Protocol of the Session on April 2, 2009

Die Vergabe von Mikro- sowie KMU-Krediten für kleine bzw. Kleinstunternehmen wird unter geringem organisatorischem Aufwand weiterhin für diese Unternehmen zügig entschieden und umgesetzt.

Die Förderung von Unternehmen in den definierten Kompetenzfeldern bleibt Schwerpunkt bei der Kreditvergabe.

Fördermaßnahmen im Bereich der energetischen Sanierung von Immobilien sind, auch im Rahmen der Konjunkturprogramme des Bundes, in der Förderpolitik stärker zu gewichten.

Die Förderung von Projekten und Ausstellungstätigkeiten bildender Künstlerinnen und Künstler, insbesondere Start- und Anschubfinanzierungen (z. B. in einem revolvierenden Fonds), soll geprüft werden.

Risikobegrenzung und Effizienzsteigerung

Das Geschäftsfeld Beteiligungen (Venture Capital) soll im Hinblick auf die bessere Wahrnehmung der Marktchancen von Unternehmen zielgerichtet ausgebaut werden. Dabei sind nur solche Beteiligungen einzugehen, bei denen durch die Form der Gesellschaft oder durch Vertragsgestaltung sichergestellt ist, dass für die IBB keine Haftungsrisiken über das eingelegte Kapital hinaus bestehen. Für die Beteiligungen ist ein geeignetes Controlling bei der IBB zu etablieren, über das dem Abgeordnetenhaus im für die IBB zuständigen Ausschuss jährlich berichtet wird.

Geprüft werden soll, inwieweit die IBB über die bestehenden Fonds hinaus weitere Fonds auflegt, die eine noch stärkere Einbeziehung von Fördermitteln der EU gewährleisten und transparent im Hinblick auf Risiken für den Landeshaushalt oder für die IBB dargestellt sind. Geprüft werden sollte dabei auch die Bildung eines Stadtentwicklungsfonds.

Die Immobilien der Bank sollen einem effizienten Facility Management unterzogen und bei Bedarf auf ihre notwendige Größe reduziert werden. Freigezogene Flächen sollen mit dem Vorbehalt, dass der IBB keine bilanziell wirksamen Buchverluste entstehen, gegebenenfalls verkauft werden.

Geprüft werden soll, ob ab 2009 ggf. Überschüsse der IBB an den Landeshaushalt abgeführt werden können. Dabei ist zu berücksichtigen, dass eine Thesaurierung der Überschüsse dazu beiträgt, die IBB in ihrer Leistungskraft zu stärken.

Bessere Bildung: Lehrer/-innenmangel nachhaltig entgegenwirken!

Der Senat wird aufgefordert, weiterhin einem Mangel an qualifizierten Lehrerinnen und Lehrern für die Berliner Schule in Berlin nachhaltig entgegenzuwirken.

Der Senat soll sich weiterhin gegenüber Bund und den anderen Ländern dafür einsetzen, dass

1. einer ruinösen Abwerbungskonkurrenz um Lehrerinnen und Lehrer entgegengewirkt wird,

2. alle Länder entsprechend des Bedarfs ausbilden,

3. die Möglichkeiten für Seiteneinsteiger eine qualifizierte Lehrbefähigung zu erwerben, z. B. durch die Aus

weitung der Möglichkeiten des Meister-BAföG, verbessert werden.

Des Weiteren ist zu prüfen,

1. wie die Ausbildungskapazitäten der Berliner Universitäten und die Anzahl der Plätze im Vorbereitungsdienst so gestaltet werden können, dass sie mindestens dem Bedarf in der Berliner Schule entsprechen,

2. wie gezielt in Berlin ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer, die bislang nicht in den Berliner Schuldienst eingestellt werden konnten, für die Berliner Schule geworben werden sollen,

3. wie die Ausbildung von Lehrkräften mit Migrationshintergrund verstärkt werden kann. Dafür soll über ausländische Medien, aber auch direkt an den Schulen für das Lehramtsstudium geworben werden.

Über die Umsetzung ist dem Abgeordnetenhaus von Berlin bis zum 31. Dezember 2009 zu berichten.

Ressourcen langzeiterkrankter Lehrerinnen und Lehrer nutzen!

Der Senat wird beauftragt zu prüfen, welche dienstrechtlichen bzw. stellenwirtschaftlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden müssen, damit langzeiterkrankte Lehrerinnen und Lehrer in außerunterrichtlichen Bereichen der Schulen eingesetzt werden können.

Ziel soll es ein, langzeiterkrankten Lehrerinnen und Lehrern, die aufgrund ihres Krankheitsbildes nicht im Unterricht eingesetzt werden können, ähnlich wie z. B. im Bundesland Rheinland-Pfalz, die Möglichkeit zu geben, auf freiwilliger Basis in außerunterrichtlichen Bereichen der Schule zum Einsatz kommen zu können.

Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 30. August 2009 zu berichten.

Beirat für Berliner Volkshochschulen

Der Senat wird aufgefordert, die Einrichtung eines Beirats für die Berliner Volkshochschulen zu prüfen. Der Beirat soll ein arbeitsfähiges Gremium sein, das den Berliner Senat in den Belangen der Berliner Volkshochschulen begleitet, unterstützt und fachlich berät. Er ist an der Erstellung des Berichtes nach § 123 Abs. 6 Schulgesetz zu beteiligen,

Über die Umsetzung ist dem Abgeordnetenhaus von Berlin bis zum 31. Dezember 2009 zu berichten.

Elternwahlrecht stärken (I): Bildungsgangempfehlung in bisheriger Form abschaffen

Der Senat wird aufgefordert,

1. das Verfahren der Bildungsgangempfehlung in der Grundschule aufzuheben;

2. dafür zu sorgen, dass das regelmäßige Beratungsgespräch zwischen dem Lehrerteam einer Klasse, oder wo dieses noch nicht existiert, zwischen dem/der Klassenlehrer/-in, den Eltern und den Schüler/-innen über den Lernfortschritt geführt wird. Auf dieser Basis können die Eltern mit der Schule die Entscheidung über die weiterführende Schule für ihr Kind treffen;

3. durch eine Fortbildungsoffensive für Grundschullehrkräfte die Diagnose- und Beratungskompetenz dieses Fachpersonals zu stärken;

4. mit gezielten Maßnahmen die weiterführenden Schulen dabei zu unterstützen, die heterogene Schülerschaft individueller und besser zu fördern.

Der Senat wird aufgefordert, bis zum 31. August 2009 die notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen dafür zu schaffen und dem Abgeordnetenhaus vorzulegen.

Planungen zur Nahverkehrstangente einleiten

Der Senat wird aufgefordert, die im FNP und Stadtentwicklungsplan Verkehr ausgewiesene Nahverkehrstangente als Schienenverbindung zur direkten Anbindung der östlichen Bezirke entlang der Trasse Springpfuhl, Biesdorf-Süd, Spindlersfeld, Grünau bis zum BBI planerisch vorzubereiten.

Verlängerung des bestehenden Rahmenvertrages mit dem Studentenwerk Berlin für das Haushaltsjahr 2009

Das Abgeordnetenhaus von Berlin stimmt der vom Senat von Berlin vorgelegten Verlängerung des bestehenden Rahmenvertrags mit dem Studentenwerk für das Jahr 2009 zu.

Keine weiteren Sale-and-Lease-Back-Geschäfte

Der Senat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass künftig weder von den unmittelbaren noch den mittelbaren Verwaltungen noch von Unternehmen privaten Rechts, an denen das Land Berlin mehrheitlich beteiligt ist, noch von mittelbaren Beteiligungen solcher Unternehmen, an denen das Land mehrheitlich beteiligt ist, noch von den Anstalten öffentlichen Rechts des Landes Sale-and-Lease-Back-Verträge abgeschlossen werden.

Darüber hinaus soll der Senat dafür Sorge tragen, dass keine Vertreterinnen und Vertreter des Landes Berlin in Aufsichtsgremien von Unternehmen, an denen das Land unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, dem Abschluss von Sale-and-Lease-Back-Verträgen zustimmen.

Vermögensgeschäft Nr. 20/2008 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte

Dem Verkauf von 13 insgesamt ca. 108 000 m² großen Grundstücken vom Liegenschaftsfonds durch Auktionen wird vorab zugestimmt für den Fall, dass der Zuschlag unter Verkehrswert erfolgt.

Vermögensgeschäft Nr. 1/2009 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte

Der Bestellung eines Erbbaurechts an einer ca. 60 000 m² großen Teilfläche des Grundstücks An der Wuhlheide 263, 265 in Berlin-Treptow-Köpenick zu den im Erbbaurechtsvertrag vom 3. September 2008 zur Urkundenrolle Nr. 247/2008 des Notars Carl-Friedrich Wendt in Berlin vereinbarten Bedingungen wird zugestimmt.

Verbraucherpolitische Strategie für Berlin

Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus von Berlin eine verbraucherpolitische Strategie vorzulegen und folgende Aspekte zu berücksichtigen:

1. Strukturen und Finanzen

Basierend auf der Verbraucherpolitischen Strategie der Europäischen Union sind die Maßnahmen Berlins zur Verbesserung und Institutionalisierung des Verbraucherschutzes und der Verbraucherinformation in Berlin darzustellen und auf die künftigen verbraucherpolitischen Aufgaben bis 2012 einzugehen.

Es soll dargelegt werden, wie sich die Finanzierung der unabhängigen Verbraucherberatung künftig entwickeln und wie sich das Land in der bundesweiten Diskussion um die Finanzierung des Verbraucherschutzes positionieren wird. Dabei sind Konzepte der Drittmittelakquise bei Wahrung der Unabhängigkeit der Verbraucherberatung zu berücksichtigen.