Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat dafür sorgt, dass die Zielvereinbarungen künftig den Anforderungen der Beteiligungshinweise entsprechen. Zur besseren Durchsetzung und Wahrung der Interessen Berlins ist für die Gesellschaften in der Rechtsform von Aktiengesellschaften ein Rechtsformwechsel zu prüfen. Dem Hauptausschuss ist bis zum 30. September 2009 darüber zu berichten.
15. Mangelhaftes Controlling bei der Durchführung der Risikoabschirmung zugunsten der ehemaligen Bankgesellschaft Berlin AG
T 287-302 Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat sicherstellt, dass die BCIA bei Prolongationen, Umfinanzierungen oder Novationen die Marktüblichkeit der Zinssätze prüft, ihre Prüfung angemessen dokumentiert und diesen Maßnahmen nicht zustimmt, wenn hierfür nicht marktübliche Zinssätze vorgesehen
sind. Bei der Beurteilung der Marktüblichkeit des Zinssatzes ist die vollständige Absicherung des Kreditgebers durch die Kreditgarantie des Landes Berlin zu berücksichtigen.
Es erwartet ferner, dass der Senat Alternativen zu dem bisherigen Verfahren prüft, beziffert und bewertet. Hierbei sollten folgende Szenarien verglichen werden:
2. Das Land Berlin gibt eine modifizierte Ausfallbürgschaft gegenüber einer Drittbank ab, die der Kreditgarantie entspricht, und überträgt die Sicherheiten auf die Drittbank.
3. Das Land Berlin gibt eine selbstschuldnerische Bürgschaft gegenüber einer Drittbank ab und lässt sich die Besicherung der Objekte übertragen.
wie sich eine Umfinanzierung auf die Risikosituation und die Einflussnahmemöglichkeiten Berlins auswirken würde,
inwieweit die Fondszeichner Umfinanzierungen zustimmen würden unter Berücksichtigung des fortschreitenden Fondsanteilserwerbs durch das Land Berlin,
inwieweit bei einer Umfinanzierung KWG- und andere rechtliche Fragen entstehen und ggf. wie diese zu lösen sind.
Der Szenarienvergleich ist dem Abgeordnetenhaus nur für den Fall vorzulegen, dass der Verkauf der BIH-Gruppe nicht bis zum 31. Oktober 2009 abgeschlossen ist.
Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat - soweit die derzeitigen kreditgebenden Banken ihre Monopolstellung behalten - sich mit ihnen auf einen sachgerechten Berechnungsmodus für den marktüblichen Zinssatz einigt.
16. Erneuter Anstieg der Zahl und unangemessene Bezügeerhöhungen der außertariflichen Angestellten der Berliner Verkehrsbetriebe
T 321-323 Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat über das Ergebnis der angekündigten Prüfung der Übernahme von 15 Angestellten der 3. Führungsebene in den AT-Bereich berichtet. Die Prüfung hat sich auch auf die Frage zu erstrecken, inwieweit die Vergleichsdaten aus den vorgelegten Benchmarkanalysen für die
T 329-332 Das Abgeordnetenhaus erwartet ferner, dass der Senat die BVG dazu anhält, im Einvernehmen mit den betroffenen „Pseudo-AT-Angestellten“ eine tarifkonforme Lösung zu erreichen. Grundlage hierfür ist die Anregung des Rechnungshofs, mit den Beschäftigten neben der tariflich zustehenden Vergütung eine aufzehrbare persönliche Zulage zu vereinbaren. Über das Ergebnis ist zu berichten.
Erneute Missbilligungen und Auflagen aufgrund der Berichte der Verwaltungen über die Erledigung der Auflagenbeschlüsse des Abgeordnetenhauses anlässlich der Entlastung für das Rechnungsjahr 2005 Drs 16/1647 Neu
für ihre Beteiligungen an der inbion GmbH, der Betriebsgesellschaft für den Botanischen Garten und das Botanische Museum sowie ggf. an der IP GmbH konkrete Unternehmensziele erarbeitet.
T 222 Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass vor der Errichtung der Vergärungsanlage Ruhleben eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durchgeführt wird, die auch ökologische Faktoren umfasst.
T 253-257 Das Abgeordnetenhaus erwartet weiterhin, dass der Senat dafür sorgt, dass das Land Berlin an dem aufgrund der von ihm übertragenen Werberechte höheren Erlös der BVG für den Verkauf ihrer Tochtergesellschaft angemessen beteiligt wird.
T 263-268 Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat über die weitere Entwicklung der Umsetzung des Auflagenbeschlusses vom 11. September 2008 berichtet.
Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass die Senatsverwaltung für Finanzen die Geschäftsleitungen der Beteiligungsunternehmen, insbesondere der Vivantes GmbH, veranlasst, mit dem Rechnungshof unverzüglich und uneingeschränkt Prüfungsvereinbarungen abzuschließen.
T 329-338 Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung die Charité – Universitätsmedizin Berlin – erneut und nachdrücklich veranlasst, einen Beschluss des Aufsichtsrats für die sonstigen Führungskräfte der Verwaltung herbeizuführen, in dem die Zahl der ATVerträge und die feste und variable Vergütung begrenzt und langfristig geregelt werden.
Das Abgeordnetenhaus erwartet ferner, dass die gleichstellungspolitischen Leitlinien auch bei gestuften Besetzungsverfahren Berücksichtigung finden.
Erneute Missbilligungen und Auflagen aufgrund der Berichte der Verwaltungen über die Erledigung der Auflagenbeschlüsse des Abgeordnetenhauses anlässlich der Entlastung für das Rechnungsjahr 2004 Drs 16/0655
T 270-274 Das Abgeordnetenhaus erwartet weiterhin, dass der Senat in den Finanzhilfenberichten des Landes Berlin nicht nur die unmittelbaren Finanzhilfen des Landes, sondern auch alle Zuschüsse, die die IBB im Rahmen ihrer Förderleistung gewährt, zahlenmäßig aufführt.
Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass dem Hauptausschuss zu allen nicht ausdrücklich terminierten Auflagen innerhalb von sechs Monaten über die Erledigung berichtet wird.
Der Senat wird aufgefordert, dafür einzutreten, dass auf Bundesebene kurzfristig bereichsspezifische Regelungen zu Aktenauskunfts- und Einsichtsrechten von Betroffenen in die Abgabenordnung entsprechend dem Bundesdatenschutzgesetz aufgenommen werden, und bis dahin dafür zu sorgen, dass Steuerpflichtige in Berlin unter den Voraussetzungen des § 16 Berliner Datenschutzgesetz Ein
Dem Verkauf einer ca. 31 906 m2 großen Teilfläche des Grundstücks Lentzeallee 76, 86 / Zoppoter Str. 36, 63 gemäß dem Kaufvertrag vom 26. März 2009 zur Urkundenrolle Nr. FT 111/2009 des Notars Fabian Thur in Berlin wird zugestimmt.