Der Senat wird aufgefordert, gemäß § 24 StrABG Ausführungsvorschriften zu diesem Gesetz zu erlassen. Hierin ist u. a. zu regeln, dass die in § 3 Abs. 3 StrABG vorgesehene Zustimmung der Bezirksverordnetenversammlung bzw. des zuständigen Ausschusses des Abgeordnetenhauses vor der Entscheidung über die durchzuführende Ausbauvariante durch eine „Vorlage – zur Beschlussfas- sung –“ zu erfolgen hat.
Ferner wird der Senat aufgefordert, im Hinblick auf die Anwendung des Straßenausbaubeitragsgesetzes die nachfolgenden Sachverhalte zu prüfen bzw. zu konkretisieren und dem Abgeordnetenhaus bis zum 31. März 2009 zu berichten:
Wann liegt im Sinne des § 21 Abs. 3 StrABG ein „öffentliches Interesse“ vor und kann deshalb „ganz oder teilweise von der Erhebung des Beitrags im Einzelfall abgesehen werden“?
Werden bei der Erhebung bzw. Berechnung des Ausbaubeitrags überörtliche Planungen, die zum Zeitpunkt der Ausbaumaßnahme bekannt sind, berücksichtigt, und wie werden Ausbaubeiträge für eine Ausbaumaßnahme ermittelt, wenn schon frühzeitig bekannt bzw. geplant ist, dass sich die Kategorie der ausgebauten Straße in naher Zukunft verändern wird?
Der Senat wird aufgefordert zu prüfen, ob die Errichtung eines „Landesabgabenamtes“ in Berlin nach dem Vorbild der Hansestadt Hamburg sinnvoll ist (vgl. hierzu auch § 3 Abs. 1 StrABG).
Das Abgeordnetenhaus wählt gemäß § 10 Abs. 1 des Staatsvertrages über die Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg im Bereich des Rundfunks (i. d. F. v. 4. 12. 2006/10. 1. 2007, GVBl. 2007, S. 131) drei Mitglieder des Medienrates sowie ein weiteres Mitglied, das zugleich den Vorsitz innehat.
Wahl von einem Vertreter der Berliner Arbeitgeberverbände zum stellvertretenden Mitglied des Kuratoriums der Fachhochschule für Technik und Wirtschaft Berlin
Das Abgeordnetenhaus fordert den Senat auf, sich gegenüber der Bundesregierung und auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass
alle Dokumente, Webseiten und sonstigen Veröffentlichungen (Ausschreibungen, Wirtschaftsdatenbanken usw.) in der EU vollständig auf Deutsch vorgelegt werden müssen,
sichergestellt wird, dass alle Bürgerinnen und Bürger ihre Anliegen gegenüber EU-Institutionen auch auf Deutsch kommunizieren können,
die Sprachenverteilung bei der Einstellungs- und Weiterbildungspraxis durch europäische Institutionen stärker berücksichtigt wird, um das vorhandene Defizit, dass heute viele EU-Beamte kein Deutsch können, auszugleichen,
in den EU-Haushaltsverfahren der kommenden Jahre dafür Sorge getragen wird, dass die für Übersetzungen notwendigen Mittel bereitgestellt und zielgerichtet eingesetzt werden.
90. Jahrestag der Ermordung von Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht: Leben und Werk kritisch würdigen
Anlässlich des 90. Jahrestages der Ermordung von Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht am 15. Januar 1919 würdigt das Berliner Abgeordnetenhaus Leben und politisches Werk beider Persönlichkeiten als bedeutenden Teil der Geschichte Deutschlands und Berlins. Die Erinnerung an ihr historisches Wirken und die Diskussion über ihr politisches Vermächtnis sollen im öffentlichen Raum und in den Bildungseinrichtungen wachgehalten und kritisch fortgeführt werden.
Wie kaum ein anderer stehen die Namen von Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht für die politisch bewegten ersten beiden Dekaden des 20. Jahrhunderts – vom Ersten Weltkrieg zur Novemberrevolution 1918 und zur Weima
rer Republik. Vor diesem Hintergrund greift die Reduktion des politischen Engagements der beiden auf ihre sozialistische Überzeugung entschieden zu kurz.
Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht einte innerhalb der SPD zunächst ihre konsequente Kritik am deutschen Militarismus und Imperialismus. Es war ihre frühe, entschiedene und öffentliche Kriegsgegnerschaft, die beide mit mehreren Haftstrafen bezahlen mussten und die sie schließlich zur Distanzierung von der SPD führte. Die Kriegsfrage machte so die Spaltung der Arbeiterschaft und letztlich die Gründung der KPD erst möglich. Der Mut, gegen alle Widerstände auch aus den eigenen Reihen kompromisslos an ihrer Friedenspolitik festzuhalten, verdient Respekt und hat noch heute Beispielcharakter.
Als historische Figur nimmt die Publizistin und führende Theoretikerin der Arbeiterbewegung Rosa Luxemburg auch eine wichtige Rolle innerhalb der europäischen Emanzipationsgeschichte ein. Als kluge, provokante, scharfzüngige und kritische Rednerin und Analytikerin der politischen und ökonomischen Verhältnisse hat sie ein neues öffentliches Frauenbild geprägt. In ihrem politischen Denken überwand sie früh nationale Grenzen, ihre Schriften wurden und werden weit über den deutschen und europäischen Raum hinaus rezipiert. Während ihr politischer Nachlass in vielen sozialistischen Ländern auf die mit der staatlichen Ideologie konformen Passagen reduziert wurde, diente ihr Gesamtwerk seither vielen gesellschaftlichen Gruppen – wie etwa der linken Bewegung im Deutschland und Frankreich der 60er-Jahre – als Quelle der Inspiration und als Basis für politische Grundsatzdebatten. Die Frauen- und die antimilitaristische Friedensbewegung finden ebenso wie Globalisierungskritiker in der politischen Figur Rosa Luxemburgs ein bedeutendes Vorbild. Ihre theoretischen Texte sind ebenso wie ihre umfangreiche Korrespondenz wertvolle und lebendige Zeitzeugnisse. Ihre kritische Auseinandersetzung mit den politischen Ereignissen ihrer Zeit – wie der russischen Oktoberrevolution –, die von einer demokratischen Grundüberzeugung und der strikten Ablehnung diktatorischer Tendenzen durchzogen ist, zeugt von der Differenziertheit ihres Denkens. Eine Differenziertheit, die von ihrem politischen Kampf gegen die junge Weimarer Republik und die Sozialdemokratie häufig verdeckt wird.
Luxemburgs vielzitierter Ausspruch „Freiheit ist immer die Freiheit des Andersdenkenden“ versinnbildlicht das Bemühen, ihre sozialistischen Ideale mit einem Freiheitsbegriff zu versöhnen. Nicht umsonst war dies Ende der 1980er-Jahre eine zentrale Losung des systemkritischen Protestes gegen die Politik der SED-Führung. Das Bewusstsein um das Spannungsverhältnis zwischen den Zielen eines solidarischen Gemeinwesens und einer pluralistischen Gesellschaft unterschied sie nicht nur von vielen ihrer Mitstreiterinnen und Mitstreiter. Es verwies auch auf die Gefahren eines totalitären Staatssozialismus. Luxemburg selbst konnte diesen Widerspruch nicht auflö
Die Beschäftigung mit Rosa Luxemburg ist deshalb stets auch eine Annäherung an die Einsicht, dass jede politische Theorie sich an dem ihr zugrunde liegenden Freiheitsbegriff messen lassen muss. Zu dieser Auseinandersetzung gehört zum einen, dass das Ansinnen, staatlich über das Lebensglück des Einzelnen zu bestimmen, zwangsläufig in Rechtlosigkeit und Unfreiheit mündet. Zum anderen jedoch ist das Gedenken auch mit der Mahnung verbunden, dass ein Freiheitsbegriff nur vollständig ist, wenn er soziale Rechte mitumfasst. Luxemburgs Werk kann deshalb damals wie heute nicht dazu dienen, Irrwege eines real existierenden oder real angestrebten Sozialismus zu legitimieren.
Die Auseinandersetzungen über den Krieg und die politische Ausrichtung der Republik führten zu einer unversöhnlichen Feindschaft zwischen Sozialdemokraten und Kommunisten, die letztlich den Aufstieg der NDSAP begünstigte.
Die durch Freikorpsschergen verübten brutalen und feigen Morde an den beiden Revolutionsführern im Januar 1919 in Berlin waren tragischer Höhepunkt der gewaltsamen politischen Kämpfe jener Zeit. Leben und Werk der beiden sind untrennbar mit diesem bedeutsamen Kapitel deutscher und europäischer Zeitgeschichte verbunden und verdienen daher parteiübergreifende kritische Auseinandersetzung und Würdigung.
Schlussfolgerungen aus dem Bericht der Enquetekommission „Kultur in Deutschland“ für die Berliner Kulturpolitik
Der Senat wird aufgefordert, die für Berlin relevanten Themenfelder in Form einer Prioritätenliste für kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen zu identifizieren und Handlungsempfehlungen der Enquetekommission „Kultur in Deutschland“ auf ihre Umsetzbarkeit in Berlin zu überprüfen.
Das Abgeordnetenhaus lehnt die Zielsetzung des Volksbegehrens „ Pro Reli“ ab und bekräftigt die Notwendigkeit eines verpflichtenden Unterrichtsfachs Ethik, in welchem die Schülerinnen und Schüler gemeinsam unterrichtet werden.
Das Abgeordnetenhaus verzichtet für den Volksentscheid auf die Vorlage eines eigenen alternativen Gesetzentwurfes und ruft die Berlinerinnen und Berliner auf, bei der Abstimmung gegen die Einführung eines Wahlpflichtfaches und damit für die Beibehaltung der Berliner Regelung für Ethik- und Religionsunterricht zu stimmen.