Eine Beratung ist nicht mehr vorgesehen. Hier wird die Überweisung des Antrags federführend an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie und mitberatend an den Ausschuss für Digitale Verwaltung, Datenschutz und
Eine Beratung ist nicht mehr vorgesehen. Hier wird die Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Bauen, Wohnen und Verkehr und an den Hauptausschuss empfohlen. Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so.
Der Tagesordnungspunkt 22 war Priorität der Piratenfraktion unter Nummer 4.1. Die Tagesordnungspunkte 23 bis 26 stehen auf der Konsensliste.
Berlin nimmt keine Einschränkung der Meinungs- und Informationsfreiheit durch neues Leistungsschutzrecht für Presseverlage hin
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke und der Piratenfraktion Drucksache 17/0720
Eine Beratung ist nicht mehr vorgesehen. Hier wird die Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Europa- und Bundesangelegenheiten, Medien empfohlen. Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so.
Die Tagesordnungspunkte 28 und 29 stehen auf der Konsensliste. Der Tagesordnungspunkt 30 war Priorität von SPD und CDU unter den Nummern 4.2 und 4.3.
Eine Beratung wird nicht mehr gewünscht. Hier wird die Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Kulturelle Angelegenheiten mit der Bitte um Zuladung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Familie und an den Hauptausschuss empfohlen. Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so.
Dazu soll gesprochen werden. Auch hier steht den Fraktionen eine Redezeit von bis zu fünf Minuten zur Verfügung. Frau Kittler hat für die Fraktion Die Linke das Wort. – Bitte schön!
Danke schön, Herr Präsident! – Sehr geehrte Damen und Herren! Laut Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung – Artikel 1 Grundsatz – gilt:
Auf individuelle Ausbildungsförderung besteht... ein Rechtsanspruch nach Maßgabe dieses Gesetzes, wenn dem Auszubildenden die für seinen Lebensunterhalt und seine Ausbildung erforderlichen Mittel anderweitig nicht zur Verfügung stehen.
Wir haben es hier also nicht mit Bittstellern zu tun, bei denen sich das Land Berlin überlegen kann, wann es sich ihrer annimmt, sondern das Land hat dem Rechtsanspruch zu genügen, damit Schülerinnen und Schüler, Studentinnen und Studenten ihr Abitur machen können, einen Beruf erlernen können oder ein Studium absolvieren können.
BAföG soll die Chancengleichheit im Bildungswesen gewährleisten. Wenn also kein BAföG gezahlt wird, weil Ämter mit ihrer Arbeit nicht fertig werden, obwohl ein Anspruch besteht, dann kann von Chancengleichheit ja wohl überhaupt nicht mehr die Rede sein.
Wir reden hier über Tausende von Schülerinnen und Schülern und Studentinnen und Studenten. 7 500 waren es am 13. Dezember 2012, denen eine ihnen zustehende Förderung verweigert wird, die in Schulden getrieben werden, die dadurch keine Miete bezahlen können und von Kündigung ihrer Wohnung bedroht sind und die nicht genug Geld haben, um ihre Existenz sichern zu können. Wir sprechen also von Tausenden von Schülerinnen und Schülern und Studentinnen und Studenten, die in Existenzangst getrieben wurden. Das kann doch wohl nicht wahr sein in einer Stadt wie Berlin!
Und dann macht das BAföG-Amt CharlottenburgWilmersdorf im Oktober einfach zu, um die Anträge in Ruhe abarbeiten zu können. Da geht auch niemand mehr an das Telefon, auf E-Mails wird nicht mehr reagiert, und damit beginnt für viele ein Irrweg auf der Suche nach Hilfe.
Die BAföG-Amtstür ist verschlossen, also bleibt der Weg zum Sozialamt, zum Jobcenter. Dort aber weist man die Hilfesuchenden zurück, weil sich das Sozialamt für eine Existenzsicherung nicht zuständig fühlt. Einige fanden den Weg zu einer Online-Petition an das Berliner Abgeordnetenhaus. Ihnen wurde dann nach Monaten geholfen, vielen anderen aber eben nicht. Wir fordern mit diesem Antrag, dass diese Zustände sofort beendet werden und sich niemals mehr wiederholen dürfen.
Letzte Woche habe ich von einer jungen Mutter erfahren, die im August ihr Fachabitur machen wollte. Sie war drei Monate lang mittellos. Erst nach vielen Ämtergängen, wo sie nach ihrer Schilderung vom BAföG-Amt und vom Jobcenter auch noch schlecht behandelt wurde, und nach Eilantrag an die Senatsverwaltung und das Sozialamt bekam sie BAföG – zu spät. Weil sie in Existenznot geriet und versuchte, Hilfe zu bekommen, wurde sie ob der Fehlzeiten von der Schule abgemeldet. Nun hat sie mit ihrem kleinen Kind Mietschulden, Schulden beim Strom- und Gasanbieter sowie ein abzuzahlendes ALG-II-Darlehen, kann ihr Abitur nicht mehr machen und ist ohne Ausbildung arbeitslos. Das macht mich wütend – bei ihr wie bei allen anderen, die von dieser BAföG-Misere betroffen sind.
Die Situation ist heute keine andere, obwohl die Probleme durch die veränderte Anzahl von Berechtigten und den Doppel-Abiturjahrgang absehbar waren. Wo liegen hier die Ursachen, und warum hat der Senat nicht gehandelt, als spätestens im Oktober klar war, was hier auf uns zukommt? – Studentenwerk und BAföG-Amt Charlottenburg-Wilmersdorf leiden offensichtlich unter Personalmangel. Im Studentenwerk stieg die sogenannte Fallzahl pro Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin von 500 auf 600 bis 700. Trotzdem haben wir seit mindestens 2010 eine stagnierende Zuweisung des Landes für die BAföGBearbeitung an das Studentenwerk. Warum?
Die Dauerüberlastung führte dort zu einem gegenwärtigen Krankenstand von 14 Prozent – darunter viele Dauerkranke. Weil im BAföG-Amt CharlottenburgWilmersdorf nach Auskunft des Stadtrates Engelmann über fünf Personalstellen fehlen, sieht es dort ähnlich aus. Da hilft auch keine Entfristung von zwei Stellen. Wenn es noch andere Ursachen gibt, müssen sie aufgeklärt werden.
Die Linksfraktion fordert mit diesem Antrag außerdem vom Senat, nachhaltig die notwendige Personalausstattung zu garantieren und sofort für alle die Hilfe zu sichern, die durch die Nichtbearbeitung ihrer Anträge in Existenznot geraten sind. Weil ich den sonstigen Umgang mit unseren Anträgen kenne, bitte ich alle Kolleginnen
Danke, Frau Kollegin! – Für die Fraktion der SPD erteile ich jetzt das Wort der Kollegin Radziwill. – Bitte sehr!