Protocol of the Session on June 12, 2008

In diesem Sinne soll der Senat die in den SportanlagenNutzungsvorschriften (SPAN) enthaltene Haus- und Nutzungsordnung für die öffentlichen Sportanlagen Berlins dahingehend ergänzen, dass Nutzern und Nutzerinnen und Besuchern und Besucherinnen der Anlagen, Räume und Einrichtungen die Äußerung und Darstellung von rechtsextremistischem, antisemitischem oder anderweitig diskriminierendem Gedankengut verboten ist. Darunter fällt u. a. die Beleidigung von Personen aufgrund ihrer Herkunft, ihres Geschlechts, ihrer Hautfarbe, ihrer religiösen Überzeugung oder ihrer sexuellen Orientierung, das Tragen oder Mitführen entsprechender Symbole und Kleidungsstücke, deren Herstellung, Vertrieb oder Zielgruppe nach allgemein anerkannter Ansicht im rechtsextremen Feld anzusiedeln sind, das Mitführen entsprechender Materialien und deren Verbreitung. Es sollen Sanktionsmöglichkeiten bei Zuwiderhandlungen enthalten sein.

Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 30. Juni 2008 zu berichten.

Anpassung der Sportanlagennutzungsverordnung beim Betrieb von Vereinscasinos

Der Senat von Berlin wird aufgefordert, sich im Rahmen einer Novellierung der Sportanlagennutzungsverordnung (SPAN) für eine Klarstellung bezüglich der Pachterhebung von Vereinsgaststätten im Sinne der förderungswürdigen und gemeinnützigen Sportvereine einzusetzen.

Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 31. Oktober 2008 Bericht zu erstatten.

Modellversuch für ein „Gesamtbudget Jugendhilfe“

Der Senat wird aufgefordert, im Rahmen der Neuordnungsagenda 2006, Projekt „Optimierung der Entscheidungsprozesse, Organisation und Finanzierung der Berliner Jugendhilfe – Einführung der Berliner Sozialraumorientierung“, in mindestens zwei bezirklichen Jugendämtern einen mindestens zweijährigen Modellversuch zur modifizierten Finanzierung von Jugendhilfeaufgaben zu erproben. Dabei sollen innerhalb eines „Gesamtbudgets Jugendhilfe“ alle Ausgabentitel gegenseitig deckungsfähig sein, um ein besseres Zusammenwirken aller Bereiche der Jugendhilfe im Bezirk und seinen Sozialräumen zu ermöglichen. Die Mittel zur wissenschaftlichen Begleitung sind aus dem für die Umsetzung der Verwaltungsreform zur Verfügung gestellten Etat bereitzustellen.

Das Konzept für den Modellversuch sowie die notwendigen Rahmenbedingungen und Kooperationsvereinbarungen mit den teilnehmenden Bezirken sollen gemeinsam mit den Bezirken mit dem Ziel erarbeitet werden, den Modellversuch möglichst schnell zu starten.

Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 31. Oktober 2008 zu berichten.