Nachwahl von einer Abgeordnete für das (ruhende) Kuratorium der Alice-SalomonHochschule Berlin (ehemals Alice-SalomonFachhochschule für Sozialarbeit und Sozialpädagogik)
Nachwahl von zwei Abgeordnete für die (ruhenden) Kuratorien der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (ehemals Fachhochschule für Technik und Wirtschaft) und der Beuth Hochschule für Technik Berlin (ehemals Technische Fachhochschule Berlin)
Am 10. September 1989 veröffentlichten 30 Oppositionelle um Bärbel Bohley und Katja Havemann den „Aufbruch 89 – NEUES FORUM“ in Grünheide bei Berlin. Der Aufruf richtete sich an alle Bürgerinnen und Bürger in der DDR mit dem Ziel, nach 40 Jahren endlich eine freie Debatte im Land zu entfalten und die Zukunft der Gesellschaft selbst zu bestimmen. Freiheit und Selbstbestimmung gehörten nicht zum sozialistischen System – im Gegenteil: Die Herrschenden fürchteten diese Ideale. Deshalb erforderte die Veröffentlichung eines solchen politischen Aufrufs einigen Mut. Niemand konnte die
Reaktion der SED vorhersagen, deren Führer kurz zuvor ihre Sympathie für das chinesische Massaker am Platz des Himmlischen Friedens in Peking zur Unterdrückung der Studentenbewegung artikuliert hatten.
Das Abgeordnetenhaus von Berlin dankt den Erstunterzeichnerinnen und -unterzeichnern des Aufrufes vom September 1989 für ihren Mut und ihr politisches Engagement im Sinne von Freiheit und Demokratie als einem wichtigen Schritt in Richtung auf die friedliche Revolution im Herbst 1989.
Die Initiatoren des Neuen Forum waren Menschen aus unterschiedlichen Gegenden, Berufen und sozialen Schichten der DDR. Sie einte der Wille, für Veränderungen im eigenen Land und in der Welt einzutreten. Der Aufruf des Neuen Forum fand nach damaligen Maßstäben rasend schnell Verbreitung. Die Beschreibung der Unterdrückung der Menschen in der DDR und der formulierte Wunsch nach Gerechtigkeit, Demokratie, Frieden sowie der Schutz und die Bewahrung der Natur trafen den Nerv eines großen Teils der DDR-Bevölkerung. In den Tagen des Herbstes 1989 spielte das Neue Forum eine wichtige Rolle bei den Demonstrationen und Kundgebungen in Berlin und in vielen Städten und Gemeinden der DDR. Gemeinsam mit den anderen Bürgerbewegungen und neuen Parteien trug das Neue Forum wesentlichen Anteil am Gelingen der Revolution, die zur Öffnung der Berliner Mauer führte, die ersten freien Wahlen in der DDR im März 1990 ermöglichte und schließlich in der Vereinigung Deutschlands mündete.
Das Abgeordnetenhaus von Berlin erinnert in der heutigen Plenarsitzung an den 20. Jahrestag des Aufrufes des Neuen Forum und fordert in diesem Sinne alle Berlinerinnen und Berliner auf, das Handeln der Begründer des Neuen Forum als Ansporn für die Gestaltung des Gemeinwesens auch in der heutigen Gesellschaft zu sehen. Eine Gesellschaft lebt davon, dass sich möglichst viele Menschen engagieren. Im Unterschied zur DDR ist Einmischung in die eigenen Angelegenheiten heute nicht strafbar, sondern das Lebenselixier der Demokratie.
Der Senat wird aufgefordert, Gespräche mit dem Bund aufzunehmen, um in Berlin ein Zentrum für Widerstands- und Oppositionsgeschichte gegen die SED-Diktatur zu errichten. Dieses soll im Rahmen des Gedenkstättenkonzeptes des Bundes, in Trägerschaft der Robert-Havemann-Gesellschaft sowie unter Einbeziehung der anderen Gedenkstätten zur SED-Diktatur geschehen.
Dem Verkauf diverser Grundstücke in Berlin-TreptowKöpenick und Berlin-Neukölln mit einer Größe von ca. 254 757 m2 im Zusammenhang mit dem Bau der BAB A 113 zu den Bedingungen des Kaufvertrages vom
10. Juli 2009 zur Urkundenrolle Nr. 92/2009 des Notars Dr. Matthias Welte in Berlin wird zugestimmt.
Umgang mit dem Volksbegehren “Schluss mit Geheimverträgen – wir Berliner wollen unser Wasser zurück“
Größtmögliche Transparenz und Publizität bei Beteiligungen Privater in den Kernbereichen der Daseinsvorsorge und bei der wirtschaftlichen Betätigung des Landes Berlin durch öffentliche Unternehmen ist ein zentrales Anliegen, welches das Berliner Abgeordnetenhaus unterstützt. Aus diesem Grund sind durch das Berliner Parlament in der vergangenen Legislaturperiode nicht nur Vorgaben für die Corporate Governance der öffentlichen Unternehmen beschlossen worden. Auch die Offenlegung der Vorstandsgehälter, neue Strukturen für die Kontrolle von Berlins Beteiligungen und die Einrichtung des Beteiligungsausschusses waren Initiativen aus der Mitte des Parlaments.
Das Volksbegehren „Schluss mit Geheimverträgen – wir Berliner wollen unser Wasser zurück“ hat das Ziel formuliert, die vollständige Offenlegung der Verträge über die Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe im Jahr 1999 herbeizuführen. Das Anliegen, alles rechtlich und faktisch Mögliche zu unternehmen, um dieses Ziel zu erreichen, teilt das Berliner Abgeordnetenhaus. Es hat dabei – auch unter Berücksichtigung des Urteils des Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin vom 6. Oktober 2009 – die vom Land Berlin mit Billigung des Abgeordnetenhauses eingegangenen vertraglichen Verpflichtungen zu respektieren, die nicht ohne Weiteres und voraussetzungslos einseitig aufzukündigen sind.
Das Abgeordnetenhaus von Berlin will dennoch erreichen, dass es zu einer Offenlegung dieser Verträge kommt, soweit dies rechtlich möglich und zulässig ist. Aus diesem Grund wird der Senat aufgefordert, sich in konkreten Verhandlungen mit den Anteilseignern der Berliner Wasserbetriebe für eine vollständige Offenlegung der Teilprivatisierungsverträge und darüber hinaus für eine Veränderung der Verträge im Interesse der Berlinerinnen und Berliner einzusetzen.
Weiterhin wird das Abgeordnetenhaus dafür Sorge tragen, dass die Vereinbarung von vollumfänglich vertraulichen Verträgen mit Dritten nicht nur in der Wasserver- und Abwasserentsorgung, sondern in allen Kernbereichen der Daseinsvorsorge mit Wirkung für die Zukunft gesetzlich ausgeschlossen wird.
Ziel der neuen gesetzlichen Regelung muss es sein, das Informationsrecht der Öffentlichkeit bei Verträgen zum Kernbereich der öffentlichen Daseinsvorsorge deutlich zu stärken. Dabei wird auch eine Regelung getroffen werden müssen, wie Verträge einbezogen werden können, die vor
Inkrafttreten eines solchen neuen Gesetzes und damit unter Geltung der alten Rechtslage abgeschlossen wurden.
Der Senat wird ferner aufgefordert, künftig die Offenlegung der Verträge in allen Kernbereichen der Daseinsvorsorge im Vertragswerk selbst vorzusehen. Es ist sicherzustellen, dass die öffentlichen Stellen und Unternehmen des Landes Berlin generell so verfahren.
Dem Gesetzentwurf des Volksbegehrens kann das Abgeordnetenhaus sich nicht anschließen. Die Rechtslage der Vergangenheit, aber auch jede neue gesetzliche Initiative hat den Schutz individueller Rechte und privater Interessen zu respektieren, der grundrechtlichen Schutz genießt und auch das Berliner Abgeordnetenhaus bindet.
Sowohl das Recht auf informationelle Selbstbestimmung als auch die Berufs- und die Eigentumsfreiheit sichern den Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen. Damit ist die Grenze der Transparenz benannt, die durch Informationsfreiheits- und Offenlegungsvorschriften landesrechtlich nicht überwindbar ist. Es kommt aber zum einen darauf an, die Abwägung zwischen den wichtigen öffentlichen Belangen und dem Schutz privater Interessen zu sichern. Zum anderen ist es möglich, den Abschluss von Verträgen an Konditionen zu binden, die zukünftige Interessenten bei ihrer Freiheit zum Vertragsschluss kennen und daher von vornherein in ihre Überlegungen einbeziehen können.
Das Abgeordnetenhaus von Berlin fordert eine schnelle politische Entscheidung der Bundesregierung, damit die notwendigen Umstrukturierungen nicht zu weiteren Härten für betroffene Langzeitarbeitslose und Beschäftigte führen.
Das Abgeordnetenhaus von Berlin unterstützt die gemeinsame Bundesratsinitiative des Landes Berlin zusammen mit Bremen, Rheinland-Pfalz und Brandenburg, das von den Ministerpräsidenten erarbeitete Kompromissmodell zur Änderung des Grundgesetzes und der Einführung von Zentren für Arbeit zur Beschlussfassung in Bundesrat und Bundestag zu bringen und damit die Weiterarbeit der Jobcenter zu ermöglichen.
Ende 2010 muss die Umstrukturierung der Jobcenter auf der Grundlage des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Dezember 2007 abgeschlossen sein. Nach wie vor ist unklar, wie die Neuorganisation aussehen wird.
Die gegenwärtig seitens der Bundesregierung beabsichtigte getrennte Aufgabenwahrnehmung durch die beiden Leistungsträger BA und kommunaler Träger ist hingegen nicht geeignet, eine bürgerfreundliche, leistungsfähige und möglichst unbürokratische Aufgabenwahrnehmung
zu gewährleisten. Negativ betroffen wären insbesondere die Leistungsbeziehenden. Ihnen droht in Zukunft die Auseinandersetzung mit zwei Ansprechpartner/-innen, zwei Bedürftigkeitsprüfungen, zwei Leistungsbescheiden und ggf. getrennte Widerspruchs- und Klageverfahren.
Das Abgeordnetenhaus von Berlin stimmt der Zuordnung der nachfolgend genannten Grundstücke bzw. Grundstücksteilflächen mit Wirkung zum 1. Januar 2009 zu: