Nachträgliche Genehmigung der im Haushaltsjahr 2008 in Anspruch genommenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen für die Hauptverwaltung
Nachträgliche Genehmigung der im Haushaltsjahr 2008 in Anspruch genommenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen für die Bezirke
Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Senats wurde vereidigt:
Der Senat wird aufgefordert, Senioren noch mehr Möglichkeiten zu Teilhabe in Beruf und Ehrenamt einzuräumen, um ihnen so eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen und die Chancen des demografischen Wandels zu nutzen.
1. alle Altershöchstgrenzen in Gesetzen, Verordnungen des Landes Berlin zu erfassen und kritisch darauf zu untersuchen, ob sie noch geeignet sind, die mit ihnen verfolgten Ziele zu erreichen, und ob aufgrund des demografischen Wandels und einer veränderten Lebenswirklichkeit von Senioren entsprechende Änderungen der Altersbeschränkungen vorgenommen werden müssen.
2. bei entsprechenden Ergebnissen und nach Auswertung der Studie „Altersgrenzen und gesellschaftliche Teilhabe“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend konkrete Handlungsvorschläge zur Änderung oder Abschaffung von Altersgrenzen zu erarbeiten.
Das Abgeordnetenhaus fordert Vattenfall Europe und seine Tochterfirmen auf, das Fernheizwerk Märkisches Viertel nicht vom Energieträger Erdgas auf den klimaschädlichen Energieträger Kohle umzustellen.
Der Senat wird aufgefordert, diese ablehnende Haltung gegenüber Vattenfall Europe weiterhin deutlich zu machen.
Das Abgeordnetenhaus stimmt der beabsichtigten Veräußerung der Kitagrundstücke zum Betrieb von Kindertagesstätten unter Wert zur Beseitigung des Sanierungsstaus und zur Forcierung energetischer Gebäudesanierung für Kitastandorte auf landeseigenen Grundstücken bei einem festgestellten Grundsanierungsbedarf von über 75 000 Euro und weniger als 5 000 000 Euro und unter Beachtung der Auswahlkriterien zu.
Nach der grundsätzlichen Zustimmung des Abgeordnetenhauses erhalten die Bezirke und die Träger infrage kommender Einrichtungen die Möglichkeit, entsprechende Veräußerungen einzuleiten. Dem Hauptausschuss wird bis zum Jahresende 2009 eine durch Abfrage der Bezirke aktuelle Liste der für die Veräußerung in Frage kommenden Kitagrundstücke, für deren Erwerb sich freie Träger melden, erstellt und vorgelegt. Diese wird die Grundstücksgröße, die Lage sowie den geschätzten Sanierungsaufwand ausweisen. Im Rahmen dieser Vorlage wird das Abgeordnetenhaus um Einwilligung gem. § 64 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 3 b LHO gebeten.
In weiteren Interessenbekundungsverfahren werden durch die Bezirke jährlich weitere Listen erstellt und dem Hauptausschuss zur Zustimmung vorgelegt.
Dem Verkauf von insgesamt 66 716 m2 großen Grundstücken in der Gemarkung Siethen, Flur 2, Flurstücke 126, 124, 107, 103, 99, 86, 130, 134 und Flur 3, Flurstücke 169 und 170, eingetragen beim Amtsgericht Zossen, Grundbuch von Siethen Blatt 310 sowie der Flurstücke 118, 120, 97, 111 der Flur 2 und 176, 177 und 178 der Flur 3, eingetragen beim Amtsgericht Zossen, Grundbuch von Siethen Blatt 340, dem Flurstück 105 der Flur 2, eingetragen beim Amtsgericht Zossen, Grundbuch von Siethen Blatt 485 sowie Flur 3, Flurstück 173, eingetragen beim Amtsgericht Zossen, Grundbuch von Siethen Blatt 109 zu den Bedingungen des Kaufvertrages vom 29. Januar 2009 zur Urkundenrolle Nr. B 34/2009 des Notars Frieder Buchmann in Berlin wird zugestimmt.
Das Abgeordnetenhaus von Berlin stimmt der Zuordnung der nachfolgend genannten Grundstücke zum Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB) mit Wirkung zum 1. Januar 2010 zu: