Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Buchholz! Das ist eine der Selbstverständlichkeiten, um die es sich in Tempelhof handelt. Eine solche Sichtbeziehung zu verbauen, wird mit Sicherheit nicht in Frage kommen.
Deshalb will ich Ihnen sagen, dass es mir wichtig ist, dass der Träger im Augenblick unterwegs ist, dass er in den Bezirksverordnetenversammlungen, aber auch darüber hinaus auf Anfrage – übrigens auch auf Ihre Anfrage hin, Frau Eichstädt-Bohlig – darstellt, welche Ermittlungen im Augenblick unternommen werden. Eine solche frühzeitige Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und frühzeitige Diskussion mit der Öffentlichkeit ist wichtig und nimmt an Bedeutung zu, auch außerhalb förmlicher Planungsverfahren.
Deshalb kommt es mir darauf an, dass wir im Rahmen der Diskussion um den FNP eben nicht nur über die in der Verwaltung erarbeiteten Flächenzuweisungen sprechen, sondern dass wir vorher, im laufenden Prozess, eine Einbeziehung im Sinn einer öffentlichen Diskussion haben, bei der die Bürgerinnen und Bürger, die in der Nähe wohnen, Gelegenheit haben, sich einzubringen. Das tun wir im Augenblick.
1. Ist es richtig, dass der Finanzverwaltung ein Bericht des Rechnungshofes aufgrund einer Überprüfung der Kitaeigenbetriebe vorliegt – wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis wurde diese Überprüfung abgeschlossen?
2. Hat es bereits früher oder auch unabhängig von einer abschließenden Überprüfung Stellungnahmen des Rechnungshofes – gegebenenfalls zu Einzelaspekten der Kitaeigenbetriebe – gegeben?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Frau Abgeordnete Dr. Barth! Zu Ihrer Frage 1: Im September 2010 hat der Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses den Rechnungshof um einen Bericht über die Haushalts- und Wirtschaftsführung der fünf Kitaeigenbetriebe gebeten. Er hat dort verschiedene Unterlagen wie zum Beispiel Wirtschaftspläne, Jahresabschlüsse und Verwaltungsratsprotokolle angefordert. Anfang Januar dieses Jahres hat der Rechnungshof den Entwurf des erbetenen Berichts der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung meinem Haus zur Stellungnahme vorgelegt. Die drei Beteiligten Rechnungshof und die beiden Senatsverwaltungen haben sich zusammengesetzt und über den Entwurf gesprochen und haben dann Ende Januar dem Rechnungshof gegenüber entsprechende schriftliche Stellungnahmen abgegeben. Das Verfahren beim Rechnungshof gegenüber dem Parlament ist noch nicht abgeschlossen.
Zu Ihrer Frage 2: Der Rechnungshof hat bereits im Frühsommer 2008 gegenüber dem Hauptausschuss in der roten Nr. 411 D zu der Frage Stellung genommen, inwieweit es sinnvoll sei, für die Prüfung der Jahresabschlüsse der fünf Kitaeigenbetriebe zwei Wirtschaftsprüfungsgesellschaften zu beauftragen und wie unterschiedliche Bewertung von Rückstellungen bei den jeweiligen Eigenbetrieben vereinheitlicht werden könnten. Sie finden die Vorlage auf der Homepage des Abgeordnetenhauses. Zuvor hat der Rechnungshof im Dezember 2007 in einem Schreiben an die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung zu den Veränderungen im Bereich der kommunalen Kinderbetreuung neben vielen anderen Themen auch zu der Gründung der Kitaeigenbetriebe Stellung genommen.
Danke schön, Herr Senator! – Ich habe die Frage: In welcher Weise waren die Bezirke gegebenenfalls durch eigene Stellungnahmen daran beteiligt?
Soweit ich weiß, waren die Bezirke daran nicht beteiligt, sondern die Stellungnahmen sind mit den entsprechenden Hauptverwaltungen – also der Senatsverwaltung für Bildung und Wissenschaft und unserer Verwaltung – abgestimmt worden. Das ist in der Tat eine richtige Frage, weil die Verwaltung der Kindergärten, der Kitas in bezirkli
cher Hand ist. Diese sind in den entsprechenden Verwaltungsräten, steuern die Kitaeigenbetriebe aus. Damit sind sie ein Stück dem Zugriff der Hauptverwaltungen entzogen. Aber ich kann Ihnen jetzt nicht definitiv sagen, ob die Bezirke beteiligt worden sind. Formal ist es eine Angelegenheit des Rechnungshofs und der entsprechenden Senatverwaltungen. Wir haben die Stellungnahme abgegeben. Warum der Rechnungshof sein eigenes Verfahren noch nicht abgeschlossen und das dem Parlament noch nicht mitgeteilt hat, kann ich Ihnen nicht beantworten.
Herr Senator! Nun hat ja der erste Kitaeigenbetrieb in Berlin beschlossen, sich sehr bewusst nicht mehr an die gesetzlichen Grundlagen zu halten, was die Personalmindestausstattung der Kitas angeht. Wie bewerten Sie es denn, dass ein öffentlicher Betrieb, der aus öffentlichen Mitteln finanziert wird, augenscheinlich nicht bereit ist, die Standards und die Qualitätsstandards, die das Parlament gesetzt und per Gesetz beschlossen hat, einzuhalten?
Ich kann das an der Stelle nicht kommentieren, da, wie ich schon eben sagte, die Führung der Kitaeigenbetriebe zunächst einmal in bezirklicher Verantwortung ist. Wenn Sie die Frage der Mindestausstattung, sprich 95 Prozent, ansprechen, so schauen wir uns diesen Bereich gerade an. Ich kann aber jedenfalls hier nicht feststellen, dass sich generell alle fünf Kitaeigenbetriebe nicht an gesetzliche Vorgaben halten.
1. Warum hält der Senat an den Plänen fest, die Jugendarrestanstalt vorübergehend in der Jugendstrafanstalt
unterzubringen, obwohl gesetzlich vorgeschrieben ist, dass Jugendarrestanstalten und Freizeitarresträume nicht in Straf- oder Untersuchungshaftanstalten, auch nicht im Verwaltungsteil dieser Anstalten, eingerichtet werden dürfen?
2. Welche Alternativen hat der Senat geprüft, wenn z. B. im Wege der einstweiligen Anordnung die Unterbringung von Arrestanten in der Jugendstrafanstalt untersagt wird und die aktuelle Jugendarrestanstalt durch die Baumaßnahmen nicht mehr genutzt werden kann?
Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Kluckert! Ich würde gern – das wird allerdings etwas schwierig – bei der Beantwortung, wie sich das unter höflichen Menschen gehört, Blickkontakt mit Ihnen halten. Aber das geht ganz schlecht, wenn mir Sie im Rücken sitzen.
Die Maßnahme der Unterbringung der Jugendarrestanten wird von der Senatsverwaltung nicht, obwohl – ich bedanke mich! – es gesetzlich vorgeschrieben ist, so durchgeführt, wie sie durchgeführt wird, sondern weil die Rechtslage so ist, wie sie ist, wird die Maßnahme entsprechend durchgeführt. Ich will auch gerne erläutern, warum das so ist. Zunächst einmal haben wir aufgrund der gesetzlichen Lage, die Sie angesprochen haben, § 90 Abs. 2 Jugendgerichtsgesetz, die Auflage, dass Jugendarrest in Jugendarrestanstalten und Freizeitarresträumen der Justizverwaltung vollzogen wird. Diese gesetzliche Vorgabe wird durch Verwaltungsvorschriften präzisiert, durch § 1 Abs. 2 der Jugendarrestvollzugsordnung: Und in dieser untergesetzlichen Norm steht dann das drin, was Sie richtigerweise zitiert haben, nämlich dass der Vollzug des Arrests nicht in Strafanstalten und auch nicht in Verwaltungsräumen von Strafanstalten vollstreckt werden darf. Und genau das tun wir.
Weil wir die Verhältnisse so herstellen, wie sie im Wege der Selbstbindung die Verwaltungsvorschriften uns aufgeben, haben wir folgende Maßnahmen ergriffen: Vor der Verlagerung in das Haus 8 am Friedrich-Olbricht-Damm wird der Unterbringungsbereich für die künftigen Arrestanten so gestaltet, dass er räumlich, vom Blickkontakt und administrativ eine eigene Einrichtung darstellt. Dieser Teil wird auch im Wege der Umwidmung aus der Jugendstrafanstalt ausgegliedert. Auch der Zugang zu diesen künftigen Räumen für Besucher, für den Antransport wird so gestaltet, dass er nicht über die Jugendstrafanstalt geht, sondern durch eine eigene Zugänglichkeit in die Arrestanstalt bewerkstelligt werden kann. Das Haus und das Gebäude werden durch einen Zaun von der JSA abgetrennt. Dieser Zaun wird auch blickdicht gemacht, sodass die
Arrestanstalt von der Jugendstrafanstalt vollkommen abgeschottet ist und damit die vorgeschriebene Trennung von Arrest und Strafvollzug bzw. Untersuchungshaftvollzug gewährleistet ist. Auch die Besucher, die da kommen, kommen nicht – wie ich gesagt habe – über eine Zuwegung, die gemeinsam mit der Strafanstalt zu nutzen ist, sondern über eine separate Zuwegung.
Insofern muss man sagen, auch Ihre Überschrift, die Sie gewählt haben, „Ist ein Jugendarrest innerhalb der Jugendstrafanstalt rechtlich zulässig?“, führt auf einen vom Sachverhalt her falschen Weg. Denn wir vollstrecken nicht innerhalb der Jugendstrafanstalt, sondern außerhalb der Jugendstrafanstalt. Die beiden Anstalten haben administrativ, geographisch und vom Blickkontakt her nichts miteinander zu tun.
Daraus ergibt sich zwangsläufig die Antwort auf die Frage 2. Da es unter rechtlichen Aspekten nichts zu prüfen gibt – die Maßnahme ist zulässig, dabei kommt man bei sauberer Subsumtion auch auf kein anderes Ergebnis –, sind Alternativen dazu nicht zu prüfen.
Angesichts der engen räumlichen Verhältnisse dort in der Anstalt frage ich Sie, ob Sie nicht der Auffassung sind, dass, falls man es so umsetzen würde, wie Sie es gerade vorgetragen haben, nämlich eine Abschottung zwischen den beiden Anstalten, Sie letztendlich ein Gefängnis im Gefängnis errichten müssten, mit solch engen, hohen Mauern, durch die man nicht einmal mehr durchsehen kann, dass das wohl eigentlich gar nichts mehr mit dem lockeren Arrestvollzug im Vergleich zum Strafvollzug in der Jugendstrafanstalt zu tun hat. Sind Sie der Auffassung, dass Sie damit nicht letztendlich den Geist des Jugendarrestvollzugs vollkommen verkehren, indem Sie ein solches Gefängnis im Gefängnis errichten?
Die Abschottung wird ja zur Jugendstrafanstalt hinüber gemacht. Insofern ist es kein Gefängnis im Gefängnis, sondern es hat einen eigenen Zugang, wie ich bereits ausgeführt habe. Und die Räumlichkeiten werden auch so gestaltet, dass ein Arrest vollzogen werden kann. Natürlich wird nicht nur formal eine Abtrennung erfolgen, sondern es wird auch ein Arrest so vollzogen, wie man sich einen Jugendarrest vorzustellen hat, auch inhaltlich. Das passiert durch eine entsprechende Renovierung der Räume. Das passiert durch eine entsprechende Konzeption der Beschäftigten mit den Arrestanten. Das Ganze,
warum wir das zur einen Seite hin abschotten, ist ja aus dem Sinn und Zweck und dem Geist der Verwaltungsvorschrift geboren. Es soll kein Kontakt zu Strafgefangenen erfolgen, auch nicht über Dritte. Deshalb steht ja da drin, auch nicht in Verwaltungsräumen soll vollzogen werden. Also nach da hin ist die Abschottung da. Nach anderen Seiten hin ist ein Ausblick da, es ist ein Zugang da, ohne dass man dadurch gehindert wird. Und ich habe auch gesagt, es wird ein Zaun errichtet, es werden keine Mauern errichtet zu der Jugendstrafanstalt hin. Ihre Befürchtung, dass hier irgendwo ein verkappter Strafvollzug passiert, ist unbegründet.
Im Übrigen: Sie wissen aus den intensiven Beratungen im Rechtsausschuss, dass wir durch hohe Zahlen von Arrestanten das Problem haben, dass wieder Wartefristen entstehen. Wir haben jetzt den Druck, schnell zu handeln, und das passiert durch diese Maßnahme, damit nicht, wenn zwar der Prozess schnell abgelaufen ist, aber der Arrest warten muss, die ganze Wirkung verpufft. Wir brauchen diesen Bereich, um schnell das zu vollziehen, damit den Jugendlichen schnell vor Augen geführt werden kann: So nicht, hier nicht und mit uns nicht!
Herr Staatssekretär Lieber! Sie haben eben so interessant erklärt, es entstünden bei der Jugendarrestanstalt Wartefristen. Könnten Sie denn dem Hohen Haus mal schildern, wie das im Einzelnen abläuft? Campieren da die Jugendlichen vor der Tür, bis sie aufgerufen werden, oder was sind da für Zustände?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es gibt keine Zeltlager vor der Jugendarrestanstalt. Ich wiederhole das, was Ihnen im Rechtsausschuss schon mehrfach erklärt worden ist, aber wir werden ja nicht müde, auch insofern die Kenntnisse und den Durchblick aller Abgeordneten ständig zu erhöhen, selbst dann, wenn sie vielleicht im Rechtsausschuss an dieser Stelle diese Information nicht entgegengenommen haben.
Natürlich gibt es eine Planung. Die Arrestanten werden zu einem bestimmten Zeitraum geladen. Wenn mehr Arrestanten da als Plätze vorhanden sind, dann verzögert sich die Ladung nach hinten. Und wenn jemand sich selbst stellt und sagt: Ich möchte jetzt meinen Arrest vollziehen, dann wird er in der Tat abgewiesen. Der muss da nicht kampieren, der geht schön wieder nach Hause zu Mama