Entstandene Defizite in der zahnärztlichen Versorgung schwerstmehrfach behinderter Menschen umgehend beseitigen
Das Abgeordnetenhaus unterstützt den Senat in seinem Bemühen, zur Förderung von Effektivität und Effizienz des Verwaltungshandelns Städtevergleiche zwischen Berlin und anderen Metropolen innerhalb und außerhalb der Bundesrepublik sowie zwischen den Bezirken und Kommunen durchzuführen.
Darüber hinaus sollen die vom Senat initiierten Vergleiche generell gemeinsam mit den betroffenen Verwaltungen bzw. Bezirken durchgeführt werden.
Dem Verkauf eines Grundstücks der Gemarkungen Ludwigsfelde und Siethen – ehemalige NVA-Kaserne –, Neckarstraße, Flur 1 bzw. 4, Flurstücke 36, ½ und 74 – alle teilw. – mit insgesamt ca. 103 333 m² an die Entwicklungs- und Verwaltungsgesellschaft Ludwigsdorfer Park GmbH i. G. zu einem Kaufpreis von 160 000 € zu den Bedingungen des am 7. Dezember 2005 zur Urkundenrolle Nr. R 546/2005 des Notars Dr. Udo Rodig in Berlin beurkundeten, unter Vorbehalt geschlossenen Vertrages wird zugestimmt. Die Zustimmung erfolgt mit der Maßgabe des Abschlusses einer Zwecksicherungsklausel – § 12 – zur dinglichen Sicherung der beabsichtigten Nutzung.
In Nummer II Absatz 2 Satz 1 des Beschlusses über die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Aufklärung der Vermögens- und Baupolitik am Spreedreieck und den umliegenden Grundstücken, insbesondere Friedrichstraße 100 – 103, vom 11. September 2008 (Drs 16/1730) werden die Worte „eine wissenschaftliche Mitarbeiterin oder einen wissenschaftlichen Mitarbeiter“ durch die Worte „wissenschaftliche Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter“ ersetzt.
Das Abgeordnetenhaus von Berlin stimmt der Zuordnung der nachfolgend genannten Grundstücke bzw. Teilflächen zum Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB) mit Wirkung zum 1. Januar 2009 zu.