zirke. Wir wollen Klarheit über die Senatspläne in Bezug auf Unter-Wert-Vergaben. Sparen Sie sich bitte an der Stelle die Belehrung über die LHO! Die kennen wir. Es geht um die Frage, welche Rolle eine solche Vergabe unter Wert im Senatskonzept spielen soll. Es geht darum, wie dadurch soziale und andere stadtentwicklungspolitische Ziele zu erreichen sind. Wir wollen wissen, wie der Senat gedenkt, mit einer Kategorie „Grundstücke mit Entwicklungsperspektive“ umzugehen usw.
Wir müssen raus aus einer Situation, wo die Koalition sich damit durchwurschtelt, dass in der Koalition so ziemlich jede im politischen Spektrum vertretbare Position auch vertreten wird, und der Senat andererseits erklärt, er sei grundsätzlich phantasielos, was die Notwendigkeit neuer Regeln und Verfahren betrifft. Deshalb wollen wir mit der Großen Anfrage wissen, wohin der Senat nun will. Wir wollen wissen, in welchen Schritten und mit welchen Instrumenten er das umsetzen will. Wir finden, dass die Stadt Anspruch auf Klärung hat. In der nächsten Woche tagt der Runde Tisch Liegenschaftspolitik, und da werden die Menschen sicherlich auch wissen wollen, was der Senat denn nun konkret vorhat.
Vielen Dank, Herr Kollege Zillich! – Zur Beantwortung seitens des Senats erteile ich jetzt Herrn Senator Dr. Nußbaum das Wort. – Bitte sehr, Herr Senator Dr. Nußbaum!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Bevor ich auf die Fragen im Einzelnen eingehe, erlaube ich mir noch eine Bemerkung vorab. Über die Neuausrichtung der Liegenschaftspolitik sprechen wir ja nicht erst seit heute. Deswegen hätte ich es mir einfach machen können und Sie bezüglich Ihrer Fragen 1 bis 10 einfach auf unser Konzept zur transparenten Liegenschaftspolitik verweisen können.
Die Antwort hätten Sie darin nachlesen können. Aber ich nehme gern die Gelegenheit wahr, Ihnen das hier nochmals zu erläutern.
Deswegen beantworte ich im Namen des Senats von Berlin Ihre Große Anfrage wie folgt: Mit der Neuausrichtung der Liegenschaftspolitik verfolgt der Senat und so, wie ich das wahrnehme, im Übrigen auch die Mehrheit des Parlaments eine nachhaltige Finanz- und Stadtentwicklungspolitik. Was wir erreichen wollen, ist ein zielgerichteter und strategisch langfristiger Umgang mit landeseigenen Grundstücken. Dazu zählt nicht nur die Sicherung der Einnahmebasis, sondern insbesondere auch eine Wertschöpfung durch Realisierung von wirtschafts-,
kultur-, wohnungs- und stadtpolitischen Zielen, und dazu gehört auch – das wird immer gern vergessen – der Erhalt von Arbeitsplätzen, die Standortsicherung für soziale Infrastruktur wie Schulen und Kindertagesstätten, die Verbesserung des Klimaschutzes und der Energieeffizienz sowie die Bereitstellung bezahlbaren Wohnraums für alle Einkommensgruppen. Und neben der Ausschöpfung des fiskalischen Wertepotenzials geht es bei der Frage, wie die Grundstücke vermarktet werden sollen, um den Mehrwert für die Stadt, um die sogenannte Stadtrendite.
Zu 2: Parlamentsbeschlüsse sind selbstverständlich für die Arbeit der Exekutive maßgeblich, und zwar so lange, bis gegenteilige oder modifizierte Beschlüsse gefasst werden, wie es bei der Liegenschaftspolitik der Fall war. Der Parlamentsbeschluss „Grundstücksentwicklung mit Augenmaß: Neuausrichtung der Berliner Liegenschaftspolitik“ – Drucksache 16/3164 – vom 3. Juni 2010, auf den Sie sich in Ihrer Anfrage beziehen, ist mit der zustimmenden Kenntnisnahme des Hauptausschusses vom 30. Januar 2013 zum Konzept zur transparenten Liegenschaftspolitik in einigen, auch wichtigen Punkten modifiziert worden. Das gilt etwa mit Blick auf die besondere Fokussierung der nach dem Konzept vorgesehenen Portfolioanalyse nach Bedarfen für die Daseinsvorsorge.
Zu 3: Eine langfristig strategische Ausrichtung des Umgangs mit Liegenschaften setzt eine zukunftsorientierte Bestandsaufnahme und eine preisorientierte Betrachtung des Portfolios voraus. Operativ wird dieser Prozess von einem Portfolioausschuss übernommen. Darüber hinaus sind der Liegenschaftsfonds und die beteiligten Fachverwaltungen bei einer Direktvergabe von Grundstücken verpflichtet, in der Begründung auch eine Stadtrendite zu dokumentieren, die fachpolitisch gewollt ist und zu einer Nutzungsbindung für den Käufer oder die Käuferin führt. Wenn wir also eine Direktvergabe vornehmen, möchten wir wissen, was die Stadtrendite ist. Ich möchte das klar ausgewiesen haben und möchte diese Stadtrendite, auf die wir uns politisch verständigen, auch in einer langfristigen Nutzungsbindung für uns abgesichert haben.
Der Unterschied zwischen dem Wert, zu dem das Grundstück in einer Direktvergabe tatsächlich abgegeben werden soll, und dem Preis, den ein Bieterverfahren erzielen könnte, ist mit der durch das Grundstücksgeschäft erzielbaren Stadtrendite in ein Verhältnis zu setzen. Ich versuche, das noch einmal mit einfachen Worten zu erklären: Man weiß in etwa, auch wenn man das Bieterverfahren nicht durchgeführt, bei vielen Immobilien – wenn es sich nicht gerade um spezielle Immobilien handelt, bei denen man immer Überraschungen erlebt – den Marktpreis. Wenn wir uns gemeinsam entscheiden, eine Direktvergabe durchzuführen, die unter diesem Marktpreis liegt, und wir diesen Marktpreis nicht bezahlt bekommen, sondern eine Stadtrendite vorsehen, muss diese Stadtrendite von der Fachverwaltung deutlich dokumentiert werden. In den
Verträgen ist diese Stadtrendite langfristig über eine Nutzungsbindung für uns zu erhalten. Das ist ein faires Angebot.
Zu 4: Das Konzept sieht keinen Vorrang des Verkaufs vor. Im Konzept heißt es ausdrücklich: Neben der Ausschöpfung der fiskalischen Wertpotenziale ist der Liegenschaftsfonds genauso angehalten, Stadtrenditen zu heben. Beim Einsatz von Liegenschaften sind daher ausdrücklich auch stadtentwicklungs-, wohnungs-, kultur- und wirtschaftspolitische Ziele zu beachten. Das kann auch gar nicht anders sein. Wir haben heute Nachmittag eine Debatte über zensusbedingte Mindereinnahmen und die Situation des Haushalts gehabt. Grundstücke sind wie andere Güter Werte, die den Berlinerinnen und Berlinern gehören, die wir treuhänderisch verwalten. Deswegen können wir nicht von Vornherein den möglichen Wert bei der Vergabe eines Grundstückes, ob als Direktvergabe, im Bieterverfahren oder als normaler Verkauf, weggeben, sondern müssen auch fiskalische Wertpotenziale beachten. Wir stellen sie in dem neuen Liegenschaftskonzept parallel in einer Gleichwertigkeit neben andere Ziele wie wohnungs-, kultur-, wirtschafts- und stadtentwicklungspolitische Ziele. In der Plenarsitzung am 21. Februar 2013 habe ich Ihnen, Frau Dr. Schmidt, dies zur Frage der Abkehr vom Vorrang des Verkaufs bereits mitgeteilt. Aber auch an dieser Stelle wiederhole ich es gern, wenn es hilft, dieses Märchen aus der Welt zu schaffen, dass die neue Liegenschaftspolitik, das neue Liegenschaftskonzept keinen Vorrang des Verkaufs vorsieht, sondern die Ziele als gleichwertig betrachtet.
Zu 5: Der Senat hat sich entschieden, mit dem Konzept zur transparenten Liegenschaftspolitik zunächst eine Clusterung des vorhandenen Liegenschaftsportfolios vorzusehen. Auf dieser Grundlage werden gegebenenfalls erforderliche Ankäufe jenseits des Tagesgeschäfts in den Senatsverwaltungen und Bezirken sichtbar werden können. Bevor wir eine Ankaufspolitik mit unbestimmter Zielrichtung betreiben, sollten wir zunächst einmal eine sorgfältige Analyse des bestehenden Portfolios vornehmen, zumal auch Ankäufe darüber hinaus den Vorgaben von § 63 Abs. 1 LHO unterliegen, wonach Vermögensgegenstände nur dann erworben werden sollen, soweit sie zur Erfüllung der Aufgaben Berlins in absehbarer Zeit erforderlich sind. Das sagt uns die Landeshaushaltsordnung. Man kann nicht beliebig Grundstücke zurückkaufen. Sie müssen absehbar zur Erfüllung der Aufgaben Berlins erforderlich sein. Wenn vorher bereits Aspekte erkennbar werden sollten, die ein früheres Einschreiten über Ankäufe gebieten, wird der Senat selbstverständlich seine Verantwortung wahrnehmen, wobei auch in diesem Zusammenhang sicherlich noch zu klären sein wird, welche Auswirkungen die kürzlich veröffentlichten Zahlen zur Bevölkerungsentwicklung darauf haben. Perspektivisch schließe ich den Ankauf in Einzelfällen, wenn sie begründet sind, jedoch nicht aus.
Zu 6: Es geht dabei nicht um die Planung einer bevorzugten Vergabe in einer bestimmten Art und Weise. Das Liegenschaftskonzept sieht ein Verfahren vor, bei dem die Grundstücke zunächst nach vier Kategorien geclustert werden. Nur die Kategorien Grundstücke mit Verkaufsperspektive und Grundstücke mit Entwicklungsperspektive gehen in ein weiteres Vermarktungsverfahren. Der erste Schritt ist also eine Vergewisserung darüber, in welche Schublade ein Grundstück gehört. Wir haben vier Schubladen, und zwei Schubladen davon, bei denen es überhaupt darum geht, ein Grundstück zu verkaufen. Das nennen wir Grundstücke mit Verkaufsperspektive und Grundstücke mit Entwicklungsperspektive.
Dann wird in einem zweiten Schritt entschieden, ob es sich um Vorhaltegrundstücke handelt, die aufgrund ihrer Lage oder ihrer künftigen Entwicklung verkauft oder lediglich im Wege der Vergabe eines Erbbaurechts vergeben werden sollen. Ich sage es an dieser Stelle auch noch einmal deutlich, weil es manchmal mit den Erbbaurechten durcheinandergebracht wird: Das Konzept beantwortet die Frage des Umgangs mit Erbbaurechten. Wenn danach ein herausragendes Interesse des Landes Berlin darin besteht, die Nutzung über einen Zeitraum von 15 Jahren oder mehr sicherzustellen oder es sich aufgrund der Lage oder der Beschaffenheit des Grundstücks um ein Grundstück von besonderer Bedeutung für das Land Berlin handelt, dann wollen wir Erbbaurechte vergeben, weil wir eine dauerhafte Absicherung dieser Bindung rechtlich über eine Dienstbarkeit nicht erreichen können. Deswegen ist es richtig, solche Grundstücke, die wir nur einmal haben und die wir als herausragende Grundstücke oder Gebäude einschätzen, gleichwohl aber nicht behalten wollen, mit einer bestimmten Entwicklungsperspektive oder Nutzungsbindung herauszugeben.
Hier muss sichergestellt sein, dass nicht nach 15 Jahren derjenige, der das Grundstück möglicherweise unter Wert gekauft hat, weil wir es ihm geben wollten, dieses Grundstück in seiner Nutzung umwidmet und etwas Anderes daraus macht. Ich sage ganz offen: 15 Jahre im Leben eines Grundstücks sind gar nichts. Deswegen gibt es nach deutschem Recht anscheinend nur das Instrument – wir haben es mit verschiedenen Gutachten geprüft –, dass man nicht über eine Dienstbarkeit, die im Grundbuch dinglich eingetragen wird, sondern über Erbbaurechte geht, um die langfristige Nutzungsperspektive zu sichern und sicherzustellen, die Möglichkeit zu haben, über ein Auslaufen des Erbbaurechts das Grundstück wieder zurückzuholen, sodass das Grundstück nicht unwiderruflich verloren ist, wenn diese Nutzungsperspektive vom Investor nicht eingehalten wird.
Zu 7: Veräußerungen unter Wert sind nach dem Grundgedanken der Landeshaushaltsordnung, die insofern auch eine verfassungsrechtliche Ausprägung beinhaltet, im Grunde Ausnahmekonstellationen. Das Land Berlin hat erst einmal nichts, was ihm und den Steuerzahlern gehört,
unter Wert wegzugeben. Deswegen ist das auch so klar in der LHO geregelt. Auch deswegen gibt es ein parlamentarisches Befassungsrecht nach der LHO. Wenn es passieren sollte, muss das Parlament mitentscheiden. Das sollte auch grundsätzlich künftig so bleiben. Deswegen muss man sich an dieser Stelle noch einmal das Thema der sogenannten Stadtrendite anschauen, weil sich diese nicht in Geld, sondern in kulturellen, wirtschaftspolitischen, sozialen und anderen Nutzen der Daseinsvorsorge ausdrückt. Sie ist jedenfalls sehr schwer in Entgelt bewertbar. Deshalb muss man sich das anschauen. Deswegen heißt es: Deckt das Angebot eines Kaufinteressenten die identifizierten grundstücksimmanenten Gründe oder das herausgehobene Interesse des Landes ab und rechtfertigt die zu erwartende Stadtrendite eine Förderung, dann kann eine Liegenschaft in der Direktvergabe unter Preis wie nach einem bedingungsfreien Bieterverfahren verkauft werden. Allerdings sagen wir, dass unter Preis nicht bis ganz auf null gehen kann. Eine Grenze ziehen wir ein. Das ist der Gutachterwert nach § 64 LHO. Wir setzen uns selbst eine Schranke nach unten, damit eine Direktvergabe nicht zu 1 Euro erfolgen kann. Wir setzen eine Schranke entsprechend dem Gutachterwert nach der LHO fest und handeln nach der Haushaltsordnung und dem verfassungsrechtlichen Prinzip, dass wir eigentlich nicht unter Wert verkaufen können.
Zu 8: Die Frage, was die sanierungsbedürftigen Kitaimmobilien für einen Euro anbelangt, befindet sich aktuell in der politischen Diskussion. Die Verwaltung hat dazu zuletzt den Hauptausschuss sowie den Unterausschuss Vermögen am 17. April 2013 informiert. Auch nach der neuen transparenten Liegenschaftspolitik ist eine Vergabe von Grundstücken an freie Träger für Kitas für 1 Euro grundsätzlich möglich, wenn die bestimmte Stadtrendite erbracht wird, respektive sich der Träger verpflichtet, auf dem Grundstück dauerhaft eine Kita zu betreiben und eine bestimmte Anzahl von Kitaplätzen zu schaffen. Wie Sie wissen, wird derzeit in den parlamentarischen Gremien darüber diskutiert, dass sich das bisherige Verfahren möglicherweise nicht bewährt habe, weil sich das Interesse in Grenzen gehalten habe. Die Mehrheit der Mitglieder des Unterausschusses Vermögensverwaltung haben bei der Vergabe von Grundstücken zu 1 Euro am 15. Mai 2013 letztmalig für insgesamt acht Grundstücke zugestimmt und wollen für die Zukunft stärker auf die Vergabe von Erbbaurechten setzen. Das ist ein Weg, den kann man so gehen. Wie gesagt, auch das ist durch das Liegenschaftskonzept des Senats abgedeckt.
Zu 9: Es steht dem Senat nicht an, die Kompetenzen der Legislative zu bewerten. Es folgt schon aus dem Respekt vor dem Parlament, dass dieses, auch wegen des Grundsatzes der Gewaltenteilung, mindestens mit Blick auf den Kernbereich Exekutive, Eigenverantwortung gegenüber dem Senat besitzt.
Sie fragen dann unter 10, wie die Bezirke zukünftig an Entscheidungen über Grundstücksangelegenheiten beteiligt werden sollen. Die Bezirke – das haben wir auch in dem Konzept gesagt – sind zunächst gebeten, sich an der Portfolioanalyse zu beteiligen. Das heißt, dort sprechen sie mit, wenn es darum geht, die Grundstücke zu bewerten und zu clustern. Deswegen glaube ich, eine Beteiligung an einer Portfolioanalyse und an einem strategischen Umgang mit den Liegenschaften kann eigentlich nur in bezirklichem Interesse sein. Insbesondere, wie wir aus den Diskussionen über die Bezirkshaushalte wissen, sind Einnahmen aus Verkäufen von Grundstücken, die wir, wie gesagt, in einer transparenten Clusterung als verkaufsfähig definieren, im Interesse der Bezirke. Sie bringen zum einen möglicherweise Verkaufserlöse für die Bezirke, aber sie helfen auch, Einsparungen zu erbringen, wenn man sich von Immobilien und Gebäuden trennt, deren Bewirtschaftung unwirtschaftlich ist und die man dann besser abgibt.
Deswegen ist es wichtig, die Bezirke zu beteiligen. Ich würde empfehlen, aktiv an der Portfolioanalyse mitzuwirken und die Grundstücke zu identifizieren, die in den Liegenschaftsfonds eingebracht werden, und solche, die eben nicht eingebracht werden, weil es für diese Grundstücke einen Haltebedarf gibt. Mit Blick auf Daseinsvorsorge oder auch bezirkliche Entwicklungen für Kitas, Schulen, Sportflächen und Sonstiges sollen sie in den Bezirken bleiben. Das muss aus meiner Sicht vorrangig von den Bezirken geleistet werden, die dichter an den Themen dran sind. Aber sie haben auch eine Verantwortung, sich zu vergewissern und perspektivisch nach vorne zu schauen, wie sie ihre sozialstrukturellen Bedarfe in Zukunft einschätzen. Deswegen ist es klar, dass sie auch in dem Portfolioausschuss sitzen und dort auch mit Stimmrecht vertreten sein müssen.
Sie fragen weiterhin nach einer Beteiligung der Zivilgesellschaft an Entscheidungen über Grundstücksgeschäfte. Ich habe nicht den Eindruck, dass die Zivilgesellschaft bei den bisherigen Grundstücksverfahren zu wenig Gelegenheit hatte, sich zu äußern.
Zu Ihrer Frage 12: Wir sind zurzeit dabei, einen Referentenentwurf zur Umsetzung der Portfolioanalyse vorzulegen, insbesondere hinsichtlich der Frage, wer daran teilnehmen wird. Das Gleiche gilt auch zur Präzisierung mit Blick auf die Stadtrendite. Seit dem Beschluss des Hauptausschusses vom 30. Januar 2013 sind wir in einer Übergangsphase. Es wird sicherlich noch dauern, bis das Konzept zur transparenten Liegenschaftspolitik operativ und verwaltungstechnisch vollständig umgesetzt worden ist.
Jetzt geht es darum, die entsprechenden Instrumente einzurichten, und auch darum, möglichst zügig über die Einrichtung dieses Portfolioausschusses zu entscheiden und die Mitglieder des Steuerungsausschusses in einer
Übergangsphase dazu zu bringen, mit Ihnen gemeinsam die entsprechende Kategorisierung der Grundstücke zu den einzelnen Schubladen vorzunehmen.
Klar ist auch, dass die Debatte, die wir gemeinsam haben, und auch das transparente Liegenschaftskonzept dazu geführt haben – ich halte das auch für richtig –, das Thema Stadtrendite zu adressieren. Ich bin froh darüber und halte es auch für notwendig, das wir hier transparent damit umgehen. Ich verspreche mir viel von einer Clusterung und auch von der Diskussion darüber, welche Grundstücke wir brauchen und auch halten wollen. Vor allen Dingen kommt dann für uns alle Transparenz hinein. Mir geht es auch darum, mit dem transparenten Liegenschaftskonzept deutlich zu machen, dass Stadtrenditen, wie sie gefordert werden, zumindest plausibilisiert werden. Sie können es sich aus meiner Sicht am besten an dem Thema 1-Euro-Kitas deutlich machen.
Über Jahre wurde gewünscht und gefordert, Kitas gegebenenfalls zu 1 Euro abzugeben. Jetzt hat ein Umdenken eingesetzt, weil man sich gefragt hat: Was ist denn da wirklich die Stadtrendite? Wollen wir das? Ist die Nutzungsbindung vielleicht zu kurz? Müssen wir nicht über Erbbaurechte eine längere Nutzungsdauer für Kitas einrichten? Das ist genau das, was von meiner Seite und vom Senat thematisiert worden ist und was wir auch diskutieren und klarmachen wollen.
Bei der Frage, wie es in der Übergangsphase weitergeht, möchte ich noch mal sagen: Wenn der Steuerungsausschuss ein Vermarktungsvotum abgibt, ist dieses ohnehin nur einvernehmlich möglich. Wenn ein Mitglied des Steuerungsausschusses Widerspruch erhebt, ist eine Vermarktung nicht möglich.
Meine Damen und Herren! Der Herr Senator weist zu Recht darauf hin, dass der Aufmerksamkeitspegel sinkt. Ich finde, er hat Aufmerksamkeit verdient. Die Große Anfrage ist gestellt. Ich bitte um ein bisschen mehr Aufmerksamkeit und darum, das Gemurmel einzustellen. – Bitte schön!
Des Weiteren bedürfen alle Grundstücke, zu denen eine Beurkundung erfolgt, zu denen es also bis zum 30. Januar 2013 einen Beschluss des Steuerungsausschusses zur Vermarktung gab, der Freigabe durch die Senatsverwaltung für Finanzen. Auch hier findet nochmals eine Prü
fung statt, mit dem Hintergrund: Könnte das ein Grundstück sein, das wir wegen der Daseinsvorsorge im Bestand halten wollen?
Darüber hinaus sind zu solchen Überlegungen, wenn auch mit einem unternehmensspezifischen Fokus, die Mitglieder des Aufsichtsrats des Liegenschaftsfonds sowie die Mitglieder des Unterausschusses Vermögensverwaltung aufgerufen. Es wird oftmals vergessen, dass die Beschlüsse, die im Liegenschaftsfonds gefasst werden, auch noch mal von einem Verwaltungsgremium, von dem Aufsichtsrat, der politisch mit Parlamentariern besetzt ist, votiert werden. Es findet dann auch noch mal eine Vorlage und Votierung im Unterausschuss Vermögensverwaltung statt.
Zu 13: Wie bereits zu Frage 1 mitgeteilt, ist das Ziel der transparenten Liegenschaftspolitik eine langfristig strategische Ausrichtung des Umgangs mit Liegenschaften. Diese setzt, wie gesagt, eine zukunftsorientierte Bestandsaufnahme und preisorientierte Betrachtung des Portfolios voraus. Das heißt, dass in der Verantwortung aller Bereiche des Landes Berlin in den Senatsverwaltungen, aber auch in den Bezirken eine Portfolioanalyse nach der vorgegebenen Clusterung und der Federführung der Senatsverwaltung für Finanzen durchgeführt werden soll.
Zu 14: Auf Ihre Frage, ob der Senat eine zentrale Agentur für die Abwicklung von Grundstücksgeschäften für notwendig halte, möchte ich Ihnen sagen: Ja, eine zentrale Stelle für die Abwicklung von Grundstücksgeschäften erscheint weiterhin sinnvoll. Ob dieses in der Gestalt der jetzigen Ausgestaltung des Liegenschaftsfonds geschehen wird, kann man sich zu Recht fragen; denn die Prämissen für die Struktur des Geschäfts in Berlin haben sich mit Ihren Voten, aber auch mit der transparenten Liegenschaftspolitik des Senats geändert. Wir werden einen Zeitplan für diese Veränderungen vornehmen und diesen dem Senat und dem Abgeordnetenhaus vorlegen.
Abschließend möchte ich noch sagen, dass auch in der Vergangenheit der Liegenschaftsfonds nicht nur eine rein preisorientierte Vermarktung vorgenommen hat. Und ich möchte auch noch mal sagen, dass der Liegenschaftsfonds in der Vergangenheit durch seine Veräußerungen, durch seine gute Arbeit auch Einnahmen für das Land Berlin erzielt hat, die dann hier die allgemeinen Ausgaben dieses Hauses und unserer Politik mit gedeckt haben. Deswegen – und damit komme ich zum Ende – mein Dank auch an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowohl des Liegenschaftsfonds – dort gibt es ca. 120 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – als auch der Finanzverwaltung für ihre Arbeit. Gerade bei den Diskussionen nach vorne, wie wir damit umgehen, sollten wir auch berücksichtigen, dass wir dankbar und froh waren, dass wir in den letzten Jahren auch Einnahmen für dieses Land erzielt haben, dass wir diese Einnahmen noch stärker gebraucht haben, als es vielleicht heute – auch aufgrund
Vielen Dank, Herr Senator Dr. Nußbaum! – Für die antragstellende Fraktion Die Linke erteile ich jetzt dem Kollegen Zillich das Wort. – Sie haben bis zu zehn Minuten Redezeit wie auch Ihre nachfolgenden Redner. Bitte schön!