94. Der Senat wird aufgefordert darauf hinzuwirken, dass in Unternehmen privaten Rechts, an denen das Land mehrheitlich beteiligt ist, bzw. bei mittelbaren Beteiligungen solcher Unternehmen, an denen das Land Berlin mehrheitlich beteiligt ist, bzw. bei Anstalten öffentlichen Rechts mindestens die Löhne, Gehälter, Entgelte der jeweils gültigen Branchentarifverträge Anwendung finden. Darüber hinaus wird der Senat aufgefordert, bei den o. a. Beteiligungen darauf hinzuwirken, dass bei den Löhnen, Gehältern, Entgelten für die Beschäftigten der Unternehmen ein „Mindestlohn“ von 7,50 Euro vertraglich vereinbart wird.
95. Der Senat wird aufgefordert, jeweils zur ersten Sitzung des Hauptausschusses nach der Sommerpause einen Gesamtbericht zum Zins- und Schuldenmanagement des Landes Berlin vorzulegen.
96. Die Ausgaben für ordnungsbehördliche Bestattungen werden in Höhe der tatsächlichen geleisteten Ausgaben basiskorrigiert.
97. Wird von der Senatsverwaltung für Finanzen ein bestehender Erbbaurechtsvertrag, dessen Zinseinnahmen dem Bezirk zugeflossen sind, in einen Grundstücksverkauf umgewandelt, wird dem Bezirk der entstehende Einnahmeausfall zeitnah ausgeglichen sowie der Wegfall der Einnahme bei der Fortschreibung der bezirklichen Globalsumme berücksichtigt.
98. Bei der Zuweisung des Produktsummenbudgets der Bezirke ist der Hauptausschuss vorab zu informieren:
bei Änderungen der Budgetierungskriterien, die innerhalb des Budgets für ein Produkt zu Veränderungen von mehr als 1 Million Euro zwischen den Bezirken führen.
bei Ausdehnung des Wertausgleichs innerhalb eines Produktes bzw. auf weitere Produkte oder Produktgruppen.
99. Der Senat wird aufgefordert, bis zum 30. Juni 2010 zu berichten, wie im Rahmen der Umsetzung des Kindertagesförderungsgesetzes sichergestellt werden kann, auch künftig eine Basiskorrektur zu 100 Prozent zu gewährleisten.
100. Der Senat wird beauftragt zu berichten, wie die Angebotserweiterung für die als „Mütterkurse“ bekannt gewordenen Maßnahmen der Elternbildung qualitativ und quantitativ in den Bezirken erfolgt. Dabei ist insbesondere die Entwicklung der Angebote in Kooperation mit Schulen und Kitas darzustellen sowie eine Einschätzung der Bedarfsentwicklung vorzunehmen. Der Bericht ist dem Abgeordnetenhaus bis zum 31. Mai 2010 vorzulegen.
101. Die Senatsverwaltung für Finanzen wird ermächtigt, bei der Herstellung des Druckstücks der Haushaltspläne (einschließlich der beigefügten Anlagen) Fehler zu berichtigen und die Erläuterungen, Vermerke, und Bezeichnungen entsprechend anzupassen.
Anmerkung: Mit * versehen sind die – z. T. leicht veränderten – Beschlüsse zu früheren Haushaltsplänen, die entweder von fortdauernder Bedeutung oder vom Senat bisher nicht abschließend bearbeitet worden sind.
Der Senat wird aufgefordert, der vom Intendanten des Deutschlandradios vorgeschlagenen Fusion von Deutschem Symphonie-Orchester (DSO) und RundfunkSinfonieorchester Berlin (RSB) nicht zuzustimmen. Das Abgeordnetenhaus von Berlin fordert die anderen Gesellschafter der Rundfunkorchester und -chöre GmbH, die Bundesrepublik Deutschland und den Rundfunk BerlinBrandenburg, auf, sich solchen Plänen ebenfalls zu widersetzen.
Bei anstehenden Verhandlungen sind die künftigen Strukturen so festzulegen, dass beide Orchester dauerhaft bestehen bleiben.
Wahl (Nachwahl) eines Mitglieds für den Untersuchungsausschuss zur Aufklärung der Vermögens- und Baupolitik am Spreedreieck
Das Abgeordnetenhaus stimmt dem vom Senat am 17. November 2009 beschlossenen Entwurf des Bebauungsplans I-15b für das das Grundstück Leipziger Platz 12 - 13 im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte, vom 2. März 2009 zu.
Der Aufgabe gemäß § 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz von acht Sportflächen im Bezirk Marzahn-Hellersdorf wird zugestimmt.
Dem Verkauf des ca. 83 560 m2 großen Grundstücks in 14641 Schönwalde-Glien, Ortsteil Wansdorf – Schloss und Gutshof – zu den Bedingungen des Kaufvertrages vom 28. Juli 2009 zur Urkundenrolle Nr. 280/2009W des Notars Jens-Paul Wernitzki in Berlin wird zugestimmt.
Dem Verkauf des 7 529 m2 großen Grundstücks Teichstr. 41, 42 in Berlin-Reinickendorf an die Neue Schönhauser Straße 2 Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH zu den Bedingungen des Entwurfs des Kaufvertrages vom 19. Oktober 2009 der Notarin Claudia Hengevoß in Berlin wird zugestimmt.