2. Erhöhung der Energieeffizienz der Anlage durch Eigenversorgung mit erneuerbaren Energien zur Verbesserung der Klimabilanz
a) Errichtung einer solarthermischen Anlage auf geeigneten Dachflächen zur teilweisen Deckung des Wärmebedarfs der Anlage oder
b) Deckung des Strom- und Wärmebedarfs der Anlage durch ein mit eigenerzeugtem Biogas betriebenes Blockheizkraftwerk (BHKW).
Arbeit finanzieren statt Arbeitslosigkeit – für eine Bundesratsinitiative zur Zusammenführung passiver Transferleistungen des Arbeitslosengeldes II und aktiver Leistung im Rechtskreis des SGB II („Kapitalisierung“) und zur Entlastung der Kommunen
Das Abgeordnetenhaus fordert den Senat auf, vor dem Hintergrund angekündigter weiterer Einschnitte in der aktiven Arbeitsförderung durch eine Bundesratsinitiative eine Neuregelung mit folgendem Inhalt anzustreben:
Die passiven Transferleistungen des Arbeitslosengeldes II einschließlich Sozialversicherungsbeiträgen sowie die Kosten der Unterkunft (KdU) und die Eingliederungsmittel (z. B. für Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung) sind als eine Leistung zusammenzufassen, um hierdurch im Wege eines Lohnkostenzuschusses sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse im gemeinnützigen Bereich zu fördern.
Die sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse sollen ein Einkommen ermöglichen, das zumindest für einen Ein-Personen-Haushalt keine weiteren Grundsicherungsleistungen erfordert. Die Beschäftigungsverhältnisse sollen zur Entwicklung der wirtschaftsnahen und sozialen Infrastruktur beitragen, möglichst mit einer systematischen, zielgruppenadäquaten Qualifizierung für den Arbeitsmarkt verbunden werden, zusätzliche
Arbeitsplätze schaffen, im öffentlichen Interesse sein und keine Arbeitsplätze verdrängen. Einsatzfelder und Rahmenbedingungen sollen bundesweit zwischen Bund, Ländern, Kommunen, Spitzenverbänden und Gewerkschaften vereinbart werden.
Um diese Möglichkeit der „Kapitalisierung“ passiver Leistungen zu eröffnen, ist das Sozialgesetzbuch II zu ändern.
Die Bundesregierung soll ferner aufgefordert werden, die Nachrangigkeit der Kosten der Unterkunft und Heizung bei der Anrechnung von Einkünften erwerbsfähiger Hilfebedürftiger aufzuheben und Bund und Kommunen proportional zu entlasten. Damit wird der finanzielle Anreiz der Bundesagentur für Arbeit als Träger der Grundsicherung erhöht, in gute Arbeit zu vermitteln und Beschäftigungsverhältnisse zu fördern, die zur Unabhängigkeit von weiteren Grundsicherungsleistungen führt.
Das Abgeordnetenhaus erkennt gemäß § 114 Landeshaushaltsordnung unter Annahme der im Bericht des Hauptausschusses enthaltenen Auflagen und Missbilligungen den durch die Haushalts- und Vermögensrechnung von Berlin für das Haushaltsjahr 2008 geführten Nachweis über die Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsjahr 2008 sowie über das Vermögen und die Schulden zum 31. Dezember 2008 an und erteilt dem Senat für das Haushaltsjahr 2008 Entlastung.
Der Unterausschuss „Haushaltskontrolle“ des Hauptausschusses hat in vier Sitzungen den Jahresbericht 2010 des Rechnungshofs von Berlin – Drs 16/3200 – über die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung sowie der Haushaltsrechnung 2008 und die dazu vom Senat und den Bezirksämtern abgegebene Stellungnahme – Drs 16/3441 – beraten. Im Unterausschuss wurde über sämtliche Textziffern (T) Bericht erstattet. Als Ergebnis dieser Beratungen sahen sich der Unterausschuss und entsprechend seiner Empfehlungen der Hauptausschuss veranlasst, folgende
1. Einnahmeverluste wegen nicht ordnungsgemäßer Haushalts- und Wirtschaftsführung in den bezirklichen Musikschulen T 74, 78, 83 und 86
Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass das Bezirksamt Spandau – den aus unzulässig gewährten Entgeltermäßigungen und Forderungsausfällen wegen nicht rechtzeitig bearbeiteter Mahnfälle entstandenen finanziellen Schaden ermittelt und
umgehend dienst- und haftungsrechtliche Konsequenzen prüft und über das Ergebnis im Einzelnen berichtet.
T 93 Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat über das Ergebnis seiner angekündigten Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung der Bewertungsentscheidungen in den Behörden berichtet.
T 119 – 128 Das Abgeordnetenhaus missbilligt, dass die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales es unterließ, für eine unverzügliche und ordnungsgemäße Erhebung der Einnahmen des kommunalen Trägers gegenüber der Bundesagentur für Arbeit in Bezug auf die Fehlbuchungen in den Jobcentern der Jahre 2005 bis 2008 zu sorgen.
Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales künftig ihrer Verantwortung als oberste Landesbehörde nachkommt.
T 129 – 140 Das Abgeordnetenhaus missbilligt, dass die Bezirksämter nicht in allen Fällen der häuslichen Pflege die erforderlichen Bedarfsprüfungen vorgenommen und vorrangige Leistungsansprüche gegenüber den Krankenkassen geprüft haben.
Es missbilligt ferner, dass die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales ihrer Steuerungspflicht nicht im erforderlichen Maße nachgekommen ist und Vereinbarungen geschlossen hat, die den Nachranggrundsatz des Trägers der Sozialhilfe bei den Leistungen nach § 37 Abs. 1 und 2 SGB V gegenüber den Krankenkassen nicht in ausreichendem Maße berücksichtigen.
Es erwartet ferner, dass der Senat die Vereinbarungen überprüft, erforderliche Veränderungen veranlasst und seiner Steuerungspflicht gegenüber den Bezirksämtern ausreichend nachkommt.
5. Mängel Finanzielle Nachteile durch grundlegende Kalkulationsdefizite bei den Maßnahmepauschalen für den Leistungstyp „Betreutes Wohnen im Heim für Menschen mit geistiger, körperlicher und/oder mehrfacher Behinderung“
T 141 – 153 Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat auf der Basis der neuen Leistungsbeschreibungen für eine sachgerechte Neukalkulation von Maßnahmepauschalen (insbesondere der Referenzwerte) sorgt, wobei die vom Rechnungshof festgestellten Kalkulationsmängel zu beseitigen sind.
T 157, 160, 162, 163, 167 und 169 – 174 Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat die Prüfungsverfahren zu den Verwendungsnachweisprüfungen für die Jahre 2006 bis 2008 zügig zum Abschluss bringt und einen strengen Maßstab bei der Prüfung der unter dem Vorbehalt der Anerkennung gestellten Ausgaben anlegt.
Es erwartet insbesondere, dass er – prüft, ob es sich bei den für den Umzug abgerechneten Ausgaben um Aufwendungen für notwendige Ersatzbeschaffungen handelt, die nach zweckmäßigen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten durchgeführt wurden,
die vom DIW geleisteten Mietaufwendungen für von DIW DC genutzte Büroräume und die in den USA entstandenen Kosten für dessen Gründung als nicht zuwendungsfähig anerkennt,
im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfungen für die Jahre 2007 bis 2009, die ohne Ausschreibung an DIW DC freihändig vergebenen Leistungen zuwendungsrechtlich bewertet und das Ergebnis begründet,
über die Zuwendungsfähigkeit der Honorarzahlungen sowie Reise- und Hotelkostenerstattungen an den Abteilungsleiter sowie von Ausgaben für Beschaffungen abschließend entscheidet,
Das Abgeordnetenhaus erwartet ferner, dass der Senat für nicht als förderfähig anerkannte Ausgaben Mittel vom DIW konsequent zurückfordert und über die zuwendungsrechtlichen Entscheidungen und Rückforderungen im Einzelnen berichtet:
7. Finanzielle Nachteile Berlins infolge unzureichender Begrenzung der Rücklagenbildung beim Studentenwerk Berlin
T 190 – 199 Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass – das Studentenwerk die voraussichtliche Entwicklung des Sonderpostens auf der Grundlage des nach dem Rahmenvertrag vorzulegenden Investitionsplans und Zeitplans für die vorgesehenen Abflüsse aus dem Sonderposten unter Berücksichtigung der jährlichen Zuführungen darlegt,
auf dieser Grundlage auch die Angemessenheit des Sonderpostens gemäß § 6 Abs. 1 Studentenwerksgesetz rahmenvertraglich festgelegt wird,
dem Studentenwerk der Landeszuschuss nach einem am tatsächlichen Bedarf ausgerichteten Mittelabrufverfahren unter Beachtung von Nr. 33.4 AV § 70 LHO bereitgestellt wird und
geprüft wird, ob und inwieweit die aus nicht bedarfsgerechter Mittelbereitstellung beim Studentenwerk erzielten Zinsen zuschussmindernd zu berücksichtigen sind.
8. Nutzungsbeeinträchtigungen und erhebliche Mehraufwendungen durch nicht sachgerecht geplante Schadstoffbeseitigung bei der Sanierung des Deutschen Theaters