Protocol of the Session on August 30, 2012

Dritter Punkt, und ich freue mich darüber, dass wir und die Grünen im Grunde mit gleichlautenden Anträgen hineingegangen sind: die Ausweitung der Rückwirkung der Gleichstellung von Ehe und Lebenspartnerschaft im Besoldungs- und Versorgungsrecht rückwirkend zum Jahr 2001, nämlich zu dem Zeitpunkt, wo die Lebenspartnerschaft neben die Ehe als eigenständiges Institut getreten ist. Wir haben schon seinerzeit gegenüber dem Koalitionspartner geltend gemacht, dass es konsequent wäre, vom 1. August 2001 an Ehe und Lebenspartnerschaft gleichzustellen. Das ist damals an der starrsinnigen Haltung der Justizsenatorin und ihres Staatssekretärs gescheitert. Aber die sind nun Geschichte. Ich hoffe dass jetzt, nachdem das Bundesverfassungsgericht in zwei Entscheidungen klargestellt hat, dass es sich nicht um eine politische Frage handelt, bei der man dieser oder jener Ansicht sein kann, sondern dass es sich um eine Verfassungsfrage handelt, eine Frage der Einhaltung von Grundrechten, die rot-schwarze Koalition das schleunigst nachholt. Sie haben zwei entsprechende Vorlagen hier. Lassen Sie sich von Frau Merkel und der CDU nicht beeindrucken! Hören Sie nicht auf die! Es gibt einen verfassungspolitischen Auftrag, der ist jetzt, und zwar schnellstmöglich, umzusetzen.

Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN]

Dafür bieten Ihnen die Anträge von Grünen und Linken eine gute Grundlage. – Vielen Dank!

Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN und den PIRATEN]

Danke, Kollege Dr. Lederer! – Für die Fraktion der CDU erteile ich jetzt dem Kollegen Goiny das Wort. – Bitte sehr!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Kollegin Flesch hat für die Koalitionsfraktionen schon deutlich gemacht, dass die Regierungsfraktionen

hier in der Tat Handlungsbedarf sehen und auch erste Schritte eingeleitet haben.

Wir haben bereits mit dem Haushaltsplan 2012 und 2013 entsprechende Auflagenbeschlüsse auf den Weg gebracht, mit denen der Senat aufgefordert wird, im Sinne eines umfassenden Personalkonzepts die Zukunftsfähigkeit der Berliner Verwaltung sicherzustellen. Und – das ist auch schon richtig von Kollegin Flesch gesagt worden – wir werden in wenigen Jahren eine völlige Umkehr der Diskussion über Personal im Land Berlin haben. Wir werden uns nicht mehr über Einsparungen und Stellenabbau unterhalten, sondern wir werden uns darüber unterhalten, wo wir qualifiziertes Personal für den öffentlichen Dienst gewinnen können und wie wir es in einer leistungsfähigen und gut aufgestellten Berliner Verwaltung einsetzen können.

Insofern ist es uns auch ein besonderes Anliegen, bei den einzelnen Punkten, die wir in der Diskussion haben, die entsprechenden Akzente zu setzen. Da geht es auch darum, dass wir Auszubildende und Anwärter, die wir momentan ausbilden und im öffentlichen Dienst haben, übernehmen. Auch das ist klargestellt. Selbst wenn das an der einen oder anderen Stelle nicht in die formalen Personalabbauraten hineinpasst, haben wir gesagt: Das lassen wir ein Stück parallel laufen, weil wir diese jungen Menschen hier brauchen.

Natürlich müssen wir den öffentlichen Dienst auch attraktiv machen, und wir müssen uns über die Arbeitsbedingungen, über die Besoldungs- und Bezahlungsstrukturen Gedanken machen, damit wir für den öffentlichen Dienst nicht das Nachsehen haben. Insofern bekennen wir uns auch dazu, dass die Bediensteten im Land Berlin entsprechend ihren Kolleginnen und Kollegen in den anderen Bundesländern adäquat bezahlt und besoldet werden müssen. Dies kann in einem Bundesland, das sich in schwieriger finanzieller Situation befindet, allerdings nicht über Nacht realisiert werden. Insofern ist dieses Besoldungsanpassungsgesetz ein erster Schritt in diese Richtung, und das ist auch richtig.

Darüber hinaus ist es so, dass der Stellenpool in der jetzigen Form dann nicht mehr notwendig ist. Ich möchte an dieser Stelle den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die den Stellenpool organisiert und geleitet haben, aber auch denjenigen, die in den Stellenpool versetzt worden sind, meinen Respekt und meine Anerkennung für ihr Engagement und ihre Leistungen aussprechen, denn es war für viele dort Beschäftigte sicher auch nicht immer eine leichte Zeit. Indem wir jetzt eine Regelung finden, bei der wir dafür sorgen, dass die Menschen dann an einem festen Arbeitsplatz an der Dienststelle, wo sie jetzt auch tätig sind, mit ihrer Stelle und der Finanzierung eingesetzt werden, schaffen wir, glaube ich, eine bessere Rahmensituation für diese Beschäftigten im öffentlichen Dienst.

Wir haben an dem Runden Tisch für den Stellenpool, zu dem der Hauptpersonalrat eingeladen hatte, eine sehr gute Diskussion mit den Gewerkschaften und den Personalräten geführt. Das Ergebnis ist ein auf breiten Dialog angesetzter parlamentarischer Beratungsprozess, der eine entsprechende Anhörung im Innenausschuss einschließt. Es war in dieser Diskussion klar, dass es ein gemeinsames Interesse gibt, hier gründlich, unter Wahrung der Rechte der Personalräte, aber zügig zu einer Lösung zu kommen, damit wir am Ende nicht auch noch im Stellenpool Beschäftigte unterschiedlicher Kategorien haben, nämlich die einen, die schon mit ihrer Stelle umgesetzt sind, und die anderen, die noch in einem Beteiligungsverfahren schweben. Ich glaube, daran kann keiner ein Interesse haben. Insofern sind wir hier auf dem richtigen Weg. Den Stellenpool wird es dann so nicht mehr geben, und die Beschäftigten sind dann in einer ordentlichen und entsprechend finanzierten Beschäftigung untergebracht.

Das ist für uns nur ein Baustein, mit dem wir den öffentlichen Dienst attraktiv machen und gestalten wollen. Wir haben vorhin schon die Ausführungen des Finanzsenators zum Thema Personal in den Bezirken gehört. Ich unterstreiche das noch mal für unsere Fraktion ausdrücklich, was Herr Nußbaum an dieser Stelle gesagt hat. Und natürlich werden wir bei dem Antrag – Frau Flesch hat es schon in etwas origineller Weise erwähnt –, der in diesen Tagesordnungspunkt eingeflochten ist, dafür sorgen, dass Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, auch wenn sie nicht direkt die Landesbesoldung in Berlin betreffen, beachtet und entsprechend umgesetzt werden. – Vielen Dank!

[Beifall bei der CDU – [Vereinzelter Beifall bei der SPD]

Vielen Dank, Kollege Goiny! – Für die Fraktion der Piraten erteile ich jetzt Kollegen Kowalewski das Wort.

Danke schön, Herr Präsident! – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie es schon gesagt wurde: Hier werden Dinge gemeinsam beraten, die absolut nichts miteinander zu tun haben. Ich habe leider trotzdem nur fünf Minuten Redezeit, deshalb muss ich etwas schneller spulen.

Die Erhöhung der Besoldung der Beamten ist begrüßenswert, eine längerfristige Perspektive wäre schon wünschenswert. Die Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaften wiederum ist überfällig. Sie nicht zu beschließen oder auch nur sie nicht rückwirkend bis zu ihrer Einführung zu beschließen, wäre ein fataler Verfassungsbruch.

Kommen wir jetzt zum wirklich interessanten Punkt der Rederunde: die ZeP-Auflösung. Der Personalrat des Stel

lenpools hatte schon Anfang des Jahres davor gewarnt, dass das Auflösungsgesetz möglichst heimlich durch das Abgeordnetenhaus geschoben werden wird. Das ist hier also jetzt dieser Versuch. Die SPD hat vorhin schon während der Sitzung versucht, den Punkt von der Tagesordnung zu wischen. Das kann ich gut verstehen, denn das Gesetz ist auch wirklich unangenehm. Insgesamt haben sich die Kollegen, die vor mir gesprochen haben – vier an der Zahl – insgesamt drei Minuten dazu geäußert. Bisher war dieser Versuch also auch recht erfolgreich. Obwohl die Auflösung des Stellenpools insgesamt grundsätzlich richtig und wichtig ist, kommen jetzt ein paar Details.

Die Umbenennung der Dienststelle von ZeP in EZeP ist unter zusätzlichem finanziellen und verwaltungstechnischen Aufwand nicht nachvollziehbar und verunsichert die Beschäftigten über alle Maße. Wenn man also § 3 Abs. 1 bis 3 und Abs. 4 Satz 3 sowie § 4 des vorliegenden Gesetzentwurfs einfach in das bestehende Stellenpoolgesetz integriert hätte und im bestehenden Gesetz – –

Herr Kollege! Darf ich einen Moment um Aufmerksamkeit bitten. – Es ist ein hoher Geräuschpegel im Raum. Ich bitte darum – wenn man Gespräche führt – vielleicht rauszugehen oder dem Redner zuzuhören. – Bitte sehr!

Wenn man diese Änderung durchgeführt und die Aufgabe des ZeP von Beschäftigung in Abwicklung geändert hätte, hätte man im Ergebnis das Gleiche erreicht, ohne gleich eine neue Behörde einrichten zu müssen. Die Errichtung einer neuen Behörde, die vermutlich nur ein Jahr existieren wird, verursacht unnötige Begleitkosten und ist zur Abwicklung des Stellenpools nicht erforderlich.

In der Begründung des Gesetzentwurfes findet sich auch kein Argument, aus welchem sich die Errichtung des EZeP und die Auflösung des ZeP zwingend ergibt. Es geht allerdings nicht nur um neue Türschilder und Briefköpfe. Die Herabstufung des Mitbestimmungsrechts gemäß § 86 Abs. 3 Nr. 1 Personalvertretungsgesetz Berlin aller an den Versetzungen beteiligter Personalräte auf ein bloßes Anhörungsrecht im Rahmen der Mitwirkung ist unter Bezugnahme auf den Gleichbehandlungsgrundsatz erst mal unzulässig. Bisher ist die Versetzung in den Stellenpool mitbestimmungspflichtig. Die Versetzung aus dem Stellenpool heraus ist aber mitwirkungspflichtig. Es besteht kein zwingender Grund, weshalb dieses Beteiligungsrecht des Personalrats derart zum Nachteil der Beschäftigten des Stellenpools herabgestuft wird. Insbesondere der Zeitfaktor sollte nicht als Argument zur Aushebelung der Mitwirkungsrechte des Personalrats herangezogen werden können.

Die aufgrund der dienstlichen Bedürfnisse im Gesetzentwurf enthaltene Generalklausel, auf deren Grundlage die

Beschäftigten ohne ihre Zustimmung versetzt werden können, ohne Anhörung nach § 4 Abs. 2 Tarifvertrag der Länder, widerspricht eben diesem Tarifvertrag. Jeder Beschäftigte und jede Beschäftigte muss vor der Versetzung angehört werden.

Der Personalrat des Stellenpools soll durch den Hauptpersonalrat ersetzt werden. Der Personalrat wurde am 30. März 2012 von den Beschäftigten des Stellenpools direkt gewählt. Der Hauptpersonalrat ist demgegenüber eine Stufenvertretung, die über dem örtlichen Personalrat steht. Das heißt, der Hauptpersonalrat steht den Aufgaben und Beschäftigten des ZeP ferner als ein örtlicher Personalrat und ist aus Vertretern der Dienststellen zusammengesetzt, die teilweise gegenläufige Interessen vertreten, nämlich die aufnehmenden Dienststellen.

Genauso ist die Frauenvertreterin des Stellenpools nicht durch die Frauenvertreterin der Senatsverwaltung für Finanzen zu ersetzen. Das ist klar rechtswidrig. Die Frauenvertreterin des Stellenpools wurde von den weiblichen Beschäftigten direkt gewählt und legitimiert. Im Stellenpoolauflösungsgesetz ist vorgesehen, dass alle Mitarbeiterinnen in der Freizeitphase der Altersteilzeit, alle Beschäftigten in der Personalgestellung und alle langzeiterkrankten Beschäftigten – das sind 800 – zur Senatsverwaltung für Finanzen versetzt werden. Das heißt, die Frauenvertreterin der Senatsverwaltung für Finanzen müsste als abgebende und aufnehmende Dienststelle an den Versetzungen beteiligt werden. Das ist eine klare Interessenkollision.

[Beifall bei den PIRATEN und den GRÜNEN]

Das erfordert, dass das Landesgleichstellungsgesetz geändert wird, was die Rechte der an der Versetzung beteiligten Frauenvertreterin erheblich einschränkt. Wir sprechen uns klar gegen die Änderung des Landesgleichstellungsgesetzes und gegen die Einschränkung der Rechte der Frauenvertretung und der weiblichen Beschäftigten aus.

Bei den Schwerbehindertenvertretungen ist die Situation ähnlich. Ich schaffe es leider nicht, das jetzt auszuführen. Also: Insgesamt so bitte nicht, nicht mit uns und auch nicht mit den Kollegen, die hier an einer nicht rechtswidrigen Auflösung des Stellenpools interessiert sind. Wir machen gern eine Anhörung, aber die wird wahrscheinlich nicht schön. – Vielen Dank!

[Beifall bei den PIRATEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN]

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Es wird die Überweisung aller Beratungsgegenstände an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung und an den

Hauptausschuss empfohlen. – Widerspruch höre ich nicht, dann verfahren wir so.

Der Tagesordnungspunkt 10 war Priorität der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unter lfd. Nr. 4.1.

Ich komme zur

lfd. Nr. 11:

Nachwahl eines Mitglieds des Präsidiums

Vorlage Drucksache 17/0004

Mit Schreiben vom 29. Juni dieses Jahres hat mich der Abgeordnete Simon Kowalewski davon in Kenntnis gesetzt, dass er zum heutigen Tag als Präsidiumsmitglied zurücktritt. Herr Kowalewski! Ich möchte mich an dieser Stelle zunächst für die Zusammenarbeit bedanken! – Die vorschlagsberechtigte Piratenfraktion hat mit Schreiben vom 29. Juni dieses Jahres Herrn Martin Delius als Beisitzer für das Präsidium nominiert.

Wir kommen zur einfachen Wahl durch Handaufheben. Wer Herrn Delius zum Mitglied des Präsidiums wählen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind alle Fraktionen, auch der fraktionslose Kollege. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist Herr Martin Delius bei zwei Enthaltungen einstimmig gewählt. – Herzlichen Glückwunsch!

[Beifall bei den GRÜNEN, der LINKEN und den PIRATEN]

Ich komme nun zur

lfd. Nr. 12:

Wahl der Mitglieder des Stiftungsrates der Stiftung Oper in Berlin

Wahl Drucksache 17/0442

Wir kommen zur einfachen verbundenen Wahl durch Handaufheben. Zur Wahl werden vom Senat vorgeschlagen: Frau Dagmar Reim als Mitglied, Frau Dr. Heike Kramer als Mitglied, Frau Elisabeth Sobotka als Mitglied und Herr Hans-Kornel Krings als Mitglied. Wer die Genannten zu Mitgliedern des Stiftungsrates der Stiftung Oper in Berlin wählen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön! Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Einstimmig inklusive des fraktionslosen Kollegen. Damit sind die vorgeschlagenen Personen gewählt. – Auch an Sie der Glückwunsch!

Wir kommen zur

lfd. Nr. 13:

Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds für die zehnte Amtsperiode des

(Präsident Ralf Wieland)