Protocol of the Session on December 14, 2006

Die Förderung des zweiten Arbeitsmarktes bleibt auf lange Zeit eine zentrale Aufgabe. Es wird eine Steuerungs- und Serviceeinheit eingerichtet, um einheitliche Bedingungen in allen Bezirken der Stadt zu schaffen. Die dazu notwendigen Gesetzesänderungen wird der Senat umgehend einleiten und außerdem prüfen, wie für den gesamten Berliner Arbeitsmarkt Förderungsmaßnahmen vereinheitlicht werden können. Ebenso soll gegenüber den Jobcentern erreicht werden, dass Arbeitssuchende in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen bezirksübergreifend eingesetzt werden können. 31. Neue Wege der Arbeitsmarktpolitik beschreiten

Der Senat wird sich gegenüber dem Bund dafür einsetzen, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zusammenführung passiver Geldleistungen mit Mitteln der Beschäftigungspolitik zur Finanzierung von Arbeit zusammengefasst werden können. Das Land Berlin beteiligt sich aktiv an der Diskussion um die Schaffung eines öffentlich geförderten Beschäftigungssektors zur Vermittlung insbesondere von Langzeitarbeitslosen in unbefristeten Beschäftigungsverhältnisse in gemeinwohlorien

tierten Tätigkeitsfeldern. Bis eine solche Möglichkeit gegeben sein wird, wird Berlin in Zusammenarbeit mit den Job-Centern auf der Grundlage der Arbeitsgelegenheiten mit Entgeltvarianten ein eigenes Programm mit ca. 2 500 Förderfällen auflegen, in das die vom Land zu tragenden Kosten der Unterkunft sowie ESF-Mittel als Kofinanzierung eingebracht werden.

Gemeinsam mit den Gewerkschaften, Kammern, Unternehmensverbänden und der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit ist weiterhin alles zu unternehmen, um ein ausreichendes Ausbildungsangebot und eine Erhöhung der Zahl der betrieblichen Ausbildungsplätze zu erreichen. Allen Jugendlichen, die eine Berufsausbildung wollen, muss ein Angebot gemacht werden. Integrationspolitische Gesichtspunkte sind dabei besonders zu berücksichtigen.

Der Senat leistet auch künftig durch öffentlich geförderte Verbundausbildung einen ergänzenden Beitrag zur Schließung von Lücken auf dem Lehrstellenmarkt.

32. Sozialer Ungleichheit entgegenwirken

Der Senat verstärkt die soziale Infrastruktur, um Armutsrisiken zu vermeiden und Ausgrenzungen entgegenzuwirken. Zur Sicherung der Mobilität einkommensschwacher Bevölkerungsschichten wird das Sozialticket für öffentliche Verkehrsmittel weiter geführt. Der Senat strebt in enger Abstimmung mit den Job-Centern die Entwicklung eines Sozialpasses an. Die vorhandenen Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen werden finanziell abgesichert, Projekte mit präventiven Ansätzen werden unterstützt.

Für den Senat sind die Leitlinien der Seniorenpolitik und das Seniorenmitwirkungs-Gesetz die Handlungsgrundlagen der Seniorenpolitik.

33. Pflegequalität vereinheitlichen

Der Senat wird weiterhin für die Entwicklung leistungsfähiger Pflegestrukturen Sorge tragen. Berlin wird gemeinsam mit den anderen Ländern auf ein abgestimmtes Vorgehen zur Sicherung einheitlicher Pflegestandards in den Heimen auf dem derzeitigen Niveau hinwirken und auf dieser Grundlage das Heimrecht novellieren. Der Senat wird prüfen, wie der unterschiedliche Sanierungs- und Ausstattungszustand der stationären Pflegeeinrichtungen in den Bezirken vereinheitlicht werden kann. Angebote für eine stärker interkulturell ausgerichtete Altenhilfe und Pflege werden gefördert. Durch eine verbesserte Zusammenarbeit mit der Heimaufsicht wird der Senat auf eine Stärkung der Heimbeiräte hinwirken. Der Senat wird die Möglichkeit der Festlegung von Qualitätsstandards für Wohngemeinschaften für an Demenz Erkrankte prüfen.

34. Gleichberechtigt teilhaben

Berlin wird als lebenswerte Stadt für Menschen mit und ohne Behinderung weiter barrierefrei. Der Aspekt der

Barrierefreiheit wird grundsätzlich bei öffentlichen Ausschreibungen verankert. Der Senat befördert die Teilnahme Berliner Unternehmen am Bundesprogramm „Jobs ohne Barrieren“. Darüber hinaus wird sich der Senat für die Entwicklung eines integrierten Mobilitätskonzeptes einsetzen. Der Sonderfahrdienst ist möglichst eng mit dem ÖPNV zu verknüpfen, bleibt aber für Berlinerinnen und Berliner, die darauf angewiesen sind, erhalten.

Der Auf- und Ausbau barrierefreier Strukturen auch an den Hochschulen und die Zugangsmöglichkeiten zu allen Studienangeboten ist ein Ziel der Senatspolitik. Ebenso ist die Frühförderung der Kinder mit Behinderung und der von Behinderung bedrohten Kinder zu fördern. Die Integration in Kita und Schule soll auch für die Ganztagsbetreuung gesichert werden. Berufsvorbereitende Bildungslehrgänge bei sonderpädagogischem Förderbedarf werden ausgeweitet. Behindertengerechte Wohnungen und ein barrierefreies Wohnumfeld zu fördern, ist auch eine Zielsetzung des Senats gegenüber den städtischen Wohnungsgesellschaften.

35. Bildung lebenslang erwerben, die Leistungen der Stadt herausstellen

Die Zusammenführung aller mit Bildung befassten Verwaltungsteile in einem Ressort erhöht deren Wirksamkeit und unterstreicht die herausragende Bedeutung für die Zukunft des Einzelnen und für den Standort Berlin. Bildungspolitik hat Chancengerechtigkeit zum Ziel, soll Potenziale der Stadt entwickeln sowie die Voraussetzungen für persönliche Existenzsicherung und für wirtschaftliches Wachstum der Stadt verbessern. Sie muss Bildung zum frühestmöglichen Zeitpunkt im Leben eines Menschen und dauerhaft anbieten.

36. Kindertagesstätten durch Kostenfreiheit für alle öffnen

Um die frühkindliche Bildung stärker zu fördern und es allen Kindern zu ermöglichen, sich auf das Lernen in der Grundschule vorzubereiten, wird der Senat in den Kindertagesstätten ab 2010 keinen Elternbeitrag für das zweite Kindergarten-Jahr und ab 2011 keinen Beitrag für das erste Kindergarten-Jahr erheben. Damit wird die bestehende Regelung der Kostenfreiheit im letzten Jahr vor dem regulären Schuleintritt ergänzt, die ab 1. Januar 2007 gilt.

Die Kindertagesstätten werden zu vorschulischen Bildungseinrichtungen weiterentwickelt und qualifiziert. Insbesondere in sozialen Brennpunkten werden Förder- und Betreuungsangebote mit geschulten Integrationskräften abgesichert, um Konflikten vorzubeugen und das gegenseitige Verständnis zu fördern. Die Schulanfangsphase ist ein wichtiges Element bei der Herstellung von Chancengleichheit, da sie besonders geeignet ist, Defizite im Bereich der Grundfertigkeiten auszugleichen. Das pädagogische Personal wird verstärkt. Die verbindliche Ein

führung der Altersmischung in der flexiblen Schulanfangsphase ist für das Schuljahr 2008/2009 vorgesehen.

37. Kinder besser schützen

Kinder bedürfen des besonderen Schutzes durch Familie, durch Nachbarschaft und Gesellschaft und durch den Staat. Wenn alles andere versagt, muss sich der Staat der vernachlässigten Kinder annehmen, muss er sie vor Misshandlung bewahren.

Die enge Kooperation und Vernetzung aller betroffenen Institutionen wird durch Abschluss einer verbindlichen Kooperationsvereinbarung und Festlegung einheitlicher Kriterien zur Einschätzung von Gefährdungssituationen für Kinder verbessert. Präventive familienunterstützende Angebote im Sozialraum werden ausgebaut und Hilfesysteme weiter qualifiziert. Unter Einbeziehung vorhandener Angebote wird eine Rund-um-die-Uhr-Erreichbarkeit beim Kindernotdienst („Hotline Kinderschutz“) sichergestellt.

38. Familien unterstützen, Kinder- und Jugendarbeit ausbauen

Um vor allem auch diejenigen Familien zu erreichen, die in sozial schwierigen Verhältnissen leben bzw. einen Migrationshintergrund haben, wird der Senat ein breites Bündnis für Familien entwickeln. Der Familienbericht des Senats wird verstärkt Maßnahmen bzw. Initiativen enthalten, die darauf gerichtet sind, die Situation der Familie nachhaltig zu verbessern und die Wahrnehmung ihrer Aufgaben für die eigenen Kinder und für die Gesellschaft zu erleichtern. Der Berliner Ferienpass und der Super-Ferienpass werden weitergeführt.

Die Kooperation zwischen der Berliner Schule und freien Trägern der Jugendhilfe wird verstärkt und auf verbindlicher Grundlage und in Kooperation mit den Bezirken realisiert. Das FEZ als gesamtstädtisches Angebot wird weiterentwickelt und seine Finanzierung durch Abschluss eines Vertrages bis zum Ende der Legislaturperiode sichergestellt.

Kinder- und Jugendkriminalität stellen eine ernsthafte Bedrohung des sozialen Friedens und der individuellen Entwicklung zu verantwortungsvollem Erwachsensein dar. In Zusammenarbeit von Jugendhilfe, Erziehungs- und Familienberatungsstellen, Schule, Polizei und Justiz muss die Prävention verstärkt und Opfern besser geholfen werden.

Die Jugendberufshilfe wird durch Kooperation zwischen Jugendämtern, Agenturen für Arbeit, den Job-Centern, der Wirtschaftsförderung und der Verwaltung verbessert.

39. Bildungsreform fortsetzen

Der Berliner Reformkurs, in dessen Mittelpunkt die Stärkung der schulischen Eigenverantwortung und Steige

rung der Schulqualität steht, wird fortgesetzt. Die Bildungsqualität wird durch interne wie externe Qualitätskontrollen gesichert. Mehr frühkindliche Bildung, längeres gemeinsames Lernen und die stärkere individuelle Förderung aller Schülerinnen und Schüler in den weiterführenden Schulen sollen zur Entkoppelung von Bildungserwerb und sozialer Herkunft beitragen. Um dafür zu sorgen, dass alle Kinder bei der Einschulung angemessen Deutsch sprechen können, werden Sprachstandsfeststellungen zukünftig bereits im Alter von vier Jahren durchgeführt.

40. Gemeinsam lernen

In einer Pilotphase von 2008 bis 2011 werden sich Berliner Schulen auf freiwilliger Grundlage zu integrativen Gemeinschaftsschulen entwickeln können. Die Pilotphase soll wissenschaftlich begleitet werden. Der Senat ist aber auch an einer öffentlichen Debatte über die Gemeinschaftsschule interessiert. Die Ausstattungsbedingungen werden sich an den bereits existierenden integrierten Gesamtschulen mit gebundenem Ganztagsbetrieb orientieren. Für die Umgestaltung der Schule und personelle Ausstattungsanforderungen wird ein Förderfonds mit 22 Millionen € zur Verfügung gestellt. An den Gemeinschaftsschulen sollen alle Schülerinnen und Schüler bis zum Ende der Klasse 10 gemeinsam lernen und möglichst viele von ihnen gemeinsam das Abitur ablegen. Es wird angestrebt, mindestens ein integratives Schulzentrum pro Bezirk zu entwickeln.

41. Verlässliche Rahmenbedingungen schaffen

Die Unterrichtsversorgung wird durch eine hundertprozentige Personalausstattung und zusätzliche Vertretungsmittel für langzeiterkrankte Lehrer sichergestellt. Darüber hinaus werden den Schulen zur eigenverantwortlichen Bewirtschaftung Vertretungsmittel von zusätzlichen drei Prozent zur Abdeckung von temporärem Unterrichtsausfall bereitgestellt.

Die Zahl der Ausbildungsplätze für Referendare und Lehramtsanwärter wird in 2008 und 2009 jeweils um 200 erhöht.

Die Berliner Schule soll für Kooperationen mit außerschulischen Partnern insbesondere in Hinblick auf eine kulturelle Bildungsarbeit verstärkt geöffnet werden. Kunst- und Musikunterricht sind als Teil der kulturellen Bildung stärker als bisher zu fördern.

Die Qualität der gemeinsamen Erziehung von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung wird insbesondere durch Kooperation zwischen Sonder- und Regelschulen verbessert.

42. Hochschulen als Visitenkarten Berlins attraktiv machen

Berlin ist Zentrum der Wissenschaften und einer der führenden Forschungsstandorte in Deutschland, sein wichtigstes Zukunftspotential liegt hier begründet. Dem trägt die Wissenschaftspolitik der Stadt Rechnung. Die Hochschulverträge werden mit verbindlichen Leistungsbeschreibungen und verlässlichen, nicht zusätzlich abgesenkten Finanzplafonds fortgesetzt. Die Berliner Charité soll in das Vertragssystem mit einbezogen werden. Die Kooperation unter den Universitäten und die Zusammenarbeit mit außeruniversitären Einrichtungen der Wirtschaft werden verstärkt gefördert.

Mit der Novellierung des Berliner Hochschulgesetzes wird die Autonomie der Hochschulen gestärkt. Den Hochschulleitungen werden effiziente Steuerungs- und Verantwortungskompetenzen zugewiesen. Ziel ist, die Exzellenz der Berliner Hochschulen fortzuentwickeln und im Wettbewerb mit den deutschen Universitäten erfolgreich zu bestehen. Das Land garantiert die erforderlichen Kofinanzierungen bei der Exzellenzinitiative außerhalb der Hochschuletats. Die eingeleiteten Reformmaßnahmen im Rahmen des Bologna-Prozesses werden verstärkt weiterentwickelt und umgesetzt. Ziel ist es, die Betreuungsverhältnisse in Forschung und Lehre und damit die Absolventenquote in den Bachelor- und Masterstudiengängen an Berliner Hochschulen deutlich zu verbessern.

Für den Hochschulzugang darf es keine finanziellen Hürden geben. Der Senat hält an einem diskriminierungsfreien Hochschulzugang fest.

Berlin unterstützt den Hochschulpakt 2020. Die neuen Gemeinschaftsaufgaben von Bund und Ländern zur Feststellung der Leistungsfähigkeit des Bildungswesens im internationalen Vergleich, zur Förderung von Wissenschaft und Forschung sowie von Forschungsbauten und Instituten an Hochschulen sind für die Berliner Bildungs- und Hochschulpolitik von besonderer Bedeutung.

Der Hochschulbau wird auch nach Auslaufen der Bundesfinanzierung in Berlin gesichert. Die Mittelzweckbindung der gewährten Zuwendungen des Bundes wird für den Hochschulbaubereich erhalten bleiben.

43. Forschungskompetenz stärken

Die Forschungsförderung bleibt eine der Hauptaufgaben des Senats. Neben der Umsetzung des Paktes für Innovation und Forschung wird Berlin mit Landesmitteln die Entwicklung in besonderen Forschungsbereichen, insbesondere in den interdisziplinären Verbünden, fördern. Der Senat beabsichtigt, auch über 2006 hinaus die Entwicklung von Forschungsschwerpunkten zu fördern, wettbewerbsfähige Strukturen aufzubauen und den Wissens- und Technologietransfer fachspezifisch zu unterstützen. Die geistes- und sozialwissenschaftlichen Forschungszentren sind ein essentieller Bestandteil der hauptstädtischen Wissenschaftslandschaft, die zu einem Klima der Innovation und kulturellen Öffnung beitragen. Sie sollen noch stärker mit den entsprechenden Hochschuleinrich

tungen in Lehre und Forschung kooperieren bzw. mit den jeweiligen Profilen fusionieren.

Weiterhin wird sich Berlin dafür einsetzen, dass das Museum für Naturkunde möglichst zeitnah in die Gemeinschaftsfinanzierung von Bund und Ländern übernommen wird.

Die Einrichtung eines Zentrums für Lebenswissenschaften unter Beteiligung der Charité, der Freien Universität, der Humboldt-Universität, der Technischen Universität und anderer Einrichtungen am Standort zwischen Friedrich- und Luisenstraße wird geprüft.

44. Hochschulmedizin intensivieren

Der Senat nutzt die Erinnerung an das 200-jährige Bestehen der ersten Berliner Universität und den Blick auf 300 Jahre Charité im Jahre 2010, um auf nationaler und internationaler Ebene auf den Wissenschafts- und Forschungsstandort Berlin aufmerksam zu machen.