Metropolregion entwickeln (II): Gesamtkonzept Anbindung BBI endlich vorlegen, Verkehrswege schaffen und Erreichbarkeit sichern!
Wahl von zwei Vertretern oder Vertreterinnen der Berliner Gewerkschaften zu Mitgliedern des (ruhenden) Kuratoriums der HumboldtUniversität zu Berlin sowie deren Stellvertreter/-innen
Das Abgeordnetenhaus hat gemäß § 64 Abs. 3 Satz 1 und § 64 Abs. 5 Satz 1 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz – BerlHG) in der Fassung vom 13. Februar 2003 (GVBl. S. 82), zuletzt geändert durch Artikel XII des Gesetzes vom 19. März 2009 (GVBl. S. 70), für die Dauer von zwei Jahren mit sofortiger Wirkung folgende Personen gewählt:
Nachträgliche Genehmigung der im Haushaltsjahr 2009 in Anspruch genommenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen für die Bezirke
Das Abgeordnetenhaus genehmigt gemäß Artikel 88 Abs. 2 der Verfassung von Berlin nachträglich die von den Bezirken zugelassenen, in der vorgelegten Übersicht – Anlage zur Drucksache Nr. 16/3582 – enthaltenen Haushaltsüberschreitungen der Bezirke in folgender Aufteilung:
Das Abgeordnetenhaus fordert den Senat auf, im Zusammenhang mit der Umnutzung und Veräußerung landeseigener Grundstücke auf Schwanenwerder die Aufarbeitung und Dokumentation der Geschichte der Insel in angemessenem Umfang zu unterstützen.
Hierzu sollte insbesondere die Erarbeitung und Anbringung historischer Informationen auf öffentlichem Straßenland auf Schwanenwerder zur Geschichte der Insel insgesamt und einzelner Grundstücke mit NS-Geschichte gehören. Des Weiteren soll der Projektvorschlag der Stiftung Topographie des Terrors zur Erarbeitung einer Ausstellung „Die Residenzen der NS-Führung in Berlin“ unterstützt werden.
I. Der Gründung der Labor Berlin – Charité Vivantes GmbH wird gem. § 1 Abs. 3 BerlUnimedG zugestimmt.
Die Veräußerung von Anteilen der Gesellschaft an Dritte ist ausgeschlossen. Eine Änderung dieser Vertragspassage ist nur mit Zustimmung des Abgeordnetenhauses möglich.
2. Dem Abgeordnetenhaus ist ein jährlicher Bericht über die Entwicklung der Gesellschaft vorzulegen.
I. Das Abgeordnetenhaus stimmt der Gründung der landeseigenen Managementgesellschaft TempelhofProjekt GmbH für die Entwicklung des Tempelhofer Feldes einschließlich der Gebäude nach Maßgabe des dem Unterausschuss „Vermögensverwaltung“ und dem Hauptausschuss vorgelegten Entwurfs des Gesellschaftsvertrages zu. Die Gesellschaft wird mit einem Stammkapital von 25 000 Euro ausgestattet und hat ihren Sitz im Gebäude des ehemaligen Flughafens Tempelhof.
II. Die Vorlage – zur Beschlussfassung – gemäß § 38 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses über die Gründung einer landeseigenen Gesellschaft mit beschränkter Haftung für die Entwicklung des Tempelhofer Feldes wird unter folgenden Maßgaben angenommen:
Die Gründung anderer Unternehmen, der Erwerb und die Veräußerung oder Belastung von Beteiligungen an anderen und am eigenen Unternehmen sowie Änderungen der Gesellschafterstruktur, der Beteiligungsquote und Teilnahme an Kapitalerhöhungen oder -absenkungen jeder Art und die Aufnahme von Anlei