Protocol of the Session on May 12, 2011

Auch deswegen lehnen diejenigen, die eingangs zitiert habe, Ihr Gesetz ab. Das sind diejenigen, die sich mit Wissenschaftspolitik beschäftigen, sich damit auseinandersetzen und an ihren Folgen in Berlin teilweise tagtäglich leiden müssen. Wir schließen uns dieser Ablehnung aus Überzeugung an und werden daher gegen Ihren Gesetzentwurf stimmen. – Herzlichen Dank!

[Beifall bei der CDU – Beifall von Mirco Dragowski (FDP)]

Vielen Dank, Herr Kollege Zimmer! – Das Wort zu einer Kurzintervention hat der Kollege Oberg.

So, ich nehme an, es sind alle wach. Herr Kollege Zimmer! Ich hoffe, dass Sie jetzt auch wach sind, denn als Sie an den Beratungen um den Gesetzentwurf teilgenommen haben und auch bei der Lektüre des Hochschulgesetzes scheinen Sie dann im tiefen Schlummer gelegen zu haben. Denn sonst hätten Sie sich jetzt nicht ernsthaft hier hinstellen können und Behauptungen aufstellen, die nichts, aber auch gar nichts mit der Realität des Gesetzentwurfs zu tun haben. Sie haben pauschal behauptet, die Autonomie würde eingeschränkt werden. Sie haben behauptet, dass man den Hochschulen nichts zutraut. Sie haben aber

und das hat seinen Grund – keinen einzigen Beleg dafür angeführt. Und ich kann Ihnen sagen, warum Sie keinen Beleg angeführt haben: Sie kennen keinen. Und es gibt auch keinen. Lassen Sie es mich an einem Beispiel festmachen, die Einführung von Rahmenstudien- und Prüfungsordnungen. Klingt kompliziert, ist aber eigentlich ganz einfach, weil bislang müssen nämlich die Hochschulen jede Studien- und Prüfungsordnung dem Senat zur Genehmigung vorlegen. Künftig werden sie das nicht mehr müssen, sondern sie können einmal, jede Hochschule, eine Rahmen- und Studienprüfungsordnung verabschieden, dem Senat vorlegen und danach autonom innerhalb dieses gesetzten Rahmens agieren. Sie wissen das. Sie wissen auch, dass das Gesetz, wie es bisher gilt, deutlich mehr Bürokratiekosten verursacht. Sie haben das beim letzten Mal hier behauptet. Sie behaupten es immer noch. Ich weiß nicht, wer hier welcher Autosuggestion unterliegt.

Dann noch ein Wort zum Thema der zentralen Kritik der wissenschaftlichen Mitarbeiter mit dem Schwerpunkt Lehre. Das ist ja der einzige konkrete Punkt, den irgendwie alle ablehnen. Den lehnen Studierende ab. Den lehnen die Mitarbeiter ab. Und den lehnen die Hochschulleitungen ab. Ja, da ist zunächst mal festzustellen, wenn ihn alle so blöd finden, diesen Vorschlag, ja, dann muss ihn ja keiner umsetzen, denn dieses Gesetz sieht es als Chance, als Option für die Hochschulen vor. Wenn man einhellig der Meinung ist, dass man diese qualifizierte Lehrkraft zur Bewältigung der steigenden Studierendenzahl nicht braucht, dann müssen die Hochschulen das nicht tun. Jetzt haben wir die Kritik sehr ernst genommen, dass ein solcher wissenschaftlicher Mitarbeiter mit dem Schwerpunkt in der Lehre ggf. zu einer Spaltung von Forschung und Lehre führt. Deshalb gab es da wesentliche Änderungen. Im ersten Entwurf war vorgesehen, dass der 18 Semesterwochenstunden unterrichtet und nicht forschen darf. Jetzt kann er bis zu 18 Semesterwochenstunden unterrichten, er soll forschen, und er kann sein Lehrdeputat reduzieren. Das belegt, erstens, wir sind imstande, Kritik aufzunehmen, zweitens, der Vorwurf, dass dort ein Lehrknecht eingeführt würde, der ist absurd und spiegelt aus meiner Sicht nur wider, dass offensichtlich die Lehre von denjenigen, die sie anbieten müssen, ganz schön gering geschätzt wird. Offensichtlich ist an den Hochschulen nur die Forschung sexy, das Lehren, das ist Mist, und deswegen sind diejenigen, die lehren sollen und lehren müssen, also Knechte. Das ist eine wissenschaftspolitische Vorstellung, der wir uns ausdrücklich nicht anschließen. Wir wollen, dass es starke Lehre gibt. Und wissenschaftliche Mitarbeiter mit dem Schwerpunkt in der Lehre können dazu einen ganz wesentlichen Beitrag leisten.

Und jetzt noch ein Letztes zu der Frage: Warum sind eigentlich alle dagegen? – Nun, das mit der Spaltung, das ist auch etwas, was in der Hochschullandschaft relativ weit verbreitet ist. Mir liegen E-Mails vor. Mir gegenüber wurden persönliche Äußerungen getätigt, dass das Gesetz eigentlich eine ganz gute Idee sei, dass die richti

gen Impulse aufgegriffen worden seien und dass das jetzt eine gute Lösung sei.

Herr Kollege Oberg! Die drei Minuten sind abgelaufen!

Dass man in offenen Briefen etwas ganz anderes schreibt, das müssen Sie denen zurechnen, die hier so und da so reden. Dafür tragen wir keine Verantwortung!

[Beifall bei der SPD – Vereinzelter Beifall bei der Linksfraktion]

Vielen Dank! – Das Wort zur Erwiderung hat der Kollege Zimmer von der CDU-Fraktion.

Herr Kollege Oberg! Wir waren, glaube ich, beide relativ wach bei der Anhörung. Jedenfalls das Protokoll zeigt, dass wir uns auch zu Wort gemeldet und durchaus auch gehört haben, was man uns dort gesagt hat. Was mich wundert: Wenn Sie es mir nicht glauben, warum glauben Sie es denn nicht wenigstens den Hochschulpräsidenten?

[Lars Oberg (SPD): Weil sie etwas anderes sagen!]

Warum glauben Sie es denn nicht der Landeskonferenz der Rektoren und Präsidenten der Berliner Hochschulen, die es schriftlich niedergelegt hat? Es geht doch nicht darum, dass ich hier meinen Kleinkrieg gegen Ihren Gesetzentwurf führe. Darum geht es überhaupt nicht,

[Lars Oberg (SPD): Doch!]

sondern es geht darum, dass Sie mit Ihrem Gesetzentwurf eine große Chance verpasst haben, nämlich notwendige Weichenstellungen vorzunehmen, die man gerade jetzt hätte stellen können und müssen. Diese Diskussion über Rahmenstudien- und -prüfungsordnungen und über die Frage, was da weiter oder nicht weiter geht, bin ich wirklich leid zu führen.

[Lars Oberg (SPD): Das ist zu kompliziert!]

Im Ergebnis ist es jedenfalls so: Hätten Sie den Hochschulen wirklich Autonomie geben wollen, dann hätten Sie ein Verfahren gewählt, das anders ist, als Sie es jetzt haben. Dann wäre es so gewesen, dass man mit Eingriffsrechten operiert hätte, an der Stelle, wo es Probleme gegeben hätte. Was Sie aber tatsächlich machen: Sie wollen den Finger drauf haben, und Sie wollen auf Prozesse der internen Willensbildung der Hochschulen Einfluss nehmen. Anders ist dieses Verfahren nicht zu erklären.

[Lars Oberg (SPD): Völliger Quatsch!]

Da sage ich Ihnen heute auch: Das ist meines Erachtens ein Ausdruck des Misstrauens gegenüber den Hoch

schulen, und es ist eine Einschränkung der Autonomie der Hochschulen.

Es gibt auch einen weiteren Beleg dafür. Wir haben uns über das Berufungsrecht unterhalten. Da gibt es in diesem Haus unterschiedliche Auffassungen. Es gibt die einen, die sagen: Lass das doch die Hochschulen ganz allein machen! Wir haben vorgeschlagen: Lassen wir es doch nach einer Verfahrensweise ablaufen, dass die Hochschulen einen Vorschlag machen, und wenn es nach einer bestimmten Zeit keine Einwendungen gibt, dann ist dieser Vorschlag der Hochschulen auch der Vorschlag, der durch eine Berufung umgesetzt wird! Das hat nicht nur mit der Beschleunigung von Verfahren zu tun, sondern es hat auch etwas damit zu tun, wer Herr des Verfahrens ist. Es hat etwas damit zu tun, wer tatsächlich die Berufung vornimmt. Obwohl es im Grunde genommen für die Senatsverwaltung jede Möglichkeit offen gelassen hätte, an der Stelle, wo sie meint, dass Probleme auftauchen, einzugreifen, haben Sie gesagt: Nein, das wollen Sie nicht! – weil es notwendig sei, dass man den Daumen drauf habe und drauf schauen wolle, dass die Hochschulen dort keinen Blödsinn machen. Da sage ich Ihnen: Das ist so etwas von symptomatisch, dass Sie sich offensichtlich in einer klaren Gegnerschaft gegenüber den Hochschulen befinden und nicht in einer Partnerschaft, dass es mir leid tut, dass wir heute vermutlich dieses Gesetz beschlossen bekommen werden, denn es wird dem Land Berlin mehr schaden als nutzen. Das ist mit dem heutigen Tag schon klar!

[Beifall bei der CDU – Beifall von Mirco Dragowski (FDP)]

Vielen Dank, Herr Kollege Zimmer! – Das Wort für die Linksfraktion hat der Abgeordnete Dr. Albers.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Zimmer! Den Universitäten hat geschadet, dass in den Neunzigerjahren unter Diepgen – der „Tagesspiegel“ hat es am 26. November 2009 noch mal aufgeführt – über 500 Millionen Euro eingespart wurden und dass TU und FU mehr als die Hälfte ihrer Professoren verloren haben. Unter Ihrer politischen Verantwortung!

[Vereinzelter Beifall bei der Linksfraktion]

Wir werden heute als Koalition das Gesetz zur Modernisierung des Hochschulzugangs und zur Sicherung der Qualität von Studium und Prüfung verabschieden und damit einen ersten, nicht unwesentlichen Schritt auf dem Weg zur Novellierung des Berliner Hochschulgesetzes abschließen – nach langer und ausführlicher Diskussion. Worum es dabei geht, sagt der Titel des Gesetzes sehr genau. Er sagt damit auch, worum es zunächst einmal nicht geht.

Also noch einmal – weil es neulich im „Tagesspiegel“ auch wieder falsch dargestellt wurde, obwohl es bereits mehrfach deutlich gesagt worden ist –: Dieses Gesetz zementiert mitnichten den Verzicht auf die Demokratisierung unserer Hochschulgremien z. B. durch Kreuzwahlrecht oder Drittel- oder Viertelparität. Das war schlicht nicht Gegenstand dieser Gesetzgebung. Dass es in diesen Fragen in und zwischen den Koalitionsfraktionen Dissens gibt, ist kein Geheimnis, und daraus hat auch nie jemand einen Hehl gemacht. Ebenso wenig habe ich einen Hehl daraus gemacht, dass ich kein Freund der Erprobungsklausel bin. Aber durch ihre Anwendung wurden in den letzten Jahren Fakten geschaffen, die wir zur Kenntnis nehmen müssen und um die wir zunächst einmal nicht herumkommen, ob sie uns nun passen oder nicht. Die Auseinandersetzung darum bleibt den weiteren hochschulpolitischen, aber auch gesellschaftlichen Diskussionen vorbehalten, und dazu würde ich mir dann auch eine breite politische Bewegung für genau solche Ziele wie Kreuzwahlrecht oder Viertelparität in den Hochschulen und aus den Hochschulen heraus wünschen. Die sehe ich aber heute noch nicht.

Niemand möge erwarten, dass solche Ziele ohne eine breite gesellschaftliche Akzeptanz durchsetzbar wären. Bei Wahlbeteiligung zwischen 8 und 11 Prozent, wie z. B. an der HU und der FU, ist das noch ein verdammt weiter Weg. Da haben also jene noch eine ganze Menge zu tun, die uns jetzt so heftig mit Kritik überziehen, dass wir genau dieses mit diesem Gesetz noch nicht geleistet haben. Manchem Kritiker, vor allem aus dem studentischen Bereich, sei gesagt: Das ständige Einprügeln auf potenzielle Verbündete erhöht auf Dauer nicht die Akzeptanz für das eigene Anliegen, sondern wirkt irgendwann nur noch anstrengend. Es ist schon ein merkwürdiges Phänomen, dass es immer die am heftigsten abkriegen, die eigentlich der eigenen Position noch am nächsten stehen.

Dass der Einstieg in die Veränderung des Hochschulrechts ein schwieriges Terrain sein würde, war uns vorher klar und auch, dass es Prügel geben würde. Wie man aber zum einen die zugegebenermaßen zum Teil heftige Kritik aus dem öffentlichen Diskussionsprozess immer wieder in der eigenen Argumentation aufgreifen und den vermeintlich breiten Widerspruch im öffentlichen Diskurs selbst zum Argument gegen die Gesetzesnovelle machen kann, um uns dann aber auf der anderen Seite vorzuwerfen, genau diesen Diskurs, in dem diese Widersprüche so barsch und harsch formuliert wurden, nicht zu führen, bleibt Ihr Geheimnis, Frau Schillhaneck!

Noch eine Bemerkung zu den Grünen: Im „Tagesspiegel“ vom 3. Mai 2011 schlagen Sie erst die Hände über dem Kopf zusammen und dann im Zusammenhang mit der Diskussion über unseren Beratungsparagrafen vor, man könne alternativ auch ein Minimum an Leistungspunkten im Semester vorschreiben. Aber dann sagen Sie bitte auch, was Sie machen, wenn diese Punkte nicht erreicht werden! Bei uns kommt dann die Beratung, bei Ihnen geflissentlich Schweigen – kryptisch grün! Sagen Sie den

Studierenden bitte – Sie haben heute noch die Gelegenheit –, was Sie dann tun, wenn diese Leistungspunkte nicht erreicht werden.

Herr Zimmer! Wie man ein Gesetz für überflüssig erklären kann, zu dem man selber seitenlang detaillierte Änderungsvorschläge einbringt, weil man sehr wohl Handlungsbedarf in den Fragen des Berliner Hochschulrechts nach der Bologna-Umstellung sieht, das bleibt ein Widerspruch, den Sie heute wieder nicht auflösen konnten. Sie hatten auch – aus dem Nähkästchen geplaudert – die Änderungsanträge nicht so genau gelesen. Wir erinnern uns an die notwendigen Korrekturen, die wir gemeinsam vorgenommen haben. Dass die FDP auch in dieser Frage ihren Krämerladen schon dicht gemacht hat, Herr Dragowski, interessiert dann nur noch höchst peripher.

[Mirco Dragowski (FDP): Warten Sie mal ab!]

Wir haben es schon bei der ersten Lesung des Gesetzes gesagt: Wir werden es – Herr Oberg hat es ausgeführt – nicht allen recht machen. Ich werde hier auch nicht noch einmal ins Detail gehen. Das Gesetz ist ein Kompromiss und insofern habe ich auch ein gewisses Verständnis für die Kritiker, die sagen, an der einen oder anderen Stelle hätten die Regelungen schon anders aussehen können. – Ja! Aber zu den Voraussetzungen dafür habe ich schon etwas gesagt.

Bleibt festzuhalten: Dieses Gesetz ist ein vertretbarer Kompromiss. Wir haben damit als Koalition in einer schwierigen Situation, in einem schwierigen Handlungsfeld Handlungsfähigkeit bewiesen. In diesem Zusammenhang will ich hier noch einmal klar und vernehmlich sagen, dass es in dem gesamten Gesetzgebungsverfahren eine sehr vertrauensvolle, sehr angenehme und sehr kooperative und kompromissbereite Zusammenarbeit mit dem Koalitionspartner, aber auch mit der Senatsverwaltung gegeben hat, für die ich mich hier noch einmal ausdrücklich bedanke. Wir sollten so weitermachen. Es bleibt da noch einiges zu tun. – Vielen Dank!

[Beifall bei der Linksfraktion – Vereinzelter Beifall bei der SPD]

Vielen Dank, Kollege Dr. Albers! – Das Wort für die Fraktion der Grünen hat die Kollegin Schillhaneck.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Herr Albers! Wir können gern mal über die Frage, wie man tatsächlich ein sinnvolles Teilzeitstudium umsetzt, reden. Darum ging es.

[Dr. Wolfgang Albers (Linksfraktion): Sie haben fünf Minuten Zeit!]

Es ging nur um die Belegung von Modulen und nicht in irgendeiner Form um Kopplung von Ihren etwas sehr skurrilen Regelungen zum Teilzeitstudium oder zur

Zwangsexmatrikulation. Das ist aber eine völlig andere Debatte als das, worüber wir hier reden.

Ja, Herr Oberg! Sie haben es in der Tat schon sehr richtig festgestellt: Sie haben es erstaunlicherweise geschafft, alle gegen sich aufzubringen. Wir bewegen uns im Bereich der Wissenschaftspolitik, und alle gegen sich aufzubringen, hat da meistens – zum Glück, möchte ich sagen – zivile Folgen: Beschlüsse von akademischen Gremien, Protestmanifestationen, die sich ganz ordnungsgemäß, wie sich das gehört, dann auch an die Bannmeile halten, offene Briefe, die die Mitglieder des Senats und den Präsidenten des Abgeordnetenhauses auffordern, ja bitten, man möge doch zur Vernunft kommen und wenigstens eine dritte Lesung ermöglichen,

[Lars Oberg (SPD): Das würde nichts ändern!]

um Zeit zu schaffen, über den reinen Vortrag von Kritikpunkten zu einer echten Verbesserung des vorgelegten Entwurfs zu kommen – Folgen, die Sie offensichtlich leider wenig berühren!

[Dr. Wolfgang Albers (Linksfraktion): Sagen Sie doch einfach, was Sie anders machen wollen!]

Sie verweisen gerne auf den Dialog, den Sie geführt haben. Das ist leider ein Muster, das uns seit Beginn der Legislaturperiode begleitet. Wenn man Dialog im engeren Sinn nur als Rede und Gegenrede und das noch einmal wiederholt betrachtet, dann haben Sie wahrscheinlich formal recht.

[Wolfgang Brauer (Linksfraktion): Wo bleibt denn Ihre Gegenrede? Sie nölen doch nur rum!]

Das Muster ist wie folgt: Sie von der Koalition machen etwas. Sie haben beispielsweise die Idee einer Superuni. Sie schlagen teils verheerende Leistungskriterien in Hochschulverträgen oder eine Novelle des Hochschulgesetzes vor, der Sie einen tollen Titel geben und in der auch das viel geliebte Wort Qualität vorkommt.

[Dr. Wolfgang Albers (Linksfraktion): Was wollen Sie?]