Protocol of the Session on June 14, 2012

40. Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses jeweils zum 30. Juni, erstmals im Jahr 2013, über den Stand der Entwicklung und Einführung der Integrierten Software Berliner Jugendhilfe (ISBJ-Jugendhilfe) zu berichten und den damit verbundenen Finanzierungsaufwand darzulegen.

41. Der Senat wird aufgefordert, einen Bericht über die personelle Ausstattung der Berliner Schulen zu Beginn jedes Schuljahres (aufgeschlüsselt nach Schulstufen und Bezirken) jeweils dem Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie und dem Hauptausschuss vorzulegen.

42. Der Senat wird aufgefordert, bis zum 31. März 2013 einen Bericht über den Projektfortschritt bei der Entwicklung eines einheitlichen IT-Systems für die Berliner Schulen vorzulegen, in dem Ausschreibungen, vergebene Aufträge, gebundene und abgeflossene Mittel, fortgeschriebener Zeitplan sowie die Entwicklung des rechtlichen Rahmens dargestellt werden. Der Bericht ist dem Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie zur Stellungnahme und dem Hauptausschuss vorzulegen.

43. Der Senat wird beauftragt, zum 31. Dezember 2012 einen Bericht über die Kooperation der Schulen mit Sportvereinen, einschließlich des neuen Kooperationsprojekts „Profivereine machen Schule“ vorzulegen.

44. Der Senat wird beauftragt, zu den Haushaltsberatungen 2014/15 über die Ergebnisse der Schulstrukturreform zu berichten.

45. Der Senat wird aufgefordert, gemeinsam mit den Bezirken als Träger der Kita-Eigenbetriebe eine laufende Überprüfung der Wirtschaftlichkeit der Eigenbetriebe im Hinblick auf die Auskömmlichkeit der zugewiesenen und eingestellten Mittel vorzunehmen und dem zuständigen Fachausschuss und dem Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses regelmäßig zum Ende des Jahres zu berichten.

46. Der Senat wird aufgefordert, bis zum 31. März 2013 zu berichten, wie sich der Bedarf an sonderpädagogischer Förderung von Schülerinnen und Schülern seit dem Schuljahr 2009/10 entwickelt hat und sich voraussichtlich bis 2015/2016 entwickeln wird und welche personellen Ressourcen für die Förderung zur Verfügung standen (aufgegliedert nach integrativen Maßnahmen/gemeinsamer Unterricht von Schüler/-innen mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf und Förderung an sonderpädagogischen Förderzentren sowie nach Förderschwerpunkten).

Davon ausgehend soll dargestellt werden, welche Voraussetzungen für die Verwirklichung des im Schulgesetz enthaltenen „Vorrangs des gemeinsamen Unterrichts“ (§ 36 Abs. 2 Schulgesetz) erforderlich sind und wie diese künftig gewährleistet werden können.

47. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft sowie die Senatsverwaltung für Inneres und Sport werden aufgefordert, in Verbindung mit den jeweils zuständigen Senatsverwaltungen die beabsichtigten Maßnahmen des Schul- und Sportanlagensanierungsprogramms mit Maßnahmen, die aus anderen Programmmitteln finanziert werden, aufeinander abzustimmen und dabei den möglichen Einsatz dieser Programmmittel, wie z. B. Umweltentlastungsprogramm (UEP), zu prüfen.

Die Senatsverwaltung für Finanzen wird aufgefordert, für den Anteil an Maßnahmen der von der BIM GmbH ausgeführt wird, zu berichten. Zudem ist unterjährig dafür Sorge zu tragen, dass durch die Mittel für das Schul- und Sportanlagensanierungsprogramm keine baulichen Mittel der Bezirke substituiert werden. Dem Hauptausschuss ist ggf. unverzüglich zu berichten.

48. Über die Verwendung der Mittel im Bereich der Jugendverbandsarbeit ist dem Hauptausschuss zum 30. Juni 2013 zu berichten.

49. Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss zur ersten Lesung der Haushaltsberatungen 2014/15 über den Abschluss der Bauarbeiten sowie den erreichten Grad der Auslastung sowie der Kostendeckung der Bereiche Übernachtung und Verpflegung des Sozialpädagogischen Fortbildungsinstituts Berlin-Brandenburg zu berichten.

50. Die Gliedkörperschaft Charité – Universitätsmedizin Berlin wird aufgefordert, ihren Wirtschaftsplan jährlich vorzulegen. In Jahren ohne Haushaltsberatungen ist der Wirtschaftsplan so rechtzeitig vorzulegen, dass er spätestens zur letzten Sitzung des Hauptausschusses vor der Weihnachtspause und damit vor Beginn des nächsten Haushaltsjahres dem Hauptausschuss übermittelt werden kann.

In diesem Zusammenhang ist auch über die Flächenentwicklung der Charité zu berichten. Der Senat wird beauftragt bis zum 31. Dezember 2012 dem Hauptausschuss ein aktualisiertes Zukunftskonzept der Charité, unter der Berücksichtigung der Planung zur Zusammenarbeit mit dem MDC vorzulegen.

51. Der Senat wird aufgefordert, über die grundsätzliche Ausrichtung der neu abzuschließenden Hochschulverträge ab 2014 rechtzeitig vorab im Hauptausschuss zu berichten.

Einzelplan 11 – Gesundheit und Soziales –

52. Krankenhäuser, die in den Krankenhausplan des Landes Berlin aufgenommen sind, erhalten Fördermittel für Investitionen nach dem KHG/LKG. Dazu gehören auch Fördermittel für Darlehen an andere Krankenhausträger gemäß Darlehensfinanzierungsprogramm (1995-2015).

Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus zu den Haushaltsberatungen 2014/15 darzustellen, wie diese Mittel nach dem Auslaufen der Zahlungspflicht für den Schuldendienst zum 15. Juni 2015 weiter für Krankenhausinvestitionen zur Verfügung gestellt werden und zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser beitragen.

53. Der Senat wird aufgefordert dafür Sorge zu tragen, dass für den Teilansatz Stadtteilzentren im Rahmen der Förderung für die Zukunftsinitiative Stadtteil auch zukünftig ausreichend EU-Mittel zur Verfügung stehen.

Einzelplan 12 – Stadtentwicklung und Umwelt –

54. Der Senat wird aufgefordert, für die städtischen Sanierungsgebiete jährlich zum 30. September eine Kosten und Finanzierungsübersicht – analog zur Kosten- und Finanzierungsübersicht der Entwicklungsgebiete – zu erstellen und dem Hauptausschuss vorzulegen.

Der Senat und die Bezirke werden darüber hinaus aufgefordert sicherzustellen, dass bei der Aufhebung von Sanierungsgebieten die volle Abrechnung und Einziehung von Ausgleichsbeträgen gewährleistet werden. Dazu ist dem Hauptausschuss jährlich zum 30. September zu berichten und das abgestimmte und vorgelegte Konzept fortzuschreiben.

55. Der Senat wird aufgefordert, über die Arbeitsergebnisse der Anti-Korruptions-Arbeitsgruppe jeweils zum Februar zu berichten.

56. Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss nachträglich einmal jährlich nach Abschluss der Beratungen der Quartiersräte in der zweiten Jahreshälfte über die konkreten Maßnahmen und Projekte ab einer Größenordnung von 50 000 Euro zu berichten. Soweit sich daraus Erkenntnisse ergeben, die Korrekturen erforderlich machen, können

die Förderbedingungen des Programms im darauf folgenden Jahr entsprechend angepasst werden.

Die Bezirke werden aufgefordert, einmal jährlich darzustellen, in welcher Weise die jeweiligen Bezirksverordnetenversammlungen (BVV) in die Auftragsvergabe des Quartiersmanagement einbezogen wurden.

Die Stellungnahmen der jeweiligen BVV sind ggf. beizufügen.

57. Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss fortlaufend und regelmäßig, mindestens jedoch jährlich zum 1. April, über die Entwicklungsmaßnahme Parlaments- und Regierungsviertel zu berichten. Dabei sollen die jährlich neu zu beginnenden Maßnahmen und deren Planrechtfertigung, der Sachstand der im Bau befindlichen Maßnahmen und ggf. Gründe für relevante Kostenüberschreitungen dargestellt werden.

58. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt wird aufgefordert, dem Hauptausschuss und dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt zur 1. Lesung des Einzelplans 12 der Haushaltsberatungen 2014/2015 eine Übersicht über die konkreten Planungsvorhaben und ihren jeweiligen Stand vorzulegen.

59. – Hochschule für Schauspielkunst – Es gelten die Beschlüsse der 16. WP hierzu. Es ist ein Bedarfsprogramm für die Gesamtsumme von 34,6 Millionen Euro (abzüglich bereits erfolgter Zahlungen) einzubringen. Für die Sicherstellung der baulichen Umsetzung ab 2014 ist dem Abgeordnetenhaus vierteljährlich erstmals zum 30. September 2012 über den Entwicklungsstand qualifiziert zu berichten.

60. Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss vorab das Konzept zur Einrichtung und Bewirtschaftung eines Treuhandvermögens im Zusammenhang mit der weiteren Entwicklung des Tempelhofer Feldes vorzulegen.

Des Weiteren ist das Entwicklungskonzept für das Tempelhofer Feld dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt und dem Hauptausschuss unaufgefordert zuzuleiten und nach Beschlussfassung darüber dem Hauptausschuss einmal jährlich über die Realisierung des Entwicklungskonzeptes zu berichten.

61. Der Senat wird aufgefordert, den Wirtschaftsplan 2012 der Projektgesellschaft Tegel GmbH bis zum September 2012 dem Hauptausschuss vorzulegen.

62. Der Senat wird aufgefordert, jährlich zum 1. Oktober dem Hauptausschuss einen Bericht über die Ausgaben aus Kapitel 12 70 Titel 540 03 – Leistungen des Regional- und S-Bahnverkehrs – des jeweiligen Vorjahres vorzulegen. Der Bericht soll die tatsächlich erbrachten Verkehrsleistungen aus den jeweiligen Verkehrsverträgen, Veränderungen des Linien- und Haltestellennetzes mit Begründung der Entscheidungen, Veränderungen der Takt- bzw. Betriebszeiten, die Ergebnisse des Qualitätsmonitorings, eventuell vorgenommene Abschläge wegen Minderleistungen und die Entwicklung der Fahrgastzahlen sowie die geleisteten Zahlungen des Landes an die jeweiligen Vertragspartner enthalten.

63. Der Senat wird aufgefordert, jährlich zum 1. Oktober dem Hauptausschuss einen Bericht über die Erfüllung des Verkehrsvertrages mit der BVG sowie die Entwicklung des landeseigenen Unternehmens BVG ähnlich dem bisherigen Monitoring zu geben. Der Bericht soll Angaben zur erbrachten Verkehrs- und Betriebsleistung bei Bus, U- und Straßenbahn, Veränderungen des Linien- und Haltestellennetzes, Veränderungen der Betriebs- bzw. Taktzeiten, Entwicklung der Fahrgastzahlen, Entwicklung der Fahrpreise, Verwendungsnachweis für Leistungen zur Unterhaltung der Infrastruktur nach Unternehmensvertrag, Darstellung des Qualitätsmonitorings, Entwicklung der Verbindlichkeiten des Unternehmens, Entwicklung der Sach- und Personalkosten, Darstellung der Investitionen und Sanierungsmaßnahmen enthalten.

64. Der Senat wird aufgefordert, im Benehmen mit der BVG sicherzustellen, dass die Maßnahmen für einen behindertengerechten bzw. familienfreundlichen Ausbau von U-Bahnhöfen fortgesetzt werden. Dies ist ggf. im Rahmen des Verkehrsvertrages zu vereinbaren. Dem Hauptausschuss ist regelmäßig im Rahmen der Haushaltsberatungen zu berichten.

65. Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss halbjährlich einen Bericht über den voraussichtlichen Mittelabfluss und die Einnahmeerwartung in den Kapiteln 12 40 und 12 95 (Programmmittel Wohnungsbauförderung) vorzulegen. Darin soll dargestellt werden, bei welchem Titel voraussichtlich mehr als 500 000 Euro nicht benötigt werden. Verlagerungen von mehr als 500 000 Euro aus einzelnen Titeln sind dem Hauptausschuss grundsätzlich vorab vorzulegen. Der Hauptausschuss kann nachträglich unterrichtet werden, wenn dieser Sachverhalt lediglich durch die Erfüllung von Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Bund oder gegenüber der IBB auf

grund bestehender Deckungsmitteilungen bedingt ist.

66. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt wird aufgefordert, dem Hauptausschuss jeweils zur ersten Lesung der Haushalte die Finanzierungen und Folgelasten aller aus den Kapiteln 1240 und 1295 zu finanzierenden Förderprogramme in einer „Programmfibel“ darzustellen.

Hinsichtlich der bereits abgeschlossenen Wohnungsbauprogramme sind – soweit hieraus noch Ausgaben zu leisten sind – die Leistungen nach Förderungswegen und Förderungsarten (z. B. Aufwendungsdarlehen, Aufwendungszuschüsse, Baudarlehen) kumuliert und differenziert darzustellen.

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt wird aufgefordert, jeweils vor Beginn der Haushaltsberatungen über die Entwicklung der Sozialwohnungsbestände (Bestand im Vorjahr, Zugänge, Abgänge, Bestand am Ende des Vorjahres) in den Bezirken zu berichten.

Für die in den vergangenen drei Jahren abgeschlossenen Baumaßnahmen soll die in den Kostenschätzungen und -berechnungen sowie sonstigen Finanzierungsvorlagen ausgewiesene Position „Unvorhergesehenes“ ausgewertet und dem Hauptausschuss bis zum 1. April 2013 ein Bericht vorgelegt werden.

Sollte sich herausstellen, dass es in den Abrechnungen der Baumaßnahmen – im Vergleich zu den ursprünglich geschätzten Kosten – bei der Position „Unvorhergesehenes“ zu häufigen Überschreitungen des angesetzten Kostenrahmens gekommen ist, soll bei allen künftigen Planungen die Position „Unvorhergesehenes“ generell höher als bisher üblich angesetzt werden. Darüber hinaus ist zukünftig bei der Vorlage der Bauplanungsunterlagen und sonstigen Vorlagen zur Finanzierung von Baumaßnahmen eine Erklärung vorzusehen, die die Kosten im Zusammenhang mit baupolizeilichen und brandschutzrechtlichen Anforderungen abschließend benennt.

67. Zur Entlastung der Wohngebiete und zur Erschließung von Gewerbegebieten in MarzahnHellersdorf, Lichtenberg und Köpenick sowie zur besseren Anbindung an den Flughafen Willy Brandt am Standort Schönefeld wird die Planfeststellung für den vierspurigen Weiterbau der Tangentialen Verbindung Ost (TVO) vorbereitet. Im Verfahren ist im Benehmen mit den betroffenen Bezirken eine Trassenvariante anzustreben, die eine schnelle Realisierung sowie eine Finanzierung

unter Einbeziehung von Mitteln der EU ermöglicht. Dem Hauptausschuss ist dazu ein Bericht zum Herbst 2012 vorzulegen.

Einzelplan 13 – Wirtschaft, Technologie und Forschung –

68. Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus jährlich zum 31. August zu berichten,

mit welchen geeigneten Maßnahmen sichergestellt wird, dass die dem Land Berlin zustehenden GRW -Mittel möglichst vollständig genutzt werden können. Dazu sind alle für das laufende Jahr geplanten Projekte des Landes auf ihre Finanzierungsfähigkeit durch EFRE- bzw. GRW -Mittel zu überprüfen

wie eine „Bugwelle“ von EFRE-Mitteln so weit wie möglich im Haushalt verhindert werden kann

über die Ausschöpfung der Mittel und ggf. über Umschichtungen zu GRW- Infrastrukturmitteln.

Einzelplan 15 – Finanzen und Einzelplan 29 – Allgemeine Finanzangelegenheiten