Sinnvollen Interessenausgleich zwischen Wirtschaft, Vereinen sowie ehrenamtlich Tätigen und Kulturschaffenden ermöglichen
Dringlicher Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke und der Piratenfraktion Drucksache 17/0409
1. mit der Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt den Austausch zu suchen und diese darauf hinzuweisen, dass sie im Rahmen des Schiedsverfahrens hinsichtlich der neuen GEMA-Tarifstruktur die berechtigten Interessen aller Beteiligten, also beispielsweise auch der Berliner Clubszene, ausreichend gewichten möge,
a) die wirtschaftliche Betätigung von Musikveranstaltern und Clubbetreibern nicht in der Weise zu beeinträchtigen, dass eine wirtschaftliche Betätigung nicht oder kaum noch möglich ist,
b) die finanziellen Rahmenbedingungen für ehrenamtlich Tätige und Vereine zu verbessern, indem u. a. Rabattsysteme sowie eventuelle Freistellungsregelungen bei Veranstaltungen für gemeinnützige Zwecke etabliert werden,
Das Abgeordnetenhaus erkennt gemäß § 114 Landeshaushaltsordnung unter Annahme der im Bericht des Hauptausschusses (siehe Anlage) enthaltenen Auflagen und Missbilligungen den durch die Haushalts- und Vermögensrechnung von Berlin für das Haushaltsjahr 2009 geführten Nachweis über die Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsjahr 2009 sowie über das Vermögen und die Schulden zum 31. Dezember 2009 an und erteilt dem Senat für das Haushaltsjahr 2009 Entlastung.
Der Unterausschuss „Haushaltskontrolle“ des Hauptausschusses hat in vier Sitzungen den Jahresbericht 2011 des Rechnungshofs von Berlin – Drucksache 16/4164 – über die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung sowie der Haushaltsrechnung 2009 und die dazu vom Senat und den Bezirksämtern abgegebene Stellungnahme – Druck
sache 16/4406 – beraten. Im Unterausschuss wurde über sämtliche Textziffern (T) Bericht erstattet. Als Ergebnis dieser Beratungen sahen sich der Unterausschuss und entsprechend seiner Empfehlungen der Hauptausschuss veranlasst, folgende
T 77 bis 93 Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat mit dem geplanten E-Government- und Organisationsgesetz die Voraussetzungen schafft, den IT-Einsatz in der Berliner Verwaltung, soweit es wirtschaftlich ist, zu vereinheitlichen. Über den Stand der Umsetzung ist dem Abgeordnetenhaus bis zum 31. Dezember 2012 Bericht zu erstatten.
T 94 bis 100 Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat die Konsolidierung und Konzentration des Serverbetriebs so schnell wie möglich umsetzt und ihm bis zum 31. Dezember 2012 berichtet.
3. Erhebliche Mängel bei der Stellenwirtschaft und der Organisation ausgewählter Bereiche der Berliner Feuerwehr
T 101 bis 112 Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat weiter mit Nachdruck auf die Einrichtung einer gemeinsamen Krankentransportleitstelle und deren technische und räumliche Verbindung zur Leitstelle der Berliner Feuerwehr hinwirkt, indem er mit den Krankenkassen und Krankentransportunternehmen diese Frage noch einmal insbesondere unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit intensiv erörtert. Dem Abgeordnetenhaus ist über Fortgang und Ergebnis der Erörterung zum 31. Dezember 2012 zu berichten.
4. Anhaltende Mehrbelastung des Landeshaushalts durch Anerkennung unangemessen hoher Unterkunftskosten bei der Umsetzung des SGB II und erneut rechtswidrige Ausführungsvorschriften
T 113 bis 122 Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat die ab 1. April 2011 erfolgten bundesrechtlichen Veränderungen in Berlin umsetzt.
5. Finanzielle Nachteile aufgrund überhöhter Fallpauschalen für Leistungen zur Erziehungs- und Familienberatung Freier Träger
T 123 bis 130 Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass die für Jugend zuständige Senatsverwaltung im Zusammenwirken mit den Partnern der Rahmenvereinbarung über Erziehungs- und Familienberatung im Land Berlin unter Berücksichtigung der aktuellen tarifrechtlichen Bedingungen eine sachgerechte und transparente Kalkulation der Fallpauschale für die Inanspruchnahme von Leistungen zur Erziehungs- und Familienberatung Freier Träger sicherstellt.
T 135-137 und 140-143 Das Abgeordnetenhaus erwartet von den Bezirksämtern Mitte, Reinickendorf, Spandau und Steglitz-Zehlendorf, dass die für das Jahr 2012 vorgesehenen Ausschreibungen für Reinigungsleistungen im Schulbereich zügig durchgeführt bzw. abgeschlossen und entsprechende neue Leistungsverträge geschlossen werden.
Es erwartet ferner von den Bezirksämtern Mitte und Reinickendorf, dass sie darlegen, in welchem Zeitrahmen die im Jahr 2012 nicht durchgeführten und noch ausstehenden Ausschreibungen vorgenommen werden sollen.
Das Abgeordnetenhaus erwartet vom Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf, dass es die Reinigungsleistungen für Standorte im Schulbereich unverzüglich jedoch spätestens bis 31. Dezember 2012 ausschreibt und die Leistungen neu vergibt.
7. Grundlegende Mängel und erhebliche Versäumnisse bei der Sanierung und Grundinstandsetzung des Justizgebäudes Littenstraße
T 144 bis 160 Das Abgeordnetenhaus erwartet im Interesse einer ordnungsgemäßen und wirtschaftlichen Bautätigkeit, dass der Senat bei künftigen Hochbaumaßnahmen im Bestand – die haushaltsmäßige Veranschlagung strikt nach § 24 Abs. 1 LHO durchführt,
die Leitungs- und Steuerungsfunktion in allen Projektphasen ordnungsgemäß wahrnimmt, ein zweckmäßiges Vertragsmanagement durchführt und die Vertragserfüllung der freiberuflich Tätigen in der erforderlichen Weise überwacht.
8. Unwirtschaftlicher Mitteleinsatz bei Projekten aus dem Förderprogramm Stadtumbau West und Mängel im Förderverfahren
T 161 bis 181 Das Abgeordnetenhaus missbilligt, dass die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Baumaßnahmen aus dem Förderprogramm Stadtumbau West gefördert hat, ohne deren Wirtschaftlichkeit auf der Grundlage angemessener Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen geprüft zu haben.
Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat – über die in der Stellungnahme zum Jahresbericht 2011 enthaltenen Ankündigungen hinaus – bei der Gewährung von Fördermitteln für Baumaßnahmen sicherstellt, dass im Rahmen der Antragsprüfung, auch soweit dabei Beauftragte tätig werden, – die Vorlage angemessener Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen – auch bei erheblichen Maßnahmeänderungen und signifikanten Kostensteigerungen – verlangt wird und auf dieser Grundlage
die Wirtschaftlichkeit der Projekte, insbesondere im Hinblick auf die Ziel-Mittel-Relation, kostengünstige alternative Lösungsmöglichkeiten und die Einhaltung der Wirtschaftlichen Standards des öffentlichen Bauens, nachvollziehbar geprüft und dokumentiert wird.
T 182 bis 191 Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat und die Bezirksämter entsprechend den Ankündigungen künftig – bei allen Baumaßnahmen für die späteren Erfolgskontrollen bereits in der Planungsphase relevante, prüfbare Ziele, messbare Kriterien sowie zweckmäßige Verfahren für Erfolgskontrollen in den Bauplanungsunterlagen ausdrücklich festlegen und
Es erwartet ferner, dass der Senat im Rahmen seiner grundsätzlichen Steuerungsfunktion für eine ordnungsgemäße und wirtschaftliche Bautätigkeit Berlins – eine zentrale Erfassung der aus abschließenden Erfolgskontrollen von öffentlichen Baumaßnahmen gewonnenen Erkenntnisse mit dem Ziel unterstützt, diese Informationen den mit der Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben befassten Stellen komfortabel zur Verfügung zu stellen und
entsprechend den Ankündigungen die Anwendung und die Inhalte des Leitfadens für Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen im Bereich der Erfolgskontrollen von Baumaßnahmen nach durchgeführter Evaluation mit dem Ziel überarbeitet, die Regelungen praxisbezogener (etwa durch Aufnahme geeigneter methodi
scher Vorgaben, Musterbeispiele und Checklisten) zu gestalten, um die Bereitschaft der Baudienststellen zur Anwendung des Leitfadens zu erhöhen.
10. Unangemessen hohe Zahlungen an eine landeseigene Gesellschaft aufgrund einer vorzeitigen Abrechnung von Garantieansprüchen aus der Risikoabschirmung
T 209 bis 213 Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat zukünftig generell auf eine angemessene Verzinsung überzahlter Beträge und auf den Abschluss von Abschöpfungsklauseln hinwirkt.
11. Gravierende Mängel bei der Vergütung der Beschäftigten der BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH
T 215 Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat darauf hinwirkt, dass die BIM GmbH – anhand tragfähiger Basisdaten auf der Grundlage sachgerechter und nachprüfbarer Bewertungsunterlagen die finanziellen Auswirkungen überprüft, die mit einer Einbeziehung der Mitarbeiter in den Geltungsbereich der Tarifverträge des öffentlichen Dienstes verbunden sind, und