dass die Prüfungsabnahme nicht allein den GoetheInstituten überlassen wird, sondern auch anderenorts erfolgen kann,
dass die Sprachprüfung in Einzelfällen bei Vorliegen zwingender Gründe sogar durch Mitarbeiter der deutschen Auslandsvertretungen durchgeführt werden kann,
Nein, vielen Dank! Ich kann mir nämlich denken, welche Frage jetzt gestellt wird, und ich will sie auch gleich beantworten.
Zu diesen Forderungen haben wir natürlich auch das liberale Außenministerium durch den Herrn Innensenator Körting befragen lassen, bzw. wir haben eine derartige Anfrage gestellt. Und das liberale Außenministerium hat uns zwischenzeitlich mitgeteilt, dass all diesen Forderungen mittlerweile Genüge getan sei und dass all diese Punkte umgesetzt worden seien.
Da freue ich mich. Das ist ein schöner Erfolg liberaler Außenpolitik gegenüber dem, was uns vorher von der SPD dargeboten wurde.
[Zuruf von der Linksfraktion: Was für ein Außenministerium? – Wolfgang Brauer (Linksfraktion): Wie hieß noch gleich Ihr Außenminister?]
Nein, vielen Dank! – Das Einzige, was von unserem Änderungsantrag leider nicht aufgenommen wurde – das ist ein wichtiger Aspekt, der einzige Aspekt, bei dem ich den Grünen recht gebe –, ist, dass es an einer allgemeinen Härtefallregelung in § 30 Aufenthaltsgesetz fehlt. Es wäre aus unserer Sicht aus rechtsstaatlichen Gründen erforderlich, und es wäre auch aus verfassungsrechtlichen Gründen sinnvoll, wenn wir für bestimmte Härtefalle – Frau Bayram, Sie haben einen Härtefall angesprochen! – eine Ausnahmeregelung schüfen, die im Einzelfall Betroffenen helfen kann.
Ich meine, es ist nicht an der Zeit, dass wir ideologische Debatten führen, sondern wir müssen pragmatische Lösungen finden. Dafür haben Sie unsere Unterstützung. Wir werden uns auch im Rahmen unserer Bundesregierung dafür einsetzen, dass hier sowohl unter humanitären Gesichtspunkten als auch unter immigrationspolitischen Gesichtspunkten eine angemessene Lösung gefunden wird. Wir werden nicht aufhören, dafür zu streiten.
Das hilft aber nicht über die Tatsache hinweg, dass Ihr Antrag über das Ziel hinausschießt, meine Damen und Herren von den Grünen! Es kann nicht sein, dass wir von jeglichen Mindestanforderungen bei der Sprachqualifikation völlig Abstand nehmen. Damit tun wir letztlich der Integration einen Bärendienst. Es muss möglich sein, dass Menschen, die in unser Land kommen, sich hier auch direkt verständigen können. Wir können es nicht zulassen, dass wir diese Menschen quasi in Parallelgesellschaften abdrücken. Das kann nicht das Ziel unserer Einwanderungspolitik sein. Wir müssen diesen Menschen die Chance eröffnen, sich direkt in unserer Gesellschaft verständigen zu können. Und dazu gehört ein Mindestniveau an deutscher Sprache. Das ist letztlich auch eine Frage der Humanität und dessen, dass wir eine Integration in unserer Gesellschaft wirklich zulassen wollen. Dazu gehört eben auch dieses einfache Erfordernis.
Sie sehen, wir von der FDP-Fraktion haben es uns nicht leicht gemacht, aber wir werden Ihrem Antrag dennoch die Zustimmung verweigern, wenngleich wir uns in der gezeigten Art und Weise in der Bundesregierung weiterhin für eine Verbesserung der Situation einsetzen werden. – Vielen Dank!
Vielen Dank, Herr Kollege Jotzo! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Der Fachausschuss empfiehlt mehrheitlich gegen die Stimmen der Grünen, den Antrag – auch mit dem geänderten Berichtsdatum 31. Mai 2010 – abzulehnen. Wer dem Antrag dennoch zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion der Grünen. Wer ist gegen diesen Antrag? – Das sind
Ich eröffne die I. Lesung. Für die Beratung stehen den Fraktionen jeweils fünf Minuten zur Verfügung. Es beginnt für die Linksfraktion der Kollege Doering.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Senat hat eine Vorlage – zur Beschlussfassung – eingebracht, die eine Änderung des Straßenausbaubeitragsgesetzes vorsieht. Bisher wurde im Straßenausbaubeitragsgesetz der Begriff der Verkehrsanlage durch Straßen, Wege oder Plätze definiert. Die Änderung sieht zusätzlich die Möglichkeit einer Absturzbildung bei bypassfähigen Straßenausbaumaßnahmen vor. Dies ist vor allem dann notwendig, wenn von einer langen Straße oder Verkehrsanlage nur Teilstrecken ausgebaut werden sollen – aus meiner Sicht eine sinnvolle Regelung, denn bisher konnten Verkehrsanlagen nur in ihrer Gesamtheit oder im wesentlichen Umfang ausgebaut werden.
Berlin hat viele lange Straßen bzw. Straßenzüge, und es ist nun einmal nicht sinnvoll, einen ganzen Straßenzug auszubauen, wenn das nur für eine Teilstrecke notwendig ist. Das gilt insbesondere auch für Straßenzüge, die sich über mehrere Bezirke erstrecken. Ein Bezirk kann nunmehr für seinen Teil dieser Straßenzüge einen Ausbau durchführen.
Um einer willkürlichen Festlegung einer Abschnittsbildung vorzubeugen, wird festgelegt, dass ein Teilabschnitt mindestens die Länge von 200 m haben soll und durch Kreuzungen oder Bauabschnitte begrenzt wird. Die Änderung stellt klar, dass nur diejenigen zur Beitragszahlung herangezogen werden können, deren Grundstücke unmittelbar an der ausgebauten Teilstrecke liegen.
Bei der Beratung im zuständigen Bauausschuss werden wir die vorliegende Stellungnahme des Rates der Bürgermeister berücksichtigen, der zu den Abgrenzungsmerkmalen oder der Mindestlänge eines Teilabschnittes Vorschläge unterbreitet hat. Zugleich werden wir auch über den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen beraten, der im Sommer 2009 eingebracht wurde.
Der Änderungsantrag von SPD und Linksfraktion sieht vor, dass die Kosten für die Straßenbeleuchtungen aus den beitragsfähigen Kosten herausgenommen werden sollen. Wir kommen damit dem Ergebnis einer Anhörung nach, wonach die Straßenbeleuchtung eine öffentliche Aufgabe ist. Diese Korrektur ist auch deshalb möglich, weil in § 128 Baugesetzbuch die Länder ermächtigt werden, die Kosten für die Beleuchtung der Erschließungsanlagen aus dem beitragsfähigen Erschließungsaufwand auszuschließen. Diese Regelung soll rückwirkend zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Straßenausbaubeitragsgesetzes – März 2006 – wirksam werden. Mit dieser Regelung wird für die Anrainer von auszubauenden Straßen der zu leistende Beitrag reduziert. Klartext: Der Beitrag zum Straßenausbau wird um einen kleineren Betrag reduziert.
Ich weiß, dass das der Opposition und insbesondere der CDU zu wenig sein wird, und die CDU wird wieder vehement die Abschaffung des Gesetzes fordern.
Ich kann an dieser Stelle nur wiederholen, dass es in nahezu allen Bundesländern ein Straßenausbaubeitragsgesetz gibt, und ich habe noch immer nicht gehört – auch nicht von der FDP –, dass Sie dort, wo Sie bisher in den Bundesländern Verantwortung hatten oder haben, irgendwie initiativ geworden sind, um das jeweils geltende Straßenausbaubeitragsgesetz oder vergleichbare Kommunalabgabengesetze abzuschaffen. Herr Czaja! Ich darf Ihnen sogar verraten, dass sich der Vorschlag des Senats zur Abschnittsbildung an den Regelungen von SchleswigHolstein – CDU-geführt – und Nordrhein-Westfalen – noch CDU-geführt – orientiert.
Insbesondere wird die CDU gleich in ihrem Redebeitrag auf die Beantwortung einer Kleinen Anfrage hinweisen. So stellen Frau Seibeld und Herr Czaja in einer Presseerklärung vom 7. April fest: Die Einnahmen durch das Straßenausbaubeitragsgesetz stehen in keinem Verhältnis zum Verwaltungsaufwand. Mehrkosten aus Personal- und Sachkosten von über 1,5 Millionen Euro stünden Einnahmen von rund 106 000 Euro in den Jahren 2008 und 2009 gegenüber. Damit habe sich – so Herr Czaja – einer der Hauptkritikpunkte der CDU in Bezug auf das Gesetz bewahrheitet.
Aber nun kommen wir mal zur Wahrheit: Herr Czaja! Sie haben vergessen zu erwähnen, dass in der Beantwortung der gleichen Kleinen Anfrage deutlich wird, dass zurzeit in den Bezirken über 60 Ausbaumaßnahmen in Planung oder Vorbereitung sind oder ausgeführt werden. Lediglich 12 Ausbaumaßnahmen wurden bisher abgeschlossen. Übrigens 12 Ausbaumaßnahmen und 110 000 Euro Einnahme – da können Sie ausrechnen, wie der Einzelne an der Stelle belastet wurde! Auch da haben Sie wie in der Vergangenheit nicht die Wahrheit gesagt.
Zu den Mehrkosten: Die Mehrkosten entstehen u. a., weil die BVV einem Straßenausbau zustimmen muss. Das haben wir – Rot-Rot – so gewollt, und die CDU stimmt in den Bezirksverordnetenversammlungen ja auch den Straßenausbaubeitragsmaßnahmen zu.
Der letzte Satz: Die Mehrkosten entstehen, weil die Planungsämter die kostengünstigsten Varianten planen und den Anrainern vorstellen sollen. Auch das haben wir – Rot-Rot – ausdrücklich so gewollt. Wir wollten eine Bürgerbeteiligung. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU und von der FDP! Deshalb freue ich mich auf die Debatte im Bauausschuss.
Herr Kollege Doering! Manchmal könnte man glauben, Ihre Abhöranlagen funktionieren noch halbwegs gut.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Es ist schon beachtlich, dass der rot-rote Senat nun nach und nach seine eigenen Fehler und Versäumnisse hier auch noch zur Priorität erklärt. Er hat zuerst das Versagen beim Vergleichstest VERA und jetzt das Straßenausbaubeitragsgesetz zum wichtigsten Punkt gemacht. Nur weiter so! Wir wissen dann, was die Prioritäten in den nächsten Sitzungen sind: S-Bahnchaos, Klimaschutzgesetz, brennende Autos. Das wird uns demnächst hier erwarten.