[Vereinzelter Beifall bei der SPD – Beifall bei der CDU – Dr. Wolfgang Albers (LINKE): Wollen Sie den Beifall wirklich haben?]
Zu Ihrem Grunderwerbsteuerantrag: Die Koalition hat diese Steuer maßvoll angehoben, und so – und das werden wir hier beschließen, gegen Ihre Stimmen erstaunlicherweise – werden wir für strukturelle Mehreinnahmen von 50 Millionen Euro jährlich sorgen.
Wir haben diese Steuer bewusst angefasst, weil sie nicht auf die Mieten durchschlägt. Wenn Sie mir zugehört hätten, wüssten Sie, dass der Spitzensteuersatz hier nicht beschlussfähig ist. Also reden Sie nicht so einen Quatsch!
[Beifall bei der SPD und der CDU – Dr. Wolfgang Albers (LINKE): Sonst gibt es einen Eintrag ins Klassenbuch!]
Share-Deals sind Anteilskäufe von Gesellschaften, die geübte Praxis sind. Sie sind per se kein Teufelszeug. Das nun ausgerechnet die Linksfraktion sich daran stört, das finde ich bemerkenswert.
Der geplante BIH-Verkauf, dem Sie unkritisch mit Landesparteitagsbeschluss zugestimmt haben, war ein solcher Share-Deal,
mit Steuereinnahmeverlusten, je nach Bewertung der BIH, von mindestens 200 Millionen Euro, sehr verehrte Damen und Herren der Linken!
Ich stimme mit dem Kollegen Esser und der GrünenFraktion vollständig überein: Dass Sie hier aus taktischen Erwägungen, ausgerechnet Die Linke!, der Erhöhung der Grunderwerbsteuer nicht zustimmen wollen, dass Sie das ablehnen wollen, das halten wir für einen Treppenwitz. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Vielen Dank, Herr Kollege Schneider! – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat jetzt die Kollegin Herrmann das Wort. – Da eilt sie auch schon. – Bitte sehr!
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal vorweg: Die Grünen-Fraktion wird für die Erhöhung der Grunderwerbsteuer stimmen,
und ich finde das auch richtig und gut so. Denn angesichts der Finanzlage, in der wir uns befinden, müssen wir uns nicht nur um das Sparen kümmern, sondern vor allem auch die Einnahmeseite ins Auge fassen.
Andere Bundesländer, zum Beispiel Baden-Württemberg – Grün-Rot –, Brandenburg – Rot-Rot – oder auch Mecklenburg Vorpommern – Rot-Schwarz – gehen diesen Weg. Wir finden, wenn das im Land der Häuslebauer
Angesichts dieser Lage können wir nicht verstehen, warum Die Linke da nicht mitmacht. Ihr Antrag, verehrte Kollegin, das ist doch keine Begründung. Sie sprechen einen ganz anderen Sachverhalt an. Wir müssen das voneinander trennen. Auf der einen Seite geht es darum, wie wir Steuerschlupflöcher schließen können. Da stimmt meine Fraktion mit Ihnen überein, dass unter anderem der Share-Deal, also der Anteilserwerb an Objektgesellschaften und nicht der direkte Kauf von Immobilien, eine Möglichkeit ist, die Grunderwerbsteuer zu hintergehen. Natürlich ist es so – da haben Sie in gewisser Weise recht –, dass die Anhebung der Grunderwerbsteuer den Anreiz, diese Mechanismen auszuüben, steigert. Aber aus unserer Sicht darf es nicht nur um eine Einzelfallregelung gehen, denn besonders im Steuerrecht ist es das Problem, dass sich diejenigen, die es darauf anlegen, immer wieder neue Steuerschlupflöcher suchen werden, die wir dann wieder stopfen müssen. Statt in diesem Spiel immer nur der hechelnde Hase zu sein, der mit dem Investorenigel kämpft, sollten wir souveräner sein und uns trotz findiger Investoren nicht von richtigen Vorhaben wie der Anhebung der Grunderwerbsteuer abbringen lassen.
Aber wir sagen deutlich: Es wäre angebracht und muss sein, sich auf Bundesebene über weitergehende Lösungen Gedanken zu machen. Es muss verhindert werden, dass der formale Wortlaut eines Gesetzes für Gestaltungen ausgenutzt wird, bei denen erkennbar der einzige wirtschaftliche Zweck die Steuervermeidung ist. Das darf es wirklich nicht geben. Da brauchen wir striktere Regelungen.
Aber, liebe Linke, wenn mir die Tapete nicht gefällt, dann reiße ich nicht das ganze Haus ab. Deshalb finden wir es falsch, dass Sie diese Verknüpfung machen, weil wir von zwei unterschiedlichen Sachverhalten sprechen.
Nun zu dem Themenkomplex der Erhöhung des Spitzensteuersatzes auf 49 Prozent. Die von Ihnen angesprochene Bundesratsinitiative wird auch von grün mitregierten Bundesländern eingebracht und geht auf diese zurück. Deshalb wird es Sie alle im Haus nicht überraschen, dass wir Ihren Antrag generell unterstützen. Ich frage mich aber – das hat Herr Schneider indirekt beantwortet –, wie Rot-Schwarz dazu steht. Sie stehen unterschiedlich dazu. Unser grünes Konzept sieht eine Verlängerung der zweiten Progressionszone bis auf 45 Prozent bei einem Einkommen von knapp 59 500 Euro vor und dann einen flacheren Anstieg bis 49 Prozent bei 80 000 Euro. Das würde insgesamt zu Mehreinnahmen von rund 5,5 Milliarden Euro führen. Wir können und sollten im Ausschuss
eine vertiefte Diskussion über die Gestaltung des Tarifverlaufs, den Eingangssteuersatz und den Grundfreibetrag führen. Die aktuellen Pläne der schwarz-gelben Bundesregierung zur kalten Progression sind nicht nur aus fachlichen Gründen bedenklich, sondern würden für Berlin 120 Millionen Euro weniger an Steuereinnahmen jährlich bedeuten. Das, Herr Graf, kann sich Berlin nicht erlauben. Also setzen Sie sich dafür ein, dass die Pläne so nicht umgesetzt werden!
Gerechtigkeit im Steuersystem heißt, dass starke Schultern mehr tragen müssen als schwache, gerade in Krisenzeiten. Das Auseinanderdriften der Schere zwischen Arm und Reich werden wir aber nicht allein durch die Anhebung des Spitzensteuersatzes aufhalten beziehungsweise zurückdrehen können. Hier müssen wir auch an anderen Stellschrauben drehen. Wir brauchen kurzfristig eine befristete Vermögensabgabe, mittelfristig die Einführung einer verfassungskonformen Vermögensteuer, wir müssen über die Erbschaftsteuer reden, eine umfassende Finanztransaktionssteuer –
Ja! – und auch eine ökologische Steuerreform. An der Stelle wird sich zeigen, wie Rot-Schwarz in Berlin sich positioniert: als eine Koalition, die die gesamte Gesellschaft im Blick hat oder die sich diesen Gerechtigkeitsfragen verweigert. Herr Saleh! Hier können Sie Größe zeigen!
Vielen Dank, Frau Kollegin Herrmann! – Die Fraktion Die Linke hat um eine Kurzintervention gebeten. – Frau Dr. Schmidt, Sie haben das Wort – bitte!
Ich will es noch einmal deutlich sagen, Herr Schneider, Frau Herrmann: Ich habe über drei Dinge gesprochen. Frau Schillhaneck hat dezidiert vorgelesen, worum es geht. Es geht um den Antrag zu den Share-Deals, es geht um den Antrag, dass Sie die Bundesratsinitiative unterstützen, und es geht um das Gesetz zur Anhebung der Hebesätze. Also Share-Deals, Bundesratsinitiative initiieren wir, geben wir Ihnen zum Nachdenken mit auf den Weg. Ich habe bislang nicht vernommen, dass das bereits auf dem Weg ist. Dem neuen Spitzensteuersatz sollen Sie sich anschließen, auch wenn Sie damals unter Rot-Grün
42 Prozent beschlossen haben. Aber es wäre nett, wenn Sie sich wieder an Ihren Parteitagsbeschluss erinnern.
Das Thema Anhebung der Hebesätze, ich will zitieren, was ich vorhin gesagt habe: Wir haben nicht gegen die Anhebung der Hebesätze gesprochen, wir haben gesagt, es reicht uns nicht,
weil wir den jetzt vorgeschlagenen Weg – ich sage einmal – langweilig und unsozial finden. Langweilig deshalb, weil wir nicht mit einer linearen pauschalen Anhebung von Hebesätzen steuern. Das wollen wir. Bitte schön, verdrehen Sie nicht die Worte, sagen Sie nicht, Die Linke sei gegen die Anhebung, sondern sagen Sie, Die Linke will auch hier sozial steuern für ein soziales Berlin. – Vielen Dank!
Frau Kollegin Herrmann! Sie wollen nicht erwidern? – Gut. Dann rufe ich für die Fraktion der CDU den Wortbeitrag des Kollegen Goiny auf. – Sie haben das Wort!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Dr. Schmidt! Es fällt wieder auf, dass jetzt, wo Sie auf den Oppositionsbänken sitzen, auch das Steuerrecht ein Feld großer Handlungsaktivitäten ist.
Nur kein Neid, Herr Kollege! Insofern denke ich, haben wir wieder ein typisches Verhalten der Opposition an dieser Stelle.
Wenn es um Gerechtigkeitsfragen und Steueraufkommen geht, darf man zunächst einmal festhalten, dass wir im Januar dieses Jahres das höchste Steueraufkommen im Monat hatten, das es je in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland gegeben hat.
Es gibt also offensichtlich kein richtiges Problem, in Deutschland Steuern einzunehmen. Wenn ich mir die Verteilung des Steueraufkommens angucke, stelle ich fest, dass diejenigen, die 50 000 Euro oder mehr pro Jahr verdienen, 65 Prozent des Steueraufkommens beisteuern und diejenigen, die bis 30 000 Euro im Jahr verdienen,
steuern 12 Prozent bei. Hier von einer großen Gerechtigkeitslücke zu sprechen, scheint, was die Zahlen anbetrifft, nicht ganz zu stimmen.