Herr Kollege Schruoffeneger! Ich bin schon länger hier in diesem Hause tätig – in verschiedenen Funktionen. Ich erinnere mich z. B. daran, wie wir seinerzeit beschlossen haben, dieses Gebäude wieder zum Abgeordnetenhaus zu machen. Der Kostenrahmen von 20 Millionen – damals DM – ist dann mit, ich glaube, 40 Millionen DM um knapp 100 Prozent überschritten worden.
Wenn ich Ihren Vorschlag richtig verstehe, hätte man damals sozusagen zum Ausgleich auf den Haushalt des Abgeordnetenhauses zurückgreifen müssen – sprich: auf die Abgeordnetendiäten und Ähnliches. Ich sehe einem derartigen Gesetzesvorschlag mit Ruhe entgegen.
Wegen Zeitablaufs hat die Fragestunde damit ihr Ende gefunden. Die heute nicht beantworteten Anfragen werden wieder mit einer von der Geschäftsordnung abweichenden Beantwortungsfrist von bis zu drei Wochen schriftlich beantwortet.
Zuerst erfolgen die Wortmeldungen nach der Stärke der Fraktionen mit je einem Fragesteller. Es beginnt die SPDFraktion in Person von Herrn Oberg. – Bitte schön!
Vielen Dank! – Ich frage den Wissenschaftssenator, Herrn Prof. Zöllner: Wie beurteilen Sie das gestern bekannt gewordene Ergebnis in der zweiten Runde der Exzellenzinitiative – also dieses Zwischenergebnis – aus Sicht Berlins?
Es ist auch erfreulich, in Spontanen Fragestunden Fragen zu beantworten, die ein äußerst erfreuliches Ergebnis für Berlin beinhalten.
Es sind insgesamt zwei Cluster und fünf Graduiertenschulen aufgefordert, Vollanträge einzureichen. Diese Tatsache verfestigt das Bild, das sich schon in der ersten Runde eindeutig abgezeichnet hat, nämlich dass Berlin ein herausragender, wenn nicht sogar der herausragende Wissenschaftsstandort in der Bundesrepublik Deutschland ist.
Die Tatsache, dass es einen Wermutstropfen gibt – und insofern bin ich über diese Frage sehr froh –, nämlich dass es kein Antrag der Technischen Universität so weit gebracht hat, jetzt zum Vollantrag ausgestaltet zu werden, sollte dieses Bild nicht trüben, denn man darf nicht vergessen, dass die Technische Universität in der ersten Antragsrunde sehr erfolgreich war und ein Exzellenzcluster und eine Graduiertenschule jetzt schon gefördert bekommt. Eine Universität, die eine solche Förderung in der Exzellenzinitiative hat, ist eine hervorragende Universität, und die meisten Universitäten der Bundesrepublik Deutschland würden sich die Hände reiben, wenn sie so erfolgreich wären wie die Technische Universität. Insofern ist auch das Gesamtbild ausgesprochen positiv.
Aus meiner Sicht – und möglicherweise in der öffentlichen Diskussion dann gar nicht so zum Tragen kommend – ist besonders erfreulich, dass von insgesamt 25 Anträgen auf Förderung im Graduiertenschulbereich allein fünf Anträge aus Berlin kommen. Das sind 20 Prozent, und jeder kann ermessen, dass das weit überproportional ist. Damit hat die Nachwuchsförderung in Berlin eine Perspektive, was mich auch in Bezug auf die Zukunft für Berlin als einen ausgebauten Wissenschaftsstandort hoffen lässt.
Vielen Dank! – Noch ist nicht allzu viel gewonnen. Die endgültige Entscheidung steht ja aus. Bis September haben die Hochschulen nun Zeit, sich zu bewerben. Was wird der Senat unternehmen, um die Hochschulen in dieser Bewerbungsphase, die auch Ressourcen bindet, zu unterstützen?
Ich habe schon im Vorfeld dieser Zwischenentscheidung – ich betone: Zwischenentscheidung – mit den Hochschulen gesprochen. Dass dieser Wettbewerb härter wird, ist auch ersichtlich an dem Ergebnis, das uns gestern bekannt
geworden ist. Ich habe den Hochschulen jegliche Unterstützung, die sie wünschen, zugesichert, und sie werden in diesem Zusammenhang auch jegliche Unterstützung, die sie gern haben möchten, erhalten.
Es wird im Wesentlichen auf drei Bereiche hinauslaufen: Erstens geht es jetzt um eine Unterstützung für das Erstellen der konkreten Anträge in den Fällen, wo man zur Antragserstellung aufgefordert ist.
Zweitens werden wir darüber hinaus – auf Wunsch der Hochschulen – miteinander sprechen, wie wir möglicherweise die Erfolgswahrscheinlichkeit für diese Neuanträge, aber auch die Chancen für eine Verlängerung der bestehenden erfolgreichen Anträge dadurch steigern können, dass wir eine Perspektive für eine nachhaltige Förderung solcher erfolgreichen Strukturen nach der Exzellenzinitiative ins Auge fassen. Möglicherweise kann dabei die Einstein-Stiftung eine entscheidende Rolle spielen.
Drittens werde ich auch mit den beiden Präsidenten, die sich jetzt in der Antragsrunde zur dritten Förderlinie befinden – also für ein Zukunftskonzept –, darüber sprechen, ob es zusätzliche Möglichkeiten gibt und inwiefern sie sich eröffnen, um dieses wahrscheinlicher zu machen.
Da in anderen Universitätsstädten wie beispielsweise in Hamburg die verantwortlichen Präsidenten dem Senat die Verantwortung dafür geben, dass sie nicht erfolgreich waren, sei mir an der Stelle gestattet festzustellen, dass wir offensichtlich bisher zumindest nicht hinderlich waren, dass unsere Universitäten und Hochschulen so erfolgreich waren.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine Frage richtet sich überraschenderweise an den Innensenator: Ich frage Herrn Körting, ob sich der Senat auch weiterhin weigern wird, der Möglichkeit einer 48-stündigen Videoaufzeichnung bei der BVG zuzustimmen, da mittlerweile nicht nur die CDU, sondern auch die BVG selbst das fordert?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Juhnke! Ich bin der falsche Adressat, denn die Dauer von 24 Stunden ist durch das Berliner Abgeordnetenhaus in einem Gesetz vom November 2007 festgelegt worden – in
§ 31b des Berliner Datenschutzgesetzes, wenn ich es richtig sehe. Insofern kann sich die Frage allenfalls in dem Sinn an mich richten, ob ich einen Änderungsvorschlag für ein Gesetz unterbreiten will. Ich denke im Moment nicht daran, einen derartigen Änderungsvorschlag für ein Gesetz zu unterbreiten. Wir haben ein neues Gesetz vom November 2007 mit einer Speicherungsfrist von 24 Stunden. Wir haben nach den eigenen Angaben, die ich hier mal gemacht habe oder die auch von der BVG gemacht wurden, jährlich rund 2 800 Anfragen von der Polizei, auf gespeicherte Bilder zurückzugreifen. Davon konnten 50 bis 60 nicht beantwortet werden, weil die Bilder gelöscht waren. 50 bis 60 von 2 800!
Ich bin der Meinung, man sollte erst mal in Ruhe evaluieren, um welche Fälle es sich dabei handelt. Handelt es sich um Sachbeschädigungen, die bei der Durchsicht der Züge nicht sofort festgestellt wurden oder die zunächst nicht festgestellt wurden, weil die zuständigen Mitarbeiter nicht rechzeitig die Züge durchgesehen haben, oder um etwas Ähnliches? Ich warne davor, jetzt mit einer falschen Hektik die Frist von 24 oder 48 Stunden zu thematisieren. Das kann man in Ruhe neu überprüfen. Aber dazu würde ich gern evaluieren, wie sich das bisherige Gesetz in der Umsetzung bewährt, welche Erfolge wir mit dem bisherigen Gesetz haben und wo es gegebenenfalls Nachbesserungsbedarf gibt. Solche Schüsse aus der Hüfte würde ich zurzeit nicht vorschlagen.
Halten Sie es denn dann auch für einen Schuss aus der Hüfte, wenn es bei der S-Bahn in Berlin möglich ist, 48 Stunden aufzuzeichnen und bisher dort auch keine massiven Einbrüche in den Datenschutz erfolgt sind, während das jetzt auf die BVG ausgeweitet werden soll? Ist das dann tatsächlich ein Schuss aus der Hüfte?
Verehrter Herr Juhnke! Das ist doch eine uralte Debatte mit den Datenschützern, wie lange man solche Daten aufhebt. Ich erinnere daran: Wir haben bei den Bussen seinerzeit eine Speicherfrist von sechs Minuten gehabt. Die haben wir gemeinsam – die Koalitionsfraktionen, ich glaube auch die Grünen – auf 24 Stunden erhöht, weil wir gesagt haben: Sechs Minuten, was ist das? Wenn ein Busfahrer angegriffen wird, denkt er nicht als Erstes daran, an das Datenschutzgerät zu gehen, er denkt dann vielleicht an etwas anderes. Also haben wir 24 Stunden gemacht. Diese 24 Stunden reichen für alle Fälle schwerer
Kriminalität nach meiner festen Überzeugung aus. Also für alle Fälle, wo jemand überfallen wird oder etwas Ähnliches, kann man innerhalb von 24 Stunden eine Strafanzeige machen. Wenn man sie danach macht, sind die Aufklärungsmöglichkeiten unendlich erschwert. Die Debatte können Sie endlos führen. Sie können sagen: Warum eigentlich 48 Stunden, warum nicht zwei Wochen? Und so weiter. Dass die S-Bahn das anders macht, weiß ich. Das ist eine Entscheidung der S-Bahn. Für die BVG hat die Entscheidung dieses Haus getroffen.
Danke sehr! – Ich habe eine Frage an den Regierenden Bürgermeister. – Herr Wowereit! Sie hatten am Dienstag im Ältestenrat den Finanzsenator als urlaubsbedingt abwesend gemeldet. Das scheint ein Missverständnis gewesen zu sein, er ist ja glücklicherweise da. Deswegen frage ich Sie: Welche anderen Gründe gab es für die Verschiebung der eigentlich für letzten Dienstag geplanten Beschlussfassung des Senats über die Eckwerte des Doppelhaushalts 2012/2013, wenn es nicht urlaubsbedingte Verschiebungen waren?
Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Erstens: Der Hinweis zum Urlaub war kein Versehen, der Senator war in Urlaub und hat seinen Urlaub unterbrochen. Wie Sie sehen, ist sein Gesundheitszustand auch nicht der beste. Insofern wünschen wir ihm gute Genesung.
Das Zweite ist: Der Senat hat am letzten Dienstag gar nichts verschoben, weil es gar nicht für die Tagesordnung angekündigt war. Das hat überhaupt nichts mit der Urlaubssituation des Senators zu tun.
Nun sollte es ja nach der Terminplanung eigentlich am letzten Dienstag sein. Deswegen frage ich noch mal: Gibt es im Senat eine Idee, wie die zusätzlichen Kosten von rund 700 Millionen Euro, die durch den Abbruch des Verkaufs der BIH, bei gleichzeitiger Einleitung der Ver
äußerung einzelner Objekte, im Rahmen des Doppelhaushalts aufgebracht werden müssen, im Doppelhaushalt in den Eckwerten berücksichtigt werden? Oder sind auch dieses Problem und die fehlende Idee dazu ein Grund für die Verschiebung?
Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Dies ist überhaupt gar kein Grund. Noch mal: Erstens gibt es gar keine Verschiebung. Zweitens ist klar, dass alle haushaltsrelevanten Dinge für den Doppelhaushalt 2012/2013 in den Entwurf des Senats mit eingearbeitet werden. Das ist doch nichts Neues. Der Senat wird aller Wahrscheinlichkeit nach Mitte des Jahres den Haushaltsplan verabschieden und dem Abgeordnetenhaus zur Beratung zukommen lassen. Auch das haben wir schon miteinander besprochen.