Vielen Dank, Herr Präsident! – Vom Grundsatz her teile ich Ihre Auffassung, Herr Senator Zöllner. Sie wissen
auch, dass es gerade verschiedene Gutachten seitens der Bundesregierung gibt. Ich nenne es einen Kompetenzstreit: Liegt die Kompetenz beim Bund, oder liegt sie beim Land? Davon abhängig ist die Finanzierungsstruktur. Mich interessiert, wie Sie dazu stehen. Wo sehen Sie die Kompetenzen?
1. Wie viele Kinder sind berlinweit im Schuljahr 2010/11 von der Schulpflicht zurückgestellt, und in welchen Bezirken sind Abweichungen gegenüber den Vorjahren erkennbar?
2. Wie wird gewährleistet, dass berlinweit nach einheitlichen Standards hinsichtlich der Klärung der Zurückstellung von Schülern verfahren wird?
Herr Präsident! Sehr verehrte Frau Barth! Zur Frage 1: Berlinweit wurden um Schuljahr 2010/2011 insgesamt 1930 Kinder vom Schulbesuch zurückgestellt. Dies entspricht einem Anteil von 7,9 Prozent. Im Vorjahr betrug der Anteil der Zurückstellungen berlinweit 5,7 Prozent. Abweichungen gegenüber dem Vorjahr sind in jedem Bezirk zu verzeichnen. Es gab in jedem Bezirk gegenüber dem Vorjahr einen höheren Anteil von Kindern, für die eine Förderung in der Kita für ein weiteres Jahr angeraten schien. Dies erscheint auch sachgerecht, denn Ziel der Änderung des Schulgesetzes war es, durch ein weiteres Jahr der vorschulischen Förderung in einer Kita, Kindern
Zur Frage 2: Voraussetzung für eine Zurückstellung gemäß § 42 Abs. 3 Schulgesetz ist neben einem entsprechenden Antrag der Eltern, dass der Entwicklungsstand des Kindes eines bessere Förderung in einer Kita erwarten lässt. Die Erzieher, die das Kind, seinen Entwicklungsstand und seine familiäre Situation in der Regel gut kennen, und der Schularzt, der den körperlich motorischen und emotional sozialen Entwicklungsstand begutachtet, geben in diesem Zusammenhang eine Empfehlung ab. Für die Stellungnahme der Kita haben sich die Träger mit meiner Verwaltung inzwischen darauf verständigt, den Erziehern ein standardisiertes Formular anzubieten. Dabei handelt es sich um einen Entwurf, dessen Weiterentwicklung angestrebt wird, damit die Erfahrungen des aktuell bevorstehenden Anmeldezeitraums einbezogen werden können. Die Entscheidung des Schularztes und der Schulärztin über eine Befürwortung der Rückstellung basiert wesentlich auf der Einschulungsuntersuchung, der sich alle schulpflichtig werdenden Kinder zu unterziehen haben. Diese wird nach einem standardisierten berlinweit einheitlichen Verfahren, das ist das Landesverfahren Einschulungsuntersuchung, durchgeführt und auch dokumentiert. In diesem Rahmen wird mit jedem Kind ein standardisiertes Entwicklungsscreening durchgeführt, das aus sechs Tests zur motorischen, kognitiven und sprachlichen Entwicklung besteht. Soweit weitere Befunde, Gutachten oder Stellungsnahmen beispielsweise von niedergelassenen Ärzten vorliegen, werden diese in der Entscheidungsfindung berücksichtigt. In Zweifelsfällen werden zusätzliche Befunde erhoben und angefordert. Das Ergebnis dieser schulärztlichen Untersuchung wird in einem standardisierten Formular festgehalten. Dieses Formular kommt in allen Bezirken zum Einsatz.
Danke schön, Herr Senator! – Jetzt gibt es eine Nachfrage der Kollegin Frau Dr. Barth. – Bitte schön!
Ich bedanke mich erst einmal für die ausführliche Antwort. Wie wird dem dadurch entstehenden Mehrbedarf an Kitabetreuungsplätzen entsprochen? Wer trägt hierfür die zusätzlichen Kosten?
Die zusätzlich benötigten Plätze werden bedarfsgerecht zur Verfügung gestellt. Die Finanzierung erfolgt über das Kostenblatt durch die Bezirke, wie bei den anderen vorhandenen Plätzen im Vorfeld auch.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Da es für die zurückgestellten Kinder extrem wichtig ist, ein weiteres Jahr eine Förderung in der Kita zu bekommen, frage ich Sie, wie sichergestellt ist, dass die Entscheidung so rechtzeitig getroffen, werden, dass die Plätze auch reserviert sind. Gibt es dazu ein verbindliches Rundschreiben oder eine ähnliche Information an alle Beteiligten?
Ob es ein verbindliches Rundschreiben gibt, weiß ich aus dem Stand nicht. Auf jeden Fall weiß ich, dass darauf geachtet wird, dass diese Untersuchungen, deren Problematik wir im letzten Jahr in der Gesamtdurchführung hatten, bei den betroffenen Kindern so rechtzeitig durchgeführt werden, dass die Rückstellung auch vernünftig durchgeführt werden kann.
1. Wie alt ist das älteste Formblatt, das die Finanzverwaltung unverändert oder mit im Verwendungsfall anzubringenden handschriftlichen Korrekturen im Bürgerkontakt heute noch verwendet?
2. Inwieweit halten Sie es für sinnvoll und datenschutzrechtlich gerechtfertigt, dass das Finanzamt Spandau den Bürger im Rahmen des Formblatts EW 102a – „Erklärung zur Feststellung des Einheitswertes für das bebaute Grundstück“ – nicht nur nach der Beschaffenheit des Innenanstrichs – „Leimfarbe, Ölfarbe, Tapeten, Fliesen“ – oder der Fenster –„einfach, doppelt, Schiebefenster“ –, sondern auch nach der Höhe der Jahresrohmiete am 1. Januar 1964 in DM und der Nutzung des Grundstücks am 1. Januar 1964 fragt?
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Jotzo! Ich freue mich, dass Ihre Anfrage bei uns einen Anstoß gibt, uns mit einigen Formularen zu befassen, die wir in unseren Schränken und in den Ablagen haben. Erst einmal vielen Dank für die Frage.
Sie haben einen Hintergrund in der Frage 2 angesprochen. Das Finanzamt Spandau hat offenbar noch einen Vorrat an sehr alten Vordrucken in den Regalen. Davon haben sie irrtümlicherweise einen verwendet. Ich nehme an, dass Ihnen ein betroffener Bürger das auch gemeldet hat. Weil es natürlich um einen Vordruck aus dem Jahr 1964 geht, was nun wirklich sehr lange her ist, hat das ein gewisses Maß an Schmutz hervorgerufen nach dem Motto: Die im Finanzamt leben noch in den 60er-Jahren. – Aber ich sage Ihnen: Natürlich ist Retro auch wieder modern und in.
Tatsächlich ist es wieder so, dass eine komplizierte Verwaltung mit einer Unmenge von Vordrucken arbeitet, die für die einzelnen Bürgerinnen und Bürger sehr lästig sind, aber Formulare sind, wie Sie wissen, auch ein Versuch, komplexe Vorgänge zu strukturieren. Darum kommen wir nicht umhin, sie zu verwenden. Und die Finanzverwaltung tut das häufig.
Aber warum kommt jetzt jemand überhaupt auf die Idee, ein solch altes Formular zu verschicken? – Wie auch Ihnen bekannt ist, Sie haben sich ja mit der Materie eingehend befasst, geht es dabei um das Bewertungsgesetz aus eben diesem Jahr 1964. Das ist seitdem im Wesentlichen unverändert. Eigentlich, muss man sagen, spricht das für ein Gesetz, wenn es so lange Bestand hat und unverändert ist. Denn wie Sie wissen, werden heute nicht nur von dieser Bundesregierung laufend daumendicke Gesetze mit ellenlangen Paragrafen gemacht, die ständig geändert werden müssen und den Bürger beschäftigen, aber umso mehr noch die Finanzverwaltungen, die diese Gesetze dann umsetzen müssen, die Fortbildungen und Schulungen machen, die auch gegebenenfalls auch die EDV verändern und vor allen Dingen wieder Formulare neu entwerfen und anpassen müssen. Aber deswegen müsste es eigentlich unser gemeinsamer Anspruch sein, Gesetze möglichst in einem langen Bestand zu halten, sie über Jahrzehnte unverändert zu lassen. Aber das ist natürlich nicht immer der Fall.
Bei dem Bewertungsgesetz sind wir jetzt bei dem Thema Grundsteuer. Sie wissen, dass Berlin führend dabei ist, eine Grundsteuerreform anzuschieben, denn wir brauchen ein gerechteres System, das auf Marktwerte aufsetzt. Dann hoffen wir, dass wir dann auch neue Formulare einsetzen werden. Aber ich hoffe nicht, dass einer Ihrer
Nachfolger dann im Jahr 2040 nachfragen muss, wieso wir dann noch Formulare aus dem Jahr 2011 verwenden.
Zu Ihrer Frage 1: Ich kann Ihnen ehrlicherweise nicht genau sagen, wie alt das älteste Formblatt in der Finanzverwaltung ist, denn wir haben schlichtweg kein Verzeichnis, aus dem sich das Alter der Vordrucke ergibt. Überwiegend werden diese Vordrucke im Rahmen der Textverarbeitung als Datei auf der Basis von zur Verfügung stehenden Vorlagen verwendet. In Papierform werden regelmäßig Erklärungsvordrucke aufgelegt.
Zu Ihrer Frage 2: Das Formular EW 102a wurde im Rahmen der Hauptfeststellung auf den 1. Januar 1964 als Erklärungsvordruck verwendet und ist inzwischen, wie Sie zu Recht festgestellt haben, überholt. Gleichwohl werden in den neuen Vordrucken natürlich auch Daten zur Ausstattung der Gebäude erfragt, die für die Bewertung – es geht immerhin um die Grundsteuer – notwendig sind. Angaben zur Rohmiete auf den 1. Januar 1964 – auch in DM – werden auch in den aktuellen Vordrucken nicht mehr benutzt.
Danke schön! – Eine Nachfrage des Kollegen Jotzo? – Nein, das ist nicht der Fall. – Dann ist der Kollege Schruoffeneger mit einer Nachfrage dazu dran. – Bitte Herr Schruoffeneger!
Herr Senator! Weil wir jetzt gerade etwas über die Arbeitsweise des Finanzamts Spandau gelernt haben: Können Sie uns sagen, wo im Vergleich der Kosten zwischen den zwölf Berliner Finanzämtern das Finanzamt Spandau bei diesem Vorgang in der KLR steht?
Herr Schruoffeneger! Das werde ich Ihnen an dieser Stelle nicht sagen, weil wir dann in Details einsteigen müssten, in welchen Kostenarten und welchen Kostenbereichen bei welchen Prozeduren wir wo welche Unterschiede haben. Das ist von Finanzamt zu Finanzamt durchaus unterschiedlich.
1. Aus welchen Gründen ist es bis heute nicht gelungen, den baulich fertiggestellten Verbindungstunnel zwischen dem S- und U-Bahnhof Friedrichstraße zur Nutzung freizugeben?
2. Welche Möglichkeiten sieht der Senat, seinerseits auf eine schnellstmögliche Öffnung des Tunnels hinzuwirken?