Protocol of the Session on June 14, 2012

Der Senat wird aufgefordert, zusätzlich jeweils zum 30. Juni und zum 31. Dezember über den Stand der Realisierung der zwischen der Senatsverwaltung und den Bezirken am 16. Oktober 2009 geschlossenen Zielvereinbarung über die Einführung eines standardisierten Fachcontrollings Hilfe zur Erziehung nach SGB VIII in den bezirklichen Geschäftsbereichen Jugend und auf gesamtstädtischer Ebene in der für Jugend zuständigen Senatsverwaltung zu berichten.

Der Hauptausschuss erwartet von den Bezirken, dass sie die zugewiesenen Mittel für fallunspezifische Arbeiten / Fallteamarbeit in Höhe von jeweils 150 000 Euro in den Jahren 2012 und 2013 auch tatsächlich für diese Zwecke ausgeben und jeweils – durch die für Jugend zuständige Senatsverwaltung zusammengefasst – bis zum jeweiligen Jahresende dem Hauptausschuss berichten.

Die Bezirke sind verpflichtet, ein Fach- und Finanzcontrolling umzusetzen (Drucksache 16/2474). Die Zielvereinbarung zwischen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft mit den Berliner Bezirken bildet hierfür die Grundlage. Dazu ist es erforderlich, auf wissenschaftlicher Grundlage und einer vereinheitlichten Datenbasis eine Fallbetrachtung mit ihren ZielWirkungsbeziehungen flächendeckend durchzuführen und entsprechende Verfahren in allen Bezirken gleichermaßen zu installieren.

Vor diesem Hintergrund ist eine unabhängige, fallbezogene Revision (Prüfung von Umfang und Qualität der Hilfen) im Rahmen des Fach- und Finanzcontrollings des Jugendamtes generell ein- und durchzuführen. Schwerpunkt ist die einheitliche Qualifizierung der Entscheidungsprozesse im Jugendamt.

Die Bezirke sind verpflichtet die Maßnahme zu evaluieren und jährlich einen Bericht vorzulegen, erstmals zum März 2013.

22. Der Senat wird aufgefordert dafür Sorge zu tragen, dass im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2014/15 die Regelung des § 24 Abs. 3 LHO restriktiv gehandhabt wird. Es ist ein Konzept zu erarbeiten und bis zum 31. Dezember 2012 dem Hauptausschuss vorzulegen, das geeignete Maßnahmen enthält, mit denen sichergestellt werden kann, dass die Regelung nach § 24 Abs. 3 LHO zukünftig auf einzelne Ausnahmefälle beschränkt bleibt.

Der Senat und die Bezirke werden aufgefordert, die Aufhebung der nach § 24 Abs. 3 LHO gesperrten Ausgaben und/oder Verpflichtungsermächtigungen durch den Hauptausschuss mit einem Bericht über das Prüfergebnis der BPU gesondert zu beantragen. Mit diesem Bericht ist sowohl die Notwendigkeit der Baumaßnahme zu begründen als auch der Berlin bei einem Verzicht der Baumaßnahme erwachsende Nachteil darzustellen. Ferner muss der Bericht eine Darstellung der zu erwartenden Nutzungskosten (Betriebs- und Instandsetzungskosten gemäß Vordruck 123 BauWohn) und daraus abgeleitet eine Bestätigung der Wirtschaftlichkeit der Gesamtmaßnahme enthalten. Betragliche Abweichungen sind synoptisch darzustellen und zu begründen.

23. Der Senat wird beauftragt bis zum 30. Juni 2014 ein Konzept zu erarbeiten damit alle Landes- und bezirklichen Immobilien in einer Datenbank erfasst werden können.

24. Der Senat wird aufgefordert, den bei vom Land Berlin institutionell geförderten Zuwendungsempfängern folgende Regeln verbindlich vorzugeben:

1. Die Pflicht zur Veröffentlichung der Gehälter der Geschäftsführer bzw. bezahlter Vorstände (inklusive Nebentätigkeiten und Nebeneinkünfte) beim Empfänger der Zuwendung ist verbindlicher Bestandteil des Zuwendungsbescheides.

2. Träger bzw. Unternehmen gewährleisten Tarifentlohnung bzw. eine Mindestentlohnung nach gesetzlichen Regelungen. Soweit die Tarifentlohnung den gesetzlichen Mindestlohn unterschreitet, gilt die Pflicht zur Mindestentlohnung.

3. Träger bzw. Unternehmen gewährleisten eine Personalvertretung, sofern die Beschäftigten eine solche anstreben.

B. Zu den Einzelplänen des Haushaltsplans

Einzelplan 03 – Regierende/r Bürgermeister/in –

25. Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus alle zwei Jahre zum 31. Oktober einen Fortschrittsbericht über die Zusammenarbeit zwischen den Ländern Brandenburg und Berlin sowie die weitere Zusammenlegung von Behörden und Sonderbehörden vorzulegen. Erreichte Synergieeffekte sind darzustellen.

26. Für die Bernhard-Heiliger-Stiftung ist bis zum 31. Dezember 2012 ein ausgearbeitetes Konzept vorzulegen.

27. Im Hinblick auf die vergleichsweise hohen Produktkosten für die Betreuung eines ITEndgerätes sowie für die Personalverwaltung eines Beschäftigten in der Berliner Verwaltung wird die Senatskanzlei-Kultur aufgefordert, Maßnahmen zur Erzielung von Synergieeffekten unter Einbeziehung des Landesarchivs im Bereich IT und Personalverwaltung zu prüfen und zu ergreifen. Über das Ergebnis ist im Rahmen der Haushaltsberatungen für den Doppelhaushalt 2014/2015 zu berichten.

Einzelplan 05 – Inneres und Sport –

28. Der Senat wird aufgefordert, den zuletzt vorgelegten Bericht über die Entwicklung der Versorgungsausgaben nach jeweils zwei Jahren fortzuschreiben und dem Hauptausschuss vorzulegen.

29. Der Senat berichtet dem Abgeordnetenhaus unter Wahrung der bisherigen Berichtssystematik jeweils zum 30. Juni über den Fortschritt der Umsetzung des Programms Service Stadt Berlin sowie über die Leitprojekte und die aus Kapitel 05 01 kofinanzierten Projekte halbjährlich zum 30. Juni und zum 31. Dezember.

30. Der Senat wird beauftragt, auf der Grundlage der veränderten Verfahrensweise (siehe Mitteilung – zur Kenntnisnahme – Drucksache 15/5541) jeweils im November dem Hauptausschuss einen Bericht über das Sportstättensanierungsprogramm vorzulegen, aus dem hervorgeht:

Stand der Umsetzung für das laufende Kalenderjahr,

Umverteilte Mittel nach dem 31. Juli,

Planungsstand für das folgende Kalenderjahr und

Abschätzung des weiterhin bestehenden Sanierungsbedarfs.

31. Der Senat wird beauftragt, jährlich über den Fortschritt der Bädersanierung zu berichten und ein Konzept für den Abbau des Sanierungsstaus der Berliner Bäder-Betriebe (BBB) vorzulegen. In dem Konzept sollen außerdem dargestellt werden, wie die BBB den Betrieb aller Bäder zukünftig gewährleistet und die Wirtschaftlichkeit verbessert wird, ohne die bisherigen Vergünstigungen für Schulen, Sportvereine und den Super-Ferienpass zu reduzieren. Der Bericht ist dem Hauptausschuss und dem Fachausschuss bis spätestens November 2012 vorzulegen. Die aus anderen Landes-, natio

nalen und EU-Programmen zusätzlich zum Einsatz kommenden Mittel sind gesondert darzustellen. Der den aktuellen Zuschüssen angepasste Wirtschaftsplan ist rechtzeitig vorzulegen.

Einzelplan 06 – Justiz und Verbraucherschutz –

32. Zu den Kapiteln

0611 bis 0613 – Staatsanwaltschaften und Amtsanwaltschaft 0615 bis 0631 – Zivil- und Strafgerichtsbarkeit 0632 – Zentrales Mahngericht Berlin-Brandenburg 0641 und 0642 – Verwaltungsgerichtsbarkeit 0651 – Sozialgericht

Die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz wird ersucht, dem Hauptausschuss für die vorgenannten Bereiche jährlich bis zum 31. August über die Geschäftsentwicklungen und die Verfahrensdauern jeweils mit Angabe der Vergleichszahlen der beiden Vorjahre und der durchschnittlichen Entwicklungen im Bundesgebiet zu berichten.

33. Die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz wird aufgefordert, die Vorlage einer wissenschaftlich fundierten und für die Mitglieder des Abgeordnetenhauses im Einzelnen nachvollziehbaren Evaluation der Erfolge der sozialen oder ähnlichen Einrichtungen vor der Entsperrung der Haushaltsmittel vorzulegen.

Einzelplan 09 – Arbeit, Integration und Frauen –

34. Die Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen wird aufgefordert, jährlich bis zum 30. Juni einen Bericht vorzulegen, aus dem hervorgeht, wie der Senat sicherstellen wird, dass zum Ausbildungsstart am 1. September allen ausbildungswilligen Jugendlichen – einschließlich der nicht versorgten Jugendlichen aus dem vorherigen Jahr – ein Ausbildungsplatz in Berlin angeboten werden kann.

35. Die Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen wird ersucht, dem Hauptausschuss jährlich bis zum 31. August über die Geschäftsentwicklung und die Verfahrensdauer der Arbeitsgerichtsbarkeit jeweils mit Angabe der Vergleichszahlen der beiden Vorjahre und der durchschnittlichen Entwicklungen im Bundesgebiet zu berichten.

36. Der Senat wird aufgefordert, in der Zielvereinbarung mit dem Landesamt für Gesundheit und Soziales eine Bearbeitungszeit im Schwerbehindertenbereich zu vereinbaren, die sicherstellt, dass bei maximal 10 v. H. der Anträge eine Bear

beitungszeit von mehr als sechs Monaten auftritt. Die Initiativen zur Vereinfachung des Bundesrechts (Reduzierung der Zahl der Abstufungen) sind fortzusetzen. Über die weiteren notwendigen Verfahrensänderungen und Ausstattungsveränderungen zur Erreichung dieses Zieles ist dem Hauptausschuss ein Fortschrittsbericht bis zum 30. Juni 2013 vorzulegen.

Einzelplan 10 – Bildung, Jugend und Wissenschaft –

37. Zum Einsatz der Schulhelfer ist dem Abgeordnetenhaus regelmäßig zum 31. März darzustellen:

der Einsatz von Schulhelfern und der Bewilligung von Schulhelferstunden (Anträge und erfolgte Bewilligungen) nach Jahrgangsstufen;

die Zahl der Fälle, in denen wegen einer Nicht-Bewilligung von Schulhelferstunden eine gewollte integrative Beschulung der betroffenen Schülerinnen und Schüler im gemeinsamen Unterricht nicht möglich war;

eine Übersicht über die Anträge, Bewilligungen und Klagen bei den Jugendämtern, wenn von den Schulen Schulhelfer nicht oder nicht ausreichend gewährt wurden.

38. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus jährlich, erstmalig zum 31. Dezember 2012, über die Umsetzung des Kindertagesstättenausbauprogramms zu berichten.

39. Der Senat wird aufgefordert, bei der Einführung des neuen ISBJ-Verfahrens Folgendes zu beachten:

1. Der technische Transfer bestehender Datenbestände bei der Migration auf das neue Verfahren ist möglichst einfach und ohne händische Vorgänge sicherzustellen.

2. Das Fachverfahren ist nach Möglichkeit einzubinden in das Projekt E-Akte.

3. Die Schnittstellen zu Fachverfahren innerhalb des Projekts egovernment@school sind zu beachten.

4. Die Angleichung der Workflows in den bezirklichen Jugendämtern ist dringend zu beschleunigen, um eine Abbildung über das zu entwickelnde Fachverfahren zu erleichtern und damit auch unnötige Kosten zu vermeiden.

5. Bei allen Entscheidungen sind die Bezirke angemessen und rechtzeitig einzubeziehen.

Vor einer vertraglichen Bindung ist der Hauptausschuss rechtzeitig zu informieren.

40. Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses jeweils zum 30. Juni, erstmals im Jahr 2013, über den Stand der Entwicklung und Einführung der Integrierten Software Berliner Jugendhilfe (ISBJ-Jugendhilfe) zu berichten und den damit verbundenen Finanzierungsaufwand darzulegen.