die Zahl der Verfahren seit 2005 fast kontinuierlich gestiegen, ohne dass ein signifikanter Sprung ab 2006 zu erkennen ist. Dies wäre jedoch naheliegend, denn damals wurde die Gerichtsgebühr abgeschafft. Einen finanziellen Anreiz zu setzen, um die Leistungsgewährung der Jobcenter zu verbessern, ist ein guter Grundgedanke. Es besteht allerdings die Gefahr, dass, nachdem die Gerichtsgebühr für Jobcenter wieder eingeführt wurde und die Klageflut womöglich weiter anhält, dann eine Gebühr für die Klagen der Betroffenen gefordert wird. Die Piraten dämmen vielleicht mit ihrem Antrag die Symptome ein, und es kommt zu weniger Klagen, jedoch die Ursache für die Klagen verändert sich nicht. Der Hauptgrund, um Widerspruch einzulegen, ist die oft völlige Unverständlichkeit der Bescheide für die Betroffenen. Diese entsteht unter anderem durch die Überarbeitung von Mitarbeitern, für die die Empfänger oft nicht mehr als Verwaltungsvorgänge sind. Durch den Verlust des persönlichen Kontakts zwischen Träger und Empfänger wird die Unverständlichkeit und somit auch der Drang zum Klagen gefördert.
Einen guten Ansatz bietet das Pirmasenser Modell, welches auf dem Dialog zwischen den Betroffenen und dem Jobcenter basiert. An den dortigen Runden Tischen mit allen Beteiligten fühlen sich die Empfänger ernst genommen, und es lassen sich gut tragfähige Kompromisse finden. Für dieses Vorgehen bedarf es allerdings einer
besseren Zusammenarbeit zwischen den Bezirken, dem Senat und den Jobcentern. Wichtig ist dabei, dass Empfänger möglichst immer den gleichen Ansprechpartner haben und so auch einen gewissen Grad an Vertrauen aufbauen können. Die dadurch womöglich entstehenden Kosten sind im Vergleich zu den möglichen Einsparungen dezent.
In den anstehenden Ausschussberatungen wollen wir gern mit Ihnen und Senator Heilmann darüber sprechen, wie seine ambitionierten Ziele umgesetzt werden könnten. Dabei werden wir auf unsere Idee eines Ombudsmanns zurückkommen, wie wir sie mit Drucksache 17/0556 forderten, und auch die Ergebnisse der KGSt-Studie werden erneut aufzurufen sein. Dabei wird auch die Forderung der Piraten auf Wiedereinführung der Gerichtsgebühren für Jobcenter zur Sprache kommen.