Wahl der auf das Land Berlin entfallenden 24 Mitglieder der Bundesversammlung zur Wahl des Bundespräsidenten
Es wurden gewählt gemäß § 4 Abs. 1 und 3 des Gesetzes über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung:
Wahl der auf das Land Berlin entfallenden 24 Mitglieder der Bundesversammlung zur Wahl des Bundespräsidenten
Es wurden gewählt gemäß § 4 Abs. 1 und 3 des Gesetzes über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung: