Protocol of the Session on May 20, 2010

Antrag der CDU Drs 16/3208

an StadtVerk

Lfd. Nr. 33: Antrag

Schulpraxis in der Lehrerausbildung durch Partnerschaften zwischen Universitäten und Schulen stärken!

Antrag der FDP Drs 16/3215

an BildJugFam (f) und WissForsch

Lfd. Nr. 34: Antrag

Mehr Eigenverantwortung für Schulen – Personalentscheidungen auf die Schulen übertragen!

Antrag der FDP Drs 16/3216

an BildJugFam

Lfd. Nr. 35: Antrag

Zukunftsfähige Krankenhauspolitik statt Stillstand

Antrag der Grünen Drs 16/3217

an GesUmVer und Haupt

Anlage 2

Beschlüsse des Abgeordnetenhauses

Modellversuch „Online-Terminvergabe im Jugendamt“

Der Berliner Senat wird aufgefordert, den im Bürgeramt bereits erfolgreich eingeführten Dienst „Online-Terminvergabe“ auf geeignete weitere publikumsintensive Bereiche im Einvernehmen mit den Berliner Bezirken und weiterer interessierter Behörden auszudehnen.

Dem Abgeordnetenhaus ist mit Stand vom 31. Dezember 2010 zum 28. Februar 2011 zu berichten.

Änderung des Beschlusses des Abgeordnetenhauses von Berlin vom 12. Dezember 2002 zum Verfahren zur Ermittlung des Verkehrswertes bei der Veräußerung von erbbaurechtsbelasteten Grundstücken an den Erbbauberechtigten (Drsn 15/1002 und 15/1125)

Der Beschluss des Abgeordnetenhauses vom 12. Dezember 2002 (Drsn 15/1002 und 15/1125) zur Veräußerung von erbbaurechtsbelasteten Grundstücken an den Erbbauberechtigten wird wie folgt ergänzt:

„Künftig kann bei der Veräußerung von Erbbaurechtsgrundstücken des Mietwohnungsbaus an den Erbbauberechtigten für deren Bewertung abweichend von b) des Beschlusses vom 12. Dezember 2002 unter folgenden Voraussetzungen der Verkehrswert auch nach dem unter a) des Beschlusses aufgeführten Bewertungsverfahren ermittelt werden:

Die betreffende Erbbauzinsreallast ist nicht zwangsversteigerungsfest und im Grundbuch nachrangig eingetragen, und die Insolvenz des bisherigen Erbbauberechtigten ist beim zuständigen Insolvenzgericht förmlich beantragt, und es besteht aufgrund der Valutastände vorrangiger Grundpfandrechte die hohe Wahrscheinlichkeit, dass schon im Insolvenzverfahren der Erbauzins ausfallen wird, oder

die Erbbauzinsreallast besteht wegen einer bereits erfolgten Zwangsversteigerung des Erbbaurechts nicht mehr.“

Umsetzung des Förderprogramms „Kids in die Sportclubs“

Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus über den Stand der Umsetzung des Förderprogramms „Kids in die Sportklubs“ zu berichten. Dabei soll insbesondere dargestellt werden,

wie viele Berliner Kinder im Alter von 6 bis 18 Jahren für dieses Förderprogramm anspruchsberechtigt sind,

wie viele Berliner Kinder im Alter von 6 bis 18 Jahren an diesem Förderprogramm tatsächlich teilnehmen und

wie viele Berliner Sportvereine an diesem Förderprogramm teilnehmen.

Ferner wird der Senat aufgefordert, einen Maßnahmenkatalog zu erarbeiten, der den Bekanntheitsgrad des Förderprogramms „Kids in die Sportklubs“ insbesondere an den Berliner Schulen steigert, mehr Sportvereine für dieses Förderprogramm generiert und mehr Kindern und Jugendlichen die Mitgliedschaft in Sportvereinen ermöglicht.

Dem Abgeordnetenhaus ist jährlich – erstmals zum 30. September 2010 – zu berichten.