Aufgabe gemäß § 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz einer Teilfläche der „Sportanlage am Sterndamm“, Sterndamm 241, Bezirk Treptow-Köpenick, zugunsten der Errichtung einer Parkanlage
Der Aufgabe gemäß § 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz der Teilfläche Sportplatz innerhalb der „Sportanlage am Sterndamm“, Sterndamm 241 in 12487 Berlin, Ortsteil Treptow des Bezirks Treptow-Köpenick, zugunsten der Errichtung einer Parkanlage wird zugestimmt.
Förmliche Aufgabe gemäß § 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz in 13059 Berlin, Ortsteil Hohenschönhausen des Bezirks Lichtenberg, zwecks Integration der Flächen in einen Quartierspark: (A) Sportfreifläche im Bereich Egon-Erwin-Kisch-Straße/Neubrandenburger Straße (B) Sporthalle Rostocker Straße 51
Der Aufgabe gemäß § 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz von zwei Sportflächen in 13059 Berlin, Ortsteil Hohenschönhausen des Bezirks Lichtenberg, zwecks Integration der Flächen in einen Quartierspark:
Die Erhaltung der vielfältigen Kinolandschaft, insbesondere der Programmkinos in Berlin, ist ein wesentliches kultur- und medienpolitisches Ziel der Filmförderung. Bei der Vergabe von Fördermitteln des Landes ist die Kinoförderung stärker als bisher zu berücksichtigen. Der Senat wird deshalb aufgefordert, die Vergaberichtlinien der Medienboard Berlin-Brandenburg GmbH so zu konkretisieren, dass neben Stoff- und Projektentwicklung, Produktion, Verleih und Vertrieb ausdrücklich auch Filmabspiel und -präsentation bzw. Kinoförderung als Förderkategorie aufgenommen wird.
Darüber hinaus ist zu prüfen, ob im Rahmen des bestehenden Fördervolumens die Prämierung von Filmkunst durch Kinoprogrammpreise verstärkt werden kann.