Lfd. Nr. 4 – VO-Nr. 16/198 – Dritte Verordnung zur Änderung der Ersten Verordnung über die Pauschalförderung nach dem Landeskrankenhausgesetz – wird auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen an den Hauptausschuss überwiesen.
Lfd. Nr. 6 – VO-Nr. 16/200 – Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Schutze von Landschaftsteilen in den Ortsteilen Gatow, Kladow und GroßGlienicke des Bezirks Spandau von Berlin wird auf Antrag der Fraktionen von SPD und Die Linke an den Ausschuss für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz überwiesen.
Lfd. Nr. 24 wurde in Verbindung mit dem Tagesordnungspunkt 6 a besprochen. Die lfd. Nr. 25 ist durch die Konsensliste erledigt. Die lfd. Nr. 26 war Priorität der Fraktion der CDU unter Tagesordnungspunkt 6 b. Die lfd. Nr. 27 war Priorität der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unter dem Tagesordnungspunkt 6 c. Die lfd. Nrn. 28 und 29 stehen auf der Konsensliste. Wie schön!
Eine Beratung ist nicht mehr vorgesehen. Die antragstellende Fraktion der FDP hat die sofortige Abstimmung beantragt. Wer dem Antrag auf Drucksache 16/2738 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke! Das sind die FDP und die CDU. Die Gegenprobe! – Das sind SPD, Bündnis 90 und Linke. Letzteres war die Mehrheit. Dann ist der Antrag abgelehnt. – Enthaltungen? – Enthaltungen sehe ich nicht.
Abschluss von Hochschulverträgen gemäß Artikel II § 1 Abs. 1 und 4 des Haushaltsstrukturgesetzes 1997
Ich hatte die Vorlage bereits vorab an den Ausschuss für Wissenschaft und Forschung sowie an den Hauptausschuss überwiesen. Ihre nachträgliche Zustimmung dazu stelle ich hiermit fest.
Für die Beratung steht den Fraktionen jeweils eine Redezeit von bis zu fünf Minuten zur Verfügung. Es beginnt die Fraktion der CDU. Kollege Zimmer hat das Wort. – Bitte schön!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine Damen und Herren! Als letzter Tagesordnungspunkt heute ein Thema, das von zentraler Bedeutung für die Entwicklung der Wissenschaftslandschaft in Berlin in den kommenden Jahren ist. Insbesondere gilt unsere Sorge unseren Hochschulen, nämlich den Universitäten und den vormaligen Fachhochschulen.
Warum reden wir heute hier darüber? – Vom Grundsatz her sind die Hochschulverträge ein Instrumentarium, das sich ausgesprochen bewährt hat. Berlin hat dort eine Vorreiterrolle gehabt, und die Hochschulverträge bieten den Hochschulen – jetzt mal abgesehen davon, dass dieser Senat es bereits einmal geschafft hat, die Hochschulverträge zu brechen – grundsätzlich Sicherheit. Sie bieten ihnen Planungssicherheit, und sie bieten ihnen ein gewisses Maß an Autonomie. Damit sind sie auch die Grundlage gewesen für eine Erfolgsgeschichte des Wissenschaftsstandortes Berlin.
Nun haben wir Hochschulverträge, die zum einen – und das war Gegenstand einer langen Diskussion in der Stadt, jedenfalls in den Kreisen, die sich dafür interessiert haben und die davon betroffen sind – dazu geführt haben, dass das Finanzierungsmodell für die Hochschulen umgestellt wird. Es ist also nunmehr nicht mehr so, dass den Hochschulen ein bestimmter Betrag x zur Verfügung gestellt wird, dann geguckt wird, wie sich die Hochschulen untereinander in einem bestimmten Leistungsvergleich verhalten haben, und dann ein bestimmter Anteil zwischen den Hochschulen verteilt wird, sondern nunmehr wird es ein Leistungsmodell geben – ein Preismodell. Darüber habe ich hier schon mehrfach meine Meinung kundgetan. Die hat sich bis zum heutigen Tag nicht geändert. Ich halte den Weg, der dort beschritten wird, für gefährlich, und ich glaube, dass es eine reale Gefahr gibt – darauf werde ich gleich noch kommen –, weil wir nämlich auch lernen durften, dass der Senat ein unzuverlässiger Vertragspartner ist,
[Beifall bei der CDU, den Grünen und der FDP – Dr. Wolfgang Albers (Linksfraktion): Wir zahlen die Zeche, Herr Zimmer!]
Nachdem also nun die Diskussion über die Frage des Finanzierungsmodells viele beschäftigt hat, kam es endlich zu einer Einigung zwischen den Präsidenten und dem Senator. Es wurde eine Vertragsfassung paraphiert – so nennt man das, wenn man darunter schreibt: Wir sind mit der Fassung einverstanden –, sie aber noch nicht unterschreibt. Dann geht das Ganze in den Senat, und überraschenderweise kommen die Hochschulverträge dann anders wieder heraus, als sie hineingegangen sind.
Nun könnte man denken, dass so etwas vielleicht eine redaktionelle Überarbeitung gewesen ist. Aber das war natürlich nicht der Fall, sondern die Hochschulverträge sind in zwei Punkten geändert worden. Der eine Punkt hat für Aufregung in der Stadt gesorgt. Es handelte sich um § 2 Abs. 1. Dort stand bislang drin, dass die Hochschulen die Summe 952 Millionen Euro im Jahr 2010 zur Verfügung gestellt bekommen. Nunmehr steht aber in dem Vertrag: Sie bekommen bis zu einer Summe x zur Verfügung gestellt. – Nun haben sich natürlich nicht nur die Hochschulen gefragt, warum das plötzlich dort so
drinsteht. Warum steht dort keine Gesamtsumme mehr, sondern der Hinweis „bis zu“? Wenn Ihnen jemand sagt, Sie bekommen bis zu soundso viel Euro, dann können Sie sich vorstellen, dass Sie entweder diesen Höchstbetrag oder weniger bekommen.
Nun gab es den Wunsch des Ausschusses und auch der betroffenen Hochschulen, das Ganze vom Wissenschaftlichen Parlamentsdienst begutachten zu lassen. Der Wissenschaftliche Parlamentsdienst hat eine Auslegung dieses Vertrags geliefert. Ein Vertrag, der noch nicht unterschrieben ist, muss vom Wissenschaftlichen Parlamentsdienst ausgelegt werden. Was macht er? – Er nimmt das Vorblatt sowie die Anlagen mit hinzu und sagt, bei kursorischer Prüfung glaube er auch, es bedeute, dass die Hochschulen bei gleichbleibender Leistung den gleichen Betrag bekämen, der ihnen auch vorher zugestanden hätte, bis man in die neue Konzeption der leistungsbezogenen Mittelzumessung einsteige.
Nun muss ich Ihnen einmal eines sagen: Zum einen ist die Sendung offensichtlich sehr spontan gewesen. Da war offensichtlich der Finanzsenator am Werk. Er wird das nicht ganz ohne Hintergedanken getan haben. Wie sich die Hintergedanken dann konkret materialisieren, werden wir später sehen. Zum anderen ist es natürlich gestümpert. Wir haben einen Vertrag, der die Grundlage für die wissenschaftliche Entwicklung in den nächsten Jahren legen soll. Dann stellen wir noch vor der Unterschrift fest, dass der Wissenschaftliche Parlamentsdienst bemüht werden muss, um eine Auslegungshilfe zu geben. Anstatt nun die Verträge durch den Senat zu ändern, weil es so ist und nicht mehr „bis zu“ darin steht, sondern „die Universitäten bekommen bei gleichbleibender Leistung die Summe x, das was sie wollen, was angeblich auch Herr Zöllner möchte, was angeblich auch zugesagt ist“, schreibt man dieses nun nicht in die Verträge hinein.
Wenn ich mir parallel dazu ansehe, dass wir gerade festgestellt haben, dass die wunderbare Einstein-Stiftung um über 30 Millionen Euro entreichert worden ist, um die Folgen des Kita-Volksbegehrens im Haushalt auch finanziell darstellen zu können, muss ich sagen: trau, schau, wem.
Das, was nicht schriftlich fixiert ist, was nicht einklagbar ist, steht hier zur Disposition, vielleicht nicht von Herrn Zöllner, wohl aber vom Rest des Senats. Deswegen glaube ich, dass zumindest eine Klarstellung dergestalt erfolgen muss – darum bitte ich jetzt auch, das hier zu tun, auch die Sprecherinnen und Sprecher der Regierungsfraktionen –, dass hierüber Einvernehmen besteht, dass die Interpretation des Wissenschaftlichen Parlamentsdienstes die Interpretation ist, die sich dieses Haus zu eigen macht, damit man auch für die Zukunft sicher stellen kann, dass den Hochschulen das zukommt, was sie brauchen, um das in Berlin zu leisten, was wir alle wollen, eine exzellente Forschung und eine exzellente Lehre.
Bislang sind die Hochschulverträge ein Erfolgsmodell gewesen. Ich kann uns alle nur ermahnen, das Erreichte an dieser Stelle nicht zu gefährden und nicht durch Tricksereien, wenn es darum geht, die Grundlagen zu legen und fortzuführen, die Universitäten in eine unsichere Zukunft zu führen. – Vielen Dank!
Danke schön, Herr Kollege Zimmer! – Für die SPDFraktion hat nunmehr der Kollege Oberg das Wort! – Bitte schön, Herr Kollege, ergreifen Sie es.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Hochschulverträge, über die wir heute sprechen, markieren eine Trendwende. Sie markieren eine Trendwende zum Positiven, denn erstmals seit Jahren sprechen wir im Zusammenhang mit den Hochschulverträgen über mehr und nicht über weniger Geld. Wir sprechen über mehr Studienplätze und nicht weniger Studienplätze. Das ist ein Erfolg der Hochschulverträge, die wir heute beraten.
Eine Trendwende stellen diese Hochschulverträge auch in den Fragen der leistungsorientierten Mittelzuweisung dar. Erstmalig haben es die Hochschulen selbst in der Hand, durch eigene Leistung und durch eigenen Erfolg die Höhe ihrer Zuweisung zu bestimmen. Sie müssen nicht mehr darauf hoffen, dass ihre eigene gute Leistung durch eine Minderleistung einer anderen Hochschule ergänzt wird, damit sie im Zuge eines sehr komplizierten Verfahrens ein bisschen mehr Geld bekommen. So war es bislang, so wird es künftig nicht mehr sein. Es ist gut, dass es künftig nicht mehr so sein wird.
Diese Hochschulverträge, da hat der Kollege Zimmer recht, gewinnen ihren Charme ganz wesentlich aus der Sicherheit, die die Hochschulen aus ihnen gewinnen. Diese Koalition hat nie einen Zweifel daran gelassen, dass uns diese Sicherheit wichtig ist und dass wir selbstverständlich zu dem Wort stehen, dass die Beträge, die in den Hochschulverträgen genannt sind, den Hochschulen am Ende auch zustehen.
Weil wir die Hochschulen ernst nehmen und weil wie die Bedenken, die in den letzten Wochen formuliert wurden, ernst nehmen, haben wir den Wissenschaftlichen Parlamentsdienst bemüht. Nicht um eine Auslegung der Verträge einzuholen, sondern um den Hochschulen die Möglichkeit zu geben, noch einmal von einem neutralen Dritten die Überprüfung, ob Bedenken gerechtfertigt sind oder nicht, durchzuführen.
Diese Bedenken sind ausgeräumt, und sie sind zu Recht ausgeräumt, weil der Senator stets gesagt hat, dass das, was in den Verträgen steht, gilt. Selbstverständlich be