Berlin wird die seit Inkrafttreten der Föderalismusreform dem Land obliegenden neuen Aufgaben mit Tatkraft und neuen Ideen anpacken. Berlin kann und wird dabei Vorbild auch für die anderen Länder sein. Der Landesgesetzgebung obliegt seit September 2006 zusätzlich – neben der schon erfolgten Ladenöffnungsregelung – die Kompetenz u. a. für das Versammlungsrecht, das Gaststättenrecht, Teile des Gewerberechts, das Hochschulrecht (mit Ausnahme von Hochschulzulassung und -abschlüssen) und das Besoldungs-, Versorgungs- und Laufbahnrecht der Landesbeamten und Landesrichter. Der Senat wird zügig und bedarfsgerecht die Entwürfe zu landesrechtlichen Regelungen vorlegen.
Die Verantwortung für die Verwaltungsmodernisierung einschließlich der Informationstechnik wird beim Senator für Inneres und Sport angesiedelt. Unter dessen Verantwortung werden verbindliche Standards, u. a. für die Durchführung von Verwaltungsreformprojekten, entwickelt und das Controlling durchgeführt. Der Staatssekretärsausschuss zur Verwaltungsmodernisierung hat sich als ressortübergreifendes Koordinierungsgremium bewährt und wird unter Vorsitz der Chefin der Senatskanzlei beibehalten. Er wird sich künftig auf die steuerungsrelevanten politischen Themen der Verwaltungsmodernisierung, der Aufgabenkritik und des Bürokratieabbaus konzentrieren.
Die Bürgerämter werden bezirksübergreifend als zentrale Anlaufstellen für Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern in allen Lebensbereichen weiterentwickelt. In allen Bezirken werden ergänzend zu den vorhandenen Bürgerämtern mobile Bürgerdienste eingerichtet. Die Ordnungsämter werden so organisiert, dass in allen Bezirken einheitliche Anlauf- und Beratungsstellen mit identischen Zuständigkeiten, insbesondere für Standardanliegen von Gewerbetreibenden, zur Verfügung stehen. Im Rahmen des E-Governments werden weitere geeignete Verwaltungsverfahren für Online-Dienste geöffnet. Dies gilt insbesondere für wirtschaftsnahe E-Government-Anwendungen. Projekte wie das „Virtuelle Bürgeramt“ werden mit Priorität vorangetrieben. Die melderechtliche Auskunft wird künftig per Internet ermöglicht.
Der Senat hat in der letzten Legislaturperiode umfassende Maßnahmen zur Staatsaufgabenkritik realisiert bzw. auf den Weg gebracht. Der strukturelle Umbau der Verwaltungsbereiche muss fortgeführt werden, wenn nachhaltige Erfolge erzielt werden sollen. Hierzu wird ein Steuerungskreis in der Senatskanzlei eingerichtet.
Anregungen, Vorschläge und Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern, von Touristen und aus der Wirtschaft werden ausgewertet, um das Verwaltungshandeln oder
andere öffentliche Leistungen zu verbessern. Bürgerämter, Bürgerberatungen und Fachverwaltungen werden eng zusammenarbeiten.
Ein verbindliches gesamtstädtisches Konzept zur Personalplanung und -entwicklung ist an der fortschreitenden Modernisierung der Berliner Verwaltung auszurichten.
Die Reform des Besoldungsrechts soll zu einem gerechten, leistungsbezogenen Besoldungssystem führen. Dies wird flankiert von einer Flexibilisierung des Laufbahnrechts und einer Fortentwicklung des Beurteilungssystems, das zur Grundlage für die Gewährung leistungsabhängiger Vergütungs- und Besoldungsbestandteile wird.
Der Senat wird den Stellenpool zu einem Dienstleistungszentrum für Überhangkräfte ausbauen. Die interkulturelle Öffnung der Verwaltung wird durch Qualifizierungsmaßnahmen gefördert. Der weiteren Stärkung der „Europa-Kompetenz“ der Berliner Verwaltung wird der Senat insbesondere durch Fremdsprachenqualifikation und die Fortbildung für Führungskräfte durch Abordnungen zu europäischen Einrichtungen, zu Bundesministerien und an das Berliner Büro bei der EU verstärkt Rechnung tragen. Der Stellenmittelpool hat sich bewährt und wird den aktuellen Entwicklungen angepasst.
Durch einen Entwurf zu einer entsprechenden Gesetzesänderung wird der Senat sicherstellen, dass Maßnahmen von Bedeutung für die Erfüllung des Amtsauftrages entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes der Letztentscheidung der Exekutive unterliegen. Ebenso wird die Mitbestimmung bei der Weiterentwicklung oder dem Wechsel von Computerprogrammen in Zukunft auf die Fälle beschränkt, in denen eine Änderung einer Neueinführung gleichkäme. Tätigkeiten nach SGB II werden personalvertretungsrechtlich AB-Maßnahmen gleichgestellt. Mit den Gewerkschaften wird eine Vereinbarung über den Einsatz öffentlich geförderter eschäftigung im öffentlichen Bereich angestrebt. B 22. Freiheit durch Sicherheit gewährleisten
Der Senat setzt seine Politik für ein weltoffenes, liberales und sicheres Berlin fort. Den Bürgerinnen und Bürgern, den Gästen der Stadt, den Institutionen des Bundes und der Länder, den Verbänden und Unternehmen und den Botschaften aus aller Welt wird ein Höchstmaß an Freiheit und Sicherheit garantiert. Kriminalität wird verfolgt und eingeschränkt und der Gewalt – wie immer sie motiviert ist und in welcher Form sie auftritt – mit den Mitteln des Rechtsstaates entschlossen entgegengetreten.
Die Rolle der Präventionsbeauftragten der Polizei wird gestärkt. Der Senat strebt möglichst flächendeckende Ko
operationsvereinbarungen zwischen Schulen, Polizeiabschnitten, regionalen sozialen Diensten, den Bezirksjugendämtern und den Schulpsychiatrischen Diensten an, um hier zusammen mit Vereinen, Nachbarschaftsgruppen und engagierten Bürgerinnen und Bürgern zu einer noch intensiveren Zusammenarbeit und Vernetzung zu kommen. Das Antigewalttraining wird ausgebaut.
Der Senat prüft die stärkere Zusammenarbeit mit den Bürgerberatungsstellen und den Einsatz mobiler Polizeiwachen. Zur Bürgernähe gehört, dass Vollzugsbeamte für die Bürgerin und den Bürger erkennbar sind. Der Senat wird prüfen, ob über das bisherige freiwillige Tragen von Namensschildern hinaus weitere Maßnahmen zur Vermeidung von Anonymität und zur Schaffung von größerer Transparenz dienen können.
Dort, wo die Prävention nicht ausreicht, muss die Polizei zur Verbrechensbekämpfung eine sachgerechte – mit anderen Großstadtpolizeien vergleichbare – Personalausstattung und entsprechende Sachmittel erhalten. Beispielsweise werden die für den Einsatz des Digitalfunks notwendigen Endgeräte für den flächendeckenden Einsatz in Berlin beschafft. Die Rasterfahndung wird gemäß den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes eingeschränkt. Für die Ortung von Mobiltelefonen zur Auffindung suizidgefährdeter oder vermisster Personen wird die gesetzliche Grundlage geschaffen.
Der Einsatz von Videotechnik bei Großveranstaltungen und die Aufzeichnung im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs mit einer Löschungsvorgabe innerhalb von 24 Stunden werden eine klare Regelung erfahren.
Die Öffentlichkeit soll in Zukunft mehr über die Arbeit des Verfassungsschutzes, insbesondere seine „Frühwarnfunktion“ bei extremistischen Bestrebungen, informiert werden, ohne dass seine Leistungsfähigkeit beeinträchtigt wird. Eine „beobachtungsähnliche“ Informationsgewinnung bei Gruppierungen, die nicht Beobachtungsobjekte sind, wird ausgeschlossen. Die akustische Wohnraumüberwachung wird abgeschafft.
Die humanitären Mindeststandards für aufenthaltsrechtlich statuslose Menschen, z. B. für die medizinische Versorgung, werden beachtet, gesichert und erweitert. Der Senat prüft eine Bundesratsinitiative zur Modifizierung der Residenzpflicht. Die Servicequalität der Ausländerbehörde wird der Senat verbessern. Zur Vermeidung oder Begrenzung von Abschiebehaft soll in Zukunft bei freiwilliger Ausreise auf die Haftkosten verzichtet, sollen Alleinerziehende mit Kindern unter 14 Jahren grundsätzlich nicht inhaftiert, Abschiebehäftlingen die freie Arzt
Die Härtefallkommission hat sich grundsätzlich bewährt. Ausgehend von der vereinbarten Erweiterung des Bleiberechts durch Beschluss der Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder im November 2006 wird sich Berlin auf Bundesebene weiter dafür einsetzen, dass der Unmöglichkeit einer Rückkehr in das Heimatland die Unzumutbarkeit gleichgestellt wird. Die erweiterten Bleibemöglichkeiten bis zum Abschluss von Schul- und Berufsausbildung werden angewandt. Das Land Berlin unterstützt auch die zwischen den Ländern verabredeten Grundsätze zur Beendigung des Aufenthaltes von Ausländern.
Der Sport trägt beispielhaft zur Gesunderhaltung und zur Gewaltprävention bei, fördert die Integration und die Entwicklung sozialer Kompetenz. Sport eröffnet darüber hinaus die Möglichkeiten, Selbstbewusstsein zu stärken und soziale und kulturelle Barrieren zu überwinden. Er hat sich zu einem wichtigen Wirtschaftsfaktor entwickelt; nationale und internationale Sportereignisse und deren Spitzenathletinnen und -athleten werben für Berlin als Sportstadt mit Weltrang.
Der Senat widmet dem Freizeitsport besondere Aufmerksamkeit. Die Grundversorgungen für den Sport werden dauerhaft garantiert: Förderungswürdigen Vereinen, Kitas und Schulen stehen öffentliche Sportanlagen weiterhin unentgeltlich zur Verfügung, die sogenannte Kernsportförderung wird beibehalten. Der Senat wird auch künftig das ehrenamtliche Engagement im Sport unterstützen und sich für die Gewährleistung guter Rahmenbedingungen einsetzen, damit noch mehr Menschen für aktive sportliche Betätigung gewonnen werden. Der Senat wird die Sportentwicklungsplanung vorlegen. Sowohl für das Sportzentrum Berlin als auch für den Olympiapark ist das Nutzungs- und Entwicklungskonzept weiter zu entwickeln. Das Schul- und Sportanlagensanierungsprogramm wird fortgeschrieben.
Der Betrieb der Bäder dient der öffentlichen Daseinsvorsorge und ist deshalb in allen Bezirken zu sichern. Die Qualität des obligatorischen Schwimmunterrichts muss verbessert werden. Die dritte Sportstunde bleibt erhalten und das schulsportliche Wettkampfwesen wird fortgeführt. Das Konzept der Eliteschulen des Sports wird fortgeschrieben, die Attraktivität des Leistungssports wird erhöht. Der Senat prüft die Möglichkeit, Übungsleitertätigkeiten durch Ehrenamtliche zu unterstützen. Ebenso wird geprüft, wie der Erfolg bei nationalen und internationalen Wettkämpfen durch Finanzierung von hauptamtlichen Trainern gesichert und verbessert werden kann. Das Konzept eines Schul- und Leistungssportzentrums wird konsequent umgesetzt, die Attraktivität des Leistungssports und der Sportstadt gefördert.
Berlin ist eine Stadt des internationalen Sports. Anknüpfend an den großen Erfolg als Austragungsort von Spielen der Fußballweltmeisterschaft im Jahre 2006 wird Berlin alle Vorbereitungen für eine erfolgreiche Gastgeberschaft für die Leichtathletik-Weltmeisterschaft 2009 treffen. Der jährliche Berlin-Marathon wird weiterhin einer der Höhepunkte im internationalen Sportgeschehen der Stadt sein. Der Senat wirbt um die Ansiedlung national und international agierender Sportorganisationen. Berlin steht zu einer Kandidatur für die Ausrichtung Olympischer Spiele bereit, wenn sich der DOSB für eine deutsche Olympia-Bewerbung entscheidet.
Die Wahrung des Rechtsstaats muss die Verpflichtung jedes Regierungshandelns sein. Grundlage hierfür ist eine effektive, schnell arbeitende und bürgernahe Justiz.
Daher wird der Senat die in der letzten Wahlperiode begonnene „Berliner Justizreform“ konsequent fortführen und zu einem Abschluss bringen. In diesem Rahmen wird der Senat ferner auf eine weitere Verkürzung der Dauer von Gerichtsverfahren hinwirken und die erfolgreich eingeführte Mediation an den Gerichten als alternatives, streitschlichtendes Instrumentarium ausbauen.
Im selben Maße gilt es eine zeitnahe und wirksame Strafverfolgung zu garantieren. Wirtschaftsstrafverfahren sollen durch Einrichtung von zwei zusätzlichen Wirtschaftsstrafkammern beschleunigt werden. Der Senat wird die Voraussetzungen für eine verbesserte Vernetzung von Polizei, Justiz, Ausländerbehörden und Jugendämtern schaffen und die Rechte von Opfern in Strafverfahren etwa durch die Einführung von Adhäsionsverfahren auch im Jugendstrafverfahren stärken. Eine verbesserte Vernetzung der Berliner Behörden ist gerade auch im Hinblick auf die Jugendkriminalität nötig. Hier wird der Senat für eine intensivere Nutzung des Runden Tisches gegen Jugendkriminalität sorgen.
Auf Grund der Fristsetzung des Bundesverfassungsgerichtes wird der Senat den Entwurf für ein Jugendstrafvollzugsgesetz so rechtzeitig unterbreiten, dass das neue Gesetz bis Ende 2007 in Kraft treten kann.
Der Senat wird das Konzept der Korruptionsprävention und -bekämpfung weiterentwickeln. Die Zusammenarbeit mit den hier tätigen Nichtregierungsorganisationen wird fortgesetzt. Nachdem die Justiz in der letzten Legislaturperiode mit moderner Informationstechnik ausgestattet wurde, wird der Senat – soweit möglich – den elektronischen Rechtsverkehr einführen. Wegen der großen Bedeutung für die Tätigkeit von Investoren und Investorinnen in der Stadt wird der Senat das Verfahren der Grundbucheintragung erheblich beschleunigen. Dies soll u. a. durch die Verknüpfung des Liegenschaftskatasters mit dem Grundbuch erreicht werden.
Die landesrechtlichtlichen Regelungen werden mit dem Ziel, bestehende Ungleichbehandlungen zwischen Eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe zu beseitigen, überprüft.
Die Zusammenarbeit mit dem Land Brandenburg wird weiter vertieft, insbesondere auch durch die Verabschiedung gleichlautender Richtergesetze in beiden Ländern. 28. Integration erleichtern
Berlin zieht Menschen aus aller Welt an, die seine Ausstrahlung verstärken. Hier leben Menschen aus über 180 Nationen. Die Vielfalt der Kulturen und die Unterschiedlichkeit der Lebensformen prägen die Stadt. Dies zu erhalten und ein konfliktfreies und von gegenseitiger Toleranz getragenes Zusammenleben zu sichern, ist Grundlage der Politik des Senats. Dafür muss die Zusammenarbeit von Schule, Jugend- und Sozialarbeit und Polizei intensiviert werden und auf die Migrantenverbände erstreckt werden. Er wird das in der letzten Legislaturperiode vorgelegte Integrationskonzept konsequent umsetzen und weiterentwickeln. Dabei kommt der Bestimmung von aussagekräftigen Indikatoren besondere Bedeutung zu. Einen Schwerpunkt wird der Senat auf Maßnahmen legen, die einen erfolgreichen Übergang von der Schule in die berufliche Ausbildung sichern.
Der Senat beabsichtigt die Einrichtung einer Senatsleitstelle gegen Diskriminierung, die in umfassender Weise diskriminierten Personen als Beratungsstelle dienen soll.
Die Verschiedenartigkeit von sexuellen Identitäten und Lebensweisen soll Bestandteil der Lehrerausbildung und Lehrerweiterbildung werden und ist als Thematik bei den Rahmenplänen zu berücksichtigen.
Durch Zielvereinbarungen zwischen den Landes- und Bezirksbeauftragten für Integration und eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen den bezirklichen Beiräten und dem Landesbeirat soll eine stärkere Koordinierung der Integrationsmaßnahmen von Land und Bezirken erreicht werden. Das Land Berlin bringt seine Erfahrungen und Vorschläge in die Arbeitsgruppen des „Integrationsgipfels“ auf Bundesebene ein.
Ferner wird sich der Senat dafür einsetzen, dass in den Integrationskursen des Bundesamtes für Migration die gleichstellungspolitischen Inhalte verstärkt werden. Die bestehenden Erstqualifizierungs- und Weiterbildungseinrichtungen sind abzusichern, um eine Erhöhung der Beschäftigungsquote von Migrantinnen und Migranten zu bewirken. Die Integrationsmaßnahmen des Landes und der Bezirke werden aufeinander abgestimmt.
Aufbauend auf dem Islamforum und dem Arbeitskreis Schule und Islam wird der Senat den Dialog zwischen den Angehörigen unterschiedlicher Religionen fortführen und intensivieren. Die wichtigsten islamischen Feiertage – der erste Tag des Opferfestes und der erste Tag des
Zuckerfestes – sollen den durch das Gesetz über die Sonn- und Feiertage geschützten kirchlichen Feiertagen gleichgestellt werden.
Der Senat wird das Bleibe- und Rückkehrrecht zwangsverheirateter Frauen großzügiger handhaben. Er wird die Lage der Opfer von Zwangsheirat und Menschenhandel durch die Auslegung aufenthaltsrechtlicher Bestimmungen zu ihren Gunsten verbessern. Auf Bundesebene wird das Land diesbezügliche Verschärfungen des Zuwanderungs- und Aufenthaltsrechts ablehnen und sich für eine verstärkte Verfolgung der Schleuserkriminalität, die die Zwangsprostitution von Frauen fördert, und für einen Opferschutz und Aufenthaltsstatus bei Fällen von Zwangsprostitution einsetzen.
Der Senat ist dem Recht auf Arbeit für alle als Auftrag der Verfassung verpflichtet. Vorrang in seiner Arbeitsmarktpolitik haben alle Instrumente zur Stärkung des ersten Arbeitsmarktes. Die Wirtschaftsförderungs- und strukturpolitik ist auf dieses Ziel auszurichten. Erfolgreiche Arbeitsmarktpolitik ist die wirksamste und kostengünstigste Sozialpolitik. Der Senat wird gegenüber der Bundesagentur für Arbeit und den Trägervertretungen der Job-Center darauf dringen, dass das gesamte Instrumentarium der aktivierenden Arbeitsmarktpolitik in den Eingliederungstiteln genutzt und stärker auf den Ersten Arbeitsmarkt und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausgerichtet wird. Zur Unterstützung von Existenzgründungen werden die bestehenden Programme weiterentwickelt. Schwarzarbeit wird wirksam unterbunden.
Die Förderung des zweiten Arbeitsmarktes bleibt auf lange Zeit eine zentrale Aufgabe. Es wird eine Steuerungs- und Serviceeinheit eingerichtet, um einheitliche Bedingungen in allen Bezirken der Stadt zu schaffen. Die dazu notwendigen Gesetzesänderungen wird der Senat umgehend einleiten und außerdem prüfen, wie für den gesamten Berliner Arbeitsmarkt Förderungsmaßnahmen vereinheitlicht werden können. Ebenso soll gegenüber den Jobcentern erreicht werden, dass Arbeitssuchende in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen bezirksübergreifend eingesetzt werden können. 31. Neue Wege der Arbeitsmarktpolitik beschreiten