Für die kollegiale Zusammenarbeit und weitgehende Auskunftsbereitschaft darf ich meinen Respekt zum Ausdruck bringen gegenüber den beteiligten Senatsverwaltungen, insbesondere den Staatssekretären. Ich nenne pars pro toto Frau Dr. Sudhof und die anderen Kollegen – Herr Zimmer ist ja inzwischen ausgeschieden.
Als Ausschussvorsitzender darf ich – auch und gerade weil verschiedene Meinungen sowohl zu Beginn des Prüfungsverfahrens als auch zu dessen Ende bestanden – sagen, dass ich die Erörterung der politischen Angelegenheiten, wozu auch das zu prüfende Thema gehörte, keineswegs nur den Parteien oder, um mit den Worten des kürzlich verstorbenen Politologen Wilhelm Hennis zu sprechen, allein dem Parteienstaat überlassen möchte. Die Bürgerpartizipation, die hier – man kann mit einer gewissen Ironie sagen – nachträglich stattfand, sollte zukünftig rechtzeitig Beachtung finden und wird von mir begrüßt. Insofern darf ich abschließend auch allen Aktiven und Engagierten, die zu unserer Thematik Wasserverträge Hinweise gegeben haben, ebenfalls danken. – Danke sehr!
Vielen Dank, Herr Jupe! – Für die Aussprache bzw. Beratung steht den Fraktionen jeweils eine Redezeit von bis zu zehn Minuten zur Verfügung. Es beginnt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Das Wort hat die Abgeordnete Frau Kosche. – Bitte sehr!
Werte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beschließen heute darüber, ob das Gesetz zur Offenlegung der geheimen Verträge zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe mit dem im letzten Jahr arbeitenden Sonderausschuss umgesetzt wurde. Wie Sie in dem abweichenden Bericht meiner Fraktion gelesen haben, sind wir der Meinung, dass dieser Sonderausschuss seinen Auftrag nicht erfüllt hat, und deswegen ist für meine Fraktion dieses Gesetz auch nicht umgesetzt.
Es ist sogar noch schlimmer: Sie konnten lesen, dass selbst durch die rudimentäre Arbeit dieses Ausschusses weitere Hinweise gegeben wurden, die eine seriöse, ver
tiefte Prüfung folgender Komplexe noch dringlicher gemacht hätten: Das sind erstens die tarifwirksamen Vereinbarungen des Konsortialvertrags in den §§ 21 und 23 sowie in § 4 des stillen Gesellschaftervertrags II, zweitens die Frage, ob die Konstruktion dieser Teilprivatisierung mit Artikel 20 des Grundgesetzes vereinbar ist, sowie drittens, ob die fehlende gesetzliche Grundlage entgegen Artikel 87 Abs. 1 der Verfassung von Berlin der in § 23.7 des Konsortialvertrags verankerten Gewinngarantie das Budgetrecht dieses Parlaments verletzt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Mit großem Vertrauen in ihr Parlament hat die Bevölkerung von Berlin durch den Volksentscheid „Unser Wasser“ die Prüfung der Wasserverträge in Ihre Hände gelegt. Das wurde in § 3 des Gesetzes so formuliert. Es sollten bestehende Verträge, Beschlüsse und Nebenabreden einer eingehenden öffentlichen Prüfung und Aussprache durch das Abgeordnetenhaus unter Hinzuziehung von unabhängigen Sachverständigen unterzogen werden.
Schon der von der rot-schwarzen Koalition verabschiedete Einsetzungsbeschluss für einen Sonderausschuss, bei dessen Beratung die SPD diejenigen als Raubritter beschimpfte, die ausreichende und gute Arbeitsbedingungen für diese Arbeit vom Parlament beschlossen haben wollten, ließ ahnen, dass die Aufklärungsarbeit nicht einfach werden würde. Dies bestätigte sich leider schon in der ersten Ausschusssitzung bei der Verabschiedung der Verfahrensregeln für diesen Sonderausschuss. Die vom Gesetz geforderte öffentliche Prüfung und Aussprache wurde auf das durchschnittliche Verfahren nach der Geschäftsordnung der Ausschussarbeit des Abgeordnetenhauses zurechtgestutzt. Dabei gibt es hier Spielräume, besonders für solche Sonderausschüsse.
Aktive Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt, die regelmäßig in großer Zahl an den Ausschusssitzungen teilnahmen, hatten keine Frage- und Redemöglichkeit – auch nicht in einer eingeschränkten Version, wie es in den BVVen unserer Stadt vorbildlich ist. Die Gängelung der aktiven Bürgerinnen gipfelte schon in einer der ersten Sitzungen mit der Zurechtweisung des Ausschussvorsitzenden, indem er ihnen lautstark zurief: Wir sind der Souverän. – Er fügte kleinlaut hinzu: den Sie gewählt haben. – Fazit: Die vom Gesetz geforderte öffentliche Prüfung und Aussprache wurde als wesentlicher Auftrag nicht erfüllt.
Wie Sie wissen, basiert die Konstruktion der Wasserverträge auf einer Holdingstruktur – genauso wie die Bankgesellschaft Berlin, für deren Abenteuer es heute noch Geldes aus der Berliner Landeskasse bedarf. Diese fachlich sehr speziellen und in ihrer Wirkungsweise ineinandergreifenden Wasserverträge sollten besonders auf die möglichen Auswirkungen zukünftiger Folgen auf den Haushalt des Landes Berlin überprüft werden. Die Abgeordneten bekamen dafür seitens des Parlaments keine
Unterstützung. Die Möglichkeit, Juristen beim Abgeordnetenhaus für die Fraktionen einzustellen, die diese Unterstützung geleistet hätten, versandeten in Hin und Her zwischen dem parlamentarischen Geschäftsführer, Torsten Schneider, dem Parlamentspräsidenten und dem Ausschussvorsitzenden. Letztlich hatten wir Abgeordneten keine fachliche Unterstützung.
Wenn eine Anstalt öffentlichen Rechts in eine PPPKonstruktion eingebunden wird, muss bei der Vertragskonstruktion besonders darauf geachtet werden, dass der Artikel 20 unseres Grundgesetzes, der sicherstellt, dass das Letztentscheidungsrecht bei gewählten Entscheidern liegt, nicht verletzt wird. Seit 1999 besteht der schwerwiegende Vorwurf gegen die Teilprivatisierungswasserverträge, sie würden das Demokratiegebot nach Artikel 20 verletzten. Zumindest dieser Vorwurf ist so schwerwiegend, dass von den Ausschussmitgliedern alles zu seiner Beseitigung hätten unternommen werden müssen. Das geht nicht immer mit Bordmitteln. Dazu hätte es einer vertieften, erschöpfenden Expertise durch ausgewiesene Fachjuristinnen und -juristen bedurft. Diese standen bereit, wurden aber nicht eingebunden. Das hierzu eingeholte Gutachten des wissenschaftlichen Parlamentsdienstes unseres Hauses hat Fragen und Lücken hinterlassen. Deswegen müssen Sie sich, meine Herren von SPD und CDU dieses Ausschusses, erneut den Vorwurf gefallen lassen, sich auf der Oberfläche eines schweres Vorwurfs getummelt zu haben. Es bleibt der Vorwurf bestehen, dass diese Verträge den Artikel 20 des Grundgesetzes verletzen.
Ob man das Bundeskartellamt politisch zu seinen bevorzugten Ämtern zählt oder nicht: Spätestens seit der Preissenkungsverfügung gegen das Land Berlin wären alle Berliner Abgeordneten gut beraten gewesen, die Vorwürfe, die dieses Amt gegen die Tarifkalkulation der Berliner Wasserbetriebe erhebt, aus der Welt zu schaffen. Mit Eifer und Fleiß hätten besonders die Abgeordneten der Koalition sich an die Arbeit machen müssen, um die Schmach und Schande, die in diesem Vorwurf liegt, zu beseitigen. Dazu hätte Ihnen dieser Ausschuss jede Gelegenheit gegeben. Die tarifwirksamen Vereinbarungen des Konsortialvertrags in den §§ 21 und 23 sowie § 4 des stillen Gesellschaftervertrags II sind der Turbo für die missbräuchliche zu hohen Wasserpreise. Weil sie es zudem noch möglich machen, dass die Tarife weiter mit dem Aufschlag von plus 2 Prozentpunkten in neuer Gestalt kalkuliert werden, hätten sie durch den Ausschuss intensiv und erschöpfend begutachtet werden müssen.
Von Ihnen allen unwidersprochen, rechnete ein SPDMitglied im Ausschuss als geladene Expertin vor, wie die missbräuchlich überhöhten Wasserpreise entstehen. Dem hat keiner der anwesenden Abgeordneten etwas entgegengesetzt. Im Gegenteil: Der anwesende Abgeordnete Daniel Buchholz hat sich bei der Expertin für die auch juristisch stichhaltige Argumentation bedankt. Da steht so
ein Vorwurf im Raum, und daraus folgt weiter nichts – in einem Sonderausschuss, der die Wasserverträge prüfen soll. Und obwohl angeblich weitgehendes Einverständnis aller Fraktionen dieses Hauses darüber besteht, dass die 1999 gewählte Konstruktion der Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe als wirtschaftlich ungültig für das Land Berlin sowie die Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt anzusehen ist, wurde hier nicht vertieft geprüft oder eine Expertise von Fachleuten angefordert.
Dann gibt es noch die Vorwürfe, die gar nicht bearbeitet wurden. Das parlamentarische Budgetrecht ist verletzt, wenn Steuern, Abgaben, Anleihen oder Sicherheiten gegeben werden, ohne dass es eine parlamentarische Legitimation dafür gibt. Gegen die §§ 23.7 und 21a des Konsortialvertrags bestehen die Vorwürfe, dass diese Sicherheitsleistungen sind. Dies hätte geprüft werden müssen. Der Sonderausschuss hat dazu gar nichts gemacht, nicht einmal rudimentär. Somit besteht auch dieser Vorwurf weiter. Es hat keine Prüfung gegeben.
Das Gesetz ist nicht umgesetzt. Heute müssen wir hier die Frage beantworten, ob mit dieser Arbeit im Sonderausschuss das Gesetz umgesetzt worden ist. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantwortet diese Frage mit einem ganz klaren Nein.
Zum Schluss möchte ich mich beim Ausschussbüro bedanken, besonders dafür, dass es die Ausschussmitarbeiterinnen und -mitarbeiter möglich gemacht haben, dass wir in der Weihnachtspause noch etwas durchschnaufen konnten und noch zusätzliches Material erhalten haben, sodass wir arbeiten konnten. Ich habe das Bemühen gemerkt und möchte mich dafür ausdrücklich bedanken.
Noch ein persönliches Wort an Sie: Ich glaube, Sie sind der Meinung, Sie seien dieses Thema mit dem Sonderausschuss los. Ich verspreche Ihnen hier und heute, dass Sie dieses Thema nicht loswerden, dass sich die gesellschaftlichen Gruppen, die dazu gearbeitet haben, wieder zusammenraufen und dass es dann mit der Aufarbeitung zu diesem Thema wieder weitergeht.
Vielen Dank, Frau Kollegin! – Als Nächstes hat der Kollege Karsten von der SPD-Fraktion das Wort. – Bitte schön!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Frau Kosche! Sie haben gerade sehr mühsam erklärt, wieso die Welt so schlecht ist und warum alles so schlecht ist. Machen Sie doch einfach mit bei
uns! Wir haben es ja schon ein Stück besser gemacht. Wir sind nicht am Ende, aber wir haben es immerhin schon ein Stück besser gemacht. Machen Sie da mit!
Am vergangenen Sonntag wurde in „Radio eins“ zwei Stunden lang über das Thema Wasser gesprochen – ob mit oder ohne Kohlensäure, ob hartes oder weiches Wasser, Delfin oder Schmetterling, schnorcheln oder tauchen, sogar, ob man aus Urin Wasserstoff gewinnen kann; nur über die Berliner Wasserpreise kein einziges Wort! Wer hätte das noch vor drei Monaten gedacht? Berliner Wasserpreise kein Thema mehr? Es ist zuallererst das Verdienst von 660 000 Berlinerinnen und Berlinern, die mit dem erfolgreichen Volksbegehren den Steins ins Rollen gebracht und uns folgenden Auftrag gegeben haben „Schluss mit Geheimverträgen – wir Berliner wollen unser Wasser zurück!“ Der Auftrag lautete nicht, Herr Dr. Lederer: Wir wollen ein Rechtsseminar und mehrere Doktorarbeiten zum Thema Demokratieprinzip. – Mindestens sechs Monate sollten wir uns Zeit für die Überprüfung nehmen, schreibt das Gesetz vor. Wir haben uns sogar zwölf Monate Zeit genommen, das Doppelte, und das war angesichts der komplexen Materie auch erforderlich.
Es ist klar geworden, dass es zwei Wege gibt, das Problem zu lösen: zum einen, die Verträge auf dem Klageweg rückabzuwickeln, oder aber – und das ist der zweite Weg – auf dem Verhandlungswege eine Verbesserung der Verträge bzw. die Rekommunalisierung zu erreichen. Welchen Weg sollen wir gehen? Den gefährlicheren, teureren, deutlich längeren oder den kürzeren, günstigeren und weniger riskanten? – Natürlich den zweiten! Das haben wir mit unserem Abschlussbericht beantwortet. Der Rückkauf ist in jeder Hinsicht die bessere Variante.
Eine Rückabwicklung wäre mit erheblichen rechtlichen Risiken verbunden. Mein Kollege Dr. Hausmann wird darauf noch genauer eingehen. Selbst wenn wir den Klageweg erfolgreich beschritten hätten und nach vielen Jahren eine Nichtigkeit der Verträge festgestellt würde, was dann? – Auch dann müsste eine Rückabwicklung durchgeführt werden, die erneut zu Streit führen würde. Nach Einschätzung von Herrn Prof. Keßler, der Vertrauensperson des Berliner Wassertischs, müsste auch dann ein Rückkauf oder eine Einigung auf neue Verträge erfolgen.
Meine Damen und Herren von der Opposition! Hören Sie doch endlich auf, uns das Märchen zu erzählen, es wären hier nur die Sachverständigen der Koalition gehört worden. In Ihren eigenen Berichten zitieren Sie doch Herrn Heinrich, Frau Schermer, Herrn Prof. Keßler, Herr Rechtsanwalt Sydow. Da sind doch von Ihnen benannte Sachverständige. Nicht ein einziger Sachverständiger konnte uns überzeugen, dass ein Klageverfahren sicher zu gewinnen sei, kein einziger. Schlimmer noch: Selbst wenn ein Klageverfahren gewonnen würde, stünde am
Zusammengefasst bedeutet das: Der Klageweg würde zu lange dauern, wäre zu risikobehaftet, ist viel zu teuer, und sein Ausgang ist völlig ungewiss. Wir haben den Auftrag des Volksbegehrens „Schluss mit Geheimverträgen – wir Berliner wollen unser Wasser zurück!“ umgesetzt. Die Verträge sind veröffentlicht. Die RWE-Anteile haben wir zu einem sehr günstigen Preis rekommunalisiert, und die Wasserpreise wurden gesenkt.
Es wundert mich nicht, dass ausgerechnet Sie jetzt dazwischenrufen. Sie haben bei der jüngsten Diskussion in diesem Haus keine Alternative zum Rückkauf anbieten können, sondern nur noch die schwache Behauptung, der Kaufpreis sei zu hoch. Auch diese Behauptung trifft nicht zu. Es macht nämlich einen Unterschied, ob ein Kaufpreis hier und heute zu günstigen Zinsen gezahlt wird und danach die Einnahmen des gekauften Unternehmens Berlin zustehen oder ob ein langwieriger Rechtsstreit geführt wird, dessen Ausgang ungewiss ist und an dessen Ende immer noch die Frage der Rekommunalisierung nicht geklärt ist, ein Rückkauf erst in vielen Jahren. Selbst wenn der Preis unter dem läge, der heute bezahlt wurde, so fehlen bis dahin auch die Einnahmen, die während des Rechtsstreits munter weiter in die privaten Kassen geflossen wären.
Wer will denn angesichts möglicher Zinsangleichungen im Zuge von gegenseitiger europäischer Hilfestellung davon ausgehen, dass die Zinsen in Deutschland nicht steigen würden? Was wäre denn ein geringerer Kaufpreis dann noch wert, wenn die Finanzierungskosten infolge gestiegener Zinsen deutlich höher würden? Dass wir dieses positive Ergebnis erzielt haben, von dem alle Berlinerinnen und Berliner schon heute profitieren,
Zwei Umstände haben uns dabei geholfen: RWE hatte, anders als Veolia, die strategische Entscheidung getroffen, sich aus dem Wassergeschäft zu verabschieden, und das Land Berlin kann den Rückkauf zu einem historisch günstigen Zinssatz von 2,6 Prozent finanzieren. Nicht kurzfristig für unter 1 Prozent wie eine Heuschrecke, sondern langfristig und sicher für festgeschriebene 2,6 Prozent auf 20 Jahre.
Warum versteift sich Die Linke so auf die Rückabwicklung der Verträge, die wirtschaftlich keinen Sinn machen? Warum können Sie nicht auch einmal anerkennen, wenn es der Regierung gelungen ist, den günstigsten Weg zu beschreiten? Warum tun Sie das?
Für mich gibt es hierfür nur eine Erklärung: Sie setzen alles daran, von der eigenen Verantwortung abzulenken. – Denn eines ist klar: Unter Harald Wolf, damals Wirtschaftssenator und Aufsichtsratsvorsitzender der Wasserbetriebe, sind die Wasserpreise immer nur gestiegen.
Ich bin gespannt, was Herrn Dr. Lederer heute dazu einfällt, um von der eigenen Verantwortung abzulenken.
Gut, dass Berlin zugegriffen hat. Der Beweis für das umsichtige Handeln des Senats ist doch die Klage von Veolia gegen RWE mit dem Ziel, den Rückkauf zu stoppen. Warum sollte Veolia denn dagegen klagen, wenn ein Verkauf so unvorteilhaft für Berlin ist, wie die Opposition es behauptet? Ich war selbst im Gerichtssaal dabei, als die Anwälte von Veolia davon sprachen, dass sie im Falle des Rückkaufs ihre Interessen gegen das Land Berlin nicht mehr durchsetzen könnten.
Meine Damen und Herren von der Opposition! Indem Sie sich gegen den Kauf der RWE-Anteile ausgesprochen haben, haben Sie sich, ob Sie es wollen oder nicht, zum Anwalt der Interessen von Veolia gemacht, denn jeder, der auch nur ein bisschen wirtschaftlichen Sachverstand hat, weiß, dass sich natürlich Veolia selbst den RWEAnteil einverleibt hätte, zumal zu diesem günstigen Preis. Wissen Sie eigentlich, welchen Schaden Sie damit angerichtet hätten?