Nachwahl eines stellvertretenden Mitglieds für den Untersuchungsausschuss zur Aufklärung der Vermögens- und Baupolitik am Spreedreieck
Der Senat wird aufgefordert, umgehend ein Bebauungsplanverfahren für das Areal des Humboldt-Forums und das nähere Umfeld einzuleiten. Das Bebauungsplanverfahren soll den Schlossplatz, die frühere Schlossfreiheit, den Bereich zum Lustgarten sowie den Uferbereich an der Spree umfassen. Im Bebauungsplanverfahren sollen die öffentliche Durchwegung des Humboldt-Forums in NordSüd-Richtung gesichert sowie Festsetzungen zur Gestaltung der öffentlichen Freiflächen, insbesondere des Schlossplatzes, getroffen werden.
Im Zusammenhang mit dem Bebauungsplanverfahren ist das Verkehrskonzept darzustellen. Bestandteil des Verkehrskonzeptes sollen u. a. eine deutliche Reduzierung des Durchgangsverkehrs auf der Karl-Liebknecht-Straße und eine verbesserte Querungsmöglichkeit für Fußgängerinnen und Fußgänger sein. Tunnellösungen werden abgelehnt.
Der Senat wird weiterhin aufgefordert, noch vor der Beschlussfassung über den Bebauungsplan HumboldtForum stadtentwicklungspolitische Grundsätze zur Gestaltung des grüngeprägten öffentlichen Stadtraums zwischen Spree und S-Bahnhof Alexanderplatz vorzulegen.
Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 30. Juni 2009 über den Stand des Verfahrens und die angestrebte Zeitplanung zu berichten.
Der Senat wird aufgefordert, gemeinsam mit den Bezirken ein Verfahren zu entwickeln, um die Vorbereitung auf die einheitliche Ämterstruktur in den Bezirksverwaltungen mit einer nachhaltigen Modernisierung der Verwaltungsverfahren zu verbinden. Grundlage hierfür ist die Entwicklung von Rahmenzielvereinbarungen nach dem Muster der für die Bürgerämter und Ordnungsangelegenheiten erreichten.
alle in den Bezirken bisher in den gleichen Angelegenheiten praktizierten Verfahren miteinander unter dem Anspruch der Bürger- und Wirtschaftsfreundlichkeit sowie der Kostenminimierung verglichen,
Konsequenzen für die Verfahrensvereinfachung der gesamten Handlungsstränge – also auch für das Handeln der beteiligten Hauptverwaltung – gezogen werden.
Dabei wäre es sinnvoll, wenn die Verfahrensmodernisierung für jeweils eines der zehn neuen Ämter sowie die Service- und sonstigen Organisationseinheiten federführend von jeweils einem Bezirk und der hauptsächlich fachlich zuständigen Senatsverwaltung modellhaft für alle entwickelt und erprobt wird.
Für die so optimierten einheitlichen Verwaltungsverfahren ist eine Zeitplanung für eine durchgängig IT-gestützte Abwicklung der Geschäftsprozesse zu entwickeln.
Der Senat wird aufgefordert, ein Konzept zur weiteren Entwicklung der Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern in Berlin vorzulegen.
Dazu ist in einem ersten Schritt über die Ergebnisse der Evaluation der Erprobungsphase für die modularisierten Studiengänge zu berichten.
eine einheitliche Lehrerausbildung mit einem 2-jährigen Masterstudium für alle Lehramtsstudiengänge,
unterrichtspraktische Studien, die auf die 2. Phase angerechnet werden können und die für alle im gleichen Umfang schwerpunktmäßig im Master-Studium enthalten sein sollen,
Entwicklung eines Modells für ein Projektstudium zur besseren Verzahnung von Fach- und Berufswissenschaften,
die Prüfung eines verpflichtenden Praktikums vor Aufnahme des Studiums unter Einbeziehung der Erfahrungen in anderen Bundesländern,
Einführung einer Berufseingangsphase, nach der über die dauerhafte Einstellung in den Schuldienst entschieden wird,
die Einrichtung eines zentralen Lehrerbildungszentrums (LBZ), das die Lehreraus-, -fort- und -weiterbildung steuert und die Studienorganisation mit dem Ziel einer besseren Studierbarkeit sowie die Zusammenarbeit zwischen Hochschule und Senat koordiniert.
Der Senat wird aufgefordert, gemeinsam und im Einvernehmen mit den Bezirken die Grundlagen und Kriterien dafür zu entwickeln, dass die Bezirke die bisherigen Schuleinzugsbereiche in Fläche und Umfang auf die Größe der bezirklichen Sozialräume ausdehnen und Schulbezirke für mehrere Grundschulen mit unterschiedlichen Schulprogrammen und -profilen einrichten können.
Dabei sollen die Kriterien für die Aufnahme von Kindern an der Grundschule, die im Berliner Schulgesetz festgeschrieben sind, bestehen bleiben.
Den Widerstand gegen das Verfahren und die Fälschung der Wahlergebnisse der DDRKommunalwahlen am 7. Mai 1989 als Meilenstein der Bürgerrechtsbewegung auf dem Weg zur friedlichen Revolution würdigen!
Das Berliner Abgeordnetenhaus erinnert anlässlich des 20. Jahrestags der letzten DDR-Kommunalwahlen an den couragierten Protest von Bürgerrechtlerinnen und Bürgerrechtlern und anderen Regimekritikern im Vorfeld und im Nachgang der Wahlen am 7. Mai als einen Meilenstein auf dem Weg zur friedlichen Revolution in der DDR und zur Erlangung einer demokratischen Gesellschaftsordnung. Die öffentlichen Aufrufe zum Boykott des Wahltermins, der öffentliche Nachweis der Wahlfälschung und der darauf folgende öffentliche Protest zeugten von einer bis dahin nie da gewesenen Mobilisierung kritischer DDR-Bürgerinnen und -Bürger, die noch im selben Jahr in der friedlichen Revolution und dem Ende des SEDRegimes gipfelten.