Der Senat wird aufgefordert, nach seiner Entscheidung für den Umzug der Poelchau-Oberschule – Eliteschule des Sports –, auch weiterhin dafür Sorge zu tragen, dass alles Notwendige getan wird, um eine Gesundheitsgefährdung von Schülerinnen und Schülern sowie Lehr- und Betreuungspersonal auszuschließen.
Sollte sich herausstellen, dass dazu eine räumliche Zwischenlösung erforderlich ist, ist unverzüglich dafür Sorge zu tragen, dass die organisatorischen und finanziellen Voraussetzungen dafür getroffen werden, dass die Poelchau-Oberschule zum schnellstmöglichen Zeitpunkt den übergangsweisen Schulbetrieb an einem Ersatzstandort, notfalls in einem Containerdorf, aufnehmen kann.
Umsetzung des Gesetzes für die vollständige Offenlegung von Geheimverträgen zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe
Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen, entsprechend § 3 des Gesetzes für die vollständige Offenlegung von Geheimverträgen zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe zu verfahren.
Das Abgeordnetenhaus stimmt dem vom Senat am 2. August 2011 beschlossenen Entwurf des Bebauungsplans I-208-1 – Drucksache 16/4339 – gemäß § 9 (3) i. V. m. § 8 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches – AGBauGB – zu.
Dem Verkauf einer insgesamt 10 876 m² großen Teilfläche der Grundstücke Heubnerweg 4, 6, 8 und 10 in Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf zu den im Kaufvertrag vom 13. Juli 2011 – Urkundenrolle-Nr. W 56/2011 des Notars Martin Wiemann in Berlin – vom Liegenschaftsfonds vereinbarten Bedingungen wird zugestimmt.
Dem Verkauf des 6 482 m² großen Grundstücks BerlinMitte, Lehrter Str. 69 A zu den Bedingungen des Kaufvertrages vom 14. Dezember 2010 – Urkundenrolle-Nr. 182/2010 des Notars Klaus vom Brocke in Berlin – wird zugestimmt.
Dem Verkauf von insgesamt ca. 18 082 m² großen Grundstücken in der Gemarkung Birkholz, Flur 3, Flurstücke 37 und 102, eingetragen beim Amtsgericht Bernau, Grundbuch von Birkholz Blatt 442 sowie Flur 1, Flurstücke 245, 143/2, 145, 171, 177, 205, 278, 286 und Flur 3, Flurstück 100, eingetragen im Grundbuch von Birkholz Blatt 569, zu den Bedingungen des Kaufvertrages vom 18. Januar 2011 – Urkundenrolle-Nr. S 2/2011 der Notarin Gabriele Stöcklein, Berlin – wird zugestimmt.
Das Abgeordnetenhaus von Berlin stimmt der Entnahme der nachfolgend genannten Grundstücke bzw. Teilflächen aus dem Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin – SILB – zu:
In den Fällen unter lfd. Nr. 1 und 2 erfolgt die Entnahme zum Zwecke des Verkaufs durch die Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG und zum Zeitpunkt des Nutzen/Lastenwechsels.
Das Abgeordnetenhaus von Berlin stimmt der Zuordnung der nachfolgend genannten Grundstücke bzw. Teilflächen zum Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin – SILB – mit Wirkung zum 01. Januar 2012 zu: