Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Ich kann verstehen, dass Sie versuchen, jede Gelegenheit für die Polemik zu suchen.
Hier geht es um einen Vorgang, in dem eine Senatorin aufgrund von Umständen um ihre Entlassung gebeten hat,
die sich sicherlich nicht nur auf das Thema Messe beziehen, sondern insgesamt eine Lage widerspiegelten, in der das Vertrauen nicht mehr in vollem Umfang vorhanden war. Insofern ist das ein isolierter Vorgang, der auch als solcher zu betrachten ist.
1. Welche Maßnahmen ergreift der Senat oder die zuständige Schulaufsicht im Falle von rassistischen Übergriffen von Lehrkräften auf Schülerinnen und Schüler an Berliner Schulen, und wie werden diese Maßnahmen überwacht?
2. Wann ist mit einem Konzept für effektive juristische oder disziplinarrechtliche Maßnahmen für Angestellte oder Beamte des Landes Berlin im Schuldienst des Landes Berlin durch den Senat zu rechnen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Delius! Rassistische Äußerungen, egal, wo in unserer Gesellschaft sie getroffen werden, sind absolut
inakzeptabel. Gerade im Bereich der Schule, wenn Schülerinnen und Schüler betroffen sind, geht das überhaupt nicht und ist genauso inakzeptabel. Sie können sich sicher sein, dass ich dem auf jeden Fall nachgehe, wenn ich so was mitbekomme. Unsere Lehrerinnen und Lehrer und Pädagogen in den Schulen haben eine Verantwortung. Wenn so was vorfällt, muss dem uneingeschränkt nachgegangen werden.
Wie sich das in der Umsetzung gestaltet, war Ihre Frage. Bestätigt sich ein Dienstvergehen, ergeben sich Konsequenzen aus dem Disziplinargesetz. Je nach Schwere des Dienstvergehens erlässt der zuständige Disziplinarbeauftragte – das sind dann Bereiche in meinem Haus – Disziplinarmaßnahmen z. B. des Verweises, des Bußgeldes oder der Kürzung der Dienstbezüge. Disziplinarmaßnahmen wie Zurückstufung oder Entfernung aus dem Beamtenverhältnis – das sind Dinge, die Sie konkret meinten – stehen unter Richtervorbehalt. Diese Maßnahmen können nur von der Disziplinarkammer des Verwaltungsgerichts Berlin bzw. dem Disziplinarsenat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg ausgesprochen werden. Der Richtervorbehalt basiert auf dem das Berufsbeamtentum tragenden Grundsatz.
Jetzt zu der Frage, welche Möglichkeiten in der Schule zur Verfügung stehen: Ihnen ist sicherlich bekannt, dass wir in den Schulen Notfallpläne für unterschiedliche Bereiche haben. Das Themenfeld „rassistische Äußerungen“ haben wir auch in die Notfallpläne aufgenommen. Dort wird ziemlich deutlich formuliert, dass man dem direkt nachgehen muss, dass man in solch einem Fall z. B. die Polizei informieren und sich auch mit der Schulpsychologie in Verbindung setzen muss, um mit den Schülern und den Lehrern in die Auseinandersetzung und Aufarbeitung zu treten.
Zu Ihrer zweiten Frage: Die rechtlichen Grundlagen für arbeits- bzw. disziplinarrechtliche Maßnahmen sind das Beamtenstatusgesetz, das Disziplinargesetz, der Tarifvertrag der Länder und das Bürgerliche Gesetzbuch. Diese gelten nicht nur für eine Teilgruppe – also nicht nur für Lehrerinnen und Lehrer –, sondern für alle Beschäftigten des Landes Berlin. Im Bereich der Schule bieten wir regelmäßig Seminare für die Schulleitungen an, damit sie wissen, wie in diesem Zusammenhang die Verfahrensregelungen sind, wie sie in solchen Situationen mit den entsprechenden Fachkräften oder auch mit den Schülerinnen und Schülern umgehen sollen. Jeder bzw. jede Vorgesetzte ist verpflichtet, solchen Dingen nachzugehen, das ist ganz klar, und diese Informationen den entsprechenden Stellen, wie z. B. der Senatsverwaltung oder anderen Stellen, weiterzugeben.
Ich möchte abschließend sagen, dass Sie sicher sein können, dass ich rassistischen Äußerungen ganz genau nachgehen werde. So etwas kann nirgendwo toleriert werden. Wir sind in der Pflicht, solchen Dingen nachzugehen.
Vielen Dank! – Herr Kollege Delius! Haben Sie eine Nachfrage? – Das ist nicht der Fall. Dann kommt der Kollege Mutlu jetzt zu Wort. – Bitte schön!
Frau Senatorin! In diesem Zusammenhang habe ich die Frage: Sind Ihnen ähnliche Fälle aus Berlin bekannt, und warum wurden in den letzten zehn Jahren – schließlich war dieser Lehrer S. schon früher auffällig – keine Konsequenzen daraus gezogen und das Disziplinarrecht oder -verfahren so angepasst, dass Derartiges schnell und nachhaltig geahndet werden kann?
Herr Abgeordneter Mutlu! Dem Fall, den Sie angesprochen haben, ist kontinuierlich nachgegangen worden. Ich habe eben schon angesprochen, dass es einen Richtervorbehalt gibt und dass es nicht so einfach ist, die Dinge selbst zu organisieren und zu regeln. Was in unserem Rahmen möglich war, haben wir gemacht, und das werden wir auch weiterhin tun. Der gesetzliche Rahmen ist letztendlich da. Wir sind aber nicht diejenigen, die dann die Konsequenzen daraus ziehen können. Wir können, was solche Fälle angeht, vor Gericht gehen, wenn sich das bestätigt hat. Der Punkt ist, man hat einen Fall, und dieser muss sich dann bestätigen. Ich habe eben beschrieben, dass dann z. B. die Polizei dem Vorwurf nachgehen muss, der Vorwurf muss sich bestätigen. Abgestufte Maßnahmen kann man letztendlich umsetzen. Ich sehe es so, dass der gesetzliche Rahmen im Moment vorhanden ist.
Neue Fälle sind mir nicht bekannt. Wenn wir in solchen Situationen sind, werden wir dem auch nachgehen.
Vielen Dank, Frau Senatorin! – Für eine weitere Nachfrage hat Frau Kollegin Kittler von der Linken das Wort. – Bitte schön!
Vielen Dank, für Ihre klaren Worte, Frau Scheeres! Ich habe aber noch eine Frage. Als Beamtin habe ich folgenden Eid schwören müssen:
Ich schwöre, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und alle in der Bundesrepublik geltenden Gesetze zu wahren.
Sind Sie nicht auch der Meinung, dass – wenn das Grundgesetz verletzt wird, indem die Würde des Menschen verletzt wird, wenn der Holocaust verharmlost wird – etwas am Dienstrecht, an den Gesetzen nicht stimmen kann, wenn dieser Herr, bezeichnenderweise mit den Anfangsbuchstaben Sch., seit etwa einem Jahrzehnt trotz Verletzung des Grundgesetzes Beamter sein darf?
Sehr geehrte Frau Kittler! Genauso wie Sie es dargestellt haben, haben die Beamten einen Eid geschworen. Wenn wir festgestellt haben, dass es eine Verfehlung gibt, die absolut inakzeptabel ist, gehen wir dem im Rahmen der Gesetze nach. Hier geht es um das Beamtenrecht insgesamt. Das ist nicht nur ein Berliner Problem; Es gibt einen bestimmten Rahmen, und in dem Rahmen befinden wir uns und den schöpfen wir auch aus. Auch in dem beschriebenen Fall haben wir das nicht nur einmal getan, sondern sind dem mehrmals nachgegangen. Ich hätte mir gewünscht, dass man es auch anders hätte regeln können, aber wir sind in diesem Rahmen.
Wenn die Gerichte entscheiden, dass das nicht ausreicht, dass die Person nicht mehr als Beamter zur Verfügung stehen sollte, dass man sie aus dem Dienst herausnehmen sollte, ist das nicht unsere Entscheidung, sondern die Entscheidung der Gerichte. Man hat diesen Richtervorbehalt bewusst eingerichtet, damit die Gerichte sich diese Dinge genau anschauen.
Das ist die Situation, und das ist der Rahmen. Ich kann von meiner Seite aus nur sagen, dass ich diesen Rahmen ausschöpfen werde und ich so etwas nicht akzeptabel finde. Wenn wir solch einen Fall hatten, wie etwa das konkrete Beispiel, das auch in der Zeitung dargestellt wurde, haben wir die jeweilige Lehrkraft auch aus dem Dienst, aus dem Unterricht, herausgezogen. Ich finde, dass sofort aufgeklärt werden muss, ob die Situation so war oder nicht. Das macht die Polizei im Moment. Wenn sich das herausgestellt hat, werden wir weitere Schritte gehen. Wir werden dann auch wieder vor Gericht gehen.
1. Wie bewertet der Senat die steigende Nachfrage nach muslimischen Grabstätten in Berlin – insbesondere in Neukölln und Kreuzberg –, und was unternimmt der Senat, um den steigenden Bedarf zu decken?
Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Zu Ihrer ersten Frage: Die zu verzeichnende steigende Nachfrage nach Möglichkeiten der Bestattung nach islamischem Ritus zeigt, dass Berlin vermehrt zur Heimat vieler Muslime und Muslimas wird. Das wird außerordentlich begrüßt.
Aufgrund des zunehmenden Bedarfs an Friedhofsflächen für islamische Bestattungen prüft die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, wie dieser Entwicklung unter Berücksichtigung der religiösen und traditionellen Bedürfnisse nachgekommen werden kann. Es wird dabei nicht darauf abgezielt, einen islamischen Zentralfriedhof zu schaffen; der Senat setzt vielmehr auf eine dezentrale, wohngebietsbezogene Versorgung mit entsprechenden Friedhofsflächen.
Zurzeit gibt es zwei kommunale Friedhöfe mit speziell ausgewiesenen Grabfeldern für islamische Bestattungen, den Friedhof Columbiadamm im Bezirk Neukölln und den Landschaftsfriedhof Gatow im Bezirk Spandau. Auf dem Friedhof Columbiadamm werden die Kapazitäten für islamische Bestattungen voraussichtlich in diesem Jahr erschöpft sein. Eine Erweiterung des Friedhofs ist beabsichtigt, allerdings steht die abschließende planerische Klärung hierzu noch aus. Auf dem Landschaftsfriedhof Gatow werden die bestehenden Möglichkeiten für islamische Bestattungen in Kürze erweitert werden. Aufgrund seiner Stadtrandlage erfüllt dieser Friedhof zwar nicht das Kriterium einer wohnortnahen Versorgung mit Friedhofsflächen. Von einigen Muslimen und Muslimas wird er jedoch bevorzugt ausgewählt, weil auf den eingerichteten islamischen Grabfeldern zuvor nicht bestattet wurde und
Aber auch auf anderen Friedhöfen wurde und wird geprüft, ob es Flächenpotenziale für die Einrichtung von islamischen Grabfeldern gibt. Die Friedhofsverwaltungen der Bezirke sind bereits frühzeitig von meiner Verwaltung dazu aufgefordert worden. Eine entsprechende Analyse wurde im März 2012 erstellt.