Protocol of the Session on March 8, 2007

Dringliche II. Lesung

Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zum Vertrag des Landes Berlin mit der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (Evangelischer Kirchenvertrag Berlin)

Beschlussempfehlung Recht Drs 16/0309 Antrag der SPD, der CDU, der Linksfraktion und der FDP Drs 16/0261

Der Dringlichkeit wird nicht widersprochen.

Ich eröffne die II. Lesung und schlage vor, die Einzelberatung der zwei Artikel miteinander zu verbinden. – Ich höre hierzu keinen Widerspruch. Ich rufe also auf die Überschrift und die Einleitung sowie die Artikel I und II gemäß Drucksache 16/0261 und Drucksache 16/0309.

Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Der Ausschuss empfiehlt einstimmig die Annahme des Antrages. Wer so gemäß den Drucksachen 16/0261 und 16/0309 beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Das ist einstimmig so beschlossen. Damit ist das Erste Gesetz zur Änderung des Gesetzes zum Vertrag des Landes Berlin mit der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz so angenommen.

Die lfd. Nr. 6 war als Priorität der Fraktion der SPD unter dem Tagesordnungspunkt 4 e aufgerufen worden. Die Tagesordnungspunkte 7 bis 9 stehen auf unserer Konsensliste. Der Tagesordnungspunkt 10 war Priorität der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unter Tagesordnungspunkt 4 c.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 11:

Sechs Abgeordnete und vier in der Jugendhilfe erfahrene oder tätige Personen, davon eine mit Erfahrung in der Mädchenarbeit, zu stimmberechtigten Mitgliedern des Landesjugendhilfeausschusses und weitere sechs Abgeordnete und vier in der Jugendhilfe erfahrene oder tätige Personen, davon eine mit Erfahrung in der Mädchenarbeit, zu deren Stellvertreterinnen/Stellvertretern

Wahlvorlage Drs 16/0144

Die vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten entnehmen Sie der Ihnen vorliegenden Wahlvorschlagsliste.

Die Fraktionen haben die folgenden Personen benannt: Die SPD hat den Abgeordneten Sven Kohlmeier und die Abgeordnete Sandra Scheeres sowie als Stellvertreter bzw. Stellvertreterin den Abgeordneten Karlheinz Nolte und die Abgeordnete Christa Müller benannt. Ferner hat die SPD Herrn Manfred Ritzau und Frau Elvira Berndt und als Stellvertreter Herrn Michael Piekara und Herrn Thomas Hänsgen benannt.

Die CDU hat den Abgeordneten Sascha Steuer und die Abgeordnete Emine Demirbüken-Wegner sowie als Stellvertreter die Abgeordneten Andreas Statzkowski und Joachim Luchterhand benannt. Ferner hat die CDU Herrn Joachim Stahr und als Stellvertreterin Frau Cerstin-Ullrike Richter-Kotowski benannt.

Die Linksfraktion hat die Abgeordnete Dr. Margit Barth und als Stellvertreterin die Abgeordnete Bärbel Holzheuer-Rothensteiner vorgeschlagen. Ferner hat die Linksfraktion Frau Dr. Martina Hertel und als Stellvertreter Herrn Dr. Wolfgang Drahs benannt.

Die Grünen haben die Abgeordnete Clara Herrmann und als Stellvertreterin die Abgeordnete Elfi Jantzen vorgeschlagen.

Wer die von mir Genannten so zu wählen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Bei Enthaltung der FDP-Fraktion sind die vorgeschlagenen Personen gewählt worden.

Die Fraktion der FDP hat um eine Erklärung zur Abstimmung gemäß § 72 unserer Geschäftsordnung gebeten. Das Wort hat der Abgeordnete Dragowski. – Bitte schön!

Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mich bei der Abstimmung über die Wahl der Mitglieder des Jugendhilfeausschusses ebenso wie meine Fraktion der Stimme enthalten. Grund dafür ist das Verfahren. Die Trennung der Wahlvorschläge für Abgeordnete und Sachverständige – eine solche Trennung in zwei Gruppen – entspricht nicht der Rechtslage.

[Zuruf von der SPD: Dann klagen Sie doch!]

Im Ausführungsgesetz zum Kinder- und Jugendhilfegesetz steht: „Die Wahl erfolgt...“. Hätten Sie sich an die Gesetzesformulierung gehalten, werte Kolleginnen und Kollegen, und einen verbundenen Wahlvorschlag abgestimmt, so hätten auch wir einen Vertreter entsenden können. Damit hätten Sie die Arbeit auf eine breitere Basis gestellt. Dazu waren Sie heute nicht bereit, und das bedauern wir sehr.

[Beifall bei der FDP]

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 12:

Wahl

Zwei Abgeordnete und deren Vertreter zu Mitgliedern des Stiftungsrates der Stiftung Berliner Philharmoniker

Wahlvorlage Drs 16/0148

Die vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten entnehmen Sie der Ihnen vorliegenden Wahlvorschlagsliste.

Die Fraktionen haben als Mitglieder den Abgeordneten Torsten Hilse und die Abgeordnete Alice Ströver sowie als Stellvertreterin die Abgeordnete Brigitte Lange und den Abgeordneten Peter Schwenkow benannt.

Wer die von mir genannten Kolleginnen und Kollegen zu wählen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön! Das ist einstimmig. – Gegenstimmen sehe ich nicht. Enthaltungen sehe ich auch nicht.

Die lfd. Nrn. 13 bis 15 stehen auf der Konsensliste.

Ich rufe dann auf

lfd. Nr. 16:

Beschlussempfehlungen

Keine Zustimmung zum Lotteriestaatsvertrag – Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs abwarten

Beschlussempfehlungen Recht und Haupt Drs 16/0275 Antrag der FDP Drs 16/0096

Hierzu gibt es den Änderungsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 16/0096-1. Eine Beratung wird nicht mehr gewünscht, wenn meine Unterlagen stimmen.

[Dr. Martin Lindner (FDP): Doch!]

Eine Beratung wird doch noch gewünscht! – Wer spricht für die FDP?

[Zurufe von FDP: Herr Kluckert!]

Herr Kluckert hat das Wort für die FDP-Fraktion. – Bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Dezember 2006 haben die Ministerpräsidenten einen GlücksspielStaatsvertrag auf den Weg gebracht, der diesen Namen gar nicht verdient, denn der Staatsvertrag unterwirft letztlich nur Lotterien und Sportwetten staatlichen Beschränkungen – strengen Beschränkungen –,

[Mario Czaja (CDU): Gott sei Dank!]

während die hinsichtlich ihres Suchtpotentials viel gefährlicheren Spielbanken, Spielautomaten und Spielhöllen gar nicht erfasst werden, Herr Czaja!

[Beifall bei der FDP]

Schauen wir uns zunächst einmal die Eckpunkte dieses Staatsvertrages an! Da ist erstens das staatliche Monopol für Lotterien und Sportwetten und zweitens ein Werbeverbot für alle Glücksspiele zu nennen. Wer so etwas beschließt, der muss auch benennen, was die Konsequenz seiner Beschlüsse ist. Monopol und Werbeverbot führen in ihrer Kombination zum Berufsverbot für private Lotto- und Sportwettenvermittler

[Dr. Wolfgang Albers (Linksfraktion): Für die Abzocker! Ihre Klientel! – Weitere Zurufe von der Linksfraktion]

und damit – lieber Herr Doering, jetzt können Sie einmal zuhören – zur Vernichtung Tausender Arbeitsplätze, was Sie billigend in Kauf nehmen.

[Beifall bei der FDP – Dr. Martin Lindner (FDP): Und dann steht Ihr wieder auf der Straße und heuchelt Mitgefühl! – Weitere Zurufe]