Der Ausschuss empfiehlt mehrheitlich – gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen – die Ablehnung des Antrags, auch in der Fassung, dass in Nr. 4 die Wörter „vor der Sondersitzung des Ausschusses Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz am 18. Dezember 2006“ durch das Wort „unverzüglich“ ersetzt werden. Ich lasse darüber getrennt abstimmen, erst über die Punkte 1 bis 3, dann über Punkt 4, dann ggf. noch insgesamt. Wer dem Antrag – Punkt 1 bis 3 – seine Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind FDP, CDU und Grüne. Die Gegenprobe! – Das sind SPD und Linksfraktion. Das ist die Mehrheit. Damit sind die Punkte 1 bis 3 abgelehnt.
Dann kommen wir zu Punkt 4. Wer dem seine Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind FDP, CDU und Grüne. Die Gegenprobe! – Das sind SPD und Linksfraktion. Letzteres war die Mehrheit. Damit ist auch dieser Punkt abgelehnt. Damit erübrigt sich eine Gesamtabstimmung.
Zwei Vertreter oder Vertreterinnen der Berliner Gewerkschaften zu Mitgliedern des (ruhenden) Kuratoriums der Freien Universität Berlin sowie deren Stellvertreter/-innen
Dann entschuldige ich mich dafür. Es ändert aber nichts am Ergebnis, und zwar nur bezogen auf die Stellvertreter. Ich wiederhole das Ergebnis für die Stellvertreter. Für die Kandidatin Adelheid Jahn sind 96 Ja-Stimmen abgegeben worden. Für den Kandidaten Traugott Klose sind 75 JaStimmen abgegeben worden. Für die Kandidatin Prof. Dr. Ulrike Krenzlin sind 66 Stimmen abgegeben worden. Nein-Stimmen und Enthaltungen wurden nicht gezählt. Danach sind als Stellvertreter Frau Adelheid Jahn und Herr Traugott Klose gewählt. Abgegeben wurden 143 Stimmen. – Wenn ich mich versehen haben sollte, dann bitte ich um Entschuldigung.
Hierzu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion der SPD und der Linksfraktion vor, Drucksache 16/0114-1.
Den Antrag der Fraktion der CDU habe ich bereits vorab zur Beratung an den Hauptausschuss überwiesen. Die nachträgliche Zustimmung stelle ich hierzu fest. Widerspruch höre ich nicht.
Seit der letzten Sitzung liegt als Dringlichkeit auch schon die Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vor. Aus den Ihnen bekannten Gründen hatten wir den gesamten Tagesordnungspunkt vertagt.
Eine Beratung wird gewünscht. Für die Beratung steht den Fraktionen eine Redezeit von bis zu fünf Minuten zur Verfügung. Es beginnt für die CDU-Fraktion der Kollege Czaja. – Bitte schön!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Zackenfels! Sie haben vorhin schon mit der ersten Unwahrheit, mit den 15 Millionen, angefangen. Vielleicht sollten Sie es noch einmal durchrechnen: 200 Grundstücke mal 50 € Sachenrecht-Quadratmeterpreis und das mal 500 Quadratmeter, dann kommen Sie auf einen ganz anderen Preis. Aber warum man auf diesen Preis nicht kommt, werde ich Ihnen in dieser Rede noch erklären, sodass Sie Ihre Rede zu den Akten packen müssen.
Mit dem Antrag, den wir heute behandeln, behandeln wir einen ziemlich unrühmlichen Vorgang des Parlaments. Unrühmlich deswegen, weil sich der Senat seit dem zweiten Quartal 2005 beharrlich weigert, die mit großer Mehrheit in diesem Haus beschlossenen Anträge zum Umgang mit Kaufverträgen von so genannten Modrow-Grundstücken weiterzuverfolgen. Ein Antrag unserer Fraktion zur Einhaltung dieser Parlamentsbeschlüsse wird nun mittlerweile seit über einem Jahr von den Regierungsfraktionen, von SPD und PDS, von einer Sitzung zur nächsten, zuerst im Hauptausschuss und dann im Parlament, vertagt.
Was sollen die Bürger eigentlich von diesem Parlament halten? – Einem Parlament, das sich von der Regierung vorführen lässt, indem es zulässt, dass fast einstimmige Beschlüsse dieses Parlamentes nicht mehr befolgt werden und per Arbeitsanweisung kurzfristig ausgesetzt sind. Was sollen die Bürger davon halten, dass dieses selbstherrliche Vorgehen völlig unbeantwortet seit über einem Jahr im Hauptausschuss ist, und wie müssen sich eigentlich erst die Betroffenen fühlen, die nun schon seit Jahren
[Mario Czaja (CDU): Ich habe darum gebeten, dass der Finanzsenator gerufen wird. – Martina Michels (Linksfraktion): Dann stimmen wir ab, und dann verlieren Sie auch!]
Worum geht es in diesen Beschlüssen? – Es geht darum, dass DDR-Bürger, die angesichts mangelnden Wohnraums den allzu verständlichen Wunsch hatten, ein eigenes Haus zu bauen oder ein ungenutztes Haus für sich zu übernehmen, einen unbegrenzten Nutzungsvertrag für Grund und Boden erhielten oder von der kommunalen Wohnungsverwaltung ein altes und baufälliges Haus erwarben. Den Grund und Boden konnten sie aber niemals erwerben, denn es war Volkseigentum. Den Hausbesitzern war diese Möglichkeit somit nie gegeben.
Der Umgang mit den sogenannten Modrow-Grundstücken befasst also im Kern die besondere Situation der Eigentümer von Einfamilienhäusern in den neuen Bundesländern, die ihre Häuser zu DDR-Zeiten gebaut oder gekauft
haben. Diese unterschiedliche Auffassung des Rechtsbegriffs „Grundeigentum“ und die allgemeine Unterschiedlichkeit zwischen Grund und Boden in West und Ost bedarf in dieser Debatte ebenso bedacht zu werden. Deswegen hat sich die erste frei gewählte Volkskammer in der DDR mit diesem Thema gerade so intensiv beschäftigt, weil sie schon früh einen wesentlichen Verständnisunterschied zwischen Ost und West gesehen hat.
Während der Wendezeit 1989/1990 konnten zuerst die Eliten der DDR ihre Grundstücke kaufen. Erst später war es den so genannten Modrow-Käufern gegeben, dass auch diejenigen ihren Grund und Boden erwerben konnten, die davor diese Möglichkeit nicht hatten – zum doppelten Verkehrswert vom damaligen Zeitpunkt. Da es aber keine Notartermine gab, weil Stichtagsregelungen anstanden und weil Restitutionsansprüche im Laufe der Zeit auf diese Grundstücke zukamen, kam es nicht zum abschließenden Eigentumsübergang. Auch das Land Berlin war Rechtsnachfolger des Magistrats von Berlin und somit Eigentümer solcher Grundstücke.
Um den weiteren Umgang mit diesen Grundstücken zu regeln, fasste das Berliner Abgeordnetenhaus im Jahr 1994 mit großer Mehrheit vier Beschlüsse. Darin wurde unter anderem geregelt, dass erstens im Falle einer Restitution der Erwerber die Kosten des Landes an den Entschädigungsfonds selbst zu tragen hat, zweitens, dass bei einem Weiterverkauf in den kommenden 30 Jahren das Land das Vorkaufsrecht hat und drittens, dass das Grundstück nicht größer als 500 Quadratmeter sein darf.
Warum wurde dieses bewährte Verfahren, das im Jahr 1994 eine breite Mehrheit fand, in diesem Haus von der Senatsverwaltung für Finanzen einfach ad acta gelegt? – Diese Frage kann niemand beantworten, nur Sie, weil es selbstherrlich vom Finanzsenator war. Wenn wir diesen wenigen Fällen, die heute noch vorhanden sind, weil ihre Restitutionsansprüche später behandelt wurden als die der anderen 8 000 Fälle, diesen 200 Fällen nun Rechtssicherheit geben wollen, dann muss man unserem heutigen Antrag zustimmen.
Ich komme zum letzten Satz. Sie haben mir aber die Zeit bis zum Rufen des Senators ebenfalls angerechnet.
Der Änderungsantrag zeigt, dass die PDS unsere Intention teilt. Das hat sie auch schon im Hauptausschuss zur Sprache gebracht. Sie weiß aber nicht, wie sie mit der SPD in dieser Frage umgehen soll, ähnlich ging es uns 1994 bei diesen Beschlüssen auch. Ich sage zu diesem Änderungsantrag: Er ist gut gemeint, aber nicht gut gemacht. Der