Meine Frage lautet deshalb: Würden Sie es nicht begrüßen und als Selbstverständlichkeit erachten, dass Schubladenobjekte vorgehalten werden, denn wenn es – wie Sie sagten – immer wieder passiert, dass Objekte ausfallen und nicht finanziert bzw. ausgeführt werden können, sollte man auf andere notwendige Projekte zurückgreifen können? – Das ist doch eine Vorsorgemaßnahme, die in dieser Stadt notwendig ist.
Herr Ueckert! Ich glaube, ich habe mich nicht klar ausgedrückt: Es liegt nicht am Mangel an Projekten, sondern es liegt an deren Abarbeitung. – Ich möchte dies mit der Situation eines Sachbearbeiters vergleichen: Wenn der einen bestimmten Stunden-Output an Vorgängen hat und es sich bei ihm links auf dem Schreibtisch stapelt, weil er nicht das ausreichende Tempo hat, wird die Sache nicht dadurch besser, dass Sie ihm jetzt noch mehr auf den Stapel links daraufpacken. Darum ist dieser Hinweis auf die Schubladenprojekte schlichtweg eine Phantomdiskussion.
Herr Senator! Wie bewerten Sie die Effizienzunterschiede, und welche Maßnahmen wird der Senat ergreifen, um die Effizienzunterschiede bei der Abarbeitung von Baumitteln zwischen den Senats- und Bezirksverwaltungen einerseits und z. B. der BIM andererseits zu verringern und auszugleichen?
Damit wage ich mich jetzt ein wenig über meine Zuständigkeiten hinaus: Herr Abgeordneter! Selbstverständlich sind Verfahren denkbar, die für einen kontinuierlichen Bauabfluss sorgen. Es sind Dinge, die überall auftreten,
1. Wie bewertet der Senat die Ankündigung der Geschäftsführung evangelischer Kindertagesstätten in Berlin, durch die Einführung von Fingerscans die Sicherheit für Kinder und Eltern erhöhen zu wollen?
2. Welche konkreten Fälle sind dem Senat bekannt bzw. welche Anhaltspunkte hat der Senat dafür, dass Kinder in Berliner Kindertagesstätten nicht sicher seien, bzw. wie wird die Sicherheit der Kinder in den Kitas auch jenseits von biometrischen Identifikationsverfahren gewährleistet?
Zur Frage 1: Eine obligatorische Erfassung von Fingerabdrücken und ihre Nutzung als Zugangskontrolle ohne Ausweichmöglichkeiten verletzt das allgemeine Persönlichkeitsrecht auf informationelle Selbstbestimmung und wäre nur auf der Grundlage eines Gesetzes möglich, das jedoch dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entsprechen muss. Die Verwendung einer biometrischen Zugangskontrolle kann nur erfolgen, wenn die Erhebung der Daten freiwillig geschieht.
Bezogen auf die Eingangskontrolle einer Kindertagesstätte bedeutet dies, dass es Eltern und Familienangehörigen auch möglich sein muss, die Kindertagesstätte zu betreten, ohne biometrische Informationen preisgeben zu müssen. Der Senat geht davon aus, dass solche besonderen Zugangskontrollsysteme in Bezug auf Eltern und Familienangehörige dann nicht vonnöten sind, wenn der pädagogische Prozess des Bringens und Abholens, der für kleine Kinder offensichtlich von besonderer Bedeutung ist, von Erzieherinnen und Erziehern gemeinsam mit den Eltern gestaltet wird. Die Geschäftsführung des evangelischen Kirchenkreises Mitte hat zwischenzeitlich angekündigt, dass von der Installation eines biometrischen Zugangssystems in seinen Kitas Abstand genommen wird.
Zur Frage 2: Dem Senat sind keine Anhaltspunkte für eine allgemeine Gefährdungslage in Berliner Kitas bekannt, die den Einsatz von biometrischen Identifikationsverfahren erforderlich erscheinen lassen. Jenseits biometrischer Zugangssysteme finden in Berliner Einrichtungen Türsummer oder sogenannte Panikschlösser Anwendung, die den Zutritt Unbefugter verhindern.
Danke für die Auskunft, Herr Senator! - Ein solches Experiment – wenn ich es mal so bezeichnen darf – führt meines Erachtens immer zu einer Verunsicherung der Betroffenen. Sehen Sie Möglichkeiten, Experimente ähnlicher Art bereits im Vorfeld zu verhindern?
1. Hält der Senat 20 Jahre nach der Wiedervereinigung die Aufarbeitung der früheren Tätigkeiten von Abgeordneten, Verordneten, Senats- und Bezirksamtsmitgliedern für das ehemalige Ministerium für Staatssicherheit der DDR für erledigt?
2. Wie bewertet der Senat vor dem Hintergrund dieser grundsätzlichen Frage die Tatsache, dass die Zählgemeinschaft aus CDU und Die Linke in der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf die Umsetzung des Beschlusses der BVV zur Stasi-Überprüfung aller Verordneten mit eben dieser Begründung verweigert?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Ziller! Ihre Fragen beantworte ich wie folgt: Zu Punkt 1: Nein. Das Abgeordnetenhaus hat das Gesetz über den Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik im Land Berlin zuletzt um weitere fünf Jahre bis zum 30. November 2012 verlängert. Das Gesetz sieht die Vorlage eines Berichts des Senats gegenüber dem Abgeordnetenhaus spätestens 12 Monate vor seinem Außerkrafttreten vor, aus dem hervorgeht, wie die gesetzlich festgelegten Aufgaben des Landesbeauftragten zukünftig erfüllt werden können und ob hierfür eine erneute Verlängerung der Gültigkeitsdauer dieses Gesetzes erforderlich ist. Auf Vorschlag des Senats wurde der amtierende Landesbeauftragte am 27. November 2007 in seinem Amt bestätigt. Seine Amtszeit beträgt fünf Jahre.
Aus all dem ersehen Sie, dass der Senat die Aufarbeitung der Machenschaften der Staatssicherheit keineswegs für abgeschlossen hält.
Zu 2: Der betreffende Beschluss der BVV MarzahnHellersdorf stellte eine Selbstverpflichtung dieser BVV dar. Dem Senat steht es nicht zu, diesen für den eigenen Verantwortungskreis getroffenen Beschluss einschließlich dessen Durchführung zu bewerten. Es ist so, dass eine solche Überprüfung, die Umsetzung eines solchen Beschlusses, das Einverständnis der Betreffenden und zu Überprüfenden voraussetzt. Sie ist von einigen Abgeordneten der BVV verweigert worden. Aus meiner Kenntnis ist dies aus unterschiedlichen Motiven heraus geschehen, unter anderem, weil etliche der Abgeordneten in der Vergangenheit bereits überprüft wurden. Wir haben dies aus unserer Sicht nicht weiter zu bewerten.
Vielen Dank für die Beantwortung! – Ihr letzter Satz macht mich ein wenig stutzig. Halten Sie die Argumentation, die oft von der Linkspartei verwandt wurde, wonach Überprüfungen bereits erfolgt seien, für zielführend und einen Grund, sich nicht weiter überprüfen zu lassen? Schließlich gewinnt die Stasiunterlagenbehörde immer wieder neue Erkenntnisse. Eine einmalige Überprüfung ist nicht Sinn der Arbeit. Dies belegt doch auch die Verlängerung um weitere fünf Jahre.
Herr Abgeordneter Ziller! Ich habe mich gerade schon dahin gehend geäußert, dass es eine Motivforschung wäre, die einzelnen Motive derjenigen Abgeordneten eruieren zu wollen, die die Zustimmung verweigert haben, eine erneute Überprüfung vornehmen zu lassen. Ich habe Verständnis dafür, wenn einzelne Abgeordnete, die möglicherweise mehrfach eine solche Überprüfung erlebt haben und zuvor ihr Einverständnis gegeben haben, dieses nicht erneut durchführen lassen wollen. Es steht jedem Abgeordneten – das ist der Hinweis, den ich hier zu geben habe – frei, seine Zustimmung zu geben.
1. Wie bewertet der Senat die aktuelle Kritik einiger Fluggesellschaften und der IHK bezüglich der aus ihrer Sicht unzumutbaren und unkoordinierten Baustellensituation und die damit verbundene zusätzliche Staugefahr im Bereich der unmittelbaren Zufahrtsstraßen zum Flughafen Tegel?
2. Welche Maßnahmen ergreift der Senat, um die aufgrund der zusätzlichen Baustellen geänderte und eingeschränkte Verkehrs- und Anfahrtsituation im Bereich des Fughafens Tegel und die dadurch entstehenden Verzögerungen und Behinderungen für Fluggäste und Fluggesellschaften zu reduzieren?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter von Lüdeke! Auf dem Weg zum Flughafen Tegel stehen auf der Bundesautobahn, der A 100, in Höhe der Spandauer-Damm-Brücke nach den Abbrucharbeiten nach wie vor – wie früher auch – drei Fahrspuren zur Verfügung. Allerdings sind zwei davon verschmälert, also
eingeengt. Das führt nach unseren Beobachtungen nicht zu einer zusätzlichen Stausituation. Es hat sogenannte Pressvorgänge im Berufsverkehr auch schon davor gegeben. Allerdings handelt es sich hier nach unserer Einschätzung nicht um eine zusätzliche Beeinträchtigung durch den Bau an der Spandauer-Damm-Brücke. Bei mir hat sich nur eine Luftfahrtgesellschaft gemeldet, die sich insbesondere nach der Frage des Ersatzbaus an der Ludwig-Hoffmann-Brücke erkundigt hat. Dabei geht es um den letzten Teil des Verkehrsprojektes Deutsche Einheit zur Errichtung des Westhafens.
Diese Maßnahme ist in die Finanzplanung des Bundes integriert. Das Wasser- und Schifffahrtsamt sowie die Bundesregierung haben keine Möglichkeit gesehen, den Bau dieser Ludwig-Hoffmann-Brücke zu verschieben. Es handelt sich auch um ein sehr enges Zeitfenster, weil ein Vorziehen des Brückenbaus deshalb nicht möglich gewesen ist, weil wir wegen der Sperrung der Bundesautobahn anlässlich der Grundinstandsetzung des Tunnels am Flughafen Tegel den Brückenbau erst nach der Wiederinbetriebnahme des Tunnels beginnen konnten.
Während der Baumaßnahme an der Ludwig-HoffmannBrücke stehen von den bisher vier Fahrstreifen nur zwei Fahrstreifen zur Verfügung. Das führt allerdings zu einer Beeinträchtigung. Wir haben deshalb ganz umfangreich Umfahrungsstrecken ausgewiesen. Es sind Straßenzüge, die Sie vermutlich kennen, beispielsweise die Huttenstraße, Neues Ufer, Bahnhof Jungfernheide, Max-DornStraße, Tegeler Weg, Kurt-Schumacher-Damm oder alternativ für die Umfahrung hier die Kaiserin-AugustaAllee, Osnabrücker Straße, Tegeler Weg und KurtSchumacher-Damm.
Wir haben allerdings ein weiteres zusätzliches Problem, das nicht planbar oder vorhersehbar gewesen ist und deshalb auch bei der Frage der Koordinierung nicht berücksichtigt werden konnte. Es handelt sich um die Verkehrseinschränkung an der Putlitzbrücke. Diese Brücke musste in Folge eines Unfalls und eines Brandes unter der Brücke gesperrt werden. Wir haben es hier nach unserer Einschätzung in den umliegenden Straßen durchaus mit einem zusätzlichen Verdrängungsverkehr zu tun. Wir sind im Moment dabei, statische Berechnungen vorzunehmen sowie Gutachten erstellen zu lassen und hoffen, dass diese Gutachten nicht so gravierende Probleme ergeben, die dazu führen, dass umfangreichste Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden müssen. Ich kann allerdings auch hier noch nicht, weil wir die statische Situation noch nicht abschließend beurteilen können, das Ende einer solchen Baumaßnahme in Aussicht stellen. Das werden wir Ihnen voraussichtlich Ende Januar mitteilen können.
Im Ergebnis führt – ich komme zu Ihrer Frage 2 – die geänderte Anfahrtsituation zum Flughafen Tegel durch die Baumaßnahme am Spandauer Damm, durch die umfangreiche und weiträumige Beschilderung und durch die Tatsache, dass aus dem Stadtgebiet kommend über die OttoSuhr-Allee und den Tegeler Weg hinaus eine Umfahrung
möglich ist, nicht zu wesentlichen zusätzlichen Beeinträchtigungen. Wir haben vor allen Dingen auch – das ist mir wichtig – die Umfahrung im Nahbereich des betroffenen Verkehrsgebietes über die Anschlussstelle Kaiserdamm ausgewiesen. Sie wissen, dass es hier umfangreiche Diskussionen auch mit Anwohnern gegeben hat, um die Verkehrssituation bei der Umfahrung der SpandauerDamm-Brücke für die Anwohner so erträglich wie möglich zu halten.