Protocol of the Session on May 26, 2011

[Beifall bei der FDP und der CDU]

Der Kollege Rissmann hat darauf hingewiesen, wie die Anhörung verlaufen ist. Es sind viele Vertreter von Fachverbänden gekommen und haben eigentlich nur Kritik geäußert. Sie haben kein Lob gehört in dieser Anhörung. Wenn Sie noch in der Lage wären, ein Restgefühl für Peinlichkeit zu entwickeln, hätten Sie den Entwurf an dieser Stelle gleich zurückgezogen.

[Beifall bei der FDP und der CDU]

Da Sie dazu nicht in der Lage sind, ist dieser Entwurf heute hier auch gelandet.

Ich habe es schon in der ersten Lesung gesagt, dass für die FDP-Fraktion eine vernünftige Regelung sehr viel wichtiger ist als eine einheitliche Regelung mit Brandenburg. Eine vernünftige Lösung haben Sie hier nicht vorgeschlagen. Deswegen werden Sie für diesen Entwurf auch keine Zustimmung seitens der FDP-Fraktion erhalten, insbesondere weil es Ihnen oftmals gar nicht so sehr um Einheitlichkeit ging, wie Sie manchmal vorgeben. Das beweisen Sie schon dadurch, dass Sie die Einheitlichkeit immer dann selbst durchbrochen haben, wenn es Ihnen politisch opportun gewesen ist. Das zeigt, Sie haben sich dann auch eben die einheitlichen Brandenburger Regelungen ausgesucht, wenn es Ihnen politisch nützlich ist. Dazu komme ich gleich.

[Dr. Klaus Lederer (Linksfraktion): Es sind nur fünf Minuten!]

Es sind nur fünf Minuten. Es reicht aber, um mir drei Punkte herauszugreifen. Ich nehme den kleinsten Punkt vorweg, den Sie gerade auch selbst noch einmal ausgedehnt haben, den man aber schon einmal erwähnen sollte. Das ist die Veränderung der Eidesformel. Sie wollen nun die religiöse Beteuerung zur Ausnahme machen. Das ist jedenfalls ein Beitrag, die Gesellschaft von ihrem religiösen Fundament und von ihrer christlich-jüdischen Tradition zu entfremden. Das ist auch genau ihr Ziel. Das haben Sie gerade eben als Ihr Ziel, als Ihr kommunistisches Ziel, bestätigt, verdeutlicht und manifestiert.

[Wolfgang Brauer (Linksfraktion): Das ist eine absolute Unverschämtheit! – Dr. Klaus Lederer (Linksfraktion): Was haben Sie denn getrunken?]

Der nächste Punkt betrifft die Stellenausschreibung. Dabei sind Sie bewusst im Entwurf hinter dem Land Brandenburg zurückgeblieben, weil Ihnen das, was in Brandenburg gemacht wird, hier politisch nicht in den Kram gepasst hat. Ich sage Ihnen ganz deutlich: Wir wollen, dass auch Stellenausschreibungen oder Ausschreibungen vorgenommen werden, wenn es um Abordnungen geht. Wir wollen auch gerade für die Erprobungsstellen insbesondere in der Senatsverwaltung für Justiz Ausschreibungen sehen. Gerade die Verwaltungserfahrung, die Richter brauchen, um ein Vizepräsidenten- oder Präsidentenamt zu bekommen, wird oftmals nur in der Senatsverwaltung vermittelt. Da entscheiden Sie darüber, wer diese Verwaltungserfahrung bekommt und wem die Verwaltungserfahrung nicht zuteil wird. Deswegen müssen wir auch an

diesem Punkt im Sinne der gleichen Beförderungs- und Aufstiegschancen der Richter etwas verändern.

[Beifall bei der FDP und der CDU]

Der dritte Punkt: Zusammensetzung des Richterwahlausschusses. Sie haben die Regelung bevorzugt, dass zwei Drittel der Mitglieder von den Fraktionen dieses Hauses vorgeschlagen werden. Der Anteil von Richtern, Staatsanwälten und Rechtsanwälten, der von Fachvertretern also, wird reduziert. Sie wollen, dass zumindest im zweiten Wahlgang eine einfache Mehrheit ausreicht, um einen Personalvorschlag im Richterwahlausschuss durchgehen zu lassen. Diese aus Brandenburg übernommenen Regelungen sind kein Vorbild für Berlin. Der Brandenburger Richterwahlausschuss ist gerade kein Vorbild für Berlin, denn er ist zumindest für die Vergangenheit im Verdacht, ein Abnickgremium gewesen zu sein. Genau das ist es, was Sie hier installieren wollen: Mit dem Richterwahlausschuss wollen Sie ein Abnickgremium haben, und das wollen wir nicht!

[Beifall bei der FDP und der CDU]

Wenn Sie wirklich etwas zu einer einheitlichen Rechtskultur hätten unternehmen wollen, insbesondere auch die Durchlässigkeit der Justiz zwischen Berlin und Brandenburg hätten erhöhen wollen, dann hätten Sie sich die Besoldung vornehmen müssen,

[Dr. Klaus Lederer (Linksfraktion): Machen wir auch noch!]

und Sie hätten sehen können, welcher Unterschied bei der Besoldung mittlerweile zwischen Berlin und Brandenburg besteht. Eine länderübergreifende Beförderung, die mit R 1 auf R 2 verbunden ist, ist in der Gefahr, für manchen Richter zu einem Einkommensverlust zu führen. Das wollen wir nicht, und das ist für die Einheitlichkeit viel wichtiger als dieses Gesetz. Wir werden deshalb unsere Zustimmung verweigern. – Vielen Dank!

[Beifall bei der FDP und der CDU]

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Dr. Kluckert! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor, und wir kommen zu den Abstimmungen. Der Fachausschuss empfiehlt mehrheitlich gegen CDU, Grüne und FDP die Annahme der Vorlage mit Änderungen. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Gegenprobe! – Das sind die Koalitionsfraktionen, das ist die Mehrheit. Enthaltungen? – Das ist die CDU-Fraktion und die Fraktion der FDP.

Wer der Gesetzesvorlage mit den Änderungen der Beschlussempfehlung Drucksache 16/4166 zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen. Die Gegenprobe! – Das sind die Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen

und FDP. Ersteres war die Mehrheit, damit ist das Gesetz zur Angleichung des Richterrechtes der Länder Berlin und Brandenburg so beschlossen.

Wie angekündigt ziehen wir den Tagesordnungspunkt 15 vor. Ich rufe auf

lfd. Nr. 15:

Bericht des Petitionsausschusses gemäß § 12 des Petitionsgesetzes für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2010

Bericht Drs 16/4085

Es folgt der mündliche Bericht des Vorsitzenden des Petitionsausschusses. – Bitte schön, Herr Abgeordneter Kugler, Sie haben das Wort!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Vor Ihnen liegt der Bericht des Petitionsausschusses für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2010. Im vergangenen Jahr gingen insgesamt 1 632 Petitionen neu ein, hinzu kamen 1 877 ergänzende Schreiben und Anfragen. Abschließend beraten konnten wir im Laufe von immerhin 40 Sitzungen 1 963 Petitionen. Hiervon waren 28 Prozent positiv oder wenigstens teilweise positiv, weitere 28 Prozent waren Auskünfte. Die weiteren statistischen Details entnehmen Sie bitte dem Bericht.

Zusätzlich haben Sie in diesem Jahr erstmals die Möglichkeit, in dieser sehr schönen Broschüre nachzuschlagen. Ich bin sehr froh, dass es uns erstmalig gelungen ist, den Bericht auch in eine bürgergerechte Form zu bringen. Ich bedanke mich daher sehr herzlich bei allen Beteiligten, vor allem bei unserem Präsidenten und dem Referat Öffentlichkeitsarbeit, die das möglich gemacht haben.

[Beifall bei der SPD, den Grünen und der FDP]

Damit sind wir bei unserer Öffentlichkeitsarbeit. Diese Broschüre ist Teil unserer Maßnahmen, über die Arbeit des Ausschusses zu berichten und mit den Bürgerinnen und Bürgern ins Gespräch zu kommen. Wir tun dies weiterhin in unseren öffentlichen Sprechstunden, bei denen wir in Einkaufszentren in ganz Berlin zu Gast waren, sind und auch weiterhin sein werden. Im Oktober vergangenen Jahres waren wir auch als Gast mit einem gut besuchten Stand bei der Jugendmesse YOU vertreten. Im Sommer letzten Jahres haben wir erstmals 3 500 Plakate an die Senatsverwaltungen gesandt oder persönlich an die Bezirksämter überbracht. Sie sehen, wir lassen nichts unversucht, mit den Menschen in der Stadt in Kontakt zu kommen. Dies hier ist eins der Plakate, die in vielen Behörden aushängen, wie wir aus dem Rücklauf feststellen konnten.

Nun zu einigen spannenden Themen des vergangenen Jahres. Unsere erste öffentliche Sitzung vom Dezember 2009 wird vielen von Ihnen noch in Erinnerung sein. Damals erhielten wir eine Eingabe mit rund

600 Unterschriften von Künstlern, die sich mit der Nutzung des Bebelplatzes auseinandergesetzt hatten. Ihre Kritik bezog sich auf den aus ihrer Sicht unangemessenen Umgang mit dem Bebelplatz. Die durch unsere öffentliche Sitzung angestoßene Diskussion hielt lange an und war am Ende auch erfolgreich. Viele Diskussionen, viele Gespräche, viele Ausschusssitzungen später hatte ein Umdenken eingesetzt, vor allem im dafür zuständigen Bezirk. Unterm Strich: Die Fashion-Week findet ab diesem Jahr im Juli erstmals an der Straße des 17. Juni statt und nicht mehr auf dem Bebelplatz.

[Beifall von Brigitte Lange (SPD)]

Ja, das ist den Applaus wert. Was aber auch einen Applaus wert ist, Frau Kollegin, ist, dass wir nicht die Einzigen sind, die sich dafür eingesetzt haben. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, mich bei all den anderen, die daran beteiligt waren, zu bedanken – vor allem bei den Mitgliedern des Kulturausschusses, denn auch sie haben klar Stellung in dieser Frage bezogen und mit Sicherheit dazu beigetragen, dass die Entscheidungen so getroffen wurden.

Unsere Dauerbrenner: zu lange Bearbeitungsdauer bei Schwerbehindertenangelegenheiten, Beschwerden über den Sonderfahrdienst. Beide Themen diskutieren wir am kommenden Sonnabend im Rahmen unseres Tages der offenen Tür in einer öffentlichen Sitzung mit den Behindertenverbänden und anderen Gästen – Sie sind herzlich eingeladen. Die Betreuung der lebensälteren schwerstbehinderten Jugendlichen – dieses Anliegen begleitet den Ausschuss bereits im siebten Jahr; eine Lösung ist nicht in Sicht. Die lange Bearbeitungsdauer der Wohngeldanträge – als das Thema in den Ausschuss kam, mussten die Menschen bis zu 28 Wochen auf eine Bescheidung warten. 28 Wochen oder 7 Monate!

[Andreas Otto (Grüne): Unerhört!]

In der Tat! – Der Ausschuss nahm sich der Frage an. Viele Briefe, Besprechungen, Besuche in den Wohngeldämtern später sind wir noch nicht an unserem Ziel, die Bearbeitungsdauer liegt noch nicht bei maximal 8 Wochen, so wie uns das vorschwebt, aber sie ist bei 9 Wochen angelangt. Die Spreizung hingegen ist sehr groß: Während man in Reinickendorf zur Zeit nur 4 Wochen auf den Bescheid wartet, sind es in Friedrichshain-Kreuzberg doch immerhin 15 Wochen. Hier wird deutlich erkennbar, dass die Bezirke ihre personellen Schwerpunkte sehr unterschiedlich setzen und die Verantwortlichkeit mitunter zwischen den Bezirken und der Hauptverwaltung hin und her geschoben wird, unabhängig von der politischen Orientierung aller Beteiligten. Auch an diesem Sachverhalt bleiben wir selbstverständlich dran.

Aus dem bunten Strauß der Einzelfälle der sogenannte dicke Hund: Landläufig geht man davon aus, dass Grundstücksbesitz dafür da ist, das eigene Vermögen zu mehren. Es gibt aber auch andere Fälle. Eine Petentin – und das ist eine Petition, die vom Bundestag zu uns gekommen ist – besitzt zwei Grundstücke, die früher von der

russischen Armee als Kaserne benutzt wurden. Diese Grundstücke sind noch immer von einer Mauer umgeben, nicht zu betreten und auch nicht zu nutzen. Man könnte sagen, nutz- und wertlos, aber: grundsteuerpflichtig! Die Petentin war – um die Grundsteuer loszuwerden – bereit, das Grundstück zu verschenken, z. B. an die Bundesrepublik Deutschland. Die aber wollte diese Schenkung nicht annehmen. Nun blieb die Petentin auf ihrem Grundstück sitzen – und musste Grundsteuer bezahlen. Dann kam der Vorgang zum Petitionsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses, und – wir sind die Guten – wir konnten eine Lösung erreichen. Wir sind sehr dankbar dafür, dass die Senatsverwaltung für Finanzen hier eine Lösung möglich gemacht hat. Die Grundstücke wurden neu bewertet, sie wurden sozusagen mit einem Einheitswert von 0 Euro angesetzt. Das führt in der Konsequenz dazu, dass keine Grundsteuer mehr anfällt. Damit war auch diese Kuh vom Eis. Wir konnten dieser Petentin helfen und ihr einen friedlicheren Lebensabend ermöglichen.

Zum erfreulichen Abschluss darf ich Ihnen mitteilen, dass ein zentraler Beschluss des Petitionsausschusses, den wir im Mai 2009 gefasst haben, nämlich das Petitionsverfahren zu modernisieren und die Online-Petition einzuführen, zum Teil noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt wird. Noch vor der Sommerpause wird der neue Internetauftritt des Petitionsausschusses produktiv geschaltet. Damit erhalten die Bürgerinnen und Bürger der Stadt die Möglichkeit, ihre Petition ohne die Notwendigkeit einer persönlichen Unterschrift direkt über das Internet einzureichen. Die Online-Petition! Berlin ist damit das zweite Bundesland, in dem das so sein wird.

Die Einführung der öffentlichen Online-Petition, die dann eine Mitzeichnung ermöglicht, wird eine Aufgabe des Abgeordnetenhauses der 17. Wahlperiode sein.

Liebe Mitglieder des Petitionsausschusses! Ich bedanke mich an dieser Stelle sehr, sehr herzlich für die sehr angenehme, gute und freundliche Zusammenarbeit, die wir auch im letzten Jahr miteinander hatten. Ich hoffe, dass wir die Zusammenarbeit auch bis zur Konstituierung des nächsten Abgeordnetenhauses so fortsetzen können, also bis zum Oktober.

Ich möchte auch nicht versäumen, mich im Namen aller Mitglieder dieses Ausschusses sehr, sehr herzlich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ausschussbüros zu bedanken.

[Beifall]

Sie haben trotz der im vergangenen Jahr zum Teil sehr schwierigen Bedingungen wieder einen ganz tollen Job gemacht. Sie waren häufig länger im Büro und haben immer noch eine Schippe oben draufgelegt, wenn es um die Interessen unserer Petenten ging. Dafür ganz herzlichen Dank!

[Beifall]

Bitte! Ich glaube, da darf man noch ein zweites Mal klatschen. – Bei allen anderen bedanke ich mich für ihre Aufmerksamkeit und wünsche weiterhin gutes Gelingen.

[Beifall]

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Kugler! – Im Namen des Hauses bedanke ich mich ebenfalls bei allen Mitgliedern des Petitionsausschusses für die geleistete Arbeit zum Wohle der vielen Berlinerinnen und Berliner, die sich mit Eingaben, Sorgen und Nöten an das Parlament wenden. Dieser Dank von uns hier oben gilt auch den für den Ausschuss zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung des Abgeordnetenhauses.

Ich komme zur

lfd. Nr. 5: