Protocol of the Session on March 8, 2012

Wahl der Präsidentin/des Präsidenten sowie von zwei Richterinnen/Richtern des Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin

Wahl Drucksache 17/0163

Das Abgeordnetenhaus hat gemäß § 1 Abs. 2 und 3 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof vom 08. November 1990 (GVBl. S. 2246), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Juli 2011 (GVBl. S. 336), für die Dauer von sieben Jahren eine Präsidentin sowie eine Richterin und einen Richter als neue Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs gewählt.

zur Präsidentin wurde gewählt und vereidigt:

Frau Sabine Schudoma

zu Richterin wurde gewählt und vereidigt:

Frau Anke Müller-Jacobsen

zum Richter wurde gewählt und vereidigt:

Herr Meinhard Starostik

Zu lfd. Nr. 6 A:

Nachwahl eines stellvertretenden Mitglieds des Landesjugendhilfeausschusses durch eine in der Jugendhilfe erfahrene oder tätige Person

Dringliche Nachwahl Drucksache 17/0066

Es wurde gewählt:

Frau Sabine Walther

Zu lfd. Nr. 6:

Wahl von fünf Personen zu ordentlichen Mitgliedern des Gnadenausschusses und fünf weiteren Personen zu stellvertretenden Mitgliedern des Gnadenausschusses

Wahl Drucksache 17/0182

Es wurden gewählt:

auf Vorschlag der Fraktion der SPD als Mitglied:

Frau Gisela Grotzke

sowie als stellvertretendes Mitglied:

Frau Burgunde Grosse

auf Vorschlag der Fraktion der CDU als Mitglied:

Herr Dieter Hapel

sowie als stellvertretendes Mitglied:

Herr Gregor Hoffmann

auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen als Mitglied:

Frau Ursula Groos

sowie als stellvertretendes Mitglied:

Herr Dr. Jan Oelbermann

auf Vorschlag der Fraktion Die Linke als Mitglied:

Frau Kerstin Pohnke

sowie als stellvertretendes Mitglied:

Frau Halina Wawzyniak

auf Vorschlag der Piratenfraktion als Mitglied:

Herr Fabio Reinhardt

sowie als stellvertretendes Mitglied:

Herr Simon Weiß

Zu lfd. Nr. 10 B:

Abschluss einer außergerichtlichen Vergleichsvereinbarung des Landes Berlin mit der Bundesrepublik Deutschland zur Zuordnung der Eigentumsrechte an einer Liegenschaft

Dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 7. März 2012 Drucksache 17/0209

zur Vorlage – zur Beschlussfassung – gemäß § 38 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin

Dem Abschluss der außergerichtlichen Vergleichsvereinbarung des Landes Berlin mit der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben und dem Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen, zur Zuordnung der Eigentumsrechte an der Liegenschaft Kronprinzenpalais in Berlin-Mitte, Unter den Linden 3 wird gemäß § 64 Absatz 2 Satz 1 der Landeshaushaltsordnung (LHO) zugestimmt.

Zu lfd. Nr. 10 A:

Nr. 15/2011 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte

Dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 7. März 2012 Drucksache 17/0208

zur Vorlage – zur Beschlussfassung – gemäß § 38 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin

Das Abgeordnetenhaus von Berlin stimmt der Zuordnung der nachfolgend genannten Grundstücke bzw. Teilflächen zum Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB) rückwirkend zum 1.4.2011 zu.

lfd. Nr.

Liegenschaft Bezirk

Berlin