T 215 Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat darauf hinwirkt, dass die BIM GmbH – anhand tragfähiger Basisdaten auf der Grundlage sachgerechter und nachprüfbarer Bewertungsunterlagen die finanziellen Auswirkungen überprüft, die mit einer Einbeziehung der Mitarbeiter in den Geltungsbereich der Tarifverträge des öffentlichen Dienstes verbunden sind, und
die Arbeiten zur Entwicklung eines sachgerechten betrieblichen Vergütungssystems fortsetzt und über das Ergebnis bis zum 31. Dezember 2012 berichtet.
T 217 und 218 Darüber hinaus erwartet das Abgeordnetenhaus vom Senat, dass er auf die BIM GmbH dahin gehend einwirkt, – bei der Bemessung des erfolgsabhängigen Teils der Vergütung auch für den „Zielbonus“ (Bonusbetrag, der bei vollständiger Erfüllung der vereinbarten Arbeitsziele zusteht) einen objektiven Bemessungsrahmen zu entwickeln und
12. Auffällige Mängel bei der Bewertung von Stellen, der Eingruppierung von Angestellten sowie der Gewährung von Zulagen im Verwaltungsbereich der Charité – Universitätsmedizin Berlin
T 224 bis 232, T 234, T 236 und 237 Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat die Charité – Universitätsmedizin Berlin veranlasst, – die von ihr angabegemäß zwischenzeitlich vorgenommenen Bewertungen von Aufgabengebieten und Eingruppierungen in den Bereichen des Vorstandes, der Klinikumsdirektion, der Kaufmännischen Leitungen in den Centren und der Zentralen Verwaltung zügig zu belegen,
die Praxis der Zuschlagszahlungen, die auf Grund wettbewerblicher Gesichtspunkte zum Erhalt der Qualität und Sicherung der Exzellenz erforderlich erscheint, zu begründen und unter diesem Aspekt die nicht erforderliche Zulagenzahlungen angesichts der wirtschaftlichen Lage der Charité im Aufwandsumfang zu reduzieren,
die in den außertariflichen Verträgen gesondert vereinbarten und zusätzlich zu vergütenden Leistungen inhaltlich eindeutig voneinander abzugrenzen.
13. Einnahmeausfälle in Millionenhöhe durch Gewährung von Freifahrten und Fahrpreisermäßigungen bei den Berliner Verkehrsbetrieben
T 238 bis 254 Das Abgeordnetenhaus missbilligt, dass die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) die Freifahrten und Fahrpreisermäßigungen weder abgeschafft noch wesentlich reduziert haben.
Das Abgeordnetenhaus erwartet weiterhin, dass die BVG die Freifahrten und Fahrpreisermäßigungen abschaffen oder zumindest reduzieren.
14. Unwirtschaftliche Unternehmensentscheidungen bei der Planung von Anlagen zur Vergärung von kommunalen Bioabfällen (Biogasanlagen) durch die Berliner Stadtreinigungsbetriebe
T 255 bis 268 Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass die BSR – künftig bereits in der frühen Planungsphase – vor der Beauftragung kostenintensiver Planungsleistungen, die eine bestimmte Lösung ausarbeiten sollen, und vor der Auslösung darauf bezogener Investitionen in die Infrastruktur – angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen mit Aussagen insbesondere zum Bedarf und zu den relevanten Lösungsmöglichkeiten sowie deren Kosten und Nutzen unter Berücksichtigung der in § 3 BerlBG enthaltenen Gemeinwohlkriterien durchführen und bei ihren weiteren Entscheidungen berücksichtigen,
für die Biogasanlage Spandau eine angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchung erstellen, die neben belastbaren Aussagen zur Einzelwirtschaftlichkeit auch Aussagen zu den ökologischen Wirkungen und zu den Auswirkungen der Bioabfallverwertung auf die Entgelte der Kunden enthält und
die Planungen am Standort Marzahn - entsprechend ihrer Ankündigung - erst dann weiterführen, wenn hierfür ein konkreter Bedarf nachvollziehbar prognostiziert und festgestellt ist.
15. Erhebliche Versäumnisse bei der Planung eines Medieninnovationszentrums durch die Medienanstalt Berlin-Brandenburg
T 269 bis 282 Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat im Rahmen der Rechtsaufsicht über die MABB darauf hinwirkt, dass die MABB künftig in Vorbereitung finanzwirksamer Maßnahmen die für sie geltenden haushaltsrechtlichen Bestimmungen beachtet und insbesondere im Rahmen angemessener Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen (§ 16 Medienstaatsvertrag, § 6 Finanzordnung i. V. m. § 7 LHO) – den Bedarf ordnungsgemäß ermittelt und feststellt sowie
die zur Bedarfsdeckung geeigneten relevanten Lösungsmöglichkeiten und deren Nutzen und Kosten darstellt und die wirtschaftlichste Realisierungsvariante auswählt.
Erneute Missbilligungen und Auflagen auf Grund der Berichte der Verwaltungen über die Erledigung der Auflagenbeschlüsse des Abgeordnetenhauses anlässlich der Entlastung für das Rechnungsjahr 2008 Drs 16/4058
A. Einnahmeverluste wegen nicht ordnungsgemäßer Haushalts- und Wirtschaftsführung in den bezirklichen Musikschulen
T 74, 78, 83 und 86 Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass das Bezirksamt Spandau unter Würdigung aller Sachverhalte erneut die dienst- und haftungsrechtlichen Konsequenzen gegenüber den verantwortlichen Leitern der Musikschule prüft und eine entsprechende Prüfung auch für den Beauftragten für den Haushalt vornimmt.
T 129 bis 140 Das Abgeordnetenhaus erwartet weiterhin, dass die für Soziales zuständige Senatsverwaltung die Vereinbarungen überprüft, erforderliche Veränderungen veranlasst und ihrer Steuerungspflicht gegenüber den Bezirksämtern ausreichend nachkommt.
T 157, 160, 162, 163, 167 und 169 bis 174 Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung – die Verwendungsnachweisprüfung 2009 für das DIW zügig abschließt und
die vom DIW geleisteten Mietaufwendungen für von DIW DC genutzte Büroräume und die in den USA entstandenen Kosten für dessen Gründung sowie die in den Jahren 2007 bis 2009 ohne Ausschreibung an
Das Abgeordnetenhaus erwartet ferner, dass die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung ihm bis zum 30. September 2012 hierzu berichtet.
D. Finanzielle Nachteile Berlins infolge unzureichender Begrenzung der Rücklagenbildung beim Studentenwerk Berlin
T 190-199 Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft – die vorgelegte Investitionsplanung für die Jahre 2011 bis 2015 kritisch überprüft und Anpassungen u. a. auf der Grundlage der Jahresabschlüsse 2010 und 2011 verlangt,
dafür sorgt, dass die Investitionsplanung für die Jahre 2011 bis 2015 um die bisher nicht berücksichtigten Zuführungen aus Bewirtschaftungsüberschüssen ergänzt wird,
die Angemessenheit der im Sonderposten gebildeten Rücklagen gemäß § 6 Abs. 1 Studentenwerksgesetz nunmehr rahmenvertraglich festlegt sowie
den Mittelabruf unter Berücksichtigung der Liquidität des Studentenwerks bedarfsgerecht regelt und prüft, in welchem Umfang die vom Studentenwerk in den Jahren 2006 bis 2009 infolge nicht bedarfsgerechten Mittelabrufs erwirtschafteten Zinsen zuschussmindernd berücksichtigt.
Das Abgeordnetenhaus erwartet ferner, dass die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft ihm bis zum 30. September 2012 berichtet.
E. Erneut grundlegende Mängel bei der Förderung von Maßnahmen aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“
T 226 bis 234 Das Abgeordnetenhaus missbilligt, dass die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung den Auflagenbeschluss des Abgeordnetenhauses vom 14. April 2011 nicht vollständig umsetzt.
Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung künftig bei GRW-Förderungen durch verbindliche Regelungen in den Zuwendungsbescheiden (Nebenbestimmungen) die Voraussetzungen dafür schafft, dass zur Entwicklung von Grundstücksflächen gewährte Zuschüsse im Verkaufsfall in dem im jeweils geltenden GA-/GRW-Rahmenplan/Koordinierungsrahmen vorgesehenen Umfang abgeschöpft werden und diese Abschöpfungsregelungen auch konsequent anwendet.
F. Grundlegende Mängel bei der Eingruppierung von Oberärzten sowie der Gewährung von Leistungen bei der Charité – Universitätsmedizin Berlin
T 271 bis 272 und 282 Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft die Charité – Universitätsmedizin Berlin veranlasst, über die Überprüfung der Eingruppierung von Oberärzten und der Gewährung von Zulagen an Ärzte abschließend zu berichten.
Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass dem Hauptausschuss zu allen nicht ausdrücklich terminierten Auflagen innerhalb von sechs Monaten über die Erledigung berichtet wird.
Die hier nicht genannten Textziffern aus dem Jahresbericht 2011 des Rechnungshofs von Berlin gemäß Artikel 95 der Verfassung von Berlin und § 97 der Landeshaushaltsordnung (Drucksache 16/4164) werden für erledigt erklärt.