Protocol of the Session on November 24, 2011

[Vereinzelter Beifall bei den PIRATEN]

Ich rufe auf

lfd. Nr. 11:

Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 17/0026

Aufgabe gemäß § 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz von öffentlichen Sportflächen, Hartriegelstr. 77 im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Adlershof, zwecks Überführung des ehemaligen Schulstandortes in Erbbaurecht an einen privaten Schulträger

Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Es wird die Überweisung der Vorlage federführend an den künftig für Sport zuständigen Ausschuss und mitberatend an den künftig für Stadtentwicklung zuständigen Ausschuss sowie den künftigen Hauptausschuss vorgeschlagen. – Ich höre hierzu keinen Widerspruch. Dann verfahren wir so.

Das war unsere heutige Tagesordnung. Der Ältestenrat hat am Dienstag der Einberufung einer Plenarsitzung aus besonderem Anlass gemäß § 56 Abs. 2 Satz 2 unserer Geschäftsordnung zugestimmt. In dieser außerordentlichen Sitzung werden die weiteren Mitglieder des Senats vereidigt und die Ausschüsse der 17. Wahlperiode eingesetzt. Diese 4. Sitzung findet am Donnerstag, dem 1. Dezember 2011 um 11.00 Uhr statt.

Die Sitzung ist geschlossen. Ich wünsche allen einen guten Heimweg!

[Schluss der Sitzung: 16.59 Uhr]

Anlage 1

Beschlüsse des Abgeordnetenhauses

Rechtsextremistische Morde und Gewalttaten verurteilen

Das Abgeordnetenhaus verurteilt den menschenverachtenden Terror, der von Rechtsextremen über ein Jahrzehnt in Deutschland ausgeübt wurde. Wir trauern um Enver Şimşek, Abdurrahim Özüdoğru, Süleyman Taşköprü, Habil Kılıç, Yunus Turgut, İsmail Yaşar, Theodoros Boulgarides, Mehmet Kubaşık, Halit Yozgat und Michèle Kiesewetter. Seit 1990 sind mit den zehn bisher bekannten Todesopfern der Zwickauer Terrorgruppe 138 Menschen Todesopfer rechter und rassistischer Gewalt in Deutschland geworden, davon zehn in Berlin.

Die Morde, Anschläge und Gewaltaktionen der Thüringer Gruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ haben viele Fragen zur Arbeit des Verfassungsschutzes und der Strafverfolgungsbehörden aufgeworfen. Es erfüllt uns mit tiefer Sorge, dass die Ermittlungen in der rechtsextremistischen Szene über einen derart langen Zeitraum erfolglos blieben. Die Arbeit des Verfassungsschutzes und der Strafverfolgungsbehörden müssen auf den Prüfstand gestellt werden, um die Ursachen für dieses Versagen festzustellen. Die Hinterbliebenen der Mordopfer wie auch die Öffentlichkeit haben Anspruch auf schnelle und vollständige Aufklärung, die die Defizite der Ermittlungen klar benennt. Danach müssen die notwendigen Konsequenzen gezogen werden.

Das Abgeordnetenhaus von Berlin gedenkt der Opfer rechtsextremistischer Gewalt und spricht den Hinterbliebenen sein tiefes Mitgefühl aus. Wenn wir auch den individuellen Schmerz über den Verlust eines geliebten Menschen nicht ermessen können, so stehen wir doch in den Stunden der Trauer an der Seite der Hinterbliebenen und versichern ihnen, dass wir alles Menschenmögliche tun werden, um solche Taten in Deutschland niemals wieder geschehen zu lassen. Wir tragen Verantwortung dafür, dass alle in unserem Land ohne Angst vor Bedrohung und Rassismus leben können.

Rechtsextremistische Gewalttaten sind ein Angriff auf unsere freiheitlich-demokratische Gesellschaft und dürfen nicht verharmlost werden. Diese Bedrohung und Gefahr muss von Staat und Gesellschaft klar erkannt, benannt und entschieden bekämpft werden. Rechtsextremistischen Gewalttaten muss mit der gebotenen Entschlossenheit bereits im Keim entgegengetreten werden. Hier sind alle Anstrengungen zu unternehmen, dieses Ziel durch Aufklärung schon in der Grundschule, Präventionsarbeit, zivilgesellschaftliches Engagement, Ächtung von rassistischer Gewalt, Aussteigermodelle etc. zu erreichen.

Wir sind entschlossen, sowohl die politisch-gesellschaftliche Auseinandersetzung mit Rechtsextremisten und ihren Verbündeten vertieft fortzusetzen als auch die unabdingbaren Konsequenzen für die Arbeit der Sicherheitsbehörden rasch zu ziehen. Aus Fehlern müssen die richtigen Schlüsse gezogen und umgesetzt werden.

Rechtsextreme, Rassisten und verfassungsfeindliche Parteien haben in unserem demokratischen Deutschland keinen Platz. Deshalb fordert das Abgeordnetenhaus den Senat auf, sich an der Prüfung durch den Bund und die anderen Länder, ob sich aus den Ermittlungsergebnissen Konsequenzen für ein NPD-Verbot ergeben, zu beteiligen. Die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte an Parteiverbote sind zu berücksichtigen.

Wahl und Vereidigung des Regierenden Bürgermeisters von Berlin

Gemäß Artikel 56 Abs. 1 der Verfassung von Berlin in Verbindung mit § 75 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin wurde zum Regierenden Bürgermeister von Berlin gewählt und vereidigt:

Klaus Wowereit

Wahl der Mitglieder der G 10-Kommission des Landes Berlin

Gemäß § 2 Abs. 3 des Gesetzes zur Ausführung des Artikel-10-Gesetzes – AG G 10 – des Landes Berlin wählt das Abgeordnetenhaus eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden sowie eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter – jeweils mit Befähigung zum Richteramt – und eine der Anzahl der im Abgeordnetenhaus von Berlin vertretenen Fraktionen entsprechende Anzahl von Beisitzern. Das Vorschlagsrecht für den Vorsitz sowie für die Stellvertretung hat die stärkste Fraktion. Für die Wahl der Beisitzer und eines persönlichen Vertreters hat jede Fraktion das jeweilige Vorschlagsrecht.

Es wurden gewählt:

von der Fraktion der SPD vorgeschlagen:

Abgeordneter Thomas Kleineidam als Vorsitzender Herr Bernd Schimmler als stellvertretender Vorsitzender

Abgeordneter Tom Schreiber als Beisitzer Abgeordneter Erol Özkaraca als Stellvertreter

von der Fraktion der CDU vorgeschlagen:

Abgeordneter Peter Trapp als Beisitzer Abgeordneter Andreas Gram als Stellvertreter

von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorgeschlagen:

Abgeordneter Benedikt Lux als Beisitzer Abgeordnete Clara Herrmann als Stellvertreterin

von der Fraktion Die Linke vorgeschlagen:

Abgeordnete Marion Seelig als Beisitzerin Abgeordneter Uwe Doering als Stellvertreter

von der Piratenfraktion vorgeschlagen:

Abgeordneter Pavel Mayer als Beisitzer Abgeordneter Christopher Lauer als Stellvertreter

Wahl der Mitglieder des Ausschusses für Verfassungsschutz

Es wurden gewählt

von der Fraktion der SPD:

Abgeordneter Thomas Kleineidam als Mitglied Abgeordneter Tom Schreiber als Mitglied Abgeordneter Thorsten Karge als Mitglied

Abgeordneter Sven Kohlmeier als stellv. Mitglied Abgeordneter Robert Schaddach als stellv. Mitglied Abgeordnete Karin Seidel-Kalmutzki als stellv. Mitglied

von der Fraktion der CDU:

Abgeordnete Cornelia Seibeld als Mitglied Abgeordneter Stephan Lenz als Mitglied

Abgeordneter Andreas Gram als stellv. Mitglied Abgeordneter Dr. Robbin Juhnke als stellv. Mitglied

von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

Abgeordnete Clara Herrmann als Mitglied Abgeordneter Benedikt Lux als Mitglied

Abgeordnete Canan Bayram als stellv. Mitglied Abgeordneter Dirk Behrendt als stellv. Mitglied

von der Fraktion Die Linke:

Abgeordnete Marion Seelig als Mitglied Abgeordneter Hakan Tas als stellv. Mitglied

von der Piratenfraktion:

Abgeordneter Pavel Mayer als Mitglied Abgeordneter Christopher Lauer als stellv. Mitglied