Protocol of the Session on March 17, 2011

Sie haben sich hier hingestellt und haben gesagt: Skandal! Die Hochschulen sollen ohne mehr Geld neue Strukturen aufbauen. – Das ist falsch. Richtig ist, dass die bestehenden Strukturen eingebunden werden sollen. Und, Herr Dragowski, die FDP fordert nun, vor dem Mittleren Schulabschluss eine Beratung für Schülerinnen und Schüler anzubieten, wie das nun mit dem Studium ist.

[Mirco Dragowski (FDP): Und der Studienfinanzierung!]

Ja, das ist richtig! Nicht nur in dem Studium muss beraten werden, sondern auch zum Studium hin. Und auch hierzu haben wir eine Anhörung durchgeführt. Und die Anzuhörenden haben uns unmissverständlich auf meine direkte Frage, wann denn nun der richtige Zeitpunkt für die Beratung, gesagt: Na ja, also elfte Klasse ist zu früh, wir haben gute Erfahrungen gemacht mit der zwölften. – Sie wollen von der Anhörung nichts wissen und sagen: Nein, Mittlerer Schulabschluss, ehe das gemacht wird, da muss mit der Beratung begonnen werden, wir werden diesem Antrag nicht zustimmen, weil es nicht der richtige Zeitpunkt ist, den Sie vorschlagen.

Und zu der Frage der Berufungsverfahren: Herr Zimmer! Ich glaube, das Berliner Hochschulgesetz muss nicht in allen Punkten geändert werden. Dort, wo sich Regelungen bewährt haben, dort, wo Dinge eingespielt sind und wo sie nachweislich eine Stärke und kein Problem sind, da muss man auch nichts ändern. Und bei den Berufungsverfahren ist das genau ein solcher Fall. Es ist gut, und es ist bewährte Praxis, dass am des von den Hochschulen durchgeführten Verfahrens die Verwaltung noch einmal draufschaut, ohne das Ergebnis zu ändern und ohne es zu verzögern, und dann eine Entscheidung getroffen wird.

Herr Abgeordneter Oberg! Würden Sie bitte zum Schluss kommen!

Danke! Ich komme zum letzten Satz. – Diese Entscheidung treffen die Hochschulen autonom. Die Verwaltung schaut noch einmal drauf. Das zu ändern, dafür gibt es überhaupt keinen Bedarf.

Lassen Sie mich zum Schluss kommen! Wir wissen, welche Bedeutung das Berliner Hochschulgesetz für die 150 000 Studierenden in der Stadt hat. Deshalb werden wir mit der notwendigen Sensibilität die Details beraten.

Herr Oberg!

Wir freuen uns auf diese Beratungen, und ich bin mir sicher, dass wir in dieser laufenden Legislaturperiode noch einen guten Entschluss fassen werden, der die Hochschulen stärkt und den Studierenden Sicherheit gibt. – Vielen Dank, auch für Ihren Langmut, Frau Präsidentin!

[Beifall bei der SPD – Beifall von Dr. Peter-Rudolf Zotl (Linksfraktion)]

Bitte! – Jetzt hat Herr Zimmer das Wort zu einer Kurzintervention. – Bitte sehr!

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Ich verspreche auch, dass ich die drei Minuten nicht ausschöpfen werde, weil es nicht notwendig ist. – Lieber Kollege Oberg! Ich schätze die sachliche Auseinandersetzung mit Ihnen, nur was ich mir von Ihnen nicht sagen lasse, ist, dass ich einen Antrag nicht gelesen hätte. Das habe ich nämlich. Ich nehme an, dass Sie ihn auch gelesen haben.

[Zurufe von den Grünen – Dilek Kolat (SPD): Er hat das Gesetz gemeint!]

Das Gesetz, sei es drum! – Der Unterschied zwischen uns beiden ist nur, ich habe es nicht nur gelesen, ich habe es auch verstanden, denn in § 24, den Sie zitiert haben, ist eine Anzeigepflicht seitens der Hochschulen definiert. Das ist erkennbar etwas anderes als die Notwendigkeit einer Bestätigung durch die Senatsverwaltung, damit diese Rechtskraft erlangt. So gesehen ist es natürlich ein Rückschritt, denn wollte man daran nichts ändern, müsste man die Formulierung auch nicht ändern, lieber Herr Oberg! Also ist klar, damit ist natürlich ein weiter gehender Eingriff gemeint. Insofern ist es natürlich so, es ist ein Einschnitt in die Autonomie.

Ein zweiter Punkt noch, den Sie angesprochen haben: Finanzierungsberatung. Auch da haben Sie gemeint, ich hätte es nicht gelesen und nicht die Begründung gelesen. Ich habe auch die Begründung gelesen. Wir beide wissen doch, spätestens bei Ihnen seit Jusozeiten, ich seit JU

Zeiten, Begründung ist nicht Teil des Antrags. Ergo ist das völlig irrelevant. Relevant ist eine gesetzliche Verpflichtung der Hochschulen, etwas zu tun. Die Frage, wie eine Finanzierung oder wie der innere Ablauf dann abgewickelt wird, das steht im Gesetz so nicht drin. Und was Sie in die Begründung reinschreiben, was als Möglichkeit sich dann ergibt, ist völlig belanglos für die Frage: Müssen die Hochschulen es anbieten? – Ja! Und wer finanziert es? Das beantworten Sie nicht. Nein!

Also halte ich fest, Herr Oberg, in der Sache haben Sie an der Stelle überhaupt nichts von dem widerlegen können, was ich hier vorgetragen habe. Vielleicht hätten Sie sich dann auch die vollmundige Ankündigung am Anfang sparen sollen. So was ist nur peinlich.

[Beifall bei der CDU und der FDP]

Vielen Dank, Herr Zimmer! – Dann hat jetzt Herr Oberg die Gelegenheit zu antworten. – Bitte sehr!

Die Sehnsucht nach Peinlichkeit besteht manchmal auch darin, etwas zu tun, von dem man es besser wissen müsste, und das auch noch im zweiten Anlauf. Herr Zimmer, schauen Sie sich den § 24 noch mal an! Da steht ausdrücklich drin: Sie sind der Senatsverwaltung vorzulegen, die Prüfungsordnungen. – Und diese hat drei Monate Zeit, dort Änderungen und eine Genehmigung vorzunehmen. Das heißt, momentan kann jede Prüfungsordnung, die von einer Hochschule beschlossen wird, hat den Regelweg zur Senatsverwaltung, und diese hat die Möglichkeit, dort inhaltlichen Einfluss zu nehmen und ihre Rechts- und Fachaufsicht darüber zu ergießen. Und das ist eine Möglichkeit, die es künftig so nicht mehr geben wird, und wir finden das richtig, dass man diesen bürokratischen Ablauf strafft, denn von den 240 Prüfungsordnungen, die allein die TU hat, mussten bislang 240 Studien- und Prüfungsordnungen ausgefertigt, an die Senatsverwaltung geschickt werden, die Rückstellungnahme bearbeitet werden oder aber die Dreimonatsfrist abgewartet werden, bis die Verschweigensfrist dann abgelaufen ist. Sie wollen mir doch nicht ernsthaft erzählen, dass das ein Verfahren ist, von dem Sie sagen würden, dass das unbürokratisch ist und dass das autonomiefreundlich ist. Und dass Sie sich dann hinstellen und sagen, dass man dieses Verfahren streicht und die Hochschule nur noch einmal sich eine Rahmenprüfungsordnung genehmigen lassen muss, einmal, und danach dann alle anderen Prüfungsordnungen sich daran orientierend festlegen kann, dass das nicht mehr Autonomie ist, sondern weniger, Herr Zimmer, das zu behaupten, das ist nicht nur schräg, sondern genau das, was Sie hier eben genannt haben, nämlich peinlich.

Und jetzt zur Studienfinanzierungsberatung: Ich meinte immer, Sie seien der Jurist von uns beiden. Wie ist das eigentlich, wenn Hochschulen klagen? Wie ist das, wenn ein Gericht ein Gesetz auslegt? Spielt die Begründung

eine Rolle oder nicht? Spielt dort die Begründung, die den Willen des Gesetzgebers stärker ausdefiniert, eine Rolle oder nicht? Sie grinsen, weil Sie zugeben müssten, ja, das wird eine Rolle spielen.

[Zuruf von Mirco Dragowski (FDP)]

Und das mit dem Klagen ist ja so eine Sache, denn Sie haben ja noch eine olle Kamelle aufgewärmt. Sie haben sich darüber mokiert, dass die Regelung beim Übergang vom Bachelor auf den Master nicht weitere Hürden zulässt. Die Kamelle ist so oll, dass das Verfassungsgericht die vor viereinhalb Jahren schon zurückgewiesen hat. Die Hochschulen haben gegen diese bestehende Regelung bereits geklagt, sie haben die Klage verloren, und sich jetzt hier hinzustellen und so zu tun, als ob diese Regelung ein großer Skandal wäre, das ist wieder wirklich ein merkwürdiges Verständnis davon, bestehende Regelungen zu einer neuen umzudeuten, sie dann zu skandalisieren. Also wenn das alles ist, was Sie an Kritik an diesem Gesetzentwurf haben, dann empfehle ich Ihnen Folgendes: Entweder stimmen Sie zu, oder Sie such nach echten Gründen, um das Ding zu kritisieren. – Vielen Dank!

[Beifall bei der SPD]

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Oberg! – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat nun Frau Schillhaneck das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP! Ich war etwas irritiert, als ich Ihren Vorschlag zur Zusammenziehung gesehen habe, erwog kurzfristig vorzuschlagen, man könnte dem widersprechen, aber wahrscheinlich ist das einfach ein Impetus von Sitzungseffizienz oder so ähnlich. Dann bin ich jetzt mal in der Hinsicht auch einfach effizient.

Wir Grünen lehnen – wie Sie wissen – Ihre Anträge ab. Wir haben im Ausschuss ausführlich dargelegt, warum. Sie gehen nämlich schlicht und ergreifend bereits in der Analyse an der Realität vorbei. Mehr muss man dazu nicht sagen!

[Beifall bei den Grünen]

Aber kommen wir zur Hauptsache: Es ist unstrittig, dass das Berliner Hochschulgesetz einer Rundumerneuerung bedarf. Als die Grundlage dessen, was wir heute haben, 1989 beschlossen wurde, war es ein sehr fortschrittliches Gesetz. Seitdem ist Einiges passiert, auch in der Wissenschaft – ich sage nur: Bologna-Reform, neue Vorstellungen von Steuerung, Hochschulverträge, neue Vorstellungen von institutioneller Governance. Wir haben seit Jahren eine lebhafte Diskussion zur Lage des sogenannten wissenschaftlichen Nachwuchses und über die Notwendigkeit, sich von altertümlichen, quasi feudalen Logiken als Grundlage von Personalstrukturen zu verabschieden – auch um Wissenschaft als Beruf und Karriereoption ge

rade für die kritischen Köpfe, die wir in Forschung und Lehre haben und halten wollen, wieder attraktiv zu machen. Allein Ihr Entwurf leistet all das leider nicht. Er bleibt weit hinter dem zurück, was wir bräuchten, setzt in der Hinsicht nur die Tradition der Flickschusterei fort und ist deswegen in meinen Augen eine große Enttäuschung.

Herr Oberg! Wenn Sie auf die Rederunde von vorhin hinweisen: Ich habe explizit gesagt, es geht um Frauenförderung. Frauenförderung/Frauenpolitik und Gleichstellungspolitik sind immer noch zwei verschiedene Paar Schuhe. Ich finde, das könnten Sie auch mal zur Kenntnis nehmen.

[Beifall bei den Grünen]

Zu den größten Veränderungen der Wissenschaftspolitik in den vergangenen Jahren gehört zweifelsohne auch die Bologna-Reform und mit ihr eine Orientierung auf Qualität in Lehre und Studium. Es ist auch unstreitig, dass eine gewisse Nachsteuerung der Umsetzung dieser BolognaReform geschehen muss. Vor allem die Studierenden haben in den Bildungsprotesten der letzen Jahre deutlich formuliert, wo der Schuh drückt: Prüfungsdruck, Unvereinbarkeit von Studium mit irgendetwas anderem, mangelhafte Qualität, wenig Beteiligung in der Umsetzung und vor allem kein Freiraum für selbstbestimmtes Studieren wurden ganz zuvorderst genannt.

Allerdings: Statt hier Antworten zu liefern, schlingern Sie dann wortreich, aber zielarm durch die Vorlage. Sie versprechen im Titel des Gesetzes Qualität, in den konkreten Paragrafen drückt sich das aber leider nicht aus. Das ist, glaube ich, die allergrößte Enttäuschung bei diesem Gesetz – jedenfalls für mich und viele andere.

[Beifall bei den Grünen]

Sie liefern hier nämlich ein eindrucksvolles Zeugnis Ihrer eigenen Ratlosigkeit, was Lösungen für die dargelegten Probleme und Herausforderungen betrifft, leider gepaart mit einer gewissen Beratungsresistenz. Denn die kritischen Stellungnahmen sind ja da. Schon zum Referentenentwurf hat es eine große Zahl, ich glaube Dutzende, von Einwendungen und Stellungnahmen gegeben. Natürlich widersprechen sie sich zum Teil. Aber es gibt gewisse Grundlinien, die – auch wenn man eine feste Überzeugung davon hat, was eine moderne Hochschule ist – sich herausarbeiten lassen müssten. Warum nehmen Sie diese nicht auf? Warum lassen Sie die Betroffenen – insbesondere die Studierenden, den akademischen Mittelbau, aber auch die Hochschulleitungen – viel Arbeit dort hineinstecken, sich mit den prosaischen Ergebnissen Ihrer Regelungsverliebtheit kritisch auseinanderzusetzen, wenn Sie danach primär kosmetische Veränderungen an den meisten Punkten vornehmen? Sie lehnen angebotene Hilfe und kompetenten Rat ab. Zeitgemäßes, partizipatives Regieren mit den betroffenen Akteuren geht wirklich anders!

[Beifall bei den Grünen]

„Nicht zeitgemäß“ ist ohnehin das Kernmerkmal vieler Regelungen, die Sie vorschlagen, mit einer einzigen Ausnahme, und das ist der Zugang zum Studium ohne Abitur.

Allerdings setzen Sie hier auch primär die Verabredung der KMK um. Ich muss ganz ehrlich sagen: Sicherlich würden Sie hier im Haus eine breite Mehrheit dafür bekommen, wenn Sie nur dies einbringen würden. Ich denke, dem könnte sich, auch aus reinen Vernunftgründen, niemand widersetzen. Stattdessen konnten Sie leider der Versuchung nicht widerstehen, nach Jahren der Untätigkeit dann doch etwas zu produzieren, was wenigstens den Anschein hat, die nötige große BerlHG-Novelle zu sein. Aber ganz ehrlich: Ich halte das für ein ziemlich durchsichtiges Manöver!

[Beifall bei den Grünen]

Sie halten insgesamt an einem veralteten System, an einer veralteten Logik in der Wissenschaft fest und machen es in Ihren Bemühungen dann zum Teil nur noch starrer und repressiver. Bestes Beispiel hierfür ist der bereits angesprochene Komplex Beratung. Hierzu verweise ich eindrücklich auf die Kritik der Studierenden. Beratungsangebote sind gut. Beratungspflicht und Androhung von Exmatrikulation bei Nichterfüllung von Auflagen sind – ich sage dies vorsichtig – kontraproduktiv. Wissen Sie, was die Studierenden je nach Studiengängen, in denen das bereits Regelung in Prüfungsordnungen ist, sagen, wie sie das beschreiben? – Sie sprechen von einem Klima der Angst. Und Angst ist das Ende von Wissenschaftlichkeit und schlichtweg repressiv und antiemanzipatorisch.

[Beifall bei den Grünen]

Auch Ihre Teilzeitstudiumsregelung: Es ist ja sehr gut, die Hochschulen zu verpflichten, Teilzeitstudiengänge anzubieten. Aber wen erreichen Sie denn mit dieser konkret gewählten Regelung? Solange die BAföG-Frage nicht geklärt ist, solange die sozialversicherungsrechtlichen und kapazitätsrechtlichen Fragen nicht geklärt sind, wird das kaum etwas ändern. Und überhaupt: Warum halten Sie eigentlich in Zeiten von Creditpoints und Mindeststudienzeiten an altertümlichen Konstrukten wie einer Regelstudienzeitorientierung fest? Diese produziert doch erst die Notwendigkeit einer formalen Teilzeitregelung als Ausnahme. Das ist schlichtweg rückwärtsgewandt. Aus Sicht der Grünen ist dabei ganz klar: Voraussetzung von Qualität ist ein offenes Klima, in dem auch Kritik geübt werden kann, Diskurs möglich und Selbstbestimmung die Regel ist, auch in der Frage, ob ich nur studiere oder Studium und Familie, Beruf oder auch soziales Engagement verbinden will oder auch muss.

Dies braucht einen gesetzlichen Rahmen, der die Rahmenbedingungen klar und unmissverständlich definiert, die Gestaltungsfreiheiten der Hochschulen wahrt und die Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte der einzelnen Mitglieder und Mitgliedsgruppen sichert, auch derer, die in der Hierarchie unten stehen. Das trauen Sie aber den Hochschulen nicht wirklich zu. Sie trauen Ihnen ohnehin nicht zu, sich selbstständig weiterzuentwickeln. Die Kleinteiligkeit Ihres Gesetzesentwurfs lässt einem so manchmal den Atem stocken. Sie tun so, als ob Hochschulen einfach nur starre unbewegliche Gebilde wären, die außer auf die Knute auf gar nichts mehr reagieren. Das ist ein vorsintflutliches Bild.

Nehmen Sie die Hochschulen doch als Partner ernst! Nehmen Sie sie in die Verantwortung, statt so mit Ihnen umzugehen! Setzen Sie den Rahmen, aber auch nur den Rahmen, und unternehmen Sie endlich die notwendigen Schritte in Sachen Demokratisierung! Denn moderne partizipative Entscheidungsstrukturen sind die Voraussetzungen für die Qualität an den Hochschulen. Wir Grünen wollen den Hochschulen diese gern geben.

[Beifall bei den Grünen]

Genau daran haben Sie sich aber nicht herangetraut. Ich vermute, Sie fürchten die dann unweigerlich ins Haus stehende, aber auch richtige Diskussion um Fragen wie Viertelparität oder Kreuzwahlrecht.

Sie haben mit Ihrem Entwurf eine große Chance vertan, die große Novelle anzugehen. Sie finden keine Antworten auf die aufgeworfenen Fragen. Und Ihr Exkurs in Personalkategorien zeigt sehr deutlich, dass Sie noch nicht ganz angekommen sind bei dem, was derzeit eigentlich diskutiert wird. Die Diskussion um Stellenkategorien mit Lehrprofil wird seit Jahren geführt. Wir haben sie auch als Grüne sehr kontrovers geführt. Das gebe ich offen zu. Aber wir sind zu dem Schluss gekommen: Dies ist nicht die richtige Antwort auf die Frage, wie der Betreuungsbedarf gedeckt und die Qualität gesteigert wird. Die Bilder sind alle schon benannt worden. Warum halten Sie sich dann aber daran fest?

Frau Schillhaneck! Ihre Redezeit ist zu Ende!

Ich bin im letzten Satz. – Moderne, attraktive Personalstrukturen sind etwas anderes. Ich kann nur hoffen, dass die Koalition die Chance, die sich dadurch bietet, dass wir nächste Woche eine sehr ausführliche Anhörung und auch noch ein bisschen Zeit bis zur zweiten Lesung haben, wirklich nutzt, um daraus eine gute BerlHG-Novelle zu machen.