Protocol of the Session on September 11, 2008

4.4 Warum wurde das Ergebnis eines Architektenwettbewerbes zum Vertragsbestandteil, und warum wurde das zeitliche Entwicklungsrisiko vom Land Berlin im Rahmen der Zusatzvereinbarung übernommen?

4.5 Wie wurde die Zusicherung von Baurecht mit einer Bruttogeschossfläche von 17.500 qm auf Basis bereits vorliegender Entwürfe vor dem Hintergrund eines nicht festgesetzten Bebauungsplans seitens des Senats bewertet, und welche Risikoabschätzungen sind diesbezüglich getroffen worden?

4.6 Warum wurde keine flexible Klausel vereinbart, die den Barbetrag der Entschädigung erhöht

bzw. mindert für den Fall, dass die ausstehende Baugenehmigung eine größere bzw. geringere Bruttogeschossfläche zulässt?

4.7 Warum wurde dem Investor der Erwerb der Flurstücke 238, 239 und 240 (Tränenpalast) samt kostenloser Übertragung der Zuwegung in Aussicht gestellt?

4.8 Wieso wurden zu den Änderungen des Kaufvertrages vom 19. Dezember 2000 unter III. noch weitere Vereinbarungen getroffen?

C) Bebauungsvarianten für das Spreedreieck und das Bebauungsplanverfahren I-50 bis zur Erteilung der Baugenehmigung

1. Welche Vorgaben hinsichtlich der Festsetzungen des Bebauungsplanes ergaben sich direkt oder indirekt aus dem Kaufvertrag vom 19. Dezember 2000 und der Zusatzvereinbarung zum Kaufvertrag vom 25. November 2004?

2. Welche weiteren Abweichungen vom Kaufvertrag einschließlich Zusatzvereinbarung enthielten der Bebauungsplan und die Baugenehmigung?

3. Warum wurden dem Investor im Bebauungsplan und in der Baugenehmigung eine zusätzliche Bruttogeschossfläche von 3.000 qm und eine Gesamthöhe von 42 m, mit Aufbauten 44,20 m, zugestanden?

4. Von wem ging die Initiative zu den Änderungen aus, wer hat sie geprüft und wer hat die abschließende Entscheidung zur Genehmigung einer gegenüber der Zusatzvereinbarung geänderten Höhe, Masse und Kubatur der geplanten Bebauung getroffen?

5. Welche rechtlichen Abwägungen sind hinsichtlich der zulässigen Höhen und Baumassen und welche Risikoabschätzungen sind mit Blick auf das geltende Baurecht des Bundes und Berlins von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung getroffen worden?

6. Wie und mit welchem Ergebnis erfolgte die Abwägung der eingegangenen Anregungen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange in den einzelnen Beteiligungsschritten des Bebauungsplanverfahrens seit Dezember 2000?

7. Inwieweit und aufgrund welcher rechtlicher Abwägungen wurden die im Zuge der parlamentarischen Beratungen vorgebrachten Argumente seitens des Senats in die eigenen Abwägungen einbezogen, bewertet und entschieden?

8. Hat der Senat vor Festsetzung des Bebauungsplans I-50 den Investor ersucht, die Einwilligung der Nachbarn zu der geplanten dichteren und höheren Bebauung vor Abschluss des Bebauungsplanverfahrens einzuholen, oder selber versucht, die unterschiedlichen Interessen mit den Nachbarn zu klären?

9. Warum wurde die Einräumung eines werthaltigeren Baurechts im Jahr 2006 zugunsten des Investors Müller-Spreer nicht dazu genutzt, eine weitere Zusatzvereinbarung zugunsten des Landes Berlin zu schließen?

10. Welche weiteren Absicherungen der Vertragsinhalte des Kaufvertrages und der Zusatzvereinbarung sowie der Inhalte des Bebauungsplanes wurden in zusätzlichen Verträgen und Dokumenten (Grundbuch) vereinbart? Welche Risiken bargen diese?

D) Vorgeschichte und Hintergründe der Einsprüche von Anrainern des Spreedreiecks und die Gestaltung der Vereinbarungen mit dem Investor Müller-Spreer und den Eigentümern der umliegenden Grundstücke nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg (OVG) vom 18. Dezember 2007

1. Warum hat der Senat nicht von seinem Recht Gebrauch gemacht und im Sinne der Rechtsförmigkeit des Verwaltungshandelns nach Bekanntgabe des Urteils des OVG einen Baustopp verhängt?

2. Wie hoch war der begründete Schadenersatzanspruch des Investors Müller-Spreer gegen das Land Berlin? Welche Vereinbarungen wurden mit ihm getroffen?

3. Welche Widersprüche gegen die Baugenehmigung am „Spreedreieck“ oder Normenkontrollklagen gegen den Bebauungsplan wurden von den Anrainern erhoben? Welche rechtlichen Abwägungen wurden dazu jeweils seitens des Landes Berlin angestellt?

4. Welche Widersprüche gegen die Baugenehmigungen für die nachbarschaftlichen Grundstücke wurden erhoben? Wie wurden sie jeweils beschieden bzw. welche sind noch anhängig?

5. Welche Forderungen sind von den Anliegern erhoben worden und welche Verhandlungen wurden jeweils mit den Beschwerdeführern geführt? Inwieweit wurde ihnen entsprochen beziehungsweise welche Zusagen sind ihnen gegenüber abgegeben worden?

6. Welche Einflussnahme oder versuchten Einflussnahmen fanden im Laufe der relevanten nachbarschaftlichen Vermögensgeschäfte und Bebauungsplanverfahren durch einzelne Behörden oder Dritte statt?

7. Welche Entschädigungen, Kaufpreisminderungen, Zugeständnissen von Baurecht und sonstige Veränderungen der ursprünglichen Kaufverträge sind gegenüber den Anliegern auf der östlichen Friedrichstraße insgesamt erfolgt? Welche davon sind ursächlich auf ihre Einwendungen gegen den Bebauungsplan I-50 und die darauf fußende Baugenehmigung zurückzuführen? Welche davon sind unabhängig von den Einwendungen gegenüber der Bebauung des „Spreedreiecks“ erfolgt?

8. Inwieweit ergeben sich aus den oben angeführten Zusagen weitere Forderungen gegenüber dem Land Berlin?

E) Übergreifende Fragestellungen

1. Wie sah die Kommunikation zwischen der Senatsverwaltung für Finanzen, der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und dem BA Mitte bei den einzelnen Verfahrensschritten aus? Wer wurde wann über was informiert?

2. Wie ist der Senat seiner Informationspflicht gegenüber dem Parlament in den einzelnen Verfahrensschritten nachgekommen?

3. Ist dem Land Berlin ein Vermögensschaden, und wenn ja, wie hoch, am Spreedreieck und den nachbarschaftlichen Grundstücken, insbesondere Friedrichstraße 100 – 103, entstanden und welcher Schaden ist evtl. noch zu erwarten?

4. Waren die getroffenen Abwägungen, Regelungen, Vereinbarungen und Maßnahmen rückblickend ausreichend zur Wahrung der Interessen Berlins?

IV.

Zu Mitgliedern sowie deren Stellvertreter des Untersuchungsausschusses wurden gewählt:

Fraktion der SPD

Mitglieder Ellen Haußdörfer Dr. Andreas Köhler (Vorsitzender) Liane Ollech Torsten Schneider

Vertreter Dr. Michael Arndt Daniel Buchholz Christian Gaebler Dilek Kolat

Fraktion der CDU

Mitglieder Florian Graf René Stadtkewitz

Vertreter Dr. Robbin Juhnke Christian Goiny

Fraktion Die Linke

Mitglied Wolfgang Brauer

Stellvertreterin Jutta Matuschek

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Mitglied Joachim Esser (stellvertretender Vorsitzender)

Stellvertreter Andreas Otto

Fraktion der FDP

Mitglied Klaus-Peter von Lüdeke

Stellvertreter Christoph Meyer