Protocol of the Session on May 26, 2011

Vorlage – zur Beschlussfassung – Drs 16/4137

vorab an BauWohn

Lfd. Nr. 32: Vorlage – zur Beschlussfassung –

Entwurf des Bebauungsplans XV-53a-1 im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Johannisthal

Vorlage – zur Beschlussfassung – Drs 16/4138

vorab an BauWohn

Lfd. Nr. 33: Vorlage – zur Beschlussfassung –

Planreife für die Teilfläche der Änderung des FNP „Adlershof – Nachnutzung Betriebsbahnhof Schöneweide“, (Lfd. Nr. 08/08) im Bezirk Treptow-Köpenick entsprechend dem Geltungsbereich des Bebauungsplans 9-16-1 sowie Entwurf des Bebauungsplans 9-16-1 im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteile Johannisthal und Adlershof

Vorlage – zur Beschlussfassung – Drs 16/4139

vorab an BauWohn (f) und StadtVerk

Lfd. Nr. 34: Vorlage – zur Beschlussfassung –

Entwurf des Bebauungsplans I-208-1 im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte

Vorlage – zur Beschlussfassung – Drs 16/4140

vorab an BauWohn

Lfd. Nr. 35: Vorlage – zur Beschlussfassung –

Entwurf des Bebauungsplans XV-55a-1 im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Adlershof

Vorlage – zur Beschlussfassung – Drs 16/4141

vorab an BauWohn

Anlage 2

Beschlüsse des Abgeordnetenhauses

Wohnungsmarkt sozial gestalten (II): Wohnraum erhalten – Zweckentfremdung verhindern

Der Senat wird aufgefordert zu prüfen, wie eine Nutzung von Wohnungen, die zum dauerhaften Wohnen errichtet wurden, als Ferienwohnungen mit ständig wechselnden Gästen eingedämmt werden könnte. Hierzu ist der Erlass einer Verordnung zum Verbot der Zweckentfremdung für bestimmte Stadtgebiete, in denen die Ferienwohnungsnutzung besonders ausgeprägt ist, zu prüfen. Die Untersuchungen sollen auch den abnehmenden Leerstand von Wohnungen in Berlin berücksichtigen.

Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 30. Juni 2011 zu berichten.

In die Bibliothek – auch am Sonntag!

Gemeinsam mit anderen Bundesländern soll der Senat eine Bundesratsinitiative zur Änderung des § 10 Absatz 1 Nummer 7 des Arbeitszeitgesetzes dahingehend unterstützen, dass der Ausnahmetatbestand auf die öffentlichen und wissenschaftlichen Bibliotheken erweitert wird und somit auch an Sonntagen die Möglichkeit besteht, die Bibliotheken zu öffnen und Bücher und Medien auszuleihen. Die Entscheidung über ihre Sonntagsöffnung soll den einzelnen Bibliotheken überlassen werden.

Nr. 29/2010 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte

Dem Verkauf des insgesamt 109 536 m² großen Grundstücks Clayallee 225, 225A, 225B, 225C, 227, 229 Waltraudstr. 45 in Berlin Steglitz-Zehlendorf (OskarHelene-Heim) zu den vom Liegenschaftsfonds im Kaufvertragsentwurf vom 20. Dezember 2010 vereinbarten Bedingungen wird zugestimmt.

Nr. 4/2011 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte

Dem Verkauf von insgesamt 10 127 m² großen Grundstücken in der Gemarkung Dallgow, Flur 3, Flurstück 101/2 und Flur 2, Flurstücke 361 und 362, eingetragen beim Amtsgericht Nauen, Grundbuch von Dallgow Blatt 3665 sowie Flur 2, Flurstücke 146/1 und 146/2, eingetragen im Grundbuch von Dallgow Blatt 787, Flur 2, Flurstücke 148/3 und 148/4, eingetragen im Grundbuch von Dallgow Blatt 789 und ferner Flur 2, Flurstück 135/1, eingetragen im Grundbuch von Dallgow Blatt 791 zu den Bedingungen des Kaufvertrages vom 15. Dezember 2010 sowie der Identitätserklärung vom 4. März 2011 (Urkundenrolle-Nr. B 406/2010 und Nr. B 75/2010 des Notars Frieder Buchmann, Berlin) wird zugestimmt.

Nr. 5/2011 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte

Dem Erbbaurechtsvertrag über insgesamt ca. 139 915 m² große Flächen in der Gemarkung Selchow, Flur 2, Flurstücke 77 tlw. und 36/3, eingetragen beim Amtsgericht Königs Wusterhausen, Grundbuch von Selchow Blatt 80 und Flurstück 63 tlw. der Flur 4 eingetragen Blatt 174 sowie Flur 2, Flurstück 35, eingetragen Blatt 142 zu den Bedingungen des Erbbaurechtsvertrages vom 26. November 2010 (UR-Nr. M 392/2010 des Notars Dr. Johannes Meinel, Berlin) wird zugestimmt.

Aufgabe gemäß § 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz von drei Sporthallen im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Friedrichshagen, zugunsten von Schulmensen und Hallenneubauten im Rahmen des Konjunkturprogramms II

Der Aufgabe gemäß § 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz von drei Sporthallen im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Friedrichshagen, zugunsten von Schulmensen und Hallenneubauten im Rahmen des Konjunkturprogramms II wird zugestimmt.