Protocol of the Session on March 11, 2010

Umsetzung Gender Mainstreaming II: Verwaltung genderorientiertes Fachwissen vermitteln

Der Senat wird aufgefordert darzulegen, ob und in welcher Form gleichstellungs- und genderpolitische Themen in die regulären Fortbildungsangebote der Verwaltungsakademie integriert sind und wie sich dieser integrative Ansatz bewährt hat.

Dem Abgeordnetenhaus ist zum 31. Dezember 2010 zu berichten.

Vermögensgeschäft Nr. 2/2010 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte

Das Abgeordnetenhaus von Berlin stimmt der Entnahme des nachfolgend genannten Grundstückes aus dem Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB) zum Zwecke des Verkaufs durch die Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG zu. Die Entnahme aus dem SILB erfolgt zum Zeitpunkt des Termins des Eigentumsübergangs auf den Käufer des Grundstückes.

Liegenschaft Jägerstr. 48, Bezirk Berlin-Mitte, Flur 820, Flurstücke 148, 151, Grundstücksfläche – 64 m2, 1 073 m2 – gesamt 1 137 m2.

Vermögensgeschäft Nr. 5/2010 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte

Dem Verkauf des 10 560 m2 großen Grundstücks BerlinFriedrichshain-Kreuzberg, Möckernstr. 10 („Tempodrom“) zu den Bedingungen des Kaufvertrages vom 4. Februar 2010 zur Urkundenrolle Nr. J 58/2010 des

Notars Dr. Hans-Jürgen Jobski in Berlin wird zugestimmt. Der Liegenschaftsfonds kann den vollmachtlos geschlossenen Kaufvertrag genehmigen.

Bezahlbare Mieten sichern II: Bundespolitische Initiativen zur Begrenzung von Energieverbrauch und Energiekosten

Das Abgeordnetenhaus von Berlin spricht sich dafür aus, bundesweit geltende Regelungen im Bereich der Energiepolitik im Zusammenhang mit dem Wohnungswesen bzw. Mietrecht umgehend zu modifizieren. Ziel muss es sein, die Belastungen sowohl der Mieterinnen und Mieter als auch des Klimas wo immer möglich zu senken. Die Orientierung der Wohnungswirtschaft an einer nachhaltigen, Betriebskosten sparenden und Klima schützenden Investitionspolitik bringt Vorteile für alle Beteiligten und die Umwelt.

Der Senat wird aufgefordert, in Abstimmung mit den anderen Bundesländern insbesondere durch Initiativen im Bundesrat folgende Punkte zu erreichen:

1. Mietminderungen ermöglichen, wenn der Vermieter gesetzlichen Bestimmungen zum Energiesparen nicht nachkommt

Sofern ein Vermieter den gesetzlichen Mindestanforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) nicht nachkommt und dem Mieter hierdurch eine zu erwartende Senkung der Betriebskosten vorenthalten wird, sollen Mieter künftig Mietminderungen vornehmen können.

2. Vorlagepflicht für bedarfsorientierte Energieausweise

Der inzwischen für alle Häuser vorgeschriebene Energieausweis ist zum festen Bestandteil jedes Mietvertrages zu machen. Dazu ist § 16 Abs. 2 der EnEV dahingehend zu ändern, dass Miet- oder Kaufinteressenten von Wohnungen durch den Eigentümer bzw. Vermieter der Energieausweis des Objekts bereits mit den ersten Unterlagen bzw. beim ersten Besichtigungstermin unaufgefordert in Kopie zur Verfügung zu stellen ist. Dabei sollen zukünftig nur noch bedarfsorientierte Energieausweise zulässig sein.

3. Erleichterung von Energiecontracting – Vorteile für Mieter, Vermieter und die Umwelt

Die Umstellung auf ein Energiecontracting muss den Einsatz eines effektiveren Heizungssystems und dadurch die Verbesserung der Energieeffizienz beinhalten. Bei einer Erneuerung der Heizungsanlage ist sicherzustellen, dass auch bei Nutzung eines Contractingmodells für die

Mieterinnen und Mieter mindestens eine Warmmietenneutralität gegeben ist. Zukünftig soll der Durchführung eines energieeinsparenden Contractings nur widersprochen werden können, wenn zum Zeitpunkt des Abschlusses eines zustimmungspflichtigen Contractingvertrages mindestens die Hälfte der betroffenen Mieter der Contractingmaßnahme schriftlich widerspricht. Allen Mietern sind vor Abschluss des Contractings aussagekräftige Informationen über Art, Umfang, Ziel und Kosten der Maßnahme auszuhändigen. Bei nachfolgenden Neuvermietungen sind Informationen zu einem bestehenden Contractingvertrag an die neuen Mieter/Mietinteressenten auszuhändigen.

Dem Abgeordnetenhaus ist zum 30. Juni 2010 über die Umsetzung zu berichten.