Protocol of the Session on April 30, 2009

[Mirco Dragowski (FDP): Aber nicht immer!]

Das ist eine gute Sache, weil die Kinder in spielerischer Form bereits die Schule, die Räume, das Umfeld, vor allem Mitschülerinnen und Mitschüler und Erzieherinnen und Erzieher kennenlernen, bevor es mit der Schule richtig losgeht. Manchmal ist es in der Tat so, dass die Betreuung nur an einer anderen Schule möglich ist. Da wurde uns versichert, dass die Schulen das so organisieren, dass in jedem Fall eine Erzieherin der Schule zur Verfügung steht, in die die Kinder dann tatsächlich eingeschult werden. Das heißt, am ersten Schultag gibt es dann für die Erstklässler ein bekanntes Gesicht, etliche Mitschülerinnen und Mitschüler, die man schon kennt. Auch das ist akzeptabel, wenn es funktioniert und wenn die Schulen gut auf die Neulinge, die in der Tat zum Teil erst fünfeinhalb Jahre alt sind, vorbereitet sind. Es ist also in erster Linie unserer Ansicht nach eine Frage der Organisation vor Ort in den Sozialraum, wie man mit dem Fakt umgeht, dass zwischen dem offiziellen Schulbeginn und dem ersten Schultag ca. vier Wochen vergehen können.

Aber ganz so einfach kann man es sich insgesamt auch nicht machen, wie Sie von der CDU es sich machen, zu sagen, die einzuschulenden Kinder gehen dann einfach einen Monat länger in die Kita. Denn in der Tat ist es nicht so, dass die Plätze einfach leer sind, sondern nachrückende Kinder brauchen diese Plätze. Und ob es eine gute Situation ist, gerade in dieser Phase mit einer Überbelegung umzugehen, das wage ich zu bezweifeln.

In der Tat kommt es darauf an, den Übergang von der Kita in die Schule möglichst gut zu gestalten, möglichst über Kooperationen. Dazu gehört dann eben auch, dass Kinder die Schule, den Schulbetrieb, die Lehrerinnen und Lehrer, auch die Erzieherinnen und Erzieher ihrer künftigen ersten Klasse nicht erst am 1. August oder am ersten Schultag zu sehen und zu erfahren bekommen, sondern dieser Prozess muss früher beginnen. Denn in der Tat, ein

neuer Lebensabschnitt beginnt für die Kinder, ob am 1. August oder am ersten Schultag. Außerdem ist die Schule nicht per se ein Ort, der in irgendeiner Form nicht kinderfreundlich ist und der ein Behütet- und Willkommensein ausschließen lässt.

Wir sind im Ausschuss durchaus an einer ernsthaften Diskussion darüber interessiert, auch wenn es nicht das größte Problem ist, das wir in der Berliner Bildungslandschaft haben. Wir wollen uns ziemlich genau angucken, inwieweit es dort einen Regelungsbedarf und einen Handlungsbedarf gibt. Es muss darum gehen, dass wir Rahmenbedingungen dafür schaffen, dass es möglich ist, praktikable Lösungen vor Ort zu finden. – Danke schön!

[Beifall bei der Linksfraktion]

Das Wort für die FDP-Fraktion hat der Kollege Dragowski.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Worüber reden wir heute? – Wir reden über § 4 des Kindertagesförderungsgesetzes. Danach hat jedes Kind vom vollendeten dritten Lebensjahr an bis zum Schuleintritt Anspruch auf eine Förderung in einer Tageseinrichtung. Gemäß § 42 Schulgesetz beginnt das Schuljahr am 1. August, und zwar unabhängig vom tatsächlichen Beginn des Unterrichts. Mit genau diesem Problem habe ich mich im Rahmen einer Kleinen Anfrage im April 2007 beschäftigt. Ich möchte auf die Antworten des Senats eingehen.

Unser Problem ist letztendlich – wir haben es schon gehört –: Was passiert mit den Kindern vom 1. August bis zum Schulbeginn? – Der Senat sagt in der Beantwortung meiner Kleinen Anfrage: „Eine Fortsetzung der Betreuung und damit verbundene Weiterfinanzierung der Schulanfänger ist nicht möglich.“ – Man muss wohl auch, nach dem, was die Kolleginnen Jantzen und DemirbükenWegner gesagt haben, sagen: nicht gewollt. Denn möglich nach ISBJ wäre es schon. Das muss man klar festhalten. Der Senat sagt weiter: „Die durch die Schulanfänger in Kitas frei werdenden Plätze werden benötigt, um für jüngere Kinder bedarfsgerechte Angebote sicherstellen zu können.“ Das stimmt letztendlich nicht.

Frau Kollegin Scheeres! Herr Kollege Zillich! Klar, wir haben die Eingewöhnung im August, aber die Eingewöhnung ist eine gestaffelte Eingewöhnung, und es ist im Rahmen dieser Eingewöhnung durchaus möglich, Kinder bis zum Beginn des Schuleintritts weiter in der Kita zu betreuen.

Die Lösung des Senats lautet: Für alle Schulanfänger wird ein Platz in der ergänzenden Betreuung durch die Grundschule, die sie besuchen werden, zur Verfügung gestellt. Voraussetzung ist, dass sie diesen Platz benötigen und über einen entsprechenden Bedarfsbescheid verfügen. Das

ist die Regel, das ist auch gut. Leider klappt das nicht immer, denn ist die Betreuung an ihrer zukünftigen Grundschule nicht möglich – Zitat –, sind die Schulen in einer Region gehalten, sich zu ergänzen. In der Theorie ist das ganz gut, leider klappt es in der Praxis nicht immer. In der Regel soll darauf geachtet werden, dass benachbarte Grundschulen zusammenarbeiten. Die Ferienbetreuung wird unter pädagogischen Gesichtspunkten durchgeführt. Das Problem im Vergleich zur Kita ist nur, in der Praxis haben die Horte wenig Personal. Die Horte werden vor dem Schulbeginn zusammengelegt, und die Kinder bekommen bei der Betreuung eine Übergangslösung. Die Kinder kennen weder die Erzieher im Hort noch die Räumlichkeiten. Das ist aber dann kein Problem, wenn a) ausreichend Erzieher für eine gute Betreuung vorhanden sind und b) die Kinder dann auch wirklich in ihrer zukünftigen Grundschule betreut werden. Dann besteht für die Zeit bis zum tatsächlichen Schulbeginn für die Kinder die Möglichkeit, Horterzieher und Schulgebäude kennenzulernen. Und das ist gut, das ist richtig. Da hat der Kollege Zillich auch völlig recht. Schlecht hingegen ist es, wenn die Kinder als Übergangslösung für einige Wochen – und das kommt leider auch relativ oft vor – in einer anderen Grundschule betreut werden durch Erzieher, die sie nach wenigen Wochen nicht mehr wiedersehen werden, und in einem Gebäude, das sie ausschließlich in den wenigen Wochen bis zum Schulbeginn besuchen werden. Das ist keine vernünftige Betreuung und Förderung bis zum Schuleintritt, wie es das Gesetz vorsieht. Insoweit ist auch hier die Initiative der CDU-Fraktion absolut richtig. Der Senat ist auch hier zum Handeln aufgefordert.

[Beifall bei der FDP und der CDU]

Das Problem ist so virulent, dass letztendlich viele Eltern, die können, genau in dieser Zeit, in dieser Übergangsphase Urlaub nehmen. Die Lösung könnte sicherlich eine angemessene und gute Betreuung sein, die Geld kostet. Nicht alle 27 000 Kinder, die rechnerisch infrage kämen, die vor der Schule die Kita besuchen, brauchen auch diese Betreuung bis zum Schuleintritt, gerade deswegen, weil es zum Teil Ferien gibt oder Ähnliches. Aber dennoch reden wir durchaus über Beträge, die in die Hunderttausende oder vielleicht sogar in die Millionen Euro gehen. Darüber muss man in den Ausschussberatungen sicherlich auch reden.

Letztendlich sollte die Möglichkeit eröffnet werden, durch schriftliche Erklärung der Eltern zu entscheiden und zu bewirken, dass das Kind bis zur Einschulung in der Kita bleiben kann. Wir brauchen keine einheitliche und starre Regelung für Berlin. Wir brauchen eine flexible Lösung. Teilweise ist es so, dass Eltern auch heute schon für die Betreuung zahlen. Teilweise betreuen Kitaträger die Kinder kostenlos. Aber erstens ist es nicht die Regel, und zweitens kann das auch nicht die Lösung, schon gar nicht für Sie, werte Kolleginnen und Kollegen von Rot-Rot, da Sie immer diesen Wunsch der Beitragsfreiheit so hoch heben. Insoweit ist es inkonsequent.

Es bleibt festzuhalten: Wenn Eltern nicht in den Urlaub fahren und ihr Kind auch nicht an der zukünftigen Grund

schule betreuen lassen wollen, dann sollte eine Betreuung in der Kita möglich sein. Insoweit verstehen wir auch die Anregung der CDU als absolut richtig und werden im Jugend- und Bildungsausschuss das Thema so diskutieren. – Ich danke Ihnen!

Punktlandung! – Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie – federführend – und mitberatend an den Rechtsausschuss. Hierzu höre ich keinen Widerspruch.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 6:

II. Lesung

Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten in der Berliner Verwaltung (Berliner Datenschutzgesetz – BlnDSG)

Beschlussempfehlung InnSichO Drs 16/2287 Antrag der FDP, der Grünen und der CDU Drs 16/2072

Ich eröffne die Zweite Lesung und schlage vor, die Einzelberatung der zwei Artikel miteinander zu verbinden, und höre keinen Widerspruch. Ich rufe also auf die Überschrift und die Einleitung sowie die Artikel I und II Drucksache 16/2072. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Der Ausschuss empfiehlt mehrheitlich – gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen – die Ablehnung des Gesetzesantrags. Wer dem Antrag dennoch seine Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von CDU, FDP und Grünen. Gegenprobe! – Das sind die Koalitionsfraktionen. Ich nehme an, keine Enthaltungen. – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag abgelehnt.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 7:

II. Lesung

Gesetz zu dem Vierten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg im Bereich des Rundfunks

Beschlussempfehlung EuroBundMedienBerlBra Drs 16/2295 Vorlage – zur Beschlussfassung – Drs 16/2104

Ich eröffne die Zweite Lesung und schlage vor, die Einzelberatung der drei Paragrafen miteinander zu verbinden, und höre keinen Widerspruch. Ich rufe also auf die Überschrift, die Einleitung, die §§ 1 bis 3 sowie den Staatsvertrag lt. Anlage Drucksachen 16/2104 und 16/2295. Für die Beratung jeweils fünf Minuten. Es beginnt die antragstellende Fraktion der Grünen. – Frau Ströver, bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ja, es ist ein wirklich komplizierter Titel: Vierter Änderungsstaatsvertrag über die Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg im Bereich des Rundfunks. Diesen Staatsvertrag hat der Regierender Bürgermeister mit Brandenburg ausgehandelt und legt ihn uns heute zur Beschlussfassung vor. Da ja die Medienpolitik eher ein seltenes Thema in diesen Reihen ist, denke ich, es wäre interessant für Sie zu hören, was da beschlossen werden soll. Neben einigen Änderungen hinsichtlich der Anpassung an EU-Recht – die Modernisierung der Aufgaben im Medienbereich betreffend – gibt es eine Menge von Problemen, die mit diesem Staatsvertrag verbunden sind. Es geht um die Zulassung und Aufsicht im Medienbereich zwischen Berlin und Brandenburg für die privaten Medien. Die Probleme im Umgang mit der Medienanstalt BerlinBrandenburg und dem Medienrat, den wir ja gerade – manche von Ihnen werden sich daran erinnern – nach ziemlich heftigen internen Auseinandersetzungen vor wenigen Monaten gewählt haben, sind gravierend.

Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg erhält für die Erfüllung ihrer Aufgaben zwei Prozent der Rundfunkgebühren. So ist es bundesweit festgelegt. Jetzt hat der Senat eine Änderung vorgenommen und sagt, nein, es bleibt nicht bei den zwei Prozent, sondern diese Medienanstalt kriegt mehr als ein Viertel ihrer Mittel vorab weggenommen. 27,5 Prozent der Gesamtmittel, die die Medienanstalt zur Verfügung hat, werden als Vorwegabzug gekürzt. Ich denke, das ist ein gravierender Eingriff in die Autonomie der Medienanstalt und ihre Aufgaben.

[Beifall bei den Grünen]

Wenn man sich anguckt, was jetzt mit diesem Vorabzug der Mittel, unseren Rundfunkgebühren, passiert, muss man sagen, Brandenburg hat gut verhandelt, es kommt vor allen Dingen Brandenburg und den Einrichtungen dort zugute. Bisher hat die Medienanstalt ihre Überschüsse – sie hatte durchaus Überschüsse – aus diesem Gebührenanteil in den letzten Jahren immer an den Rundfunk Berlin-Brandenburg zurückgeführt, damit der diese für seine zweckbezogenen Aufgaben verwenden kann. Das können wir ja nur gutheißen, weil wir alle wissen, wie schlecht der RBB finanziell ausgestattet ist. Jetzt aber ist es anders. Jetzt wird entschieden, dass der RBB das Geld direkt für andere Zwecke ausgeben muss, und zwar: Er muss das Filmorchester Babelsberg mit 350 000 Euro jährlich finanzieren. Er muss einen relevanten Teil, nämlich alles, was übrig ist für die Filmförderung, an das Medienboard Berlin-Brandenburg geben. Und er muss Mittel für Aus- und Weiterbildungszwecke an die European Media School in Potsdam geben. Einzig und allein 900 000 Euro bleiben für die Rundfunkorchester und -chöre GmbH, deren Mitgesellschafter der RBB ist. Das ist das Ergebnis, das bei diesen Verhandlungen herausgekommen ist. Ich finde, das Ergebnis ist nicht gut, denn das höhere Gebührenaufkommen haben schließlich wir und nicht Brandenburg aufgebracht.

[Beifall bei den Grünen]

Nicht nur ich, sondern auch der Landesrechnungshof – und das kommt ja selten genug vor – hat heftig Kritik an diesem Staatsvertrag geübt und gesagt, dass ein privater freier Träger wie das Filmorchester Babelsberg, gegen dessen Existenz niemand etwas hat, sozusagen faktisch immer fest Geld bekommt, ist ein Eingriff in das Zuwendungsrecht des Parlaments, und zwar sowohl des Berliner als auch des brandenburgischen. Und er hat gesagt, Ausbildungsaufgaben in diesem Umfang sind ebenfalls nicht Aufgaben, die über Rundfunkgebühren zu finanzieren sind. Das alles hat den Senat nicht interessiert.

Er hat noch einen dritten, ganz massiven Einschnitt vorgenommen: Er setzt sich ab jetzt einfach in die Sitzungen des Medienrates mit hinein. Das ist eine absolute Neuerung, und man muss sagen, dass ist ein Affront gegenüber unserem Berliner Abgeordnetenhaus, denn wir haben die Mitglieder des Medienrates mit Zweidrittelmehrheit gewählt und ihnen damit die Unabhängigkeit und Autonomie erteilt, mit der sie ihre Aufgaben wahrnehmen können.

[Beifall bei den Grünen – Vereinzelter Beifall bei der CDU]

Auch das hat den Senat in keiner Weise tangiert. Er nimmt sich einfach das Recht, an den Sitzungen teilzunehmen. Der Medienrat hat sich massiv dagegen gewehrt, empfindet das als einen Eingriff in seine Autonomie, sieht das als Misstrauen gegenüber Frau Prof. Limbach als ehemaliger Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts. Ich finde, es steht Berlin nicht an, diesen Eingriff in die Unabhängigkeit der Anstalt vorzunehmen.

Wenn man sich vorstellt, womit Rot-Rot mal gestartet ist: Sie haben nämlich, als Sie angefangen haben, Medienpolitik für Berlin und Brandenburg zu betreiben, formuliert, Sie wollen mit Brandenburg zu einer Regelung kommen, um endlich eine Zulassung für terrestrisch übertragene, nicht kommerzielle Radioprojekte zu bekommen – seit 2002 angekündigt. Nichts ist passiert! Ich muss Ihnen sagen: Der Senat hat schlecht verhandelt und misstraut dem Parlament! Das führt zu unserer Ablehnung des Staatsvertrages.

[Beifall bei den Grünen]

Vielen Dank! – Das Wort für die SPD-Fraktion hat der Kollege Zimmermann.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! – Frau Ströver! In einem Punkt gebe ich Ihnen recht:

[Alice Ströver (Grüne): Das ist zu wenig!]

Mehr geht heute nicht! – Auch wir hätten sehr gern mit Brandenburg eine Vereinbarung über eine Unterstützung nichtkommerzieller Sender in unserem Sendegebiet. Sie wissen, das haben wir gemeinsam beschlossen. Das war,

wie Sie wissen, aber mit den Brandenburgern nicht zu vereinbaren. Es lag nicht an uns. Es lag nicht am Senat. Es lag an den Interessen Brandenburgs. Deswegen haben wir das noch nicht geschafft.

[Franziska Eichstädt-Bohlig (Grüne): Ja, ja! Das arme, schwache Berlin!]

Ansonsten danke ich Ihnen, dass Sie noch einmal den Inhalt dieses Staatsvertrages vorgetragen haben. Nur die Bewertungen, die Sie abgegeben haben, können so nicht stehenbleiben, denn sie sind so nicht richtig.

[Alice Ströver (Grüne): Der Rechnungshof!]

Auf den Rechnungshof komme ich gleich! – Das erste Wesentliche, was wir mit dem Staatsvertrag ändern, ist die Verwendung der Gebührenanteile, die der Medienanstalt zustehen, die sie aber nicht verwendet, die sie nicht braucht. Es ist eine jahrelange Übung, dass diese Mittel am Ende des Jahres, wenn sie nicht verbraucht sind, für die genannten Aufgaben an den RBB gehen, die dieser damit erfüllt. Das ist die einzige Neuerung, die wir machen.