Nachträgliche Genehmigung der im Haushaltsjahr 2007 in Anspruch genommenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen für die Hauptverwaltung
Das Abgeordnetenhaus wählt gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 des Gesetzes über die Deutsche Klassenlotterie Berlin und die Stiftung Deutsche Klassenlotterie Berlin (DKLB-Gesetz) vom 7. Juni 1974 (GVBl. S. 1338), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Mai 1996 (GVBl. S. 179), für die Dauer der 16. Wahlperiode des Abgeordnetenhauses die Mitglieder des Stiftungsrats der Stiftung Deutsche Klassenlotterie Berlin (DKLB-Stiftung).
Der Senat wird aufgefordert, die Leitlinien für eine kinder- und jugendfreundliche Stadt fortzuschreiben und in Form von Kinderfreundlichkeitsprüfungen für alle Vorhaben und Maßnahmen der Senats- und Bezirksverwaltungen zu empfehlen.
Der Senat von Berlin wird beauftragt, über die erfolgten und beabsichtigten Schritte zur Umsetzung eines modernen Kundenmanagements in der Berliner Verwaltung zu berichten. Der Bericht soll bis zum 31. Mai 2009 erfolgen.
Das Abgeordnetenhaus fordert den Senat auf, einen zweijährlichen Bericht über die Leistungen privater und öffentlicher Unternehmen in Form von Sponsoring in den Senatsverwaltungen zu veröffentlichen. Dieser Bericht soll Geld-, Sach- und Dienstleistungen aus Sponsoring ab einer Höhe von 5 000 Euro auflisten und dabei folgende Punkte berücksichtigen:
Bei der Erstellung des Berichts sind die Erfahrungen auf Bundesebene und die anderer Bundesländer ebenso zu berücksichtigen wie die diesbezüglich beschlossenen Grundsätze der Innenministerkonferenz.
Der Senat wird aufgefordert, sich bei der Neuregelung für 2009 zur Finanzierung der ambulanten AIDS-Behandlung, an der zurzeit auf Bundesebene gearbeitet wird, dafür einzusetzen, dass die entsprechenden Behandlungskosten wieder komplett von den Kassen übernommen und extrabudgetär vergütet werden.
Gleichzeitig wird er gebeten, auf die Kassenärztliche Vereinigung Berlin und die Berliner Krankenkassen einzuwirken, dass der sogenannte AIDS-Zuschlag zukünftig wieder außerhalb des Budgets und in der alten Höhe gezahlt wird, damit der Behandlungsstandard für die in Berlin behandelten HIV/AIDS-Patienten in den HIVSchwerpunktpraxen gehalten werden kann.