Protocol of the Session on December 9, 2010

hen oder Krediten mit oder ohne sichernde Grundpfandrechte oder andere Kreditsicherheiten werden vor der Entscheidung der Senatsverwaltung für Finanzen als Gesellschafter dem Unterausschuss „Vermögensverwaltung“ des Hauptausschusses zur Beschlussfassung vorgelegt.

Im Gesellschaftsvertrag der Tempelhof Projekt GmbH ist unter § 7 Abs. 1 Satz 1 nach den Worten „Maßnahmen der Geschäftsführung dürfen“ einzufügen: „– unbeschadet § 64 LHO –“.

Nr. 22/2010 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte

Dem Verkauf des 3 300 m² großen Grundstücks AlbrechtAchilles-Str. 65 in Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf zu den vom Liegenschaftsfonds am 16. Juni 2010 zur Urkundenrolle Nr. 341/2010 des Notars Bernhard Falkenstein in Berlin angenommenen Bedingungen und der Entnahme des Grundstücks aus dem Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB) wird zugestimmt. Die Entnahme aus dem SILB erfolgt zum Zeitpunkt des Termins des Eigentumsübergangs auf den Käufer des Grundstücks.

Nr. 23/2010 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte

Das Abgeordnetenhaus von Berlin stimmt der Entnahme des 2 300 m² großen Grundstücks Inselstr. 8 in Berlin Steglitz-Zehlendorf aus dem Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB) zum Zwecke des Verkaufs durch den Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG zu. Die Entnahme aus dem SILB erfolgt zum Zeitpunkt des Termins des Eigentumsübergangs auf den Käufer des Grundstücks.

Nr. 26/2010 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte

Dem Verkauf des insgesamt 5 899 m² großen Grundstücks Messedamm 9, Ecke Neue Kantstraße in Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf zu den im Kaufvertrag vom 27. September 2010 zur Urkundenrolle Nr. 130/2010 des Notars Dr. Matthias Welte in Berlin in Verbindung mit der Klarstellungsvereinbarung vom 29. September 2010 zur Urkundenrolle Nr. 134/2010 des vorbezeichneten Notars vom Liegenschaftsfonds vereinbarten Bedingungen wird zugestimmt.

Entwurf des Bebauungsplans XV-67a mit Deckblatt vom 26. Januar 2009 für eine Teilfläche des städtebaulichen Entwicklungsbereichs „BerlinJohannisthal/Adlershof“ zwischen der Bahnanlage, der Rudower Chaussee, der Wagner-RégenyStraße und deren nördlicher Verlängerung und einer Linie rechtwinklig zur Wagner-RégenyStraße bis zur Bahnanlage sowie für eine Fläche des „Eichenwäldchens“ südöstlich der Rudower

Chaussee einschließlich einer Teilfläche der Straßenbahntrasse und des Fuß- und Radweges sowie für ein Teilstück des Bahngeländes und für Abschnitte der Rudower Chaussee und der Wagner-Régeny-Straße im Bezirk TreptowKöpenick, Ortsteile Johannisthal und Adlershof

Das Abgeordnetenhaus stimmt dem vom Senat am 19. Oktober 2010 beschlossenen Entwurf des Bebauungsplans XV- 67a zu.

Wasserverträge sind rechtssicher offengelegt – Volksentscheid ist gegenstandslos

Das Abgeordnetenhaus von Berlin hält den Volksentscheid über ein „Gesetz zur Publizitätspflicht im Bereich der Berliner Wasserwirtschaft“ für gegenstandslos.

Das Abgeordnetenhaus teilt das Anliegen des Volksbegehrens. Es sieht die Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe – BWB – 1999 aus heutiger Sicht genauso als Fehler an wie die damals vereinbarte Vertraulichkeit der Verträge.

Da der Gesetzentwurf, über den beim Volksentscheid abgestimmt werden soll, zum Teil jedoch verfassungswidrig ist, kann das Abgeordnetenhaus diesem nicht zustimmen und muss seine Ablehnung empfehlen.

Verträge sind öffentlich gemacht

Die Verträge über die Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe, die das Land Berlin mit den beiden Versorgungskonzernen RWE und Veolia seit 1999 abgeschlossen hat, sind am 10. November 2010 auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes in der vom Abgeordnetenhaus am 1. Juli 2010 beschlossenen Fassung offengelegt worden. Sie können im Internet unter http://www.berlin.de/sen/finanzen/ von allen Berlinerinnen und Berlinern eingesehen werden.

Im Jahr 1999 hat die damalige Regierungskoalition die BWB teilprivatisiert. Für 3,1 Milliarden DM – heute ca. 1,5 Milliarden Euro – wurden 49,9 Prozent der Anteile an den BWB an die Versorgungskonzerne RWE und Vivendi – heute: Veolia – verkauft. Dafür hat Berlin damals in den Verträgen den privaten Investoren eine garantierte Verzinsung zugesichert mit einer Laufzeit von mindestens 30 Jahren, also erstmals kündbar zum Jahr 2029. Sollte sich die zugesicherte Kapitalverzinsung aus den Erträgen des Unternehmens nicht erzielen lassen, erklärte das Land Berlin sich zu einem Ausgleich der Einbußen bereit. Über die Verträge wurde Vertraulichkeit vereinbart.

Ziel des Volksentscheides ist es, eine Offenlegung der BWB-Teilprivatisierungsverträge zu erreichen. Mit Annahme des Gesetzentwurfs soll, wie die Initiatorinnen und Initiatoren des Volksbegehrens in ihrer Begründung beschreiben, erreicht werden, „dass sämtliche Verträge im

Bereich der Berliner Wasserwirtschaft einschließlich der geheimen privaten Verträge offen gelegt werden“.

Gesetzentwurf widerspricht der Verfassung

Der Berliner Senat hat bereits seit Jahren von den privaten Anteilseignern eine Offenlegung der Teilprivatisierungsverträge gefordert. RWE und Veolia haben sich auf die Vertraulichkeitsklausel der Verträge berufen und eine solche Veröffentlichung abgelehnt.

Das beim Volksentscheid zur Abstimmung stehende Gesetz verfolgt – wie auch Senat und Abgeordnetenhaus – das Ziel, die Teilprivatisierungsverträge offenzulegen. § 4 des Entwurfs ist allerdings verfassungswidrig. Berlin kann im Bereich der Wasserversorgung Gesetze erlassen. Im Bereich des zivilen Vertragsrechts kann es das nicht. Die Pflicht zur Offenlegung der Verträge ist landesrechtlich regelbar. Die Gültigkeit der zivilrechtlichen Verträge kann aber von dieser Offenlegungspflicht nicht abhängig gemacht werden. Die Nichtigkeitsgründe für zivilrechtliche Verträge kann das Land Berlin nicht einseitig gesetzlich beliebig erweitern, um sich aus ursprünglich einvernehmlich mit privaten Vertragspartnern geschlossenen Verträgen zu befreien.

Informationsfreiheitsgesetz bietet Rechtssicherheit

Deshalb sieht das Abgeordnetenhaus in diesem Gesetzentwurf keine rechtssichere Lösung und kann ihn nicht übernehmen.

Das Abgeordnetenhaus von Berlin hat einen anderen Weg gewählt. Am 1. Juli 2010 hat es das Informationsfreiheitsgesetz in neuer Fassung beschlossen. Es trat am 23. Juli 2010 in Kraft. Inhalt dieses Gesetzes ist, dass Verträge in den wichtigsten Bereichen der öffentlichen Daseinsvorsorge zukünftig nicht mehr vertraulich geschlossen werden dürfen. Dies gilt auch für damit verbundene Beschlüsse und Nebenabreden. Das Informationsfreiheitsgesetz geht damit weit über das hinaus, was im Volksentscheid zur Abstimmung steht.

Rückwirkend gelten, weil das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland das fordert, strengere Maßstäbe. In der Vergangenheit abgeschlossene vertrauliche Verträge müssen offengelegt werden, wenn nicht von den privaten Vertragspartnern innerhalb eines halben Jahres rechtlich überzeugende und zwingende Gründe für die Geheimhaltung geltend gemacht werden.

Das Berliner Parlament war der Überzeugung, dass diese Offenlegungspflicht es ermöglicht, sich rechtssicher und grundgesetzkonform von der damaligen Vertraulichkeitsvereinbarung zu lösen – im Interesse von Transparenz und Offenheit, die sie höher gewichtet als das private und öffentliche Interesse an der Geheimhaltung, das sich 1999 in den Verträgen niedergeschlagen hatte.

Öffentlichen Einfluss stärken, Transparenz sichern

In der Koalitionsvereinbarung zwischen SPD und Die Linke 2006 hat sich die Parlamentsmehrheit dazu bekannt, den öffentlichen Einfluss bei den Berliner Wasserbetrieben wieder zu stärken. Die Offenlegung der Verträge war dazu nur der erste Schritt.

Berlins öffentliche Unternehmen, demokratisch gesteuert und transparent, sind ein wichtiger Teil unserer Stadt, um lebenswichtige und bezahlbare Leistungen für alle in hoher Qualität zu erbringen. Abfallentsorgung, Nahverkehr, Wasserversorgung und Abwasserentsorgung müssen deshalb unter öffentlichem Einfluss erbracht werden, statt profitorientiert privaten Interessen zu dienen. Das ist der richtige Weg für Berlin.

Ziel des Volksentscheids ist erreicht

Das Ziel des Volksentscheides, zu dem die Bürgerinnen und Bürger am 13. Februar 2011 aufgerufen sind, ist bereits erreicht. Am 10. November 2010 haben RWE und Veolia der Offenlegung der Verträge auf Grundlage des neuen Informationsfreiheitsgesetzes zugestimmt. Offenbar hat der Druck von 280 887 gültigen Unterschriften, die die Berlinerinnen und Berliner für das Volksbegehren geleistet haben, hierzu erheblich beigetragen.

Da die Offenlegung jedoch erst nach dem Zustandekommen des Volksbegehrens erfolgt ist, muss der Volksentscheid durchgeführt werden, wenngleich er inzwischen zeitlich überholt ist.

Das Abgeordnetenhaus setzt jetzt auf den nächsten Schritt: eine Neuverhandlung der Verträge und, wenn möglich, Verhandlungen über die Rückübernahme der privaten Anteile mit dem Ziel größerer öffentlicher Kontrolle, einer positiven Preisentwicklung, dauerhaft guter Arbeit in sozialer Verantwortung für die Beschäftigten und unsere Stadt.

Hierfür setzen wir uns ein. Die vielen Unterschriften für das Volksbegehren betrachten wir dabei als Unterstützung.