Protocol of the Session on April 30, 2009

[Beifall bei den Grünen]

Vielen Dank! – Meine Damen und Herren! Wir kommen jetzt zur Abstimmung. Der Ausschuss empfiehlt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und FDP-Fraktion bei Enthaltung der CDU-Fraktion die Ablehnung. Wer dem Antrag gleichwohl zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion der FDP und die Fraktion der Grünen. Wer ist dagegen? – Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer enthält sich? – Das ist die Fraktion der CDU. Damit ist der Antrag abgelehnt.

keinen iderspruch.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 5 d:

a) II. Lesung

Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens in der Öffentlichkeit (Nichtraucherschutzgesetz – NRSG)

Beschlussempfehlung GesUmVer Drs 16/2323 Antrag der FDP Drs 16/1319

b) II. Lesung

Änderung des Gesetzes zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens in der Öffentlichkeit (Nichtraucherschutzgesetz – NRSG)

Beschlussempfehlung GesUmVer Drs 16/2324 Antrag der SPD und der Linksfraktion Drs 16/2183

c) Beschlussempfehlung

Bundesratsinitiative zum Nichtraucher-/-innenschutz

Beschlussempfehlung GesUmVer Drs 16/2325 Antrag der Grünen Drs 16/1977

d) Beschlussempfehlung

Inhabergeführte Einraumkneipen vom Rauchverbot ausnehmen!

Beschlussempfehlung WiTechFrau Drs 16/2321 Antrag der CDU Drs 16/1407

e) Beschlussempfehlung

Rauch- und Alkoholverbot auf allen Berliner Kinderspielplätzen

Beschlussempfehlung GesUmVer Drs 16/2322 Antrag der CDU Drs 16/1611

Ich eröffne die II. Lesung und schlage vor, die Einzelberatung der jeweils zwei Artikel miteinander zu verbinden. – Ich höre und sehe hierzu W

Ich rufe auf die Überschriften und Einleitungen sowie die jeweiligen Artikel I und II. Das sind die Drucksachen 16/1319, 16/2323 sowie 16/2324. Für die gemeinsame Beratung steht den Fraktionen jeweils eine Redezeit von bis zu acht Minuten zur Verfügung. – Es beginnt die Fraktion der SPD. – Das Wort hat Frau Kollegin Winde.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Erst einmal ein kurzer persönlicher Einwurf von mir. Ich möchte mich ganz herzlich für die fast ausschließlich positiven Reaktionen auf die Tatsache bedanken, dass ich heute mit meiner neun Wochen alten Tochter erschienen bin. Auch in den Ausschüssen habe ich ausschließlich positive Reaktionen auch auf Schreien bekommen und möchte mich dafür herzlich bedanken.

[Allgemeiner Beifall]

Der Nichtraucherschutz dürfte in dieser Legislaturperiode wohl das häufigste im Plenum besprochene Thema sein, denn es steht nun zum achten Mal hier auf der Tagesordnung, dieses Mal gleich mit fünf Anträgen.

Aber zur Sache: Der von der Koalition eingebrachte Antrag zur Änderung des Gesetzes zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens in der Öffentlichkeit sieht alle nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Juli 2008 notwendigen Änderungen vor, die sich ausschließlich auf die Ausnahmeregelung vom Rauchverbot in Gaststätten beziehen. Diese Ausnahmen gelten demnach jetzt für Gaststätten, die erstens nicht über einen abgetrennten Nebenraum verfügen, zweitens eine Grundfläche von maximal 75 Quadratmetern haben, drittens keine vor Ort zubereiteten Speisen verabreichen und viertens Jugendlichen unter 18 Jahren den Zutritt zur Gaststätte verwehren. Mit diesen Regelungen wird ein umfassender Nichtraucherschutz sichergestellt, und es werden

gleichzeitig die wirtschaftlichen Interessen der Wirte berücksichtigt. Damit haben wir eine tragfähige Lösung mit Augenmaß durchgesetzt, wie ich meine.

[Beifall bei der SPD]

Eine weitere Änderung sieht vor, dass der Gastwirt den Behörden den Betrieb der Rauchergaststätte innerhalb von vier Wochen nach Betriebsaufnahme schriftlich anzuzeigen hat. Auf diese Weise haben die Behörden die Möglichkeit zu überprüfen, ob bei der Gaststätte die Voraussetzungen dafür auch tatsächlich vorliegen. Es liegt demnach nicht nur im Ermessen des Gastwirts, eine Rauchergaststätte zu eröffnen, sondern es ist eine Überprüfbarkeit möglich. Die Überprüfung des Rauchverbots durch die Ordnungsämter wird dadurch erleichtert.

Die Vier-Wochen-Frist beginnt wahrscheinlich – davon ist wohl auszugehen – Ende Mai, einen Tag nach der Verkündigung im Gesetzes- und Verordnungsblatt von Berlin.

Die oben genannten Ausnahmeregelungen, keine vor Ort zubereiteten Speisen zu verabreichen und Jugendlichen unter 18 Jahren den Zutritt zur Gaststätte zu verwehren, sind Betreiberpflichten, gelten aber auch als Begründung für die Untersagung einer Rauchergaststätte, wenn diese Pflichten nicht beachtet werden. Insofern ist ab jetzt der Zustand der Rechtsunsicherheit beendet. Mit der Untersagung des Weiterbetreibens des Betriebs ist eine starke Sanktion eingeführt worden. Allerdings ist es jetzt auch an den Bezirken, den Vollzug des Nichtraucherschutzgesetzes zu starten. Jetzt sind keine Ausreden mehr möglich, und es ist die Pflicht der Bezirke, die Einhaltung des Gesetzes zu überwachen und zu kontrollieren und auch im Zweifelsfalle Sanktionen bei wiederholten Zuwiderhandlungen zu verhängen. Ich gehe davon aus, dass sich alle Bezirke tatsächlich daran beteiligen.

Mit dem Gesetzentwurf haben wir uns sehr eng an das Urteil des Bundesverfassungsgerichts gehalten, um hier weitere Klagen gar nicht mehr möglich zu machen. Berlin wird damit zu den ersten Bundesländern gehören, die die notwendige Änderung des Nichtraucherschutzgesetzes vollziehen.

[Zuruf von Heidi Kosche (Grüne)]

Den Antrag der FDP lehnen wir ab. Durch die zahlreichen Änderungen im Nichtraucherschutzgesetz sind nun alle möglichen Modifikationen und Ausnahmen eingeschlossen – ich sage das durchaus mit einer gewissen Unzufriedenheit aus der Sicht der Gesundheitspolitikerin –, sodass auch fast alle Forderungen der FDP erfüllt worden sind. Ausgenommen ist der Vorschlag, auch den inhabergeführten Gaststätten ohne Beschäftigte das Rauchen zu genehmigen. Aber ich kann die Fraktionsmitglieder der FDP – die wenigen, die anwesend sind – beruhigen.

[Zuruf von Heidi Kosche (Grüne)]

Ich vermute, dass die meisten inhabergeführten Gaststätten sowieso unter die Ausnahmeregelung vom Rauchverbot fallen, denn fast alle Einraumgaststätten sind kleiner

als 75 qm. Deshalb muss nicht eine weitere Ausnahme in das Gesetz aufgenommen werden, die keinerlei Verbesserung bringt. Eine Wettbewerbsverzerrung ist ebenfalls nicht zu erwarten, weil die Anzahl der inhabergeführten Kneipen ohne Angestellte, die größer als 75 qm sind, sehr klein sein wird. Alle Gaststätten und Kneipen in Berlin lassen sich künftig qua Gesetz entweder der Kategorie Raucher- oder Nichtrauchergaststätte zuordnen, ohne dass es hierbei dann noch Interpretationsspielraum gibt.

Auch der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, eine Bundesratsinitiative zum Nichtraucherschutz zu starten, wird von uns abgelehnt. Dabei ist der Gedanke, ein generelles Rauchverbot am Arbeitsplatz einzuführen, gut. Das sage ich ausdrücklich. Deswegen gab es in dieser Legislaturperiode bereits eine solche Initiative seitens des Berliner Senats im Bundesrat, allerdings ohne den gewünschten Erfolg, denn es ist unmöglich, dafür bei den anderen Bundesländern eine Mehrheit zu finden. Sicherlich wäre es im Rückblick einfacher gewesen, ein generelles Rauchverbot in den Gaststätten einzuführen, als den Bürgern diesen gesetzgeberischen Flickenteppich zu präsentieren. Aber dafür hätte der Nichtraucherschutz vom Bund geregelt werden müssen. Haben wir leider nicht!

Zum Antrag der CDU, der Drucksache 16/1407, kann ich nur sagen, dass er in die gleiche Richtung geht wie der FDP-Antrag. Es ist nicht sinnvoll, in kleinen Einraumkneipen den Inhaber selbst entscheiden zu lassen, ob eine Raucherlokalität entsteht oder nicht. Hier müssen klare rechtliche Vorgaben existieren. Das Schaffen von rechtlichen Grauzonen wird von uns nicht unterstützt, und das nun bald geänderte Nichtraucherschutzgesetz sieht hierbei klare Regelungen vor.

Das Rauch- und Alkoholverbot auf allen Berliner Spielplätzen generell einzuführen ist ein wünschenswertes Ziel, das aber auch nach der derzeitigen Gesetzeslage bereits möglich ist. Wer sich auf Kinderspielplätzen häufiger bewegt, wird die gelben Schilder sehen, die kindgerecht sind und nicht nur das Rauch- und Alkoholverbot, sondern auch noch diverse andere Verbote beinhalten. Die Bezirke haben also derzeit die Möglichkeit und machen davon auch zuhauf Gebrauch. Seit August 2006 gilt z. B. in Charlottenburg-Wilmersdorf das Alkohol- und Rauchverbot auf den Spielplätzen. Zuwiderhandlungen werden mit Bußgeld geahndet. Bis heute haben fast alle Berliner Bezirke ein Rauch- und Alkoholverbot auf Kinderspielplätzen eingeführt und auch durchgesetzt und mit selbsterklärenden Piktogrammen sichtbar gemacht. Wir sind der Meinung, dass das Rauch- und Alkoholverbot damit ausreichend in der Bezirksverordnung geregelt wird, sind aber gern bereit, das nach einer Evaluierungsphase noch einmal zu überprüfen und bei Bedarf eine Landesregelung zu schaffen. – Vielen Dank!

[Beifall bei der SPD und der Linksfraktion]

Das Wort für die CDU-Fraktion hat der Abgeordnete Czaja. – Bitte!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Kollegin Winde! Wir haben uns im Ausschuss umfänglich mit dem Nichtraucherschutz beschäftigt und wissen, dass das Nichtraucherschutzgesetz verändert werden musste, weil die bisherige Regelung, dass das Rauchen in Restaurants erlaubt ist, wenn es einen getrennten Raum gibt, vom Verfassungsgericht für nicht rechtmäßig erachtet wurde, weil damit die kleinen Einraumkneipen und die kleineren Restaurants benachteiligt sind.

Nun gab es zwei Optionen. Die eine Option war, ein generelles Rauchverbot einzuführen. Das wurde von den Grünen favorisiert. Und es gab die Variante, sich etwas liberaler mit dieser Sache auseinanderzusetzen, für die sich die anderen Fraktionen entschieden haben. Nun war die Frage, wie man mit dieser liberaleren Lösung umgeht. Wir vertraten ähnlich wie die FDP die Auffassung – einfach und klar –: Inhabergeführte Einraumkneipen sind von dieser Regelung ausgenommen, und sie haben die Verpflichtung, ihre Einrichtung klar zu klassifizieren. Sie haben also an die Tür zu schreiben, ob sie eine Raucherkneipe oder eine Nichtraucherkneipe haben. – Für diese eindeutige Regelung haben Sie sich nicht entschieden, sondern Sie waren der Auffassung, es lieber ein bisschen komplizierter zu machen. Sie haben dann auch gleich noch drei Ersetzungsanträge gebraucht, um ihre Position formulieren zu können. Gut daran war, dass Sie offensichtlich die Reden der Opposition studiert hatten, denn in den Ersetzungsanträgen kam zunehmend das vor – nehmen wir die Grünen davon ein bisschen aus, weil sie eine völlig andere Sicht auf die Dinge haben –, was von den Oppositionsfraktionen eingebracht worden war.

Besser ist geworden, dass Sie die Zuordnung der Freizeiteinrichtungen jetzt klar gelöst haben. Wir finden es auch vernünftig, dass Sie die sogenannten Shisha-Kneipen in Ihren Ersetzungsantrag mit aufgenommen haben. Aber Ihr Antrag bleibt pedantisch. Pedantisch ist die Gesetzesänderung u. a. in der Begriffsregelung zu dem, was Speisen sind. So ist es untersagt, Speisen vor Ort zuzubereiten, und wir haben im Ausschuss die Frage diskutiert: Ist die Mikrowelle eine Küche?

[Heiterkeit]

Diese Frage hat uns umfänglich beschäftigt, und sie wird Sie höchstwahrscheinlich auch noch weiter beschäftigen, weil Ihr Gesetzentwurf eben so aufgebaut ist. Außerdem hat die bereits eingesetzte Praxis gezeigt, dass Speisen nun von anderen Kooperationspartnern geholt und in Restaurants aufgewärmt werden. Dass das das Ziel Ihres Antrags war, wage ich zu bezweifeln. Ihr Antrag fördert also die Kreativität, aber nicht den Verbraucherschutz. Deshalb bleibt es dabei: Der Antrag der CDU und der eine Antrag der FDP waren klar und verständlich. Der

Antrag der SPD und der Linken ist hingegen kleinteilig und unübersichtlich, und die darin vorgesehenen Bestimmungen sind schwer kontrollierbar. Sie werden aller Voraussicht nach in Zukunft noch eine Ausführungsvorschrift dazu brauchen. Deswegen können wir diesem Antrag weder zustimmen noch ihn ablehnen. Wir glauben, wir müssen uns hier noch ein neuntes und zehntes Mal mit dem Nichtraucherschutz beschäftigen, wenngleich es einen großen Teil dieses Hauses eher langweilt.

Nun zum Rauch- und Alkoholverbot auf Berliner Kinderspielplätzen: Das ist ein Thema, das uns viel mehr am Herzen lag, und wir nahmen an – das glaubten wir wenigstens der Pressemitteilung des Senats entnehmen zu können –, dass dies beim Senat ebenso der Fall sei. Der Senat schrieb, dass er davon ausgeht, dass nach dem Grünanlagengesetz das Rauchen und der Alkoholkonsum auf Kinderspielplätzen als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld belegt werden kann. Nun haben wir in diesem Gesetz nachgeschaut und im Ergebnis festgestellt, dass das nicht in diesem Gesetz steht. Es ist keine Ordnungswidrigkeit, und es wird darüber hinaus auch noch nach den anderen möglichen Gesetzen viel zu wenig kontrolliert und viel zu selten mit Bußgeld belegt.

Deshalb hat die CDU-Fraktion einen Änderungsantrag sowohl zum Grünanlagengesetz als auch zum Spielplatzgesetz vorgelegt, um diese rechtliche Grundlage zu schaffen. Das Argument, die Bezirke könnten nach dem Grünanlagengesetz diese Tatbestände als Ordnungswidrigkeiten ansehen, ist nicht nachvollziehbar, weil in dem betreffenden Paragrafen eine Reihe von Besonderheiten geregelt sind – z. B. Hundekot und Vermüllung –, aber nicht das Rauchen und der Alkoholkonsum. Es wäre ein Leichtes gewesen, diesen Zusatz aufzunehmen und diesem Antrag auf eine Gesetzesänderung zuzustimmen, aber das haben Sie nicht getan.

Sie haben es, glaube ich, auch deswegen nicht getan, weil man im Ausschuss feststellen konnte, dass Sie das Gesetz gar nicht gelesen hatten. Höchstwahrscheinlich bestand das Problem darin, dass sich während Ihrer berechtigten Auszeit in der Schwangerschaft niemand in Ihrer Fraktion gefunden hat, der sich ernsthaft mit dieser Frage auseinandersetzen wollte, und Herr Albers auch keine Lust hatte, das Gesetz zu lesen. Denn er zitierte im Ausschuss laufend aus völlig anderen Gesetzen. Man musste ihn dann erst einmal wieder zu dem Punkt zurückbringen.