Protocol of the Session on December 9, 2010

Lfd. Nr. 32: Antrag

Berlin braucht für die Stadtentwicklung einen Masterplan

Antrag der FDP Drs 16/3692

an StadtVerk

Lfd. Nr. 33: Antrag

Metropolregion entwickeln (II): Gesamtkonzept Anbindung BBI endlich vorlegen, Verkehrswege schaffen und Erreichbarkeit sichern!

Antrag der FDP Drs 16/3693

vertagt

Lfd. Nr. 34: Entschließungsantrag

Flugrouten zum Wohl der Bürger und der Stadt optimieren!

Antrag der FDP Drs 16/3694

vorab an StadtVerk

Lfd. Nr. 35: Antrag

In die Bibliothek – auch am Sonntag!

Antrag der SPD und der Linksfraktion Drs 16/3695

an Kult (f), IntArbBSoz und Haupt

Anlage 3

Beschlüsse des Abgeordnetenhauses

Wahl von zwei Vertretern oder Vertreterinnen der Berliner Gewerkschaften zu Mitgliedern des (ruhenden) Kuratoriums der HumboldtUniversität zu Berlin sowie deren Stellvertreter/-innen

Das Abgeordnetenhaus hat gemäß § 64 Abs. 3 Satz 1 und § 64 Abs. 5 Satz 1 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz – BerlHG) in der Fassung vom 13. Februar 2003 (GVBl. S. 82), zuletzt geändert durch Artikel XII des Gesetzes vom 19. März 2009 (GVBl. S. 70), für die Dauer von zwei Jahren mit sofortiger Wirkung folgende Personen gewählt:

Doro Zinke

Mitglied

Norbert Konkol

Mitglied

Matthias Jähne

Stellvertreter

Heike Spiess

Stellvertreterin

Nachträgliche Genehmigung der im Haushaltsjahr 2009 in Anspruch genommenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen für die Bezirke

Das Abgeordnetenhaus genehmigt gemäß Artikel 88 Abs. 2 der Verfassung von Berlin nachträglich die von den Bezirken zugelassenen, in der vorgelegten Übersicht – Anlage zur Drucksache Nr. 16/3582 – enthaltenen Haushaltsüberschreitungen der Bezirke in folgender Aufteilung:

Ausgaben

338.085.939,64 Euro

Verpflichtungsermächtigungen 2.174.490,99 Euro

Historische Information auf Schwanenwerder

Das Abgeordnetenhaus fordert den Senat auf, im Zusammenhang mit der Umnutzung und Veräußerung landeseigener Grundstücke auf Schwanenwerder die Aufarbeitung und Dokumentation der Geschichte der Insel in angemessenem Umfang zu unterstützen.

Hierzu sollte insbesondere die Erarbeitung und Anbringung historischer Informationen auf öffentlichem Straßenland auf Schwanenwerder zur Geschichte der Insel insgesamt und einzelner Grundstücke mit NS-Geschichte gehören. Des Weiteren soll der Projektvorschlag der Stiftung Topographie des Terrors zur Erarbeitung einer Ausstellung „Die Residenzen der NS-Führung in Berlin“ unterstützt werden.

Gründung der Labor Berlin – Charité Vivantes GmbH

I. Der Gründung der Labor Berlin – Charité Vivantes GmbH wird gem. § 1 Abs. 3 BerlUnimedG zugestimmt.

Dabei sind folgende Maßgaben zu beachten:

1. Der Gesellschaftsvertrag der Labor Berlin – Charité Vivantes GmbH wird wie folgt geändert:

a) In § 17 ist folgende Konkretisierung aufzunehmen:

Die Veräußerung von Anteilen der Gesellschaft an Dritte ist ausgeschlossen. Eine Änderung dieser Vertragspassage ist nur mit Zustimmung des Abgeordnetenhauses möglich.

b) § 19 Satz 2 wird folgt gefasst:

„Die Gesellschaft wird mit dem Rechnungshof eine Vereinbarung nach § 104 Abs. 1 Nr. 3 LHO treffen.“

2. Dem Abgeordnetenhaus ist ein jährlicher Bericht über die Entwicklung der Gesellschaft vorzulegen.

II. Die Gründung der Labor Berlin – Charité Vivantes Services GmbH wird zur Kenntnis genommen.

Nr. 28/2010 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte

I. Das Abgeordnetenhaus stimmt der Gründung der landeseigenen Managementgesellschaft TempelhofProjekt GmbH für die Entwicklung des Tempelhofer Feldes einschließlich der Gebäude nach Maßgabe des dem Unterausschuss „Vermögensverwaltung“ und dem Hauptausschuss vorgelegten Entwurfs des Gesellschaftsvertrages zu. Die Gesellschaft wird mit einem Stammkapital von 25 000 Euro ausgestattet und hat ihren Sitz im Gebäude des ehemaligen Flughafens Tempelhof.

II. Die Vorlage – zur Beschlussfassung – gemäß § 38 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses über die Gründung einer landeseigenen Gesellschaft mit beschränkter Haftung für die Entwicklung des Tempelhofer Feldes wird unter folgenden Maßgaben angenommen:

Die Gründung anderer Unternehmen, der Erwerb und die Veräußerung oder Belastung von Beteiligungen an anderen und am eigenen Unternehmen sowie Änderungen der Gesellschafterstruktur, der Beteiligungsquote und Teilnahme an Kapitalerhöhungen oder -absenkungen jeder Art und die Aufnahme von Anlei